Berlin-Wahl 2026 📅 20. August 2026 ⏱ 7 Min. 👁 126 Aufrufe

Felor Badenberg: Plagiatsvorwürfe gegen die Justizsenatorin

Ein privates Gutachten führt 83 Fundstellen aus der Dissertation der Berliner Justizsenatorin auf und stuft sie als schwerwiegende Plagiate ein. Felor Badenberg hat die Universität zu Köln selbst um eine unabhängige Prüfung gebeten. Was belegt ist, was offen bleibt.

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Kurzantwort

Gegen Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg stehen Plagiatsvorwürfe im Raum. Der Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber führt in einem Gutachten 83 Fundstellen aus ihrer Dissertation von 2005 auf. Badenberg weist die Arbeit als nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt aus und hat die Universität zu Köln um eine unabhängige Prüfung gebeten. Ein Ergebnis liegt nicht vor.

Zum Stand der Dinge: Es handelt sich um Vorwürfe eines privaten Gutachters, nicht um Feststellungen einer Hochschule. Ob und in welchem Umfang die Fundstellen wissenschaftlich zu beanstanden sind, prüft die Universität zu Köln. Bis dahin gilt der Doktortitel unverändert.
Inhaltsverzeichnis+
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was das Gutachten behauptet
  3. Wie Badenberg reagiert
  4. Wer die Vorwürfe erhebt und wo sie zuerst standen
  5. Warum der Fall politisch schwer wiegt
  6. Wie ein solches Verfahren abläuft
  7. Quellen im Überblick
  8. Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer: Felor Badenberg, 51, seit 2023 Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, seit 2024 CDU-Mitglied.
  • Worum es geht: ihre juristische Dissertation von 2005 an der Universität zu Köln.
  • Der Vorwurf: 83 Fundstellen, die ein privates Gutachten als schwerwiegende Plagiatsfragmente einstuft.
  • Wer ihn erhebt: der österreichische Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber, bekannt als Plagiatsprüfer.
  • Ihre Reaktion: Sie hat die Universität zu Köln selbst um eine unabhängige Prüfung gebeten.
  • Offen: Ob die Vorwürfe zutreffen. Die Prüfung läuft, ein Ergebnis gibt es nicht.
  • Stand der Angaben: 20. August 2026.

Was das Gutachten behauptet

Die Arbeit trägt den Titel „Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung unter Berücksichtigung der Problematik der anonymen Geburt“ und wurde 2005 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln eingereicht. Das Gutachten umfasst 43 Seiten und führt nach eigenen Angaben 83 Fundstellen auf.

Weber stuft diese als schwerwiegend und werkprägend ein und schreibt, sie dominierten die Arbeit qualitativ wie quantitativ. Er spricht vom schwersten ihm bekannten Plagiatsfall in der bundesdeutschen Rechtswissenschaft seit Karl-Theodor zu Guttenberg, dessen Doktortitel 2011 aberkannt wurde und der daraufhin als Verteidigungsminister zurücktrat.

Zwei Beispiele werden in der Berichterstattung besonders hervorgehoben:

  • Ein Satz aus der Einleitung über die Sehnsucht des Menschen nach Kenntnis der eigenen Herkunft soll nahezu wortgleich einer Veröffentlichung von 1989 entstammen.
  • Auch die Danksagung an Eltern und Ehemann im Vorwort soll aus einer fremden Arbeit übernommen worden sein.

Der Vorwurf lautet zudem, es seien Absätze aus zwei fremden Dissertationen aneinandergefügt worden. Das sind Behauptungen eines Gutachters, keine Feststellungen einer Hochschule.

Wie Badenberg reagiert

Die Senatorin weist die Vorwürfe nicht ausdrücklich zurück, bestreitet sie aber auch nicht. Ihre Aussage gegenüber mehreren Redaktionen: Die Dissertation sei nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt worden. Sie habe die Universität zu Köln gebeten, die Arbeit unabhängig und umfassend zu prüfen; die wissenschaftliche Bewertung einzelner Fundstellen sei Gegenstand dieses Verfahrens.

Das ist bemerkenswert, weil sie den Prüfauftrag selbst ausgelöst hat, statt ihn abzuwarten. Bereits 2023 war sie zu ihrer Dissertation befragt worden, damals im Zusammenhang mit den Fällen anderer Berliner Politikerinnen. Sie versicherte seinerzeit, den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entsprochen zu haben.

