Kleingärten Berlin 📅 27. Mai 2026 ⏱ 14 Min. 👁 44 Aufrufe

Kleingärten in Steglitz-Zehlendorf – Kolonien, Pacht, Warteliste 2026

Kleingarten Steglitz: Alle Infos zu Kosten, Pacht, Wartelisten für 2026, Bewerbung und den Kleingartenkolonien im Bezirk. So pachten Sie eine Parzelle.

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Der Traum vom eigenen Grün inmitten der Großstadt ist für viele Berlinerinnen und Berliner präsenter denn je. Ein Kleingarten in Steglitz-Zehlendorf bietet nicht nur einen Rückzugsort, sondern auch die Möglichkeit, eigenes Obst und Gemüse anzubauen. Doch der Weg zur eigenen Parzelle ist oft lang und mit einigen Hürden verbunden. Der südwestliche Bezirk ist aufgrund seiner grünen Lage besonders beliebt, was die Nachfrage nach den begehrten Schrebergärten stetig steigen lässt. Wer einen Kleingarten in Steglitz pachten möchte, muss sich auf jahrelange Wartezeiten einstellen und die spezifischen Regularien der Kleingartenvereine sowie des Bundeskleingartengesetzes kennen. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kolonien in Steglitz-Zehlendorf, die anfallenden Kosten, den Bewerbungsprozess und die Pflichten, die mit der Pacht einer Parzelle einhergehen. Erfahren Sie, wie Sie sich korrekt bewerben, was bei einer Übernahme zu beachten ist und welche realistischen Erwartungen Sie für das Jahr 2026 haben sollten.

Welche Kleingartenkolonien gibt es in Steglitz-Zehlendorf im Überblick?

Kurz: Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf beheimatet über 40 Kleingartenanlagen, die im Bezirksverband Steglitz der Kleingärtner e.V. organisiert sind. Diese verteilen sich auf die Ortsteile Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf und Dahlem und variieren stark in Größe und Parzellenanzahl.

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf verfügt über eine hohe Dichte an Kleingartenanlagen (KGA), die eine wichtige Funktion für die Naherholung und das Stadtklima erfüllen. Die Verwaltung und Organisation erfolgt über den Bezirksverband Steglitz der Kleingärtner e.V., dem die einzelnen Vereine angeschlossen sind. Die Kolonien sind über den gesamten Bezirk verteilt, mit Schwerpunkten in Lichterfelde-Süd und entlang der alten Bahntrassen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der Kolonien zur Orientierung:

Name der Kolonie Adresse (Hauptzugang) Anzahl Parzellen (ca.)
KGA Erholung e.V. Klingsorstraße, 12167 Berlin 280
KGA Süd-West e.V. Hindenburgdamm, 12203 Berlin 250
KGA Lindenhain e.V. Ostpreußendamm, 12207 Berlin 310
KGA Am Teltowkanal e.V. Wismarer Straße, 12207 Berlin 190
KGA Grüne Aue e.V. Kaiser-Wilhelm-Straße, 12247 Berlin 150

Eine vollständige Liste aller Kolonien mit den Kontaktdaten der jeweiligen Vereinsvorstände finden Sie auf der Webseite des Bezirksverbandes Steglitz. Es ist ratsam, sich direkt dort über die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Anlagen zu informieren.

Welche Geschichte haben bekannte Kolonien wie „Süd-West“ oder „Lindenhain“?

Kurz: Viele Steglitzer Kleingartenkolonien entstanden in den Nachkriegsjahren des Ersten und Zweiten Weltkriegs zur Selbstversorgung der Bevölkerung. Anlagen wie „Süd-West“ am Hindenburgdamm oder „Lindenhain“ in Lichterfelde haben eine über 100-jährige Geschichte und sind tief im Bezirk verwurzelt.

Die Geschichte der Kleingärten in Steglitz-Zehlendorf ist eng mit der sozialen Entwicklung Berlins verknüpft. Viele der heute bestehenden Anlagen wurden in Zeiten wirtschaftlicher Not gegründet, um den Stadtbewohnern eine Möglichkeit zur Sicherung ihrer Ernährung zu geben.

Die Kleingartenanlage „Süd-West“ e.V., gelegen am Hindenburgdamm in Lichterfelde, zählt zu den ältesten und bekanntesten Kolonien des Bezirks. Ihre Gründung geht auf die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zurück, als brachliegende Flächen für den Anbau von Lebensmitteln freigegeben wurden. Die Lage nahe dem Teltowkanal und die gute Erreichbarkeit machten sie schnell zu einem beliebten Ziel für erholungssuchende Städter. Bis heute prägt sie das grüne Bild des Ortsteils und ist ein Beispiel für gewachsene Vereinsstrukturen.

Ähnlich traditionsreich ist die Kolonie „Lindenhain“ e.V. am Ostpreußendamm. Sie entstand ebenfalls in den 1920er Jahren auf ehemaligem Ackerland. Ihr Name verweist auf den alten Baumbestand, der die Anlage bis heute prägt. Solche historischen Kolonien sind nicht nur grüne Oasen, sondern auch wichtige soziale Treffpunkte und Zeugnisse der Berliner Stadtgeschichte. Ihre Parzellen werden oft über Generationen innerhalb von Familien weitergegeben, was den Zugang für neue Bewerber zusätzlich erschwert.

Wie setzen sich die jährlichen Gesamtkosten für einen Kleingarten zusammen?

Kurz: Die Gesamtkosten gehen über die reine Pacht hinaus. Sie umfassen den Pachtzins (ca. 0,30-0,60 €/m²), den Mitgliedsbeitrag für den Verein und den Landesverband, Versicherungen, Wassergeld, Strom sowie individuelle Ausgaben für Saatgut, Werkzeug und Instandhaltung der Laube.

Wer einen Schrebergarten in Steglitz pachten möchte, sollte die laufenden Kosten realistisch kalkulieren. Die reine Pacht ist dabei oft der kleinste Posten. Die jährlichen Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die je nach Verein und individuellem Verbrauch variieren können:

  • Pachtzins: Dieser wird pro Quadratmeter berechnet und ist gesetzlich gedeckelt. In Berlin liegt er meist zwischen 0,30 und 0,60 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Bei einer durchschnittlichen Parzellengröße von 300 m² sind das also 90 bis 180 Euro jährlich.
  • Mitgliedsbeiträge: Sie müssen Mitglied im lokalen Kleingartenverein und im übergeordneten Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. werden. Hierfür fallen jährliche Beiträge an, die sich meist im Bereich von 50 bis 100 Euro bewegen.
  • Verbrauchskosten: Strom und Wasser werden in der Regel nach individuellem Verbrauch abgerechnet. Je nach Gartennutzung können hier weitere 100 bis 300 Euro pro Jahr anfallen.
  • Versicherungen: Eine Laubenversicherung gegen Feuer, Einbruch und Vandalismus ist oft Pflicht. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 30 bis 80 Euro pro Jahr.
  • Umlagen: Der Verein kann Umlagen für die Instandhaltung gemeinschaftlicher Anlagen (z.B. Wege, Vereinsheim, Wasserleitungen) erheben.
  • Individuelle Kosten: Nicht zu vergessen sind die Ausgaben für Saatgut, Pflanzen, Dünger, Gartengeräte und die Instandhaltung der eigenen Laube.

Insgesamt sollten Sie für einen durchschnittlichen Kleingarten in Steglitz mit jährlichen Gesamtkosten von etwa 400 bis 800 Euro rechnen, ohne Berücksichtigung der einmaligen Ablösesumme bei der Übernahme.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für einen Kleingarten in Steglitz Schritt für Schritt ab?

Kurz: Zuerst informieren Sie sich beim Bezirksverband Steglitz über Vereine mit offenen Wartelisten. Anschließend stellen Sie einen schriftlichen Antrag direkt beim Vorstand des ausgewählten Vereins. Nach einer möglichen persönlichen Vorstellung werden Sie auf die Warteliste gesetzt, was mehrere Jahre dauern kann.

Der Weg zu einer eigenen Parzelle in Steglitz erfordert eine strukturierte Vorgehensweise und vor allem Geduld. Ein zentrales Bewerbungsportal gibt es nicht; die Vergabe erfolgt dezentral über die einzelnen Vereine. Folgen Sie diesen Schritten:

  1. Recherche: Informieren Sie sich auf der Webseite des Bezirksverbandes Steglitz der Kleingärtner e.V. über die angeschlossenen Vereine. Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Kolonien, die für Sie geografisch infrage kommen.
  2. Kontaktaufnahme: Nehmen Sie Kontakt mit den Vorständen der ausgewählten Vereine auf. Fragen Sie direkt nach, ob die Warteliste aktuell geöffnet ist und wie die Bewerbungsmodalitäten sind. Viele Vereine haben aufgrund der hohen Nachfrage einen Aufnahmestopp.
  3. Schriftliche Bewerbung: Sofern Bewerbungen angenommen werden, müssen Sie in der Regel ein Antragsformular ausfüllen. Hier werden persönliche Daten, die Motivation für einen Kleingarten und manchmal auch gärtnerische Vorkenntnisse abgefragt.
  4. Persönliches Gespräch: Einige Vereine laden Bewerber zu einem persönlichen Gespräch oder einer Vorstellungsrunde ein. Hier möchte der Vorstand Sie kennenlernen und prüfen, ob Sie in die Vereinsgemeinschaft passen. Engagement und die Bereitschaft zur Gemeinschaftsarbeit sind wichtige Kriterien.
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  6. Aufnahme auf die Warteliste: Nach positiver Prüfung werden Sie auf die offizielle Warteliste des Vereins gesetzt. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. Nun beginnt die oft mehrjährige Wartezeit.
  7. Angebot einer Parzelle: Sobald eine Parzelle frei wird und Sie an der Reihe sind, kontaktiert Sie der Verein. Es folgt eine Besichtigung und das Übernahmeverfahren mit dem Vorpächter.

Es ist wichtig, realistisch zu bleiben. Die Wartezeiten betragen in beliebten Lagen von Steglitz-Zehlendorf oft fünf bis zehn Jahre oder länger.

Welche Regeln des Bundeskleingartengesetzes müssen Pächter genau beachten?

Kurz: Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) schreibt eine „kleingärtnerische Nutzung“ vor. Dies bedeutet, dass mindestens ein Drittel der Fläche dem Anbau von Obst und Gemüse dienen muss. Zudem darf die Laube eine Grundfläche von 24 m² inklusive überdachtem Freisitz nicht überschreiten.

Ein Kleingarten ist kein reines Freizeitgrundstück, sondern unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert die Rechte und Pflichten von Pächtern und sichert den sozialen Charakter der Kleingartenanlagen. Die wichtigsten Regelungen, die Sie als Pächter in einem Kleingartenverein in Steglitz beachten müssen, sind:

  • Kleingärtnerische Nutzung: Dies ist der Kern des Gesetzes. Die Nutzung muss sowohl der Erholung als auch dem Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf dienen. Die sogenannte Drittel-Regel hat sich als Faustformel etabliert: ein Drittel für den Anbau von Obst und Gemüse, ein Drittel für Zierpflanzen und Rasen (Erholungsfläche) und ein Drittel für die Laube und Wege.
  • Größe der Laube: Die Laube darf in ihrer Grundfläche 24 Quadratmeter, einschließlich eines überdachten Freisitzes, nicht überschreiten. Sie muss in einfacher Ausführung gehalten sein und darf nicht zum dauerhaften Wohnen ausgestattet sein. Ein Anbau oder eine Aufstockung ist nicht gestattet.
  • Kein Dauerwohnen: Das dauerhafte Wohnen in der Laube ist strengstens verboten. Gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel erlaubt, die Parzelle darf jedoch nicht zum Erstwohnsitz werden.
  • Vereinssatzung: Zusätzlich zum BKleingG müssen Sie die Satzung und Gartenordnung Ihres spezifischen Vereins beachten. Diese können weitere Regeln zu Ruhezeiten, Tierhaltung, Heckenschnitt oder Gemeinschaftsarbeit enthalten.

Die Einhaltung dieser Regeln wird vom Vereinsvorstand kontrolliert. Bei Verstößen kann es zu Abmahnungen und im schlimmsten Fall zur Kündigung des Pachtvertrages kommen.

Was genau bestimmt den Verkehrswert einer Parzelle bei der Übernahme?

Kurz: Der Verkehrswert wird durch ein offizielles Wertermittlungsprotokoll eines vom Verein beauftragten Schätzers festgelegt. Bewertet werden der Zustand der Laube, Anpflanzungen wie Obstbäume und Sträucher sowie sonstige bauliche Anlagen. Der Boden selbst wird nicht verkauft, sondern nur gepachtet.

Wenn Sie eine Parzelle in Steglitz übernehmen, zahlen Sie eine Ablösesumme an den Vorpächter. Diese Summe ist keine frei verhandelbare Kaufsumme, sondern basiert auf einer offiziellen Wertermittlung. Dieses Verfahren soll überhöhte Preise verhindern und den sozialen Charakter der Kleingärten wahren. Folgende Faktoren fließen in die Bewertung ein:

  • Die Laube: Dies ist meist der größte Wertposten. Bewertet werden Alter, Bauweise, Material, Zustand von Dach, Fenstern und Fundament. Der Wert wird anhand von Richtlinien des Landesverbandes ermittelt und berücksichtigt eine altersbedingte Abschreibung. Eine 24 m² große Laube in gutem Zustand kann einen Wert von mehreren tausend Euro haben.
  • Anpflanzungen: Wertvolle Obstbäume, Beerensträucher oder Ziergehölze werden ebenfalls bewertet. Ein alter Apfelbaum, der regelmäßig Ertrag bringt, hat einen höheren Wert als ein junger Zierstrauch.
  • Bauliche Anlagen: Wege, Kompostanlagen, Gewächshäuser (sofern genehmigt) oder Geräteschuppen fließen ebenfalls in die Bewertung ein.
  • Zustand des Gartens: Auch der allgemeine Pflegezustand kann berücksichtigt werden.

Ein vom Bezirksverband bestellter, zertifizierter Schätzer führt die Begehung gemeinsam mit dem Vorpächter und dem Vorstand durch und erstellt ein detailliertes Protokoll. Der ermittelte Wert ist in der Regel der Höchstpreis, der verlangt werden darf. Persönliches Inventar wie Gartengeräte oder Möbel sind nicht Teil der Wertermittlung und können separat verhandelt werden. Die Ablösesumme für eine durchschnittliche Parzelle in Steglitz liegt typischerweise zwischen 1.000 und 15.000 Euro.

Häufig gestellte Fragen zu Kleingärten in Steglitz

Wo gibt es Kleingärten in Steglitz?

Kleingärten finden Sie im gesamten Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Es gibt über 40 Kleingartenanlagen (KGA), die im Bezirksverband Steglitz organisiert sind. Besondere Schwerpunkte liegen in den Ortsteilen Lichterfelde (insbesondere Lichterfelde-Süd), Lankwitz und entlang des Teltowkanals. Bekannte Kolonien sind beispielsweise „Süd-West“ am Hindenburgdamm, „Lindenhain“ am Ostpreußendamm oder „Erholung“ an der Klingsorstraße. Eine vollständige Liste finden Sie auf der Webseite des Bezirksverbandes der Kleingärtner.

Was kostet die Pacht?

Die reine Pacht für einen Kleingarten in Steglitz ist gesetzlich geregelt und relativ günstig. Sie liegt bei etwa 0,30 bis 0,60 Euro pro Quadratmeter im Jahr. Bei einer 300 m² großen Parzelle beträgt die jährliche Pacht also nur zwischen 90 und 180 Euro. Dies ist jedoch nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten. Hinzu kommen Vereinsbeiträge, Versicherungen, Kosten für Strom und Wasser sowie Umlagen für die Gemeinschaftsanlagen, sodass Sie insgesamt mit 400 bis 800 Euro pro Jahr rechnen sollten.

Wie komme ich auf die Warteliste?

Um auf eine Warteliste zu kommen, müssen Sie sich direkt bei den einzelnen Kleingartenvereinen bewerben. Eine zentrale Anlaufstelle gibt es nicht. Suchen Sie sich auf der Seite des Bezirksverbandes Steglitz passende Kolonien aus und fragen Sie telefonisch oder per E-Mail beim jeweiligen Vorstand an, ob deren Warteliste geöffnet ist. Viele Vereine haben aufgrund der hohen Nachfrage einen Aufnahmestopp. Ist eine Bewerbung möglich, füllen Sie einen Antrag aus und werden nach einer Prüfung auf die Liste gesetzt.

