Lesezeit: ca. 8 Minuten
Die jährliche Steuererklärung ist für viele Bürgerinnen und Bürger in Berlin eine wiederkehrende Pflicht. Wer im Stadtteil Schöneberg wohnt, muss seine steuerlichen Angelegenheiten mit der zuständigen Behörde klären. Doch die Suche nach dem „Finanzamt Schöneberg“ führt oft zu einer wichtigen Klärung: Die offizielle Bezeichnung der zuständigen Behörde lautet Finanzamt Tempelhof. Dieses Amt bündelt die Verantwortung für den gesamten Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. In diesem umfassenden Service-Artikel finden Sie alle relevanten Informationen für das Jahr 2026, von der genauen Adresse und den Öffnungszeiten über die korrekte Abgabe Ihrer Steuererklärung bis hin zur Vereinbarung eines Termins. Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen Steuernummer und Steuer-ID und geben praktische Hinweise zu häufigen Anliegen wie dem Einspruch gegen einen Steuerbescheid. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, Ihre steuerlichen Pflichten effizient und korrekt zu erfüllen.
Für welche Stadtteile ist das Finanzamt Tempelhof genau zuständig?
Kurz: Das Finanzamt Tempelhof ist für den gesamten Bezirk Tempelhof-Schöneberg zuständig. Dies umfasst die sechs Ortsteile Schöneberg, Friedenau, Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade. Die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach Ihrem Wohnsitz.
Die Struktur der Berliner Finanzämter orientiert sich an den Bezirksgrenzen. Für alle steuerpflichtigen Personen, deren gemeldeter Wohnsitz sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befindet, ist das Finanzamt Tempelhof die korrekte Anlaufstelle. Es spielt dabei keine Rolle, in welchem der sechs dazugehörigen Ortsteile Sie leben. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf:
- Schöneberg: Einschließlich des Bayerischen Viertels und des Akazienkiezes.
- Friedenau: Der flächenmäßig kleinste, aber dicht besiedelte Ortsteil.
- Tempelhof: Bekannt durch das Tempelhofer Feld.
- Mariendorf: Inklusive der Trabrennbahn.
- Marienfelde: Mit dem bekannten Freizeitpark.
- Lichtenrade: Der südlichste Ortsteil Berlins.
Dieses sogenannte Wohnsitzprinzip stellt sicher, dass für jede Adresse eine klare Zuständigkeit besteht. Ihr Arbeitsort ist für die Zuständigkeit des Finanzamtes bei der Einkommensteuer irrelevant. Sollten Sie innerhalb Berlins umziehen, kann sich auch die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes ändern. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen.
Wie funktioniert die elektronische Steuererklärung über ELSTER Schritt für Schritt?
Kurz: Die Abgabe erfolgt über das Online-Portal „Mein ELSTER“. Der Prozess umfasst die einmalige Registrierung mit Identifizierung, das Ausfüllen der Formulare (oft mit vorausgefüllten Daten) und die abschließende, authentifizierte Übermittlung an das Finanzamt Schöneberg bzw. Tempelhof.
Die elektronische Steuererklärung (ELSTER) ist der von der Finanzverwaltung bevorzugte und für viele Gruppen verpflichtende Weg. Der Prozess ist standardisiert und sicher. So gehen Sie vor:
- Registrierung bei Mein ELSTER: Besuchen Sie die Webseite www.elster.de und starten Sie die Registrierung. Sie benötigen Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Im Anschluss erhalten Sie zwei Briefe: einen mit einem Aktivierungs-Code von Ihrem Finanzamt und einen mit einer Aktivierungs-ID vom Bundeszentralamt für Steuern. Dieser Prozess kann bis zu zwei Wochen dauern.
- Zertifikatsdatei erstellen: Nach Eingabe beider Codes erstellen Sie eine persönliche Zertifikatsdatei. Diese Datei dient als Ihre digitale Unterschrift und ist für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuererklärung unerlässlich. Bewahren Sie diese Datei und Ihr Passwort sicher auf.
- Formulare ausfüllen: Nach dem Login können Sie die Steuererklärung für das entsprechende Jahr starten. Ein großer Vorteil ist die „Vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt). Dabei werden Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen (z.B. vom Arbeitgeber oder von Versicherungen), automatisch in die Formulare eingetragen. Sie müssen diese nur noch prüfen und ergänzen.
- Daten prüfen und übermitteln: Vor dem Absenden führt ELSTER eine Plausibilitätsprüfung durch und weist auf mögliche Fehler oder fehlende Angaben hin. Ist alles korrekt, übermitteln Sie die Erklärung mit Ihrer Zertifikatsdatei. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang beim Finanzamt.
Die Nutzung von ELSTER beschleunigt nicht nur die Bearbeitung, sondern reduziert auch Übertragungsfehler.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer?
Kurz: Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine lebenslang gültige, bundeseinheitliche Nummer für jede Person. Die Steuernummer hingegen wird vom lokalen Finanzamt (z.B. Finanzamt Tempelhof) vergeben und kann sich bei Umzug oder Änderung des Familienstandes ändern.
Obwohl beide Nummern im Steueralltag eine Rolle spielen, haben sie unterschiedliche Funktionen und Merkmale:
Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID):
- Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einmalig an jede in Deutschland gemeldete Person vergeben, meist kurz nach der Geburt.
- Sie besteht aus 11 Ziffern und ist lebenslang unveränderlich.
- Die Steuer-ID dient der eindeutigen Identifizierung einer Person gegenüber der Finanzverwaltung und wird für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber oder für Freistellungsaufträge bei Banken benötigt.
- Sie ist auf der Lohnsteuerbescheinigung oder dem letzten Einkommensteuerbescheid zu finden. Bei Verlust kann sie beim BZSt erneut angefordert werden.
Die Steuernummer:
- Sie wird vom zuständigen Finanzamt, in diesem Fall dem Finanzamt Tempelhof, vergeben, sobald Sie dort erstmals eine Steuererklärung einreichen.
- Ihre Struktur ist bundeslandabhängig und sie enthält kodierte Informationen über das zuständige Finanzamt.
- Die Steuernummer ändert sich, wenn Sie in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes umziehen. Auch bei Heirat können Ehepaare eine neue, gemeinsame Steuernummer erhalten.
- Sie ist das primäre Aktenzeichen für Ihre Steuererklärungen und jegliche Korrespondenz mit Ihrem lokalen Finanzamt.
Für die Einkommensteuererklärung müssen Sie in der Regel beide Nummern angeben, wobei die Steuer-ID langfristig die Steuernummer als zentrales Merkmal ablösen soll.

Welche Besonderheiten gelten für die neue Grundsteuer in Schöneberg?
Kurz: Berlin wendet für die Neuberechnung der Grundsteuer das Bundesmodell an. Eigentümer im Bezirk Tempelhof-Schöneberg mussten bis Anfang 2023 eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abgeben. Das Finanzamt Tempelhof ist auch hier für die Bescheide zuständig.
Die Grundsteuerreform betrifft alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien, auch in Schöneberg und den angrenzenden Ortsteilen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts musste die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu geregelt werden. Berlin hat sich entschieden, das vom Bund vorgeschlagene Modell umzusetzen.
Für Grundstückseigentümer im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Tempelhof bedeutete dies konkret:
- Erklärungspflicht: Alle Eigentümer waren verpflichtet, eine Feststellungserklärung mit relevanten Daten zu ihrem Grundstück (z.B. Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche) elektronisch über ELSTER einzureichen.
- Zuständigkeit: Die Bearbeitung dieser Erklärungen und die Versendung der Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag erfolgen durch das für das Grundstück zuständige Finanzamt, also das Finanzamt Tempelhof.
- Neue Bescheide: Eigentümer erhalten zwei Bescheide vom Finanzamt: den Bescheid über den Grundsteuerwert und den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Diese Bescheide legen noch nicht die finale Höhe der zu zahlenden Steuer fest.
- Zukünftige Zahlung: Die neu berechnete Grundsteuer ist erst ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Die endgültige Höhe wird von der Stadt Berlin durch die Festlegung eines neuen Hebesatzes bestimmt und in einem separaten Bescheid (Grundsteuerbescheid) mitgeteilt.
Bei Fragen zur Grundsteuererklärung ist das Finanzamt Tempelhof der richtige Ansprechpartner. Auf der Webseite der Berliner Finanzämter finden sich zudem umfangreiche Informationen und Hilfestellungen.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein und welche Fristen gelten?
Kurz: Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt Tempelhof eingehen. Er muss nicht sofort begründet werden, die Begründung kann nachgereicht werden.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Steuerbescheid Fehler enthält – zum Beispiel weil Werbungskosten nicht anerkannt oder Einnahmen falsch angesetzt wurden – können Sie Einspruch einlegen. Dies ist ein formeller Rechtsbehelf, der das Finanzamt dazu verpflichtet, Ihren Fall erneut zu prüfen.
Beachten Sie dabei folgende Schritte und Fristen:
- Frist prüfen: Die wichtigste Regel ist die Einspruchsfrist. Sie beträgt genau einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Als Tag der Bekanntgabe gilt in der Regel der dritte Tag nach dem Datum, das auf dem Bescheid steht. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
- Form des Einspruchs: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Sie können ihn per Post, per Fax oder elektronisch über das ELSTER-Portal einreichen. Ein einfacher Brief genügt. Geben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Steuernummer und das Datum des Steuerbescheids an. Formulieren Sie klar, dass Sie „Einspruch einlegen“.
- Begründung: Sie müssen den Einspruch nicht sofort begründen. Es ist jedoch ratsam, dies so schnell wie möglich zu tun. Erklären Sie genau, welche Punkte im Bescheid Sie für fehlerhaft halten und legen Sie entsprechende Belege bei. Sie können auch um eine Fristverlängerung für die Nachreichung der Begründung bitten.
- Prüfung durch das Finanzamt: Nach Eingang Ihres Einspruchs prüft das Finanzamt den gesamten Steuerfall erneut. Das Ergebnis kann eine Korrektur zu Ihren Gunsten, die Beibehaltung der ursprünglichen Entscheidung oder in seltenen Fällen sogar eine Korrektur zu Ihren Ungunsten sein (Verböserung), worauf Sie aber vorher hingewiesen werden müssen.
Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Sollte das Finanzamt Ihrem Einspruch nicht stattgeben, steht Ihnen der Weg der Klage vor dem Finanzgericht offen.
Was tun, wenn eine Steuernachzahlung nicht sofort möglich ist?
Kurz: Wenn Sie eine fällige Steuernachzahlung nicht fristgerecht leisten können, sollten Sie umgehend einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung beim Finanzamt Tempelhof stellen. Dies muss gut begründet und vor Fälligkeit der Zahlung geschehen.
Ein Steuerbescheid mit einer hohen Nachzahlung kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Ignorieren Sie die Zahlungsaufforderung auf keinen Fall, da sonst Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Suchen Sie stattdessen aktiv den Kontakt zum Finanzamt und prüfen Sie folgende Optionen:
Antrag auf Stundung: Eine Stundung bedeutet einen Zahlungsaufschub. Sie beantragen, die Steuerschuld zu einem späteren Zeitpunkt begleichen zu dürfen. Voraussetzungen hierfür sind:
- Stundungswürdigkeit: Sie müssen nachweisen, dass die sofortige Zahlung eine „erhebliche Härte“ für Sie bedeuten würde, zum Beispiel weil Ihre Existenz gefährdet wäre. Dies liegt vor, wenn Sie sich in unverschuldeten, vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten befinden.
- Stundungsinteresse des Staates: Der Steueranspruch darf durch den Aufschub nicht gefährdet werden. Das Finanzamt prüft, ob die spätere Zahlung wahrscheinlich ist.
Antrag auf Ratenzahlung: Oft wird eine Stundung in Form einer Ratenzahlungsvereinbarung gewährt. Schlagen Sie in Ihrem Antrag eine realistische monatliche Ratenhöhe und einen Zeitplan vor. Legen Sie Ihrem Antrag Nachweise über Ihre finanzielle Situation bei (z.B. Kontoauszüge, Einkommensnachweise).
Der Antrag sollte schriftlich, formlos und vor allem rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin beim Finanzamt Tempelhof gestellt werden. Beachten Sie, dass für den Zeitraum der Stundung Zinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) anfallen können.
Häufig gestellte Fragen zu Finanzamt Schöneberg
Welches Finanzamt ist für Schöneberg zuständig?
Für den Berliner Ortsteil Schöneberg sowie den gesamten Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist das Finanzamt Tempelhof zuständig. Die offizielle Anschrift lautet: Finanzamt Tempelhof, Leon-Jessel-Straße 2-12, 10315 Berlin. Die Zuständigkeit richtet sich immer nach der Meldeadresse des Steuerpflichtigen, nicht nach dem Arbeitsort.
Wie erreiche ich das Finanzamt in Schöneberg?
Das zuständige Finanzamt Tempelhof erreichen Sie am besten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die nächstgelegene Haltestelle ist der U-Bahnhof Magdalenenstraße (Linie U5). Von dort sind es nur wenige Gehminuten. Alternativ können Buslinien genutzt werden, die in der Nähe halten. Eine Anreise mit dem Auto ist aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten nicht empfehlenswert.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Eine persönliche Vorsprache in der Informations- und Annahmestelle (Info-Zentrale) des Finanzamtes ist in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können online über das Service-Portal des Landes Berlin oder telefonisch gebucht werden. Viele Anliegen lassen sich jedoch auch ohne persönlichen Besuch klären, etwa telefonisch, per Post oder über das Kontaktformular auf der Webseite.
Wo gebe ich meine Steuererklärung in Schöneberg ab?
Die Abgabe der Steuererklärung sollte vorzugsweise elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ erfolgen. Dies ist der schnellste und sicherste Weg. Alternativ können Sie die ausgefüllten Papierformulare per Post an das Finanzamt Tempelhof senden oder direkt in den Hausbriefkasten am Gebäude einwerfen. Eine persönliche Abgabe am Schalter ist nicht mehr üblich.
Wie finde ich meine Steuernummer?
Ihre persönliche Steuernummer, die vom Finanzamt Tempelhof vergeben wurde, finden Sie auf früheren Einkommensteuerbescheiden, meist oben links. Auch auf der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers ist sie in der Regel vermerkt. Sollten Sie die Nummer nicht finden, können Sie diese unter Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer bei Ihrem Finanzamt erfragen.
Welche Öffnungszeiten hat das Finanzamt?
Die Informations- und Annahmestelle des Finanzamts Tempelhof hat in der Regel feste Sprechzeiten. Typischerweise sind diese dienstags und donnerstags vormittags sowie donnerstags auch nachmittags. Montags, mittwochs und freitags ist oft geschlossen. Da sich die Zeiten ändern können, sollten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten immer auf der offiziellen Webseite des Finanzamtes prüfen, bevor Sie einen Besuch planen.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Fazit: Finanzamt Schöneberg im Überblick
Obwohl viele nach dem „Finanzamt Schöneberg“ suchen, ist das Finanzamt Tempelhof die korrekte Behörde für alle steuerlichen Belange im Bezirk. Die Digitalisierung hat die meisten Prozesse vereinfacht: Die Steuererklärung wird via ELSTER eingereicht, und viele Fragen lassen sich telefonisch oder online klären. Für komplexere Anliegen ist eine Terminvereinbarung für die Info-Zentrale notwendig. Eine gute Vorbereitung und die Kenntnis der richtigen Ansprechpartner und Fristen erleichtern die Erledigung Ihrer Steuerpflichten erheblich. Weiterführende Informationen zu behördlichen Dienstleistungen finden Sie in unserer Rubrik Service Berlin. Eine Übersicht aller Steuerbehörden der Hauptstadt bietet unser Leitfaden zum Thema Finanzamt Berlin.
Stand: 2026 · Alle Angaben gewissenhaft recherchiert.