Wer die Vorwürfe erhebt und wo sie zuerst standen

Stefan Weber ist Kommunikationswissenschaftler aus Österreich und seit Jahren als Plagiatsprüfer tätig. Er hat in der Vergangenheit mehrere Fälle öffentlich gemacht, die zu Titelaberkennungen führten. Er ist kein Jurist, und sein Gutachten ist eine private Untersuchung ohne hochschulrechtliche Bindung.

Veröffentlicht wurden die Vorwürfe zuerst über das Portal Nius, das dem rechten politischen Spektrum zugerechnet wird. Anschließend berichteten die Berliner Zeitung und der Tagesspiegel, denen das Gutachten ebenfalls vorlag, danach die Nachrichtenagenturen.

Beides gehört zur Einordnung: Wer ein Gutachten erstellt und wo es zuerst erscheint, sagt nichts darüber aus, ob die Fundstellen zutreffen. Es sagt aber etwas über den Weg, den eine Information nimmt – und über den Zeitpunkt.

Warum der Fall politisch schwer wiegt

Drei Umstände machen die Sache über den Einzelfall hinaus relevant.

  • Das Ressort: In Badenbergs Geschäftsbereich liegt das Justizprüfungsamt, das die juristischen Staatsprüfungen für Berlin und Brandenburg organisiert und bewertet. Die Senatorin verantwortet also eine Stelle, die über wissenschaftliche und juristische Leistungen anderer entscheidet.
  • Der Zeitpunkt: Am 20. September wird das Abgeordnetenhaus gewählt. Badenberg tritt in Charlottenburg-Wilmersdorf als Spitzenkandidatin der Bezirksliste an.
  • Die Vorgeschichte: Berlin hat in den vergangenen Jahren mehrere Plagiatsfälle in der Politik erlebt. In zwei prominenten Fällen führte die Aberkennung des Titels zum Rücktritt vom Amt.

Zu ihrem Werdegang: Badenberg wurde im Iran geboren, ging ab 1987 in Deutschland zur Schule, studierte Jura und promovierte. Ab 2006 arbeitete sie beim Bundesamt für Verfassungsschutz, leitete dort den Bereich Rechtsextremismus und Terrorabwehr und wurde 2022 als erste Frau Vizepräsidentin der Behörde. 2023 wurde sie als parteilose Senatorin berufen, 2024 trat sie in die CDU ein, seit Februar 2026 gehört sie dem Bundesvorstand der Partei an.

Weitere Meldungen zur Wahl sammeln wir in der Rubrik Berlin-Wahl 2026, einen Überblick über die antretenden Parteien gibt unsere Parteienübersicht. Termin, Ablauf und Fristen stehen im Beitrag zur Abgeordnetenhauswahl 2026, wer wählen darf, klärt der Text zur Wahlberechtigung in Berlin. Alle politischen Meldungen sammeln wir in der Rubrik Politik.

Wie ein solches Verfahren abläuft

Über einen Doktortitel entscheidet allein die Hochschule, die ihn verliehen hat – in diesem Fall die Universität zu Köln. Ein privates Gutachten kann ein Verfahren anstossen, ersetzt es aber nicht. Der übliche Weg verläuft in drei Schritten:

  • Vorprüfung: Die Fakultät sichtet die Hinweise und entscheidet, ob ein förmliches Verfahren eröffnet wird.
  • Prüfung: Eine Kommission bewertet jede Fundstelle einzeln. Entscheidend ist nicht die Zahl, sondern ob es sich um übernommene Gedanken ohne Kennzeichnung handelt und welches Gewicht sie für die Arbeit haben.
  • Entscheidung: Möglich sind die Einstellung, eine Rüge oder die Aberkennung des Grades. Gegen eine Aberkennung steht der Verwaltungsrechtsweg offen.

Solche Verfahren dauern in der Regel Monate. Eine Entscheidung vor der Wahl am 20. September ist damit unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.

