Die Berliner CDU will Schulen für Erziehungshilfe einrichten: eigene Einrichtungen für Schülerinnen und Schüler, die wiederholt durch Gewalt auffallen. Neu wäre, dass eine Versetzung dorthin auch ohne Zustimmung der Eltern möglich sein soll. Bisher braucht es dafür deren Einverständnis oder eine familiengerichtliche Entscheidung. Es handelt sich um ein Wahlprogramm-Vorhaben, nicht um beschlossenes Recht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kern: eigene Schulen für Erziehungshilfe für wiederholt gewalttätige Schülerinnen und Schüler.
- Der Streitpunkt: Die Versetzung soll auch ohne Zustimmung von Eltern oder Kind möglich sein.
- Das Konzept: kleine Gruppen, besonders geschulte Lehrkräfte, Sozialpädagogen.
- Familienklassenzimmer: Eltern sollen einmal pro Woche verpflichtend am Unterricht teilnehmen.
- Dazu: einheitliche Handyregeln im Schulgesetz, Aufsicht in Gebetsräumen, Datenaustausch mit Polizei und Justiz.
- Status: Wahlprogramm der Berliner CDU zur Abgeordnetenhauswahl am 20. September, nicht geltendes Recht.
- Stand der Angaben: 20. August 2026.
Was die CDU vorschlägt
Der Ausgangspunkt ist eine Beobachtung, die Schulleitungen seit Jahren beschreiben: Es sind meist wenige Jugendliche, deren Verhalten den Betrieb einer ganzen Schule prägt. Wer einen Mitschüler krankenhausreif schlägt, ist mit einer Versetzung in die Parallelklasse nicht geholfen – so bringt es der Schulleiterverband auf den Punkt.
Die geplanten Einrichtungen sollen sich davon in mehreren Punkten unterscheiden:
- Kleine Gruppen statt Regelklassen, mit besonders geschulten Lehrkräften.
- Sozialpädagogische Begleitung als fester Bestandteil, nicht als Zusatzangebot.
- Familienklassenzimmer: Einmal pro Woche sollen Eltern verpflichtend erscheinen und am Unterricht teilnehmen. Der Gedanke dahinter ist, Familien einzubinden, die mit der Situation überfordert sind.
Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch argumentiert, wer wiederholt auffalle und besondere Unterstützung brauche, dürfe nicht von Schule zu Schule weitergereicht werden. CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers verbindet den Vorschlag mit der Ansage, Lehrkräfte sollten Regeln nicht nur vermitteln, sondern auch durchsetzen können.
Was heute gilt und was sich ändern müsste
Ein Wechsel an eine andere Schule gegen den Willen der Eltern ist im Berliner Schulrecht bislang die Ausnahme. Möglich ist er, wenn die Eltern zustimmen oder wenn ein Familiengericht entscheidet. Genau diese Hürde will die CDU absenken – und das ist der eigentliche Streitpunkt des Vorschlags.
Dahinter steht ein Grundrechtskonflikt, der sich nicht wegverwalten lässt. Artikel 6 des Grundgesetzes weist Pflege und Erziehung der Kinder den Eltern als natürliches Recht zu. Der Staat hat einen eigenen Bildungsauftrag und eine Schutzpflicht gegenüber den anderen Kindern in der Klasse. Beides gegeneinander abzuwägen ist bisher Aufgabe der Gerichte. Würde die Entscheidung in die Schulverwaltung verlagert, verschöbe sich dieses Gefüge.
Praktisch nötig wären zwei Dinge: eine Mehrheit im neuen Abgeordnetenhaus und eine Novelle des Schulgesetzes. Wie ein solcher Weg abläuft und welche Fristen gelten, ist im Beitrag zur Abgeordnetenhauswahl 2026 beschrieben.
Die Datenlage aus dem Gewaltbarometer
Grundlage der Debatte ist das Konflikt- und Gewaltbarometer, das die Bildungsverwaltung im Juni 2026 vorgestellt hat. Berlin legte damit nach eigener Darstellung als erstes Bundesland eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung zu Konflikten, Gewalt, Diskriminierung und Konformitätsdruck an Schulen vor.
Geleitet wurde sie von Ullrich Bauer von der Universität Bielefeld und Marc Grimm von der Universität Wuppertal, die Befragung an den Schulen verantwortete das Institut für Demoskopie Allensbach. Befragt wurden sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte.
Ein zentrales Ergebnis: 30 Prozent der Beschäftigten beschreiben den Schulbetrieb infolge von Gewalt als in hohem Masse gestört, nur 20 Prozent sehen kaum eine Störung. Günther-Wünsch nannte die Ergebnisse ein deutliches Warnsignal.
In der Berichterstattung über den CDU-Vorstoss werden weitere Zahlen genannt, etwa dass mehr als jede zweite Lehrkraft Gewalt für ein großes Problem hält und Religion bei rund sieben Prozent der Vorfälle eine Rolle spielt. Diese Werte stammen aus der Studie, wir konnten sie im Wortlaut nicht gegenprüfen. Die vollständigen Ergebnisse hat die Senatsverwaltung veröffentlicht.
