Die Nachfrage nach einem Kleingarten in Lichtenberg ist ungebrochen hoch. Als grüner Rückzugsort und Ausgleich zum hektischen Stadtleben sind die Parzellen im Osten Berlins begehrter denn je. Doch der Weg zur eigenen Scholle ist oft lang und mit einigen Hürden verbunden. Wer einen Schrebergarten in Lichtenberg pachten möchte, muss sich auf jahrelange Wartezeiten einstellen und die Regeln des Bundeskleingartengesetzes genau kennen. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Situation im Jahr 2026: von der Liste der Kleingartenkolonien über die detaillierten Kosten bis hin zum Bewerbungsverfahren. Wir erklären, welche Pflichten mit einer Parzelle verbunden sind und was Sie bei der Übernahme eines bestehenden Gartens beachten müssen. Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet, um Ihren Traum vom eigenen Kleingarten in Lichtenberg realistisch zu planen und anzugehen.
Welche Kleingartenvereine gibt es in Lichtenberg?
Kurz: In Lichtenberg gibt es über 100 Kleingartenanlagen (KGA), die im Bezirksverband der Gartenfreunde Lichtenberg e. V. organisiert sind. Diese verteilen sich über Ortsteile wie Friedrichsfelde, Karlshorst, Fennpfuhl und Hohenschönhausen und bieten tausende Parzellen für Gartenfreunde.
Der Bezirk Lichtenberg ist eine Hochburg des Kleingartenwesens in Berlin. Der Bezirksverband der Gartenfreunde Lichtenberg e. V. fungiert als Dachorganisation für die zahlreichen Vereine und ist der erste Ansprechpartner für Interessenten. Die Anlagen variieren stark in Größe, Lage und Charakter. Einige liegen idyllisch am Wasser oder an Parkanlagen, andere sind enger in die städtische Bebauung integriert. Die genaue Anzahl der Parzellen pro Anlage schwankt von kleinen, familiären Kolonien mit unter 50 Gärten bis hin zu großen Anlagen mit mehreren hundert Parzellen. Eine vollständige und tagesaktuelle Liste führt der Bezirksverband, doch die folgende Tabelle gibt einen repräsentativen Überblick über einige der Vereine im Bezirk.
| Name der Kleingartenanlage (KGA) | Adresse des Vereins | Anzahl Parzellen (ca.) |
|---|---|---|
| KGA "Fennpfuhl" e.V. | Franz-Jacob-Straße, 10369 Berlin | 250 |
| KGA "Am Wäldchen" e.V. | Wartenberger Weg, 13055 Berlin | 180 |
| KGA "Langes Höhe" e.V. | Rhinstraße, 10315 Berlin | 120 |
| KGA "Am Tierpark" e.V. | Am Tierpark, 10319 Berlin | 300 |
| KGA "Biesenhorst" e.V. | Hönower Weg, 10318 Berlin | 90 |
Alle diese Vereine sind Teil des Bezirksverbands Lichtenberg, welcher wiederum dem Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. angehört. Diese Struktur sichert einheitliche Standards und Verwaltungsabläufe für alle Pächter.
Welche bekannten Kleingartenanlagen prägen den Bezirk?
Kurz: Anlagen wie die KGA "Am Tierpark" durch ihre Nähe zum Tierpark Friedrichsfelde, die KGA "Fennpfuhl" als grüne Lunge im gleichnamigen Neubaugebiet und die Anlagen in Karlshorst mit historischem Charakter sind besonders prägend für Lichtenberg.
Einige Kleingartenanlagen in Lichtenberg haben durch ihre Lage, Geschichte oder Größe eine besondere Bedeutung für den Bezirk. Dazu gehört zweifellos die KGA "Am Tierpark" e.V. in Friedrichsfelde. Mit ihrer direkten Nachbarschaft zu Europas größtem Landschaftstiergarten bildet sie eine einzigartige Symbiose aus urbaner Erholung und Naturerlebnis. Die Anlage ist eine der größten im Bezirk und zeichnet sich durch ihre gut gepflegten Wege und die vielfältige Bepflanzung aus.
Ebenso bekannt ist die KGA "Fennpfuhl" e.V. Sie liegt inmitten des in den 1970er-Jahren entstandenen Großsiedlungsgebiets und stellt für die Anwohner eine wichtige Grünfläche dar. Die Geschichte der Anlage ist eng mit der Entwicklung des Stadtteils verbunden und sie dient bis heute als sozialer Treffpunkt und Ort der Naherholung. Die Nähe zum Fennpfuhlpark erhöht den Freizeitwert zusätzlich.
Der Ortsteil Karlshorst beherbergt ebenfalls mehrere traditionsreiche Kolonien. Diese Anlagen, oft schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gegründet, besitzen einen besonderen Charme mit alten Obstbäumen und historisch gewachsenen Strukturen. Sie spiegeln die lange Geschichte des Kleingartenwesens in Berlin wider und sind ein wichtiger Teil des grünen Erbes von Lichtenberg.
Wie setzen sich die jährlichen Kosten für einen Kleingarten zusammen?
Kurz: Die Gesamtkosten bestehen aus der reinen Pacht (ca. 0,30-0,60 €/m²/Jahr), dem Vereinsbeitrag, Versicherungen, Verbandsabgaben sowie dem individuellen Verbrauch von Strom und Wasser. Insgesamt sollten Sie mit 300 bis 600 Euro pro Jahr rechnen.
Die reine Pacht für die Parzelle ist oft der kleinste Posten der jährlichen Ausgaben. Der Pachtzins wird durch das Bundeskleingartengesetz gedeckelt und ist im Vergleich zu anderen Pachtverhältnissen sehr günstig. Für eine durchschnittliche Parzelle von 300 m² liegt die reine Jahrespacht oft bei nur 100 bis 180 Euro.
Darüber hinaus fallen jedoch weitere, verpflichtende Kosten an, die sich wie folgt zusammensetzen:
- Vereinsbeitrag: Jeder Pächter muss Mitglied im Kleingartenverein sein. Der Jahresbeitrag liegt je nach Verein zwischen 50 und 100 Euro und deckt Verwaltungskosten und die Pflege der Gemeinschaftsflächen.
- Verbandsbeiträge: Ein Teil des Beitrags wird an den Bezirks- und Landesverband abgeführt.
- Versicherungen: Eine Laubenversicherung gegen Feuer, Einbruch und Sturmschäden ist in der Regel obligatorisch. Rechnen Sie hier mit 30 bis 80 Euro pro Jahr.
- Verbrauchskosten: Strom und Wasser werden nach individuellem Verbrauch abgerechnet. Je nach Gartennutzung können hier 50 bis 200 Euro anfallen.
- Umlagen: Für besondere Projekte oder Instandhaltungsmaßnahmen an den Gemeinschaftsanlagen (z.B. Reparatur der Wasserleitungen) kann der Verein Sonderumlagen erheben.
Zusammengenommen ergeben sich so jährliche Gesamtkosten, die deutlich über der reinen Pacht liegen. Eine realistische Kalkulation für einen durchschnittlichen Garten liegt im Bereich von 300 bis 600 Euro, ohne die einmalige Ablösesumme bei der Übernahme zu berücksichtigen.
Wie läuft die Bewerbung für eine Parzelle in Lichtenberg Schritt für Schritt ab?
Kurz: Die Bewerbung erfolgt zentral über den Bezirksverband der Gartenfreunde Lichtenberg. Sie füllen einen Antrag aus, werden auf eine zentrale Warteliste gesetzt und müssen anschließend geduldig warten, bis Ihnen eine Parzelle in einem der Vereine angeboten wird.
Der Prozess der Bewerbung um einen Kleingarten in Lichtenberg ist standardisiert, um eine faire Vergabe zu gewährleisten. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Informationsbeschaffung: Besuchen Sie die Webseite des Bezirksverbands der Gartenfreunde Lichtenberg e. V. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, Sprechzeiten und das offizielle Antragsformular.
- Antrag ausfüllen: Laden Sie das Bewerbungsformular herunter und füllen Sie es sorgfältig und vollständig aus. Oft werden auch Angaben zur Motivation oder gärtnerischen Vorerfahrung erfragt.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag persönlich während der Sprechzeiten oder per Post beim Bezirksverband ein. Eine digitale Bewerbung ist oft noch nicht flächendeckend möglich. Für die Aufnahme auf die Warteliste wird in der Regel eine einmalige Bearbeitungsgebühr fällig.
- Aufnahme in die Warteliste: Nach Prüfung Ihrer Unterlagen werden Sie in die zentrale Warteliste des Bezirksverbands aufgenommen. Sie erhalten eine Bestätigung und Ihre Bewerbernummer.
- Geduld haben: Dies ist der längste Schritt. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es mehrere Jahre dauern, bis Sie an der Reihe sind. Es ist ratsam, sich regelmäßig beim Verband nach dem Status zu erkundigen und das Interesse zu bekunden.
- Angebot erhalten: Sobald eine passende Parzelle in einer der Kolonien frei wird, kontaktiert Sie der Verband. Sie werden dann an den Vorstand des entsprechenden Kleingartenvereins verwiesen.
- Kennenlerngespräch und Besichtigung: Der Vereinsvorstand wird Sie zu einem Gespräch einladen, um Sie kennenzulernen und Ihre Eignung zu prüfen. Anschließend besichtigen Sie die freie Parzelle.
- Vertragsabschluss: Sind sich beide Seiten einig, kommt es zum Abschluss des Pachtvertrages und zur Regelung der Ablösezahlung für die auf der Parzelle befindlichen Werte (Laube, Anpflanzungen).

Welche Pflichten regelt das Bundeskleingartengesetz für Pächter?
Kurz: Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) schreibt eine kleingärtnerische Nutzung vor. Das bedeutet, mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden. Zudem darf die Laube eine Grundfläche von 24 m² nicht überschreiten.
Ein Kleingarten ist kein reiner Freizeit- oder Erholungsgarten. Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert klare Regeln, um den gemeinnützigen Charakter der Anlagen zu sichern und die günstigen Pachtpreise zu rechtfertigen. Die wichtigsten Pflichten für Pächter sind:
- Kleingärtnerische Nutzung: Dies ist die Kernvorschrift. Die Gartennutzung muss der Erholung und der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf dienen. Als Faustregel gilt die sogenannte Drittel-Regelung: Ein Drittel der Fläche für den Anbau von Obst und Gemüse, ein Drittel für Zierpflanzen und Rasen (Erholungsfläche) und ein Drittel für die Laube und Wege.
- Lauben-Beschränkung: Die Laube darf in ihrer Grundfläche, einschließlich eines überdachten Freisitzes, 24 Quadratmeter nicht überschreiten. Sie muss in einfacher Ausführung gehalten sein und darf nicht zum dauerhaften Wohnen ausgestattet sein oder genutzt werden.
- Keine gewerbliche Nutzung: Der Anbau von Produkten zum Verkauf oder eine andere gewerbliche Nutzung der Parzelle ist strengstens verboten.
- Einhaltung der Gartenordnung: Jeder Kleingartenverein hat eine eigene Gartenordnung, die auf dem BKleingG und der Satzung des Verbandes basiert. Diese regelt Aspekte wie Ruhezeiten, Tierhaltung, Heckenhöhe und die Entsorgung von Gartenabfällen.
- Gemeinschaftsarbeit: Pächter sind in der Regel verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Jahr für die Pflege der Gemeinschaftsanlagen (Wege, Vereinsheim, Spielplatz) zu leisten. Wer diese Stunden nicht erbringt, muss oft einen finanziellen Ausgleich zahlen.
Die Einhaltung dieser Regeln wird vom Vereinsvorstand kontrolliert. Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann dies zur Kündigung des Pachtvertrages führen.
Was ist bei der Übernahme einer bestehenden Parzelle zu beachten?
Kurz: Bei der Übernahme zahlen Sie eine Ablösesumme an den Vorpächter. Deren Höhe wird durch ein offizielles Wertgutachten eines vom Verein bestellten Schätzers ermittelt und deckt den Wert von Laube, Anpflanzungen und anderen Einrichtungen ab.
Wenn Sie einen Kleingarten pachten, übernehmen Sie in 99% der Fälle eine bereits bestehende Parzelle von einem Vorpächter. Sie pachten nur den Grund und Boden vom Verein, kaufen aber die darauf befindlichen baulichen Anlagen (Laube, Gewächshaus), Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen. Dieser Prozess unterliegt strengen Regeln, um überzogene Preisforderungen zu verhindern.
Der entscheidende Schritt ist die Wertermittlung. Bevor ein Garten neu verpachtet wird, erstellt ein vom Verein oder Verband bestellter, zertifizierter Schätzer ein offizielles Gutachten. In diesem Protokoll wird der Zeitwert aller relevanten Objekte auf der Parzelle detailliert erfasst:
- Die Laube: Bewertet nach Bauart, Zustand, Alter und Ausstattung.
- Anpflanzungen: Obstbäume, Beerensträucher und mehrjährige Stauden werden nach Art, Alter und Ertragswert bewertet.
- Sonstige Einrichtungen: Wege, Zäune, Kompostanlagen oder Gewächshäuser fließen ebenfalls in die Bewertung ein.
Der im Gutachten ermittelte Gesamtbetrag ist der sogenannte Verkehrswert. Dieser Wert ist die verbindliche Obergrenze für die Ablösesumme, die der neue Pächter an den abgebenden Pächter zahlen muss. Forderungen, die deutlich über diesem Schätzwert liegen, sind unzulässig. Die Ablösesumme kann je nach Zustand und Ausstattung der Parzelle stark variieren und liegt in Lichtenberg typischerweise zwischen 1.000 und 15.000 Euro. Es ist essenziell, dass Sie dieses Gutachten vor Vertragsabschluss einsehen und die Zahlung erst nach Unterzeichnung des Pachtvertrages leisten.
Häufig gestellte Fragen zu Kleingärten in Lichtenberg
Wo gibt es Kleingärten in Lichtenberg?
Kleingärten finden Sie in fast allen Ortsteilen Lichtenbergs. Größere Ansammlungen von Kolonien gibt es beispielsweise in Friedrichsfelde (in der Nähe des Tierparks), Karlshorst, Fennpfuhl, Rummelsburg und in den nördlicheren Teilen wie Alt- und Neu-Hohenschönhausen. Insgesamt sind über 100 Kleingartenanlagen im Bezirksverband der Gartenfreunde Lichtenberg e. V. organisiert, der als zentrale Anlaufstelle für die Vergabe und Verwaltung dient. Die genauen Standorte der einzelnen Anlagen können auf der Webseite des Bezirksverbands oder über Kartenanwendungen eingesehen werden.
Was kostet die Pacht?
Die reine Pacht für das Grundstück ist gesetzlich geregelt und sehr günstig. Sie liegt in Lichtenberg, wie in ganz Berlin, bei etwa 0,30 bis 0,60 Euro pro Quadratmeter im Jahr. Für eine 300 m² große Parzelle beträgt die Jahrespacht also nur ca. 90 bis 180 Euro. Wichtig ist jedoch, dass dies nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmacht. Hinzu kommen Vereinsbeiträge, Versicherungen, Verbandsabgaben und die individuellen Verbrauchskosten für Wasser und Strom, sodass die jährlichen Gesamtkosten meist zwischen 300 und 600 Euro liegen.
Wie komme ich auf die Warteliste?
Um auf die Warteliste für einen Kleingarten in Lichtenberg zu gelangen, müssen Sie sich direkt an den Bezirksverband der Gartenfreunde Lichtenberg e. V. wenden. Die Bewerbung erfolgt nicht bei den einzelnen Vereinen. Sie müssen ein offizielles Antragsformular ausfüllen, das Sie auf der Webseite des Verbands finden. Dieses reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Verband ein. Nach einer Prüfung und der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr werden Sie in die zentrale Bewerberliste aufgenommen. Eine direkte Bewerbung bei einer Wunschkolonie ist in der Regel nicht möglich.
Wie lang sind die Wartezeiten?
Die Wartezeiten sind die größte Herausforderung bei der Suche nach einem Kleingarten in Lichtenberg. Aufgrund der extrem hohen Nachfrage und der geringen Fluktuation müssen Sie sich auf eine Wartezeit von mehreren Jahren einstellen. Zeiträume von fünf bis zehn Jahren sind leider keine Seltenheit, teilweise sogar länger. Die genaue Dauer hängt von der Anzahl der Bewerber und der Zahl der freiwerdenden Gärten ab. Es gibt keine Möglichkeit, die Wartezeit signifikant zu verkürzen. Geduld ist daher die wichtigste Voraussetzung für alle Interessenten.
Was darf ich im Garten?
Die Nutzung eines Kleingartens ist durch das Bundeskleingartengesetz und die jeweilige Gartenordnung des Vereins klar geregelt. Erlaubt ist die Erholung und der Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf (kleingärtnerische Nutzung). Eine Laube bis maximal 24 m² Grundfläche ist gestattet, dauerhaftes Wohnen darin ist jedoch streng verboten. Die Haltung von Kleintieren kann in der Gartenordnung geregelt sein. Wichtig ist die Einhaltung der Ruhezeiten und die Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit zur Pflege der Anlage. Eine rein kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.
Was kostet eine Übernahme?
Bei der Übernahme eines Kleingartens fällt eine einmalige Ablösesumme an den Vorpächter an. Diese Summe ist nicht frei verhandelbar, sondern wird durch ein offizielles Wertgutachten eines vom Verein beauftragten Schätzers festgelegt. Bewertet werden die Laube, Anpflanzungen wie Obstbäume und Sträucher sowie andere bauliche Einrichtungen. Die Höhe der Ablöse kann stark variieren und bewegt sich in Lichtenberg typischerweise in einem Rahmen von 1.000 Euro für einen einfachen Garten bis zu 15.000 Euro für eine sehr gut ausgebaute Parzelle mit neuwertiger Laube.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Fazit: Kleingarten Lichtenberg im Überblick
Der Traum vom eigenen Kleingarten in Lichtenberg ist für viele Berliner attraktiv, doch die Realisierung erfordert vor allem eines: Geduld. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem, was zu mehrjährigen Wartezeiten führt. Wer sich für eine Parzelle interessiert, sollte sich frühzeitig beim Bezirksverband bewerben und sich auf jährliche Kosten von mehreren hundert Euro sowie eine einmalige Ablösesumme im vier- bis fünfstelligen Bereich einstellen. Zudem ist ein Kleingarten mit Pflichten verbunden, die das Bundeskleingartengesetz vorschreibt. Für eine umfassende Übersicht zum Thema Kleingärten Berlin und weiteren nützlichen Themen aus dem Bereich Service Berlin finden Sie bei uns weiterführende Artikel.
Stand: 2026 · Alle Angaben gewissenhaft recherchiert.




