Der Rat der Imame hat die Spitzenkandidaten zur Abgeordnetenhauswahl in die Dar-Assalam-Moschee nach Neukölln eingeladen. Grüne, SPD, Linke und FDP nahmen teil, die CDU blieb fern, die AfD war nicht eingeladen. Dahinter steht eine Grundsatzfrage, die den Berliner Wahlkampf seit Jahren begleitet: Mit wem soll Politik sprechen – und wo verläuft die Grenze?
Das Wichtigste in Kürze
- Was: eine Gesprächsrunde des Rats der Imame mit den Spitzenkandidaten zur Wahl am 20. September.
- Wo: in der Dar-Assalam-Moschee in Neukölln, betrieben vom Verein Neuköllner Begegnungsstätte.
- Wer kam: die Spitzenkandidaten von Grünen, SPD, Linken und FDP.
- Wer nicht: die CDU sagte ab, die AfD war nicht eingeladen.
- Der Hintergrund: Der Trägerverein war jahrelang im Verfassungsschutzbericht genannt – und klagte dagegen erfolgreich.
- Der Streitpunkt: ob Gespräche mit umstrittenen Verbänden Verständigung schaffen oder sie aufwerten.
- Stand der Angaben: 28. August 2026.
Wer kam und wer nicht
Eingeladen hatte der Rat der Imame, teilgenommen haben die Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten von Grünen, SPD, Linken und FDP. Für sie ist der Termin Teil eines Wahlkampfs, in dem muslimische Wählerinnen und Wähler eine relevante Gruppe sind – Neukölln allein hat einen hohen Anteil von Menschen mit familiärer Zuwanderungsgeschichte.
Die CDU sagte ab. Spitzenkandidat Stefan Evers begründete das öffentlich mit dem Satz, mit Islamisten rede man nicht über Demokratie. Das ist eine klare Position – und sie enthält zugleich die Vorfestlegung, um die gestritten wird: Sie setzt voraus, dass der Gastgeber so einzuordnen ist.
Die AfD war nicht eingeladen. Damit fehlte eine Partei, die in den aktuellen Umfragen zwischen 17 und 18 Prozent liegt. Wie sich die Kräfteverhältnisse darstellen, zeigt unsere Übersicht der Umfragen zur Berlin-Wahl.
Dar-Assalam-Moschee: Was belegt ist
Die Dar-Assalam-Moschee an der Flughafenstraße ist eine der größten Moscheen Berlins und beherbergt die größte arabischsprachige Gemeinde der Stadt. Trägerverein ist die Neuköllner Begegnungsstätte. Freitags kommen regelmässig weit über tausend Menschen zum Gebet.
Die Einordnung durch Behörden hat eine wechselvolle Geschichte, die in kurzen Meldungen meist untergeht:
- Ab 2014 führte der Berliner Verfassungsschutz den Verein in seinen Jahresberichten und sprach von Verbindungen zur Muslimbruderschaft. Die Begründung stützte sich auf Kontakte zu Organisationen, die ihrerseits Kontakte unterhielten – juristisch das Konstrukt der Kontaktschuld.
- Der Verein klagte dagegen. Ein erster Eilantrag scheiterte vor dem Verwaltungsgericht.
- Im Juli 2018 untersagte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Nennung, solange die Rolle des Vereins nicht präzise dargelegt werde. Die Begründung des Nachrichtendienstes war den Richtern nicht genau genug.
- Der Verfassungsschutz nahm den Verein daraufhin aus dem Bericht. Der damalige Innensenator stellte klar, die Beobachtung laufe weiter.
Auf der anderen Seite steht ein zweiter Teil der Bilanz, der ebenso belegt ist: Der Vorsitzende und Imam der Gemeinde erhielt 2015 den Verdienstorden des Landes Berlin für seine Integrationsarbeit. Die Gemeinde engagiert sich im interreligiösen Dialog, war Gastgeberin für Gäste anderer Religionen und bietet Bildungs- und Sozialangebote an. Die Zuschreibung zur Muslimbruderschaft weist sie zurück.
Beides gehört zusammen. Wer nur die eine Hälfte nennt, beschreibt nicht denselben Verein.
Die Grundsatzfrage: reden oder fernbleiben
Der eigentliche Konflikt ist älter als dieser Wahlkampf und lässt sich nicht durch die Bewertung eines einzelnen Vereins auflösen. Es geht darum, wie eine Demokratie mit Organisationen umgeht, die in Teilen umstritten und in anderen Teilen anerkannt sind.
Das Argument für das Gespräch: Wer nicht redet, überlässt das Feld anderen. Die Gemeinde erreicht Tausende Menschen, die Politik sonst kaum erreicht. Ein Gespräch bedeutet keine Zustimmung, und wer kritische Fragen stellen will, muss dafür anwesend sein. Zudem hat ein Gericht der Behörde untersagt, den Verein pauschal einzuordnen – ein Fernbleiben würde eine Bewertung voraussetzen, die so nicht feststeht.
