Die geplante Abschaffung des Ehegattensplittings in Berlin soll für neu geschlossene Ehen ein „Realsplitting“ einführen. Dieses Modell ersetzt die bisherige gemeinsame Veranlagung durch einen übertragbaren Freibetrag von maximal 13.805 €. Insbesondere Alleinverdiener-Haushalte müssen mit einer jährlichen Mehrbelastung von bis zu 4.100 € rechnen, während sich für Paare mit ähnlichem Einkommen kaum etwas ändert. Bestehende Ehen sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Neues Modell: Das geplante Realsplitting soll für neue Ehen gelten und erlaubt die Übertragung eines Freibetrags von bis zu 13.805 €.
- Höhere Steuerlast: Alleinverdiener-Ehepaare (z. B. 100.000 € zu 0 €) müssen mit rund 4.100 € mehr Steuern pro Jahr rechnen.
- Steuerklassen: Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und durch das Faktorverfahren der Steuerklasse IV ersetzt werden.
- Bestandsschutz: Bereits bestehende Ehen können das alte Splitting-Verfahren weiterhin nutzen, das den Staat jährlich 25 Mrd. € kostet.
Wie funktioniert das geplante Realsplitting?
Die Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sehen vor, das alte Steuersystem für künftig geschlossene Ehen durch ein sogenanntes Realsplitting zu ersetzen. Paare können demnach einen festen Freibetrag untereinander aufteilen, um ihre Steuerlast zu optimieren. Die Höhe dieses Freibetrags orientiert sich laut Handelsblatt an den aktuell abzugsfähigen Unterhaltszahlungen von 13.805 € (Stand: März 2026). Der Partner mit dem geringeren Einkommen kann seinen Anteil auf den Besserverdienenden übertragen, um dessen steuerpflichtiges Einkommen zu senken.
Welche Steuerklassen sollen abgeschafft werden?
Zusätzlich zum Realsplitting sieht die Ministervorlage vor, die Lohnsteuerklassen III und V komplett zu streichen. Künftig soll für alle Paare die Steuerklasse IV mit dem Faktorverfahren gelten. Wer sich in der Hauptstadt auf die Ehegattensplitting Abschaffung Berlin vorbereitet, muss sich also auf ein völlig neues Berechnungssystem einstellen, das individuelle Einkommen stärker gewichtet und die monatlichen Abzüge fairer aufteilt. Ziel ist es, hohe Nachzahlungen am Jahresende zu vermeiden.
Was kostet die Abschaffung des Ehegattensplittings Berliner Familien?
Was bedeutet die Ehegattensplitting Abschaffung Berlin konkret für Ihren Geldbeutel? Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen klare Verlierer: Ein Paar, bei dem ein Partner 100.000 € verdient und der andere kein Einkommen hat, zahlt im neuen Modell rund 4.100 € mehr Steuern pro Jahr. Verdient ein Partner 70.000 € und der andere 25.000 €, liegen die Mehrkosten bei etwa 300 €. Nur bei Paaren mit exakt gleichem Einkommen ändert sich nichts.
| Einkommensverteilung (Brutto) | Mehrkosten (Realsplitting) | Betroffene Gruppe |
|---|---|---|
| 100.000 € / 0 € | ca. 4.100 € | Alleinverdiener |
| 70.000 € / 25.000 € | ca. 300 € | Paare mit Teilzeit |
| 50.000 € / 50.000 € | 0 € | Doppelverdiener (Vollzeit) |
Viele Familien blicken besorgt auf die Reform. Während der Bund die Steuern anpasst, müssen die Aufgaben des Berliner Senats im Bereich der Familienförderung möglicherweise neu justiert werden, um soziale Härten in der Stadt abzufedern.

Warum soll das Ehegattensplitting abgeschafft werden?
