Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Grundsicherung – und mit ihr strengere Regeln. Jobcenter können künftig schneller reagieren, wenn Termine platzen, Pflichten missachtet oder Jobchancen nicht genutzt werden. Die Regelsätze bleiben zwar gleich, doch bei Terminen, Vermögen und Mitwirkung wird es enger. Wir erklären sachlich, was sich ändert, welche Sanktionen drohen – und welche Rechte du behältst.
Inhaltsverzeichnis
Neue Grundsicherung: Was ändert sich – und ab wann?
Rechtsgrundlage der Reform ist das 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), verkündet am 22. April 2026. Der Bundestag hatte es am 5. März beschlossen, der Bundesrat am 27. März gebilligt. Der Grossteil der neuen Grundsicherung tritt zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft. Einzelne besonders strenge Sanktionsregeln gelten schon seit dem 23. April 2026.
Der Kern: Aus der Geldleistung «Bürgergeld» wird das «Grundsicherungsgeld». Die neue Grundsicherung rückt wieder stärker in Richtung Vermittlung, Mitwirkung und Kontrolle – nach dem Grundsatz «Fordern und Fördern». Wichtig für den Alltag: Behörden dürfen laut Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2026 weiter den Begriff «Bürgergeld» verwenden. Steht auf einem Bescheid nach dem 1. Juli noch «Bürgergeld», ist er deshalb nicht automatisch falsch.
Bleiben die Regelsätze in der neuen Grundsicherung gleich?
Ja. Die Umstellung bringt keine höheren Regelsätze, aber auch keine Kürzung des Grundbetrags. Alleinstehende erhalten 2026 weiterhin 563 Euro im Monat. Auch die übrigen Stufen bleiben stabil.
| Wer | Regelsatz 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende | 563 € |
| Partner (je) | 506 € |
| Kinder (je nach Alter) | 357–451 € (+ 20 € Sofortzuschlag) |
Auch Bildung und Teilhabe für Kinder (Schulbedarf, Klassenfahrten, Mittagessen, Lernförderung) sowie der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bleiben grundsätzlich erhalten. Die neue Grundsicherung ändert also weniger die Höhe der Leistung als die Bedingungen: Die Zäsur liegt bei Terminen, Vermögen und Mitwirkung.
Die neuen Sanktionen im Überblick
Hier wird die neue Grundsicherung deutlich strenger – aber auch differenzierter. Eine Milderung gibt es beim ersten Terminversäumnis, dafür greifen Wiederholungen und Arbeitsverweigerung härter. So sieht das gestufte System aus:
| Situation | Mögliche Folge |
|---|---|
| Erstes Meldeversäumnis | keine Kürzung (neu folgenlos) |
| Ab dem 2. versäumten Termin | 30 % für einen Monat (bei Alleinstehenden rund 169 €) |
| 3 versäumte Termine in Folge | gelten als «nicht erreichbar», Regelbedarf kann entfallen |
| Pflichtverletzung (z. B. Maßnahme-Abbruch, keine Bewerbungen) | 30 % für jeweils drei Monate |
| Willentliche Verweigerung zumutbarer Arbeit | bis zu 100 % des Regelbedarfs (seit 23. April 2026) |
Wichtig zur Einordnung: Die 100-Prozent-Kürzung hat eine hohe Schwelle. Das Jobcenter muss belegen, dass eine konkrete, sofort mögliche Arbeit tatsächlich und willentlich verweigert wurde – ein blosses Jobangebot genügt nicht. Selbst bei vollständigem Entzug des Regelbedarfs sichert eine 1-Euro-Regel in der Regel den Krankenversicherungsschutz.
Zu Omas Geburtstag verreisen – geht das noch?
Diese Alltagsfrage sorgt für Verunsicherung. Grundsätzlich musst du für das Jobcenter erreichbar sein und zu Terminen erscheinen. Eine längere Ortsabwesenheit – etwa ein Urlaub – ist vorab mit dem Jobcenter abzustimmen; üblich sind bis zu drei Wochen im Jahr mit Zustimmung. Ein Wochenendbesuch bei der Familie ist dagegen in aller Regel unproblematisch, solange kein Termin ansteht und du erreichbar bleibst.
Kritisch wird es erst, wenn durch eine nicht abgestimmte Reise ein Termin platzt oder du für das Jobcenter nicht erreichbar bist. Dann kann daraus ein Meldeversäumnis mit den oben genannten Folgen werden. Der Rat lautet daher: Termine im Blick behalten und geplante Abwesenheiten vorher kurz mit dem Jobcenter klären. Die genauen Regeln zur Erreichbarkeit erklärt die Bundesagentur für Arbeit.
