Die Debatte um Enteignung Berlin bleibt vor der Abgeordnetenhauswahl 2026 einer der schärfsten Streitpunkte der Berliner Landespolitik. Fünf Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» stehen die Fraktionen im Abgeordnetenhaus vor grundlegend unterschiedlichen Lösungsansätzen für den Berliner Wohnungsmarkt. Während das Thema Vergesellschaftung von großen Immobilienkonzernen die Gemüter erhitzt, verlangen Wählerinnen und Wähler klare Antworten der Parteien im Wahlkampf Berlin 2026.
📑 Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Volksentscheid im September 2021 stimmten 59,1 Prozent der Berliner Wählenden für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen.
- Die Expertenkommission bewertete eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz als verfassungsrechtlich machbar.
- CDU, FDP und AfD lehnen Enteignungen kategorisch ab und verweisen auf hohe Entschädigungskosten sowie fehlende Neubau-Wirkung.
- Die Linke fordert ein sofortiges Vergesellschaftungsgesetz, während Grüne und SPD über ein Vergesellschaftungsrahmengesetz debattieren.
- Ein neues Volksbegehren könnte den Druck auf die künftige Landesregierung ab dem Herbst 2026 weiter erhöhen.
Ausgangslage: Der Volksentscheid von 2021 und seine Folgen
Am 26. September 2021 votierten 59,1 Prozent der Berlinerinnen und Berliner für die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Betroffen wären nach Schätzungen rund 240.000 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet, insbesondere in dicht besiedelten Bezirken wie Mitte und Pankow. Die damalige Einsetzung einer Vergesellschaftungskommission sollte juristische Klarheit bringen.
Im Sommer 2023 legte die unabhängige Expertenkommission unter Vorsitz der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin ihren Abschlussbericht vor. Das Ergebnis: Eine Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände auf Grundlage von Artikel 15 Grundgesetz ist landesrechtlich zulässig. Dennoch streiten Politik und Justizverwaltung weiterhin über die Höhe der Entschädigungssummen, die laut Berechnungen zwischen 14 und 36 Milliarden Euro liegen könnten. Aktuelle Entwicklungen beobachtet die Redaktion laufend in der Kategorie Politik.
Enteignung Berlin: Wie stehen die Parteien dazu?
Im Vorfeld der anstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus offenbart der Positionsvergleich gravierende Differenzen zwischen den sechs großen Parteien. Die Positionen zur Streitfrage Enteignung Berlin lassen sich anhand der aktuellen Parlamentsdebatten und Programmentwürfe klar strukturieren.
CDU: Die Christdemokraten lehnen Vergesellschaftungen strikt ab. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner betont regelmäßig, dass Enteignungen keine einzige neue Wohnung schaffen, den Landeshaushalt finanziell überfordern und Investoren abschrecken. Die CDU setzt stattdessen auf Bau-Beschleunigung, Entbürokratisierung und Bündnisse mit der privaten Wohnungswirtschaft.
SPD: Die Sozialdemokraten vertreten eine gespaltene Haltung. Während Teile der Basis den Volksentscheid unterstützen, fordert die Parteispitze ein allgemeines Vergesellschaftungsrahmengesetz. Dieses soll erst greifen, wenn private Eigentümer gemeinwohlorientierte Standards dauerhaft verletzen. Primärer Schwerpunkt der SPD bleibt der kommunale Neubau sowie die Regulierung über den Mietspiegel Berlin.
Bündnis 90/Die Grünen: Die Grünen befürworten die Umsetzung des Wählerwillens grundsätzlich und plädieren für die zügige Ausarbeitung eines verfassungskonformen Vergesellschaftungsgesetzes. Sie verknüpfen die Enteignung Berlin mit verbindlichen Klimaschutzvorgaben und einer gemeinwohlorientierten Verwaltung der übernommenen Bestände durch Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Linke: Für Die Linke ist die Umsetzung des Volksentscheids eine zentrale Koalitionsbedingung. Sie fordert die sofortige Überführung aller Wohnungen großer Spekulationskonzerne in gemeinfreie Trägerschaft. Entschädigungen sollen sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes richten und weit unter dem Verkehrswert liegen.
AfD: Die AfD lehnt jegliche Enteignungsinitiativen als sozialistische Experimente ab. Sie sieht in der Vergesellschaftung einen schweren Angriff auf das Eigentumsrecht nach Artikel 14 Grundgesetz und fordert stattdessen die Deregulierung von Bauvorschriften sowie den Abbau von Grunderwerbsteuern.
FDP: Die Freien Demokraten bekämpfen Vergesellschaftungspläne vehement. Sie warnen vor milliardenschweren Klagerisiken und finanziellen Schäden für das Land Berlin. Die FDP fordert eine Ausweitung des privaten Wohnungsbaus sowie die Förderung von Wohneigentum. Weitere Details zur Landespolitik bietet das Portal Abgeordnetenhauswahl 2026.
Rahmengesetz und Verfassungsfragen im Check
Die juristische Auseinandersetzung dreht sich vor allem um die Abgrenzung zwischen Artikel 14 (Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit) und Artikel 15 Grundgesetz (Vergesellschaftung von Grund und Boden). Da Artikel 15 seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland noch nie angewendet wurde, existieren keinerlei höchstrichterliche Präzedenzfälle durch das Bundesverfassungsgericht.
Ein Knackpunkt betrifft das geplante Vergesellschaftungsrahmengesetz im Senat von Berlin. Kritiker argumentieren, ein bloßes Kriteriengesetz ohne direkte Übertragung von Beständen werde den Vorgaben der Verfassung nicht gerecht. Zudem bleibt ungeklärt, ob das Land Berlin im Rahmen der landesrechtlichen Schranken der Landesverfassung Berlin eigene Entschädigungsmaßstäbe unterhalb des Verkehrswertes festlegen darf, ohne gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen.
Mögliches neues Volksbegehren und Zukunftsszenarien
Aufgrund der verzögerten Umsetzung kündigten Vertreter der Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» bereits Vorbereitungen für ein zweites Volksbegehren an. Anders als der erste Beschlussentscheid im Jahr 2021 soll diese Initiative einen konkreten Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen. Sollte dieser im Volksentscheid angenommen werden, wäre das Abgeordnetenhaus rechtlich zur Gesetzgebung verpflichtet.
Die Frage, wie der Senat mit dem Thema Enteignung Berlin umgeht, wird somit direkten Einfluss auf künftige Koalitionsverhandlungen nehmen. Die politische Dynamik zeigt, dass das Thema Mietpreise und Wohnungsnot das zentralste Befragungsfeld der Wählerschaft bleibt.
Der Konflikt um Vergesellschaftungen schwelt seit dem Volksentscheid vom 26. September 2021 unvermindert fort. Damals stimmten über einundfünfzig Prozent der Berliner Wählenden für die Rekommunalisierung großer Wohnungsbestände. Fünf Jahre später zeigt sich: Die rechtlichen und finanziellen Hürden haben eine praktische Umsetzung bislang verhindert. Für die Berlinerinnen und Berliner bedeutet dieser Dauerstreit eine anhaltende Unsicherheit auf dem Wohnungsmarkt, während der Versorgungsdruck bei bezahlbarem Wohnraum weiter steigt.
Quellen
| Quelle / Institution | Typ | Link / Referenz |
|---|---|---|
| rbb24 Berichterstattung Wohnen | Nachrichtenportal | rbb24.de Bericht |
| Senatsverwaltung für Finanzen Berlin | Amtliche Quelle | berlin.de Senatsverwaltung |
Häufige Fragen zu Enteignung Berlin
Was will die CDU beim Thema Enteignung Berlin?
Die CDU lehnt Vergesellschaftungen und Enteignungen strikt ab. Sie argumentiert, dass dadurch keine neuen Wohnungen entstehen und hohe Entschädigungssummen den Berliner Landeshaushalt belasten. Stattdessen setzt die Partei auf Neubauförderung und Bürokratieabbau.
Welche Haltung vertritt die SPD zur Vergesellschaftung?
Die SPD befürwortet die Erarbeitung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes als Instrument für Extremfälle. Die Partei priorisiert jedoch den Bau neuer Sozialwohnungen und Kooperationen mit städtischen sowie privaten Baugesellschaften.
Wo liegen die größten Unterschiede zwischen den Parteien?
Die Haupttrennlinie verläuft zwischen dem linken und bürgerlichen Lager. Die Linke und Teile der Grünen fordern eine schnelle Umsetzung des Volksentscheids, während CDU, FDP und AfD Enteignungen als verfassungswidrig oder wirtschaftlich schädlich ablehnen.
Was wurde seit dem Volksentscheid 2021 rechtlich umgesetzt?
Es wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die im Sommer 2023 die grundsätzliche Machbarkeit nach Artikel 15 Grundgesetz bestätigte. Ein rechtskräftiges Gesetz zur Vergesellschaftung wurde bisher jedoch noch nicht vom Abgeordnetenhaus verabschiedet.
Unsere Einordnung
Die Debatte um Vergesellschaftung bleibt eine Zerreißprobe für das politische Berlin. Unabhängig vom Ausgang der Abgeordnetenhauswahl wird die künftige Landesregierung nicht umhin kommen, klare rechtskonforme Antworten zu liefern. Symbolpolitische Vertagungen helfen weder Mieterinnen und Mietern auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum noch dem Investitionsklima in der Hauptstadt.
– Maik Möhring, Chefredakteur, BerlinEcho
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ℹ️ Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Einsatz von KI-Tools (Claude, Gemini) recherchiert und vorstrukturiert, anschließend redaktionell überarbeitet, mit Berliner Lokalkenntnis ergänzt und faktengeprüft durch die BerlinEcho-Redaktion.