Die Argumentation hinter der geplanten Ehegattensplitting Abschaffung Berlin ist primär arbeitsmarktpolitischer Natur. Lars Klingbeil argumentiert, das alte System halte Frauen in der sogenannten Teilzeitfalle gefangen, da sich die Aufnahme einer Vollzeitstelle für den Zweitverdiener steuerlich oft kaum lohne. Die Reform soll hier Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung setzen und damit das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen erhöhen.

Welche Kritik gibt es an der geplanten Steuerreform?
Die Reaktionen auf die geplante Ehegattensplitting Abschaffung Berlin fallen heftig aus. Während die SPD die Modernisierung des Steuersystems betont, lehnen große Teile der CDU und CSU den Vorstoß ab, da er eine massive Steuererhöhung für Familien darstelle, die sich für ein klassisches Rollenmodell entscheiden.
Auch Familienverbände laufen Sturm. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV), bezeichnete die Pläne laut Medienberichten als „familienpolitische Bankrotterklärung“. Die finanzielle Belastung von Familien ist ein Dauerstreitthema, das bis in die Altersvorsorge reicht. Wer heute wegen der Steuerreform gezwungen ist, in Vollzeit zurückzukehren, tut dies oft auch mit Blick auf die Rente mit 67 und die Lebenserwartung.
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Häufige Fragen zur Ehegattensplitting Abschaffung Berlin
Gilt die Abschaffung des Ehegattensplittings auch für bestehende Ehen?
Nein, die aktuellen Pläne aus dem Bundesfinanzministerium sehen vor, dass die Ehegattensplitting Abschaffung Berlin nur für künftig geschlossene Ehen gelten soll. Wenn Sie bereits verheiratet sind, behalten Sie den aktuellen Steuervorteil nach bisherigem Recht.
Wie hoch ist der Freibetrag beim geplanten Realsplitting?
Der übertragbare Freibetrag soll bei maximal 13.805 € liegen. Dieser Wert orientiert sich an den steuerlich absetzbaren Unterhaltszahlungen für getrennt lebende Ehepartner und kann vom Geringverdiener an den Besserverdiener übertragen werden, um dessen Steuerlast zu mindern.
Wann tritt die Reform der Steuerklassen in Kraft?
Ein genaues Datum für das Inkrafttreten gibt es noch nicht (Stand: März 2026). Bisher handelt es sich um eine Ministervorlage, die noch nicht in der Koalition abgestimmt oder im Bundestag beschlossen wurde. Ein Gesetzentwurf muss erst noch erarbeitet werden.
Warum will Lars Klingbeil das Splitting-Verfahren beenden?
Die SPD sieht im aktuellen System einen Fehlanreiz, der vor allem Frauen in Teilzeitjobs hält. Durch das Realsplitting soll die Erwerbstätigkeit gefördert und das Arbeitsvolumen insgesamt erhöht werden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Was bedeutet das Ende der Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare?
Wenn die Steuerklassen III und V fallen, wechseln verheiratete Paare automatisch in die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren. Das bedeutet, dass die Lohnsteuer gerechter auf beide Gehälter verteilt wird, wodurch es am Jahresende bei der Steuererklärung seltener zu hohen Nachzahlungen kommen sollte.
Fazit
Die geplante Ehegattensplitting Abschaffung Berlin stellt einen radikalen steuerpolitischen Umbau dar, der vor allem klassische Einverdiener-Familien hart treffen wird. Wer künftig in Berlin heiratet und ein starkes Einkommensgefälle in der Partnerschaft aufweist, muss mit bis zu 4.100 € Mehrkosten pro Jahr rechnen. Für Doppelverdiener mit einem ähnlichen Gehalt ändert sich hingegen wenig bis nichts. Die Reform zielt darauf ab, mehr Erwerbsanreize zu schaffen, stößt jedoch wegen der finanziellen Belastung für bestimmte Familienmodelle auf erhebliche Kritik. Paare, die eine Heirat planen, sollten die politische Entwicklung genau beobachten und die potenziellen finanziellen Auswirkungen für ihre individuelle Situation prüfen.
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