Quellen im Überblick

Angabe Quelle
Stellungnahme der Senatorin, Prüfauftrag an die Universität zu Köln Angaben Badenbergs gegenüber mehreren Redaktionen und der Deutschen Presse-Agentur
Inhalt und Umfang des Gutachtens Gutachten von Stefan Weber, wiedergegeben von Berliner Zeitung und Tagesspiegel
Werdegang und Kandidatur Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Häufige Fragen zum Fall Felor Badenberg

Was wird Felor Badenberg vorgeworfen?

Ein privates Gutachten führt 83 Fundstellen aus ihrer juristischen Dissertation von 2005 auf und stuft sie als schwerwiegende Plagiatsfragmente ein. Ob die Vorwürfe zutreffen, ist offen – die Universität zu Köln prüft.

Wer hat die Vorwürfe erhoben?

Der österreichische Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber, seit Jahren als Plagiatsprüfer tätig. Sein Gutachten ist eine private Untersuchung ohne hochschulrechtliche Bindung. Veröffentlicht wurden die Vorwürfe zuerst über das Portal Nius, danach berichteten Berliner Zeitung und Tagesspiegel.

Wie hat die Senatorin reagiert?

Sie erklärte, die Dissertation sei nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt worden, und hat die Universität zu Köln selbst um eine unabhängige und umfassende Prüfung gebeten.

Verliert sie jetzt ihren Doktortitel?

Darüber ist nichts entschieden. Über einen Doktorgrad befindet allein die Hochschule, die ihn verliehen hat. Solche Verfahren dauern in der Regel Monate und enden mit Einstellung, Rüge oder Aberkennung.

Warum ist der Fall politisch heikel?

In Badenbergs Ressort liegt das Justizprüfungsamt, das die juristischen Staatsprüfungen organisiert. Zudem tritt sie am 20. September bei der Abgeordnetenhauswahl an, und Berlin hat in den vergangenen Jahren mehrere Plagiatsfälle in der Politik erlebt.

Fazit: Vorwürfe stehen, geprüft ist nichts

Die Zahl 83 klingt gewaltig, und der Vergleich mit dem Fall Guttenberg tut ein Übriges. Beides stammt aus einem privaten Gutachten, das öffentlich vorliegt, aber keine hochschulrechtliche Wirkung hat. Entscheidend wird sein, wie die Universität zu Köln die einzelnen Fundstellen bewertet. Bis dahin bleibt es bei Vorwürfen. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald es eine Entscheidung oder eine belastbare Zwischenmeldung gibt.

🗞 Über den Autor: Maik Möhring – Herausgeber und Chefredakteur BerlinEcho
Bei Plagiatsvorwürfen trenne ich streng zwischen dem, was ein Gutachter behauptet, und dem, was eine Hochschule festgestellt hat. Vor dem Ergebnis ist beides nicht dasselbe.
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🤖 Dieser Artikel entstand mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI). Angaben basieren auf verfügbaren Quellen zum Zeitpunkt der Erstellung. Für Korrekturen oder Hinweise: Kontakt zur Redaktion →

MM
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Moin, ich bin Maik – Gründer von BerlinEcho und verantwortlicher Redakteur. Ich baue seit Jahren digitale Medien auf, die ich wirklich für notwendig halte: unabhängig, ohne Konzernlogik im Rücken, mit echten Menschen dahinter. Berlin fasziniert mich als Stadt der Brüche: Hipster-Kieze neben Plattenbau, Bundespolitik neben Bezirksstreit, globale Startup-Szene neben klassischem Berliner Kleingarten. Diesen Widersprüchen geht BerlinEcho nach – täglich. Als Verleger verantworte ich alles, was auf dieser Seite erscheint. Das ist mir wichtig zu sagen, weil es in einer Zeit, in der viele Medien hinter anonymen Redaktionen verschwinden, nicht selbstverständlich ist. Bei BerlinEcho steht immer jemand mit dem Namen dafür ein. Mein Hintergrund ist digitales Publizieren: SEO, Content-Strategie, Aufbau von Nachrichtenportalen – das mache ich seit Jahren, für meine eigenen Seiten und für Kunden. BerlinEcho ist mein liebstes Projekt, weil es direkt an dem Ort spielt, wo gerade Deutschland-Geschichte geschrieben wird.

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📍 Berlin ⭐ Gründer Maik Möhring Media · Verleger & verantwortlicher Redakteur · Langjährige Erfahrung in digitalem Publizieren · Mehrere Online-Medien in Deutschland. ✍ 463 Artikel