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Kleingarten Berlin: Pachten, Kosten, Warteliste und neue Regeln

Berlin hat rund 71.000 Kleingärten in 877 Anlagen auf etwa 2.900 Hektar, rund 80 Prozent davon auf landeseigenem Grund. Einen Kleingarten pachtest du über einen der 18 Bezirksverbände; die Wartezeit schätzt der Landesverband auf fünf bis zehn Jahre. Für Laube und Bepflanzung des Vorpächters zahlst du meist 2.000 bis 5.000 Euro.

Zuletzt aktualisiert am . Ein Kleingarten in Berlin ist billig im Unterhalt und schwer zu bekommen. Laut Kleingartenentwicklungsplan 2030 des Senats gibt es 877 Anlagen mit 70.953 Parzellen; keine vergleichbare Metropole hat so viele privat nutzbare Gärten nahe der Innenstadt. 2026 haben sich zwei Dinge geändert: Im Februar hat das Abgeordnetenhaus ein Gesetz beschlossen, das landeseigene Anlagen besser vor Bebauung schützt, und im Juni hat der Senat für neue Pachtverträge auf Landesflächen eine Standardgröße von 250 statt 400 Quadratmetern festgelegt. Hier steht, wie du an eine Parzelle kommst, was sie kostet und welche Regeln gelten.

  • Rund 71.000 Kleingärten, rund 80 Prozent auf landeseigenem Grund
  • Bewerbung bei einem der 18 Bezirksverbände, Unterpachtvertrag mit dem Verband
  • Ablöse für Laube und Bepflanzung: meist 2.000 bis 5.000 Euro
  • Laube höchstens 24 Quadratmeter, Wohnen verboten
  • Neue Parzellen auf Landesflächen: 250 Quadratmeter Standard (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2026)

Wie viele Kleingärten gibt es in Berlin?

Berlin hat rund 71.000 Kleingärten. Der vom Senat am 25. August 2020 beschlossene Kleingartenentwicklungsplan zählt genau 877 Anlagen mit 70.953 Parzellen auf rund 2.900 Hektar. 82 Prozent dieser Fläche sollen dauerhaft erhalten bleiben. Für weitere 9,4 Prozent – 6.934 Parzellen in 149 Anlagen – wurde der Bestandsschutz bis 2030 verlängert.

Die meisten Gärten gehören dem Land: Laut Senatspressemitteilung vom 9. Dezember 2025 liegen 56.280 Kleingärten mit rund 2.283 Hektar auf landeseigenen Flächen. Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde vertritt mit seinen 18 Bezirksverbänden etwa 720 Anlagen mit rund 66.000 Gärten; der Rest wird von anderen Trägern verwaltet.

Wie bekommst du einen Kleingarten in Berlin?

Einen Kleingarten in Berlin bekommst du über den Bezirksverband, in dessen Gebiet die Anlage liegt. Die Verbände verwalten und verpachten die Parzellen, führen die Bewerberlisten und schließen den Unterpachtvertrag ab. Der Ablauf ist laut Landesverband immer ähnlich:

  1. Bezirksverband in Wohnortnähe kontaktieren und auf die Bewerberliste setzen lassen.
  2. Wird eine Parzelle frei, besichtigst du sie und siehst das Wertermittlungsprotokoll ein.
  3. Du kaufst Laube, Außenanlagen und Bepflanzung vom Vorpächter und unterschreibst den Unterpachtvertrag.
  4. Mit dem Vertrag trittst du in den Kleingärtnerverein der Anlage ein.

Geduld brauchst du trotzdem. Landesverbandspräsident Gert Schoppa schätzte die Zahl der Bewerber auf rund 15.000 und die Wartezeit auf fünf bis zehn Jahre, wie der Tagesspiegel am 22. März 2025 berichtete.

Welche Bezirksverbände vergeben die Gärten?

Im Landesverband Berlin der Gartenfreunde sind 18 Bezirksverbände organisiert, in den meisten Bezirken zwei. Für Friedrichshain-Kreuzberg führt der Landesverband keinen eigenen Mitgliedsverband. Adressen und Telefonnummern stehen auf der Verbandsseite, weitere Beiträge in der Rubrik Kleingärten im Berlin-Service.