Das Argument dagegen: Ein Besuch von Spitzenkandidaten ist eine öffentliche Aufwertung, unabhängig davon, was drinnen gesagt wird. Wer Zweifel an der Verfassungstreue eines Gastgebers hat, verschafft ihm mit seinem Erscheinen Legitimität. Und die Beobachtung durch den Nachrichtendienst wurde nicht eingestellt, sondern nur die Nennung im Bericht untersagt.
Beide Positionen sind vertretbar, und beide haben Kosten. Wer hingeht, muss sich fragen lassen, warum. Wer fernbleibt, muss erklären, wie er die Menschen erreichen will, um die es geht.
Der Auftritt in der Dar-Assalam-Moschee
Für Aufsehen sorgte der FDP-Spitzenkandidat Christoph Meyer. Er nahm an der Runde teil, brachte eine Fotografie mit und erhob damit Vorwürfe gegen den Vorsitzenden des Trägervereins, der an dem Abend nicht anwesend war.
Wir geben diese Vorwürfe nicht im Einzelnen wieder, und zwar aus drei Gründen. Erstens stützen sie sich auf eine einzelne Aufnahme; dass zwei Menschen gemeinsam fotografiert wurden, belegt für sich genommen keine Verbindung. Zweitens liegt uns keine Stellungnahme des Betroffenen vor, obwohl es um einen schwerwiegenden Vorwurf geht. Drittens ist keine Prüfung durch Behörden oder Gerichte bekannt.
Berichtenswert ist die Szene trotzdem – als Vorgang. Ein Kandidat nimmt eine Einladung an und nutzt den Termin, um dem Gastgeber öffentlich etwas vorzuhalten. Das ist eine legitime Form der Auseinandersetzung, aber eben auch Wahlkampf: drei Wochen vor der Abstimmung, in einem Raum voller Kameras.
Wie die Parteien inhaltlich zu Islamismus, Prävention und Verfassungsschutz stehen, lässt sich in den Programmen nachlesen – CDU, SPD, Grüne, Linke und AfD. Alle Meldungen zur Wahl stehen in der Rubrik Berlin-Wahl 2026.
Quellen im Überblick
| Angabe | Quelle |
|---|---|
| Teilnahme und Absage der Parteien, Ablauf des Termins | Berichterstattung mehrerer Redaktionen, Angaben der Beteiligten |
| Nennung im Verfassungsschutzbericht und Gerichtsentscheidungen | Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Jahresberichte des Berliner Verfassungsschutzes |
| Verdienstorden und Arbeit der Gemeinde | Angaben des Landes Berlin sowie Berichterstattung von taz und Tagesspiegel |
Häufige Fragen zur Dar-Assalam-Moschee und dem Wahlkampftermin
Wer nahm an der Gesprächsrunde teil?
Die Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten von Grünen, SPD, Linken und FDP. Die CDU sagte ab, die AfD war nicht eingeladen. Eingeladen hatte der Rat der Imame.
Warum blieb die CDU fern?
Spitzenkandidat Stefan Evers begründete die Absage öffentlich damit, dass man mit Islamisten nicht über Demokratie rede. Damit setzt er eine Einordnung des Gastgebers voraus, die zwischen Behörden, Gerichten und dem Verein selbst seit Jahren umstritten ist.
Steht die Moschee im Verfassungsschutzbericht?
Der Trägerverein war ab 2014 dort genannt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg untersagte die Nennung 2018, solange die Rolle des Vereins nicht präzise dargelegt werde. Der Verein wurde daraufhin aus dem Bericht genommen; die Beobachtung wurde nach Aussage des damaligen Innensenators fortgesetzt.
Was sagt die Gemeinde selbst?
Sie weist die Zuschreibung zur Muslimbruderschaft zurück und verweist auf ihre Integrations- und Bildungsarbeit. Der Vorsitzende und Imam erhielt 2015 den Verdienstorden des Landes Berlin.
Warum nennt dieser Artikel die Vorwürfe nicht im Detail?
Weil sie sich auf eine einzelne Aufnahme stützen, keine Stellungnahme des Betroffenen vorliegt und keine Prüfung durch Behörden oder Gerichte bekannt ist. Schwere Vorwürfe gegen namentlich genannte Personen geben wir nur wieder, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Fazit: Eine Frage, die keine Partei sauber löst
Der Abend in der Dar-Assalam-Moschee hat weniger über die Gemeinde verraten als über den Umgang der Politik mit ihr. Vier Parteien kamen, eine blieb weg, eine war nicht eingeladen – und alle drei Haltungen lassen sich begründen. Was fehlt, ist ein belastbarer Massstab dafür, mit wem der Staat und seine Parteien sprechen, wenn Behörden und Gerichte selbst über Jahre uneins waren. Diese Lücke füllt im Wahlkampf niemand, sie wird nur bewirtschaftet.
🗞 Über den Autor: Maik Möhring – Herausgeber und Chefredakteur BerlinEcho
Bei Vorwürfen gegen namentlich genannte Personen prüfe ich drei Dinge: Wie belastbar ist die Grundlage, gab es eine Stellungnahme, und hat jemand Zuständiges das geprüft. Fehlt eines davon, berichte ich über den Vorgang und nicht über den Vorwurf.
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