Handyverbot, Gebetsräume, Datenaustausch
Der Vorschlag steht nicht allein, er ist Teil eines Pakets:
- Smartphones: Das Schulgesetz soll einheitlich regeln, wann Handys erlaubt sind – in Grundschulen ein Verbot, in höheren Jahrgängen eine Beschränkung auf Pausen und Freistunden. In Baden-Württemberg geht ein ähnlicher Vorstoss weiter und würde alle Klassenstufen ganztägig erfassen.
- Gebetsräume: Wo es sie gibt, sollen Lehrkräfte Aufsicht führen. Begründet wird das damit, dass solche Räume keine unbeaufsichtigten Rückzugsorte werden sollen. Die Regelung soll für alle Schulen gelten.
- Datenaustausch: Polizei und Justiz sollen Schulen über Straftaten informieren, etwa über die Einstufung einer Person als Gefährder.
Der letzte Punkt hat es in sich: Eine Weitergabe polizeilicher Erkenntnisse an Schulen berührt den Datenschutz und die Frage, was eine Schule mit einer solchen Information anfangen soll. Dazu liegt bisher kein ausgearbeitetes Verfahren vor.
Welche Einwände zu erwarten sind
Der Vorschlag ist in der Sache umstritten, und zwar unabhängig von der Parteipolitik. Drei Einwände dürften die Debatte prägen:
- Verfassungsrechtlich: Eine Versetzung gegen den Elternwillen ohne Gerichtsentscheidung greift in das Elternrecht ein. Ob eine Verwaltungsentscheidung dafür ausreicht, wäre voraussichtlich gerichtlich zu klären.
- Pädagogisch: Die Wirksamkeit separater Einrichtungen ist in der Forschung umstritten. Kritiker verweisen darauf, dass Trennung Verhaltensprobleme verfestigen kann und die Rückkehr in die Regelschule erschwert. Befürworter halten dagegen, dass in kleinen Gruppen überhaupt erst gearbeitet werden kann.
- Praktisch: Für kleine Gruppen mit besonders geschultem Personal braucht es genau die Fachkräfte, die im Schulsystem ohnehin fehlen. Wie viele Standorte entstehen sollen und was das kostet, ist bislang offen.
Auch die verpflichtende Anwesenheit der Eltern wirft Fragen auf: Wer im Schichtdienst arbeitet oder mehrere Kinder versorgt, kann einen festen Wochentermin nicht ohne Weiteres wahrnehmen. Ob und wie das sanktioniert würde, sagt der Vorschlag nicht.
Wie die anderen Parteien das Thema behandeln, steht in ihren Programmen: CDU, SPD, Grüne, Linke und AfD. Alle Meldungen zur Wahl sammeln wir in der Rubrik Berlin-Wahl 2026.
Quellen im Überblick
| Angabe | Quelle |
|---|---|
| Anlage und Ergebnisse des Konflikt- und Gewaltbarometers | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Juni 2026 |
| Belastung des Schulbetriebs, Studienleitung, Befragung | Berichterstattung des Tagesspiegels zur Vorstellung der Studie |
| Inhalte des CDU-Vorschlags, Zitate der Beteiligten | Wahlprogramm der Berliner CDU, wiedergegeben in der Tagespresse |
Häufige Fragen zu den Schulen für Erziehungshilfe
Was sind Schulen für Erziehungshilfe?
Nach dem Vorschlag der Berliner CDU eigene Einrichtungen für Schülerinnen und Schüler, die wiederholt durch Gewalt auffallen. Vorgesehen sind kleine Gruppen, besonders geschulte Lehrkräfte und sozialpädagogische Begleitung. Beschlossen ist davon nichts.
Können Kinder ohne Zustimmung der Eltern versetzt werden?
Bisher nicht. Ein Wechsel gegen den Elternwillen setzt heute eine familiengerichtliche Entscheidung voraus. Die CDU will diese Hürde absenken – dafür wäre eine Änderung des Schulgesetzes nötig.
Was ist ein Familienklassenzimmer?
Ein Bestandteil des Konzepts: Eltern sollen einmal pro Woche verpflichtend in die Schule kommen und am Unterricht teilnehmen. Wie eine Teilnahme durchgesetzt würde, lässt der Vorschlag offen.
Worauf stützt sich die Debatte?
Auf das Konflikt- und Gewaltbarometer der Bildungsverwaltung von Juni 2026. Danach beschreiben 30 Prozent der Beschäftigten den Schulbetrieb infolge von Gewalt als in hohem Masse gestört, nur 20 Prozent sehen kaum eine Störung.
Was ist mit Handys an Schulen geplant?
Eine einheitliche Regelung im Schulgesetz: in Grundschulen ein Verbot, in höheren Jahrgängen eine Beschränkung auf Pausen und Freistunden. Bislang entscheiden die Schulen das weitgehend selbst.
Fazit: Der Streit entscheidet sich am Elternrecht
Dass es an Schulen Fälle gibt, für die das Regelsystem keine Antwort hat, bestreitet kaum jemand – die Studie der eigenen Verwaltung belegt es. Umstritten ist der Weg. Kleine Gruppen mit mehr Personal sind fachlich unstrittig, die Trennung vom Regelsystem ist es nicht. Und der eigentliche Konflikt liegt nicht in der Pädagogik, sondern im Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Bildungsauftrag. Vor dem 20. September wird das nicht entschieden.
🗞 Über den Autor: Maik Möhring – Herausgeber und Chefredakteur BerlinEcho
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