Bezirksverbände im Landesverband Berlin der Gartenfreunde (Abruf 01.10.2026)
Bezirk Bezirksverband Website
Charlottenburg-Wilmersdorf Bezirksverband Charlottenburg der Kleingärtner www.charlottenburger-kleingartenverband.de
Charlottenburg-Wilmersdorf Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Wilmersdorf www.bv-wilmersdorf.de
Lichtenberg Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Hohenschönhausen www.kleingaertner-bv-hsh.de
Lichtenberg Bezirksverband Berlin-Lichtenberg der Gartenfreunde www.gartenfreunde-liberg.de
Marzahn-Hellersdorf Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Hellersdorf www.hellersdorfergartenfreunde.de
Marzahn-Hellersdorf Bezirksverband Berlin-Marzahn der Gartenfreunde www.kleingarten-marzahn.de
Mitte Bezirksverband Wedding der Kleingärtner www.gartenverband-wedding.de
Neukölln Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner www.kleingartenverband-neukoelln.de
Pankow Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Weißensee www.kleingaertner-weissensee.de
Pankow Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow www.gartenfreunde-pankow.de
Reinickendorf Bezirksverband der Kleingärtner Reinickendorf www.bdk-reinickendorf.de
Spandau Bezirksverband Spandau der Kleingärtner www.kleingaertner-spandau.de
Steglitz-Zehlendorf Bezirksverband der Kleingärtner Steglitz www.kleingaertner-sind.net
Steglitz-Zehlendorf Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner www.bezirksverband-zehlendorf.de
Tempelhof-Schöneberg Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau www.bdk-schoeneberg.de
Tempelhof-Schöneberg Bezirksverband der Kleingärtner Tempelhof www.freie-kleingaerten-in-berlin.de
Treptow-Köpenick Bezirksverband der Gartenfreunde Köpenick www.gartenfreunde-koepenick.de
Treptow-Köpenick Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Treptow www.gartenfreunde-treptow.de

Was kostet ein Kleingarten in Berlin?

Die größte Ausgabe bei einem Kleingarten in Berlin ist die einmalige Ablöse an den Vorpächter. Für Laube, Außenanlagen und Aufwuchs zahlst du laut Landesverband je nach Qualität und Größe der Laube zwischen 2.000 und 5.000 Euro, im Schnitt etwa 4.000 Euro. Die Summe aus dem Abschätzungsprotokoll ist die Obergrenze, mehr muss ein Bewerber nicht zahlen. Hinzu kommen Aufnahmegebühren für Verband und Verein, deren Höhe die Mitglieder beschließen.

Laufend fallen drei Arten von Kosten an:

  • Grundkosten: Pachtzins für Parzelle und anteilige Gemeinschaftsfläche, Grundsteuer, Straßenreinigung, Versicherungen.
  • Vereinskosten: Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Ersatz für nicht geleistete Pflichtstunden.
  • Verbrauch: Wasser, Abwasser, Strom.

Die Pacht ist gesetzlich gedeckelt: Nach § 5 Bundeskleingartengesetz darf sie höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen. Der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow nannte 0,3571 Euro pro Quadratmeter – bei 250 Quadratmetern rund 89 Euro im Jahr, in einem Beitrag von 2018. Ein aktueller berlinweiter Wert liegt nicht vor. Mehr zu Rechten und Pflichten steht im Ratgeber Kleingarten in Berlin: Regeln, Pacht und Ablöse.

Was erlaubt das Bundeskleingartengesetz?

Das Bundeskleingartengesetz definiert einen Kleingarten als Garten zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und zur Erholung in einer Anlage mit Gemeinschaftseinrichtungen (§ 1). Die wichtigsten Grenzen stehen in § 3:

  • Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein.
  • Die Laube darf höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche haben, einschließlich überdachtem Freisitz.
  • Die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

Dazu kommt die sogenannte Drittelregelung: Obst- und Gemüseanbau muss mindestens ein Drittel der Gartenfläche ausmachen. Der Landesverband hat das 2005 für Berlin konkretisiert, Beetflächen müssen mindestens zehn Prozent der Gartenfläche einnehmen und überwiegend Gemüsebeete sein.

Was regelt das Kleingartenflächensicherungsgesetz?