Diese Schutzrechte fallen weg
Die neue Grundsicherung ändert neben den Sanktionen auch zentrale Schutzregeln, die den Einstieg in den Leistungsbezug bisher abfederten:
- Vermögens-Karenzzeit entfällt: Die bisherige einjährige Schonfrist für Vermögen fällt weg. Stattdessen gilt von Beginn an ein altersabhängiges Schonvermögen.
- Wohnkosten gedeckelt: In der Anfangszeit werden die Kosten der Unterkunft auf das 1,5-Fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze begrenzt.
- Schlichtungsverfahren gestrichen: Das bisherige Verfahren nach § 15a SGB II wird abgeschafft.
- Eltern kleiner Kinder: Betreuende Elternteile können bereits nach dem 14. Lebensmonat des Kindes stärker zur Mitwirkung herangezogen werden.
Kritik: Was Sozialverbände und Opposition sagen
Die neue Grundsicherung ist umstritten. Die Bundesregierung begründet sie damit, Sozialleistungen «gerechter und treffsicherer» zu machen und Missbrauch wirksamer zu verhindern. Sozialverbände und Teile der Opposition kritisieren die Verschärfung dagegen als «Rückkehr zur Sanktionslogik alter Hartz-IV-Zeiten». Gerade für Haushalte am Existenzminimum könne bereits eine Kette von Versäumnissen existenzbedrohend werden.
Grüne und Linke fordern unter anderem, Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen ganz von Sanktionen auszunehmen und stärker auf Qualifizierung statt schnelle Vermittlung zu setzen. Ob die härteren Instrumente flächendeckend genutzt werden, dürfte am Ende auch regional unterschiedlich ausfallen – der rechtliche Spielraum der Jobcenter ist aber klar erweitert.
Was du jetzt tun kannst
Wer Grundsicherungsgeld bezieht oder beantragt, sollte ein paar Dinge beachten: Termine des Jobcenters in Berlin und anderswo zuverlässig wahrnehmen oder rechtzeitig absagen, Post zeitnah öffnen und Fristen einhalten. Prüfe deinen Bescheid genau – bei der IT-Umstellung sind Fehler möglich. Gegen einen Sanktions- oder Ablehnungsbescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; bei existenzgefährdenden Fällen kommt zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht.
Wichtig: Ein Widerspruch stoppt die Sanktion nicht automatisch. Kostenlose Unterstützung bieten Sozialberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände und Mietervereine. Wenn Grundsicherungsgeld nicht (mehr) reicht oder infrage kommt, lohnt der Blick auf andere Leistungen – etwa Wohngeld oder den Kinderzuschlag. Wie sehr steigende Kosten Haushalte treffen, zeigt auch das Tankrabatt-Ende. Weitere Ratgeber findest du in unserer Rubrik Gesellschaft.
Quellen
| Quelle | Inhalt |
|---|---|
| Bundesregierung | Ziele und Beschluss der neuen Grundsicherung |
| Bundesagentur für Arbeit | Regelsätze, Erreichbarkeit und Verfahren |
| 13. SGB-II-Änderungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 107) | Rechtsgrundlage der Sanktions- und Vermögensregeln |
Häufige Fragen zur neuen Grundsicherung
Wird das Grundsicherungsgeld weniger als das Bürgergeld?
Nein. Die Regelsätze bleiben durch die Umstellung unverändert – Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro. Weniger Geld gibt es in der neuen Grundsicherung nur im Fall einer Sanktion, etwa bei wiederholten Terminversäumnissen.
Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?
Das erste Meldeversäumnis bleibt in der neuen Grundsicherung folgenlos. Ab dem zweiten versäumten Termin sind 30 Prozent Kürzung für einen Monat möglich – bei Alleinstehenden rund 169 Euro. Wichtig ist, einen wichtigen Grund (z. B. Krankheit) nachzuweisen.
Darf ich als Leistungsbezieher verreisen?
Ja, aber längere Abwesenheiten musst du vorab mit dem Jobcenter abstimmen (in der Regel bis zu drei Wochen im Jahr). Ein kurzer Familienbesuch ist meist unproblematisch, solange kein Termin ansteht und du erreichbar bleibst.
Kann mir wirklich die komplette Leistung gestrichen werden?
Der vollständige Wegfall des Regelbedarfs ist nur bei willentlicher Verweigerung einer zumutbaren, sofort möglichen Arbeit vorgesehen. Das Jobcenter muss die Voraussetzungen belegen. Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich.
Gilt ab 1. Juli sofort alles neu?
Nein. Die meisten Regeln greifen ab 1. Juli 2026, einzelne Sanktionsregeln schon seit 23. April. Behörden dürfen den Begriff «Bürgergeld» übergangsweise bis Ende 2026 weiter verwenden.
Unsere Einordnung
Dieser Artikel wurde unter Einsatz von KI-Werkzeugen erstellt und redaktionell geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Massgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Auskünfte des zuständigen Jobcenters. Stand: 1. Juli 2026.





