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Der Berliner Wohnungsmarkt ist angespannt, und gerade in familienfreundlichen Bezirken wie Marzahn-Hellersdorf ist die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum hoch. Eine entscheidende Hilfe für viele Haushalte ist der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS. Mit einem WBS Marzahn erhalten Sie Zugang zu tausenden geförderten Wohnungen, deren Mieten deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegen. Dieser Artikel führt Sie durch den gesamten Prozess: von der Zuständigkeit des Wohnungsamtes in Marzahn über die aktuellen Einkommensgrenzen für 2026 bis hin zu praktischen Tipps für eine erfolgreiche Wohnungssuche. Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen, wie Sie Fehler im Antrag vermeiden und was Sie tun können, falls Ihr Antrag abgelehnt wird. Der WBS Marzahn ist Ihr Schlüssel zu einer sicheren und bezahlbaren Wohnung in den Stadtteilen Marzahn, Hellersdorf, Biesdorf, Kaulsdorf oder Mahlsdorf.
Wie läuft die Beantragung für den WBS Marzahn online und vor Ort ab?
Kurz: Sie können den WBS Marzahn entweder online über das Service-Portal Berlin oder persönlich beim Wohnungsamt des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf in der Premnitzer Straße 11, 12681 Berlin, beantragen. Für den persönlichen Besuch ist in der Regel eine Terminvereinbarung erforderlich.
Für die Beantragung Ihres Wohnberechtigungsscheins im Bezirk Marzahn-Hellersdorf haben Sie zwei Möglichkeiten. Der digitale Weg ist oft der schnellste: Über das offizielle Service-Portal des Landes Berlin können Sie den Antrag vollständig online ausfüllen und die erforderlichen Dokumente als Scan oder Foto hochladen. Dies erspart Ihnen den Weg zum Amt und eventuelle Wartezeiten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen gut lesbar sind.
Wenn Sie eine persönliche Beratung bevorzugen oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, ist das Wohnungsamt die richtige Anlaufstelle. Das zuständige Amt für den gesamten Bezirk ist:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Fachbereich Wohnen - Wohnungsamt
Premnitzer Str. 11
12681 Berlin
Das Amt ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, beispielsweise über den S-Bahnhof Marzahn (S7) und anschließende Buslinien. Es ist dringend empfohlen, vorab online oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Die aktuellen Sprechzeiten und Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bezirksamtes.
Wie werden die Einkommensgrenzen für den WBS in Marzahn-Hellersdorf genau berechnet?
Kurz: Die Berechnung basiert auf dem Jahresnettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder. Von diesem Gesamtbetrag können gesetzlich festgelegte Freibeträge, z. B. für Schwerbehinderung, junge Ehepaare oder Unterhaltsverpflichtungen, abgezogen werden. Das Ergebnis wird dann mit der geltenden Einkommensgrenze verglichen.
Die Ermittlung, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, hängt von Ihrem anrechenbaren Jahreseinkommen ab. Dies ist nicht einfach nur Ihr Bruttogehalt. Das Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf folgt einem klaren Berechnungsschema. Zuerst wird das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen der letzten 12 Monate summiert. Davon werden pauschal Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten abgezogen, um das Nettoeinkommen zu ermitteln.
Von diesem Nettoeinkommen können weitere Freibeträge abgezogen werden, die Ihre Chancen auf einen WBS erhöhen können. Dazu gehören unter anderem:
- Freibeträge für Schwerbehinderung: Abhängig vom Grad der Behinderung.
- Freibeträge für junge Ehepaare: Innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Eheschließung.
- Freibeträge für Alleinerziehende: Ein Betrag zur Entlastung bei der Kinderbetreuung.
- Abzüge für gesetzliche Unterhaltszahlungen.
Erst das Resteinkommen nach Abzug dieser Freibeträge ist das maßgebliche Einkommen, das mit den offiziellen Einkommensgrenzen für das Jahr 2026 verglichen wird. Es ist daher entscheidend, im Antrag alle relevanten Lebensumstände anzugeben, um mögliche Freibeträge geltend zu machen.
Welche Besonderheiten gelten für die WBS-Stufen 100, 140, 160 und 180 im Bezirk?
Kurz: Die WBS-Stufen (z.B. WBS 100) definieren die maximale Einkommensgrenze. Je höher die Zahl, desto höher darf Ihr Einkommen sein. In Marzahn-Hellersdorf gibt es Wohnungsbestände für alle Stufen, wobei Wohnungen für die niedrigeren Stufen (100/140) häufiger verfügbar sind als für die höheren.
Das Berliner WBS-System ist in verschiedene Stufen unterteilt, um unterschiedlichen Einkommensgruppen den Zugang zu gefördertem Wohnraum zu ermöglichen. Die Zahl hinter dem „WBS“ gibt an, um wie viel Prozent Ihr Haushaltseinkommen die Basis-Einkommensgrenze überschreiten darf.
- WBS 100: Dies ist die Basis-Stufe für Haushalte mit sehr geringem Einkommen. Die Mieten sind hier am stärksten subventioniert.
- WBS 140: Ihr Einkommen darf die Grenze des WBS 100 um bis zu 40 % überschreiten.
- WBS 160: Ihr Einkommen darf die Grenze des WBS 100 um bis zu 60 % überschreiten.
- WBS 180: Ihr Einkommen darf die Grenze des WBS 100 um bis zu 80 % überschreiten.
Eine Besonderheit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist der große Bestand an sanierten Plattenbauten, die oft im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für Inhaber von WBS 100 oder 140 vorgesehen sind. Wohnungen für die höheren Stufen 160 und 180 sind tendenziell eher in Neubauprojekten zu finden. Wichtig: Ein WBS einer niedrigeren Stufe (z.B. WBS 100) berechtigt Sie auch zur Anmietung von Wohnungen, die für höhere Stufen (z.B. WBS 140/160/180) vorgesehen sind. Umgekehrt gilt dies jedoch nicht.

Welche Fehler sollte man beim Ausfüllen des WBS-Antrags in Marzahn unbedingt vermeiden?
Kurz: Die häufigsten Fehler sind unvollständige oder falsche Angaben zum Einkommen, fehlende Nachweise und das Vergessen, alle Haushaltsmitglieder anzugeben. Überprüfen Sie den Antrag sorgfältig auf Vollständigkeit, bevor Sie ihn einreichen, um Verzögerungen oder eine Ablehnung zu vermeiden.
Ein sorgfältig ausgefüllter Antrag ist der Schlüssel zu einer schnellen Bearbeitung. Um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie folgende Fehlerquellen besonders beachten:
- Unvollständige Einkommensnachweise: Reichen Sie alle geforderten Dokumente für die letzten 12 Monate lückenlos ein. Dazu gehören Lohnabrechnungen, Jobcenter-Bescheide, Rentenbescheide oder BAföG-Bescheide. Auch Einkünfte aus Minijobs oder selbstständiger Tätigkeit müssen angegeben werden.
- Falsche Haushaltsgröße: Geben Sie alle Personen an, die mit Ihnen in die neue Wohnung ziehen werden, auch Kinder. Die Haushaltsgröße bestimmt die Einkommensgrenze und die angemessene Wohnungsgröße.
- Nicht geltend gemachte Freibeträge: Vergessen Sie nicht, besondere Lebensumstände wie eine Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Unterhaltsverpflichtungen anzugeben. Diese können zu Freibeträgen führen, die Ihr anrechenbares Einkommen senken.
- Fehlende Unterschriften: Bei einem postalisch oder persönlich eingereichten Antrag müssen alle volljährigen Haushaltsmitglieder unterschreiben.
- Veraltete Formulare: Verwenden Sie immer die aktuellste Version des Antragsformulars, das Sie auf der Webseite des Service-Portals Berlin finden.
Nehmen Sie sich Zeit beim Ausfüllen und legen Sie eine Kopie aller eingereichten Unterlagen für Ihre eigenen Akten an. Bei Unsicherheiten bietet das Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf Beratung an.
Was passiert nach dem Antrag? Der Weg vom Bescheid zur geförderten Wohnung in Marzahn
Kurz: Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4-8 Wochen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Mit dem gültigen WBS können Sie sich dann aktiv bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wie HOWOGE oder degewo auf passende Wohnungen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf bewerben.
Nachdem Sie Ihren Antrag beim Wohnungsamt Marzahn eingereicht haben, beginnt die Bearbeitungsphase. Diese dauert in der Regel zwischen vier und acht Wochen. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid per Post. Ist dieser positiv, halten Sie Ihren Wohnberechtigungsschein in den Händen. Dieser ist für ein Jahr in ganz Berlin gültig.
Der WBS selbst ist noch keine Zuweisung einer Wohnung. Nun beginnt Ihre aktive Wohnungssuche. Die wichtigsten Ansprechpartner im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Registrieren Sie sich auf den Online-Portalen der folgenden Unternehmen und hinterlegen Sie dort Ihren WBS-Status:
- HOWOGE: Hat einen sehr großen Wohnungsbestand im Bezirk.
- degewo: Ebenfalls ein wichtiger Akteur in Marzahn-Hellersdorf.
- Gewobag: Bietet ebenfalls geförderte Wohnungen im Bezirk an.
- STADT UND LAND sowie die WBM haben ebenfalls Bestände in Berlin, die Sie prüfen sollten.
Suchen Sie gezielt nach Angeboten, die mit „WBS erforderlich“ gekennzeichnet sind und Ihrer WBS-Stufe sowie der genehmigten Wohnungsgröße entsprechen. Bleiben Sie aktiv, prüfen Sie die Portale regelmäßig und reagieren Sie schnell auf neue Inserate. Geduld ist hier oft entscheidend, da die Nachfrage hoch ist.
Mit welchen Kosten und Gebühren muss ich für den WBS in Marzahn rechnen?
Kurz: Die Antragstellung für den WBS ist in Berlin grundsätzlich kostenlos. Für die Ausstellung des positiven Bescheids kann eine Verwaltungsgebühr anfallen, von der Empfänger von Sozialleistungen jedoch in der Regel befreit sind. Die Gebühr liegt üblicherweise zwischen 10 und 20 Euro.
Gute Nachrichten für Antragsteller: Der Prozess zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins in Marzahn-Hellersdorf ist so gestaltet, dass er keine finanzielle Hürde darstellen soll. Die Einreichung des Antrags und die Prüfung Ihrer Unterlagen durch das Wohnungsamt sind vollständig kostenfrei.
Lediglich für die Ausstellung des finalen WBS-Dokuments (des positiven Bescheids) kann eine geringe Verwaltungsgebühr erhoben werden. Die genaue Höhe wird durch die jeweilige Gebührenordnung festgelegt, bewegt sich aber meist im Rahmen von 10 bis 20 Euro. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie oder Mitglieder Ihres Haushalts staatliche Transferleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe beziehen, sind Sie von dieser Gebühr befreit. Legen Sie hierzu einfach einen aktuellen Leistungsbescheid Ihrem Antrag bei. Die Gebührenbefreiung soll sicherstellen, dass der Zugang zu gefördertem Wohnraum für niemanden an geringen Kosten scheitert.
Was kann ich tun, wenn mein WBS-Antrag in Marzahn abgelehnt wurde?
Kurz: Prüfen Sie den Ablehnungsbescheid genau auf die Begründung. Oft liegt es an fehlenden Unterlagen oder einer knappen Überschreitung der Einkommensgrenze. Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen und fehlende Dokumente nachzureichen oder Ihre Berechnung darzulegen.
Eine Ablehnung Ihres WBS-Antrags ist zunächst enttäuschend, aber kein endgültiges Urteil. Der erste und wichtigste Schritt ist, den Ablehnungsbescheid sorgfältig zu lesen. Das Wohnungsamt muss die Gründe für die Ablehnung detailliert aufführen. Die häufigsten Gründe sind:
- Überschreitung der Einkommensgrenze: Möglicherweise wurden nicht alle Freibeträge berücksichtigt.
- Fehlende Unterlagen: Es wurden Dokumente nicht oder nicht fristgerecht nachgereicht.
- Ungeklärter Aufenthaltsstatus: Die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt.
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Widerspruch einlegen. In Ihrem Widerspruch sollten Sie genau darlegen, warum Sie die Ablehnung für nicht gerechtfertigt halten. Wurde Ihr Einkommen falsch berechnet? Legen Sie eine eigene Berechnung bei. Fehlen Unterlagen? Reichen Sie diese mit dem Widerspruch nach. Der Widerspruch muss schriftlich an das Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf gerichtet werden. Es ist ratsam, den Widerspruch per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis zu haben. In vielen Fällen kann ein Sachverhalt so geklärt und der WBS doch noch erteilt werden.

Häufig gestellte Fragen zu WBS Marzahn
Wo beantrage ich den WBS in Marzahn?
Den WBS für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf beantragen Sie beim zuständigen Wohnungsamt. Die Adresse lautet: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Fachbereich Wohnen, Premnitzer Str. 11, 12681 Berlin. Alternativ können Sie den Antrag auch bequem online über das Service-Portal des Landes Berlin stellen. Dies ist oft der schnellere Weg, da Sie alle Dokumente digital hochladen können.
Welche Einkommensgrenze gilt für den WBS in Marzahn?
Die Einkommensgrenzen sind in ganz Berlin einheitlich. Für das Jahr 2026 gilt für einen Ein-Personen-Haushalt eine Grenze von 19.200 € netto jährlich für den WBS 100. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 28.800 €. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 6.400 €, für jedes Kind zusätzlich um 800 €. Diese Beträge beziehen sich auf das anrechenbare Einkommen nach Abzug möglicher Freibeträge.
Welche Unterlagen brauche ich für den WBS in Marzahn?
Sie benötigen grundsätzlich den ausgefüllten WBS-Antrag, eine Einkommenserklärung für alle Haushaltsmitglieder, Kopien der Personalausweise oder Reisepässe mit Meldebescheinigung sowie Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z.B. Lohnabrechnungen, Renten- oder Jobcenter-Bescheide). Je nach Lebenssituation können weitere Dokumente wie Mutterpass, Schwerbehindertenausweis oder Heiratsurkunde erforderlich sein.
Wie lange ist der WBS gültig?
Ein in Marzahn oder einem anderen Berliner Bezirk ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist ab dem Ausstellungsdatum genau ein Jahr lang gültig. Wichtig ist, dass der WBS zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses für eine geförderte Wohnung noch gültig sein muss. Sie sollten sich daher rechtzeitig vor Ablauf um eine Verlängerung bzw. Neubeantragung kümmern, falls Sie noch keine Wohnung gefunden haben.
Welche WBS-Stufe brauche ich?
Welche WBS-Stufe (100, 140, 160 oder 180) Sie erhalten, hängt von der Höhe Ihres anrechenbaren Haushaltseinkommens ab. Das Wohnungsamt prüft Ihr Einkommen und teilt Ihnen im Bescheid die für Sie zutreffende Stufe mit. Der WBS 100 ist für die niedrigsten Einkommen vorgesehen. Mit einem WBS für eine niedrigere Stufe können Sie sich auch auf Wohnungen für höhere Stufen bewerben, aber nicht umgekehrt.
Welche Wohnungen bekomme ich mit WBS in Marzahn?
Mit einem WBS Marzahn können Sie sich auf alle als „WBS erforderlich“ gekennzeichneten Wohnungen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und in ganz Berlin bewerben. Die größten Anbieter im Bezirk sind die landeseigenen Gesellschaften HOWOGE und degewo. Die Wohnungen reichen von kleinen Single-Appartements bis hin zu großen Familienwohnungen, oft in sanierten Plattenbauten mit guter Infrastruktur.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Fazit: WBS Marzahn im Überblick
Der Wohnberechtigungsschein ist ein unerlässliches Instrument für die Suche nach bezahlbarem Wohnraum im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Der Prozess, einen WBS Marzahn zu erhalten, ist klar strukturiert: Vom Antrag beim Wohnungsamt oder online über die Prüfung der Einkommensgrenzen bis zur aktiven Suche bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen und die Kenntnis der eigenen Ansprüche sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Mit dem gültigen Bescheid in der Hand eröffnen sich Ihnen deutlich bessere Chancen auf eine geförderte Wohnung in einem der grünsten und familienfreundlichsten Bezirke der Hauptstadt. Weitere nützliche Informationen finden Sie in unserem umfassenden Service Berlin Bereich.
Stand: 2026 · Alle Angaben gewissenhaft recherchiert.