Das Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) schützt Kleingartenanlagen auf landeseigenen Grundstücken zusätzlich zum Bundesrecht. Der Senat beschloss den Entwurf am 9. Dezember 2025, das Abgeordnetenhaus verabschiedete das Gesetz laut Tagesspiegel am 26. Februar 2026 mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken. Die Kernpunkte:

  • Landeseigene Kleingartenflächen dürfen nur in ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden, etwa für bezahlbaren Wohnraum.
  • Jede Umwandlung braucht die Zustimmung des Abgeordnetenhauses.
  • Gleich große Ersatzflächen müssen im Einzugsbereich der aufgegebenen Anlage bereitgestellt werden.
  • Geschützt sind laut Tagesspiegel nur Anlagen größer als 0,5 Hektar.

Die rund 14.000 Kleingärten auf privatem Grund fallen laut Landesverband nicht unter das Gesetz, bleiben aber durch das Bundeskleingartengesetz geschützt.

Was ändert sich mit den neuen Vorschriften von 2026?

Die neuen Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken hat der Senat am 23. Juni 2026 beschlossen. Die Vorschriften ersetzen die Regeln vom 15. Dezember 2009. Die wichtigste Änderung: Bei Neuanlage und bei jedem Pächterwechsel gilt eine Standardgröße von 250 statt 400 Quadratmetern, im begründeten Ausnahmefall bis 300 Quadratmeter. Außerdem neu gefasst wurden das Verhältnis von Bebauung zu Gartenfläche, Vorgaben zu Klima- und Umweltschutz und zur Gartenausstattung. Konkrete Einzelwerte dazu nennt die Senatsmitteilung nicht.

Häufige Fragen zum Kleingarten in Berlin

Was kostet ein Kleingarten in Berlin im Jahr?

Eine berlinweit einheitliche Summe gibt es nicht, weil jeder Verein eigene Beiträge und Umlagen beschließt. Zu den jährlichen Kosten zählen laut Landesverband der Pachtzins für Parzelle und anteilige Gemeinschaftsfläche, Grundsteuer und Straßenreinigung, Mitgliedsbeiträge, Versicherungen sowie Wasser und Strom nach Verbrauch. Der Bezirksverband Pankow nannte 2018 einen Pachtzins von 0,3571 Euro pro Quadratmeter, das ergäbe für 250 Quadratmeter rund 89 Euro reine Pacht. Die Angabe stammt aus 2018; den aktuellen Satz erfährst du beim Verband.

Wie lange muss ich in Berlin auf einen Kleingarten warten?

Der Präsident des Landesverbands Berlin der Gartenfreunde, Gert Schoppa, schätzte im Tagesspiegel rund 15.000 Bewerber auf den Wartelisten und fünf bis zehn Jahre Wartezeit, wie die Zeitung am 22. März 2025 berichtete. Offizielle Wartezeiten je Bezirk veröffentlichen die Verbände nicht einheitlich. Weil jeder der 18 Bezirksverbände eine eigene Bewerberliste führt, kann es sich lohnen, bei mehreren Verbänden nachzufragen, wie lang die Liste dort gerade ist.

Darf man in Berlin im Kleingarten wohnen?

Nein. Nach § 3 Absatz 2 Bundeskleingartengesetz ist im Kleingarten nur eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Die Laube darf nach Beschaffenheit, Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Ein Kleingarten dient laut § 1 der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und der Erholung. Das gilt auch für Berlin, das neue Kleingartenflächensicherungsgesetz ändert daran nichts.

Kann man einen Kleingarten in Berlin kaufen?

Den Boden nicht. Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde stellt klar, dass Grund und Boden nicht käuflich zu erwerben sind, sondern nur verpachtet werden. Kaufen musst du beim Wechsel die Laube, Außenanlagen und Bepflanzung des Vorpächters. Der Preis richtet sich nach einem Wertermittlungsprotokoll im Auftrag des Bezirksverbands und liegt laut Landesverband meist zwischen 2.000 und 5.000 Euro, im Schnitt bei etwa 4.000 Euro.

Wie groß ist ein Kleingarten in Berlin?

Das Bundeskleingartengesetz sieht höchstens 400 Quadratmeter vor. Für landeseigene Anlagen in Berlin hat der Senat am 23. Juni 2026 neue Verwaltungsvorschriften beschlossen: Bei neu angelegten Kleingärten und bei jedem Pächterwechsel gilt künftig eine Standardgröße von 250 Quadratmetern, in begründeten Ausnahmefällen bis 300 Quadratmeter. Ziel ist laut Senat, mit denselben Flächen mehr Menschen einen Garten zu ermöglichen. Für bestehende Pachtverhältnisse ohne Wechsel nennt die Senatsmitteilung keine Änderung.

Quellen

Stand: 01.10.2026