Wie lang sind die Wartezeiten?

Die Wartezeiten für einen Kleingarten in Steglitz sind erheblich und sollten nicht unterschätzt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage im grünen Südwesten Berlins müssen Sie sich auf eine Wartezeit von mehreren Jahren einstellen. Fünf bis zehn Jahre sind keine Seltenheit, in besonders begehrten und gut gepflegten Anlagen kann es sogar noch länger dauern. Es gibt keine Möglichkeit, diesen Prozess legal zu beschleunigen. Geduld ist die wichtigste Voraussetzung für alle Bewerberinnen und Bewerber.

Was darf ich im Garten?

Die Nutzung eines Kleingartens unterliegt dem Bundeskleingartengesetz. Sie dürfen den Garten zur Erholung nutzen und müssen gleichzeitig auf mindestens einem Drittel der Fläche Obst und Gemüse für den Eigenbedarf anbauen (kleingärtnerische Nutzung). Ihre Laube darf maximal 24 m² groß sein und nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden. Die genauen Regeln zu Ruhezeiten, Tierhaltung oder dem Verbrennen von Gartenabfällen sind in der Satzung und Gartenordnung des jeweiligen Vereins festgelegt, die für alle Pächter verbindlich sind.

Was kostet eine Übernahme?

Die Kosten für die Übernahme einer Parzelle, die sogenannte Ablösesumme, werden durch eine offizielle Wertermittlung festgelegt und an den Vorpächter gezahlt. Sie decken den Wert der Laube, der Anpflanzungen und anderer baulicher Anlagen ab. In Steglitz-Zehlendorf bewegt sich diese Summe je nach Zustand und Ausstattung der Parzelle typischerweise in einem Rahmen von 1.000 bis 15.000 Euro. Der Preis ist nicht frei verhandelbar, sondern durch das Schätzprotokoll nach oben hin begrenzt, um Spekulationen zu vermeiden.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Fazit: Ein Kleingarten in Steglitz im Überblick

Die Pacht eines Kleingartens in Steglitz-Zehlendorf ist eine attraktive, aber auch anspruchsvolle Aufgabe. Der Bezirk bietet eine Vielzahl an schönen Kolonien, die jedoch einer enormen Nachfrage gegenüberstehen. Interessenten müssen sich auf mehrjährige Wartezeiten und einen formalisierten Bewerbungsprozess einstellen. Die Kosten setzen sich aus einer einmaligen Ablöse und laufenden jährlichen Ausgaben zusammen. Die Nutzung der Parzelle ist durch das Bundeskleingartengesetz klar geregelt. Wer die nötige Geduld und die Bereitschaft zur Einhaltung der Regeln mitbringt, wird mit einer wertvollen grünen Oase belohnt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Überblicksartikel zu Kleingärten in Berlin sowie in unserem Portal für Service Berlin.

Stand: 2026 · Alle Angaben gewissenhaft recherchiert.

MM
✍ Über den Autor
Redakteurin Lifestyle & Kultur

Ich bin Michelle, und ich schreibe bei BerlinEcho über das, was das Leben in dieser Stadt wirklich schön macht: gutes Essen, interessante Menschen, Orte, die man noch nicht kennt, und Dinge, die man auf keinen Fall verpassen sollte. Berlin hat eine Gastroszene, die ständig in Bewegung ist. Ich kenne die Geheimtipps, bevor sie in den Reiseführern stehen – und ich sage dir auch ehrlich, was sich nicht gelohnt hat. Meine Restaurantempfehlungen funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Ich war selbst dort, und ich zahle meistens selbst. Neben Gastronomie schreibe ich über Mode und die Berliner Kreativszene – Ateliers, Designer, Pop-ups, die Dinge, die Berlin zu dem machen, was es ist: eine Stadt, die immer noch Dinge erfindet. Am besten erreichst du mich über Instagram, wo ich auch zeige, was mich gerade beschäftigt.

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