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Die jährliche Steuererklärung ist für viele Bürgerinnen und Bürger im Bezirk eine wichtige, aber oft auch komplexe Aufgabe. Das Finanzamt Lichtenberg ist hierbei die zentrale Behörde für alle steuerlichen Belange der Einwohner von Lichtenberg, Hohenschönhausen und den umliegenden Ortsteilen. Ob es um die Abgabe der Einkommensteuererklärung, Fragen zur Grundsteuer oder die Beantragung einer neuen Steuernummer geht – der Kontakt zur richtigen Stelle ist entscheidend. Dieser Service-Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Zuständigkeit, Adresse, Kontaktmöglichkeiten und wichtigsten Prozesse für das Jahr 2026. Wir klären, wie Sie Termine vereinbaren, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie Ihre Anliegen am effizientesten klären können. Finden Sie hier alle notwendigen Informationen, um Ihre steuerlichen Pflichten im Bezirk Lichtenberg korrekt und fristgerecht zu erfüllen.
Welche Straßen und Ortsteile gehören genau zum Zuständigkeitsbereich?
Kurz: Das Finanzamt Lichtenberg ist für den gesamten Berliner Bezirk Lichtenberg zuständig. Dies umfasst die Ortsteile Alt-Hohenschönhausen, Neu-Hohenschönhausen, Falkenberg, Wartenberg, Malchow sowie Friedrichsfelde, Karlshorst, Lichtenberg, Fennpfuhl und Rummelsburg. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz.
Die Zuständigkeit eines Finanzamts in Berlin wird durch den Wohnsitz des Steuerpflichtigen bestimmt. Für natürliche Personen, die nicht selbstständig sind, ist grundsätzlich das Finanzamt des Bezirks zuständig, in dem sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Für den Bezirk Lichtenberg bedeutet dies, dass eine einzige Behörde für alle Einwohner zuständig ist. Es gibt keine Aufