Nach stundenlangen Verhandlungen steht das grosse Reformpaket der Koalition: CDU, CSU und SPD haben sich im Kanzleramt auf insgesamt 34 Massnahmen für mehr Wirtschaftswachstum geeinigt und die Ergebnisse am Donnerstagmorgen vorgestellt. Es geht um niedrigere Steuern, weniger Bürokratie und Änderungen bei der Krankschreibung. Für Berlin besonders brisant: Der Bund will dem Land die Enteignung von Wohnungskonzernen verbieten.

Inhaltsverzeichnis
Was das Reformpaket der Koalition vorsieht
Nach einem rund siebenstündigen Treffen der Koalitionsspitzen präsentierten Bundeskanzler Friedrich Merz, Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil, SPD-Chefin Bärbel Bas und CSU-Chef Markus Söder das Ergebnis im Garten des Kanzleramts. Das Reformpaket der Koalition umfasst laut Beschlusspapier 34 Massnahmen und betrifft die Bereiche Steuern, Rente, Gesundheit, Pflege, Arbeitsmarkt und Bürokratieabbau. Merz sprach von einem «grossen Sprung nach vorn», dämpfte aber zugleich Erwartungen: Einen «grossen Big Bang» werde es nicht geben, der Reformprozess gehe nach dem Sommer weiter.
Ein Schwerpunkt liegt beim Bürokratieabbau. Söder kündigte an, die meisten Berichtspflichten für Unternehmen aufzuheben und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Auch beim Datenschutz und bei der Befristung von Arbeitsverträgen soll es Lockerungen geben. Weitere Nachrichten aus der Bundes- und Landespolitik sowie aus Berlin bündeln wir in der Rubrik Politik.
Steuern: Entlastung erst schrittweise
Bei der Einkommensteuer fiel die Einigung kleiner aus als erhofft. Zum 1. Januar 2027 sollen zunächst der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Arbeitnehmerpauschbetrag angehoben werden. Die grössere Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen ist erst ab 2028 vorgesehen. Die Regierung rechnet vor, dass ein Durchschnittshaushalt am Ende um rund 600 Euro entlastet werde.
Neu ist ein gestaffelter Spitzensteuersatz: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro sind 45 Prozent geplant, ab 280.000 Euro 47 Prozent. Die Rentenreform wiederum soll die Vorschläge der eigens eingesetzten Kommission eins zu eins übernehmen und bis Ende 2026 im Bundestag beschlossen werden. Auch andere Entlastungen wie das Ende des Tankrabatts und Fragen der Grundsicherung beschäftigen Haushalte derzeit.
Aus für die telefonische Krankschreibung
Eine Änderung betrifft alle Beschäftigten: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Wer krank ist, müsste die Arbeitsunfähigkeit dann wieder in der Arztpraxis feststellen lassen, statt sie telefonisch zu erhalten. Die während der Pandemie eingeführte Telefon-Krankschreibung war zuletzt dauerhaft möglich gewesen. Begründet wird der Schritt mit dem Kampf gegen mögliche Missbrauchsfälle – Kritiker sehen darin eine unnötige Belastung für Kranke und Praxen.
Bund gegen Berlin: das geplante Enteignungsverbot
Für Berlin ist ein Punkt besonders folgenreich: Union und SPD wollen dem Land die Verstaatlichung von Mietwohnungen untersagen. Die Koalition werde ein Gesetz verabschieden, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet, kündigte Kanzler Merz an. Finanzminister Klingbeil brachte es auf die Formel, man wolle bauen statt enteignen.
Der Hintergrund: In Berlin wird seit Jahren über die Vergesellschaftung grosser Wohnungskonzerne gestritten. 2021 stimmte eine Mehrheit beim Volksentscheid «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» dafür; im März 2026 verabschiedete das Abgeordnetenhaus ein Rahmengesetz, das eine Vergesellschaftung grundsätzlich ermöglicht. Ein Bundesgesetz könnte diesen Weg nun blockieren – ein Eingriff, der die ohnehin hitzige Berliner Wohnungsdebatte weiter anheizen dürfte. Wie angespannt die Lage ist, zeigt auch die aktuelle Wahlumfrage, in der die Linke vorn liegt.
Weitere Beschlüsse im Überblick
Das Paket enthält zahlreiche weitere Punkte, die den Alltag berühren:
- Minijobs: Die Pauschalsteuer soll von zwei auf fünf Prozent des Lohns steigen. Wie es bei den Rentenbeiträgen weitergeht, bleibt vorerst offen.
- Sonntagsöffnung: Ab 1. Januar 2027 sollen Bäckereien sonntags bis zu acht Stunden öffnen dürfen, öffentliche Bibliotheken bis zu sechs Stunden.
- Arbeitsmarkt: Vorgesehen sind unter anderem höhere Sonn- und Feiertagszuschläge sowie eine leichtere Befristung von Arbeitsverträgen.
So fallen die Reaktionen aus
Das Reformpaket der Koalition wird kontrovers bewertet. Zustimmung kommt aus der Wirtschaft: Ifo-Präsident Clemens Fuest nannte es einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Stagnation, mahnte aber weitere Schritte an. Mittelstandsvertreter begrüssten vor allem den Abbau von Berichtspflichten und die Absage an Enteignungen.
Kritik kommt von Ökonomen und Opposition. DIW-Präsident Marcel Fratzscher sprach von einem «Symbolpaket» und bemängelte, in absoluten Beträgen profitierten vor allem höhere Einkommen. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Papier eine «Mogelpackung», kleine und mittlere Einkommen würden nicht entlastet. Auch die Linke äusserte Zweifel an einer spürbaren Entlastung. Weitere Einordnungen findest du in der Rubrik Wirtschaft.
Quellen
| Quelle | Inhalt |
|---|---|
| Bundesregierung | Vorstellung der Reformen und Zielsetzung |
| ZDFheute | Details zu Steuern, Rente und Arbeitsmarkt |
| t-online / Reuters | Beschlusspapier, 34 Massnahmen und Reaktionen |
Häufige Fragen zum Reformpaket der Koalition
Was wurde beim Koalitionsgipfel beschlossen?
Union und SPD einigten sich auf 34 Massnahmen zu Steuern, Rente, Gesundheit, Pflege, Arbeitsmarkt und Bürokratieabbau. Dazu zählen eine schrittweise Steuerentlastung, das Aus für die telefonische Krankschreibung und ein geplantes Enteignungsverbot.
Wie viel Steuer spare ich?
Ein Durchschnittshaushalt soll laut Regierung um rund 600 Euro entlastet werden. Die grössere Entlastung greift aber erst ab 2028; zum 1. Januar 2027 steigen zunächst Grund- und Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag.
Was ändert sich bei der Krankschreibung?
Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Wer krank ist, müsste die Arbeitsunfähigkeit dann wieder in einer Arztpraxis feststellen lassen.
Was bedeutet das Enteignungsverbot für Berlin?
Der Bund plant ein Gesetz, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet. Das könnte das Berliner Rahmengesetz zur Vergesellschaftung, das aus dem Volksentscheid «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» hervorging, ausbremsen.
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Dieser Artikel wurde unter Einsatz von KI-Werkzeugen erstellt und redaktionell geprüft. Viele Massnahmen müssen noch als Gesetze beschlossen werden; Details können sich im Verfahren ändern. Stand: 2. Juli 2026.
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