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Wohnen

Mietenkataster Berlin: Was beschlossen ist und was nicht

Das Abgeordnetenhaus hat das Mietenkataster am 2. Juli 2026 beschlossen. Vermieter müssen Mieten digital melden, bei Verstößen drohen bis 100.000 Euro. Der Aufbau dauert laut Senat Jahre, die «Mietenpolizei» ist nur eine Forderung.

Ida Nagel Veröffentlicht · aktualisiert
Mietenkataster Berlin mit Berliner Wohnhäusern, digitalem Register und KI-Auswertung der Mietpreise
Das Mietenkataster Berlin soll Mietdaten zentral erfassen und per KI mögliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse sichtbar machen.
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Was regelt das Gesetz zum Mietenkataster?
  2. Prüft eine KI künftig jede Miete?
  3. Welche Bußgelder drohen Vermietern?
  4. Ab wann müssen Vermieter ihre Daten melden?
  5. Was ist die «Mietenpolizei»?
  6. Was ändert die Wahl vom 20. September 2026?
  7. Häufige Fragen zum Mietenkataster Berlin
  8. Quellen

Das Mietenkataster Berlin ist beschlossen: Am 2. Juli 2026 verabschiedete das Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- und Mietenkatasters. Vermieter müssen Miete, Fläche und Ausstattung jeder Mietwohnung digital eintragen, sonst drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Das Register muss der Senat aber erst aufbauen, nach eigener Aussage dauert das mehrere Jahre.

Stand: . Das Mietenkataster ist Teil des Wohnraumsicherungsgesetzes, das die Koalition aus CDU und SPD am im Abgeordnetenhaus beschlossen hat. Grundlage war ein Änderungsantrag beider Fraktionen (Drucksache 19/3072-1) vom 1. Juli 2026. Seitdem ist viel Unbelegtes im Umlauf – von KI-Kontrollen bis zur «Mietenpolizei». Dieser Überblick trennt, was beschlossen, was geplant und was nur gefordert ist.

Mietenkataster und Mietenpolizei: Stand der Dinge (1. Oktober 2026)
Status Was Beleg
Beschlossen Eintragungspflicht für alle Mietwohnungen, Bußgelder bis 10.000 bzw. 100.000 Euro, kein öffentlicher Zugriff Abgeordnetenhaus, 2. Juli 2026
Geplant Aufbau des Registers, Rechtsverordnung, Vergabe der Software; Eintragung bis zwölf Monate nach Start des Regelbetriebs Senatsantwort vom 28. Juli 2026
Gefordert «Mietenpolizei» mit rund 100 Kontrolleuren, höhere Bußgelder für Mietpreisüberhöhung SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach, April und August 2026

Was regelt das Gesetz zum Mietenkataster?

Das Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- und Mietenkatasters (WMKG Be) verpflichtet alle Vermieter in Berlin, jede Mietwohnung in ein zentrales digitales Register einzutragen. Auch Untervermieter sind eintragungspflichtig. Führen soll das Kataster die für Wohnen zuständige Senatsverwaltung, derzeit die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Berlin hatte 2024 laut IBB Wohnungsmarktbericht 2025 rund 1,75 Millionen Mietwohnungen.

Einzutragen sind laut § 2 Absatz 2 diese Angaben:

  • Adresse mit Straße, Hausnummer und Postleitzahl
  • Wohnfläche, Raumstruktur und Grundausstattung
  • Name und Anschrift des Vermieters, Zahl der Haushaltsangehörigen
  • Datum und Art eines Wohnberechtigungsscheins
  • Beginn und vereinbarte Dauer des Mietverhältnisses
  • Nettokaltmiete und Vorauszahlungen für Betriebskosten, Heizung und Wasser
  • Modernisierungsumlagen und anteilige Grundsteuer

Eine öffentliche Einsicht schließt das Gesetz aus. Die Daten dürfen nur an zuständige Stellen gehen, etwa für Wohnungsaufsicht, Zweckentfremdungsverbot und Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher. Personenbezogene Daten zum Mietverhältnis sind zwei Jahre nach dessen Ende zu löschen.

Prüft eine KI künftig jede Miete?

Das Wort «KI» steht nicht im Gesetzestext. § 3 erlaubt der Senatsverwaltung eine «Plausibilitäts- und Auffälligkeitsprüfung» der gemeldeten Daten. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen Verstoß, informiert sie Vermieter und zuständige Behörden; die rechtliche Entscheidung trifft die jeweilige Stelle. Medien wie die Berliner Zeitung beschreiben das als KI-gestützte Vorprüfung. Welche Software kommt, ist offen: Laut Senatsantwort vom 28. Juli 2026 muss sie erst über ein Vergabeverfahren beschafft werden.

Wichtig für Mieter: Zivilrechtliche Ansprüche, etwa die Rückzahlung zu viel gezahlter Miete, setzt das Kataster nicht durch. Das bleibt nach § 1 ausdrücklich dem Rechtsweg vorbehalten.

Welche Bußgelder drohen Vermietern?

Wer eine Wohnung nicht, falsch oder zu spät einträgt, riskiert nach § 4 WMKG Be ein Bußgeld bis 10.000 Euro. Bei wiederholten oder besonders gewichtigen Verstößen steigt der Rahmen auf 100.000 Euro – etwa wenn trotz schriftlicher Beanstandung weiter nicht gemeldet wird oder viele Wohnungen betroffen sind.

Für überhöhte Mieten selbst schafft das Kataster keine neuen Strafen. Hier gilt weiter Bundesrecht: Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz ist eine Miete, die die üblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent übersteigt, bei Ausnutzung eines geringen Angebots eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Mietwucher nach § 291 Strafgesetzbuch ist eine Straftat.

Ab wann müssen Vermieter ihre Daten melden?

Die Meldepflicht beginnt erst, wenn das Register läuft: Vermieter haben bis zwölf Monate nach Aufnahme des Regelbetriebs Zeit. Einen Termin dafür gibt es nicht. In seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger schreibt der Senat, der Aufbau bis zum Regelbetrieb werde «mehrere Jahre in Anspruch nehmen». Erst müssten die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Vergabeverfahren dauere mehrere Monate. Wann die Daten für systematische Prüfungen reichen, könne man «zum jetzigen Zeitpunkt» nicht seriös schätzen.

Was ist die «Mietenpolizei»?

Die «Mietenpolizei» ist eine Wahlkampfforderung der SPD, kein beschlossenes Vorhaben. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach kündigte am 29. April 2026 an, rund 100 Kontrolleure sollten ab Januar 2027 Mietverträge auf überhöhte Mieten prüfen, berichtete der Tagesspiegel. Vermieter sollten bis 31. Dezember 2026 Zeit bekommen, rechtswidrige Mieten freiwillig zu senken. Zudem will die SPD das Bußgeld für Mietpreisüberhöhung von 50.000 auf 100.000 Euro anheben – das wäre Sache des Bundes.

Im August 2026 bekräftigte Krach den Plan; die Kontrolleure sollten die Zeit überbrücken, bis das Kataster arbeitet (Tagesspiegel, 8. August 2026). Ein Gesetz oder einen Senatsbeschluss zur Mietenpolizei gibt es nicht.

Was ändert die Wahl vom 20. September 2026?

Am Gesetz ändert die Wahl nichts: Das WMKG Be ist beschlossen, der Senat sieht sich laut Antwort vom 28. Juli verpflichtet, es «wie vom Gesetzgeber beschlossen» umzusetzen. Politisch haben sich die Mehrheiten aber verschoben. Nach dem vorläufigen Ergebnis wurde die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Kraft vor CDU (18,8), AfD (16,3), Grünen (14,3) und SPD (12,1), meldet ZDFheute. Am 1. Oktober 2026 trafen sich Linke, Grüne und SPD zu Vorgesprächen über eine Koalition (Tagesspiegel).

Linke und Grüne hatten sich bei den Ausschussabstimmungen über das Wohnraumsicherungsgesetz enthalten, die AfD stimmte dagegen (Drucksache 19/3327). Ob ein neuer Senat das Kataster schneller aufbaut oder die Mietenpolizei übernimmt, ist offen. Die Linke hat eine eigene «Taskforce Mietwucher» angekündigt. Gegenwind kommt von der Vermieterseite: Der Verband BFW Berlin-Brandenburg sieht die Gesetzgebungskompetenz des Landes überschritten und kritisiert Datenschutz und Bußgeldhöhe (Pressemitteilung vom 2. Juli 2026).

Bis das Register arbeitet, prüfst du deine Miete selbst: mit dem Berliner Mietspiegel 2026 und dem Mietpreisbremse-Rechner. Wie sich die Mieten insgesamt entwickelt haben, zeigt unser Überblick zu den Mietpreisen in Berlin.

Häufige Fragen zum Mietenkataster Berlin

Ist das Mietenkataster in Berlin schon beschlossen?

Ja. Das Abgeordnetenhaus hat das Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- und Mietenkatasters am 2. Juli 2026 als Teil des Wohnraumsicherungsgesetzes beschlossen, auf Antrag von CDU und SPD. In Betrieb ist das Register aber noch nicht. Der Senat muss Software beschaffen und das System aufbauen. Nach seiner Antwort vom 28. Juli 2026 wird das bis zum Regelbetrieb mehrere Jahre dauern.

Welche Daten müssen Vermieter ins Mietenkataster eintragen?

Vermieter müssen für jede Mietwohnung Adresse, Wohnfläche, Raumstruktur und Ausstattung eintragen, dazu Name und Anschrift des Vermieters und die Zahl der Haushaltsangehörigen. Hinzu kommen Angaben zum Wohnberechtigungsschein, Beginn und Dauer des Mietverhältnisses, Nettokaltmiete, Nebenkostenvorauszahlungen, Modernisierungsumlagen und anteilige Grundsteuer. Die Öffentlichkeit kann die Daten nicht einsehen.

Ab wann gilt die Meldepflicht?

Die Meldepflicht hängt am Start des Registers: Vermieter müssen ihre Wohnungen spätestens zwölf Monate nach Aufnahme des Regelbetriebs eingetragen haben. Einen Starttermin hat der Senat bisher nicht genannt. Er geht von mehreren Jahren Aufbauzeit aus und konnte am 28. Juli 2026 nicht abschätzen, wann die Daten für systematische Prüfungen ausreichen. Änderungen sind danach binnen eines Monats nachzutragen.

Wie hoch sind die Bußgelder beim Mietenkataster?

Wer eine Mietwohnung nicht, falsch oder verspätet einträgt, riskiert bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Bei wiederholten oder besonders gewichtigen Verstößen sind bis zu 100.000 Euro möglich, etwa wenn viele Wohnungen betroffen sind oder trotz schriftlicher Beanstandung nicht gemeldet wird. Für überhöhte Mieten selbst gilt weiter das Bundesrecht mit bis zu 50.000 Euro nach dem Wirtschaftsstrafgesetz.

Gibt es die Mietenpolizei schon?

Nein. Die Mietenpolizei ist eine Forderung von SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach aus dem Wahlkampf. Geplant waren rund 100 Kontrolleure ab Januar 2027, die überhöhte Mieten verfolgen, bis das Mietenkataster arbeitet. Weder Gesetz noch Senatsbeschluss sehen die Einheit vor. Ob ein neuer Senat sie einführt, hängt von den Koalitionsgesprächen nach der Wahl vom 20. September 2026 ab.

Quellen

Ida Nagel

Redakteurin Gesellschaft & Wohnen

Hallo, ich bin Ida, und bei BerlinEcho bin ich zuständig für Gesellschaft und Wohnen – also für die Themen, die im Alltag meiner Mitmenschen am meisten präsent sind: Wo finde ich eine Wohnung, die ich mir leisten kann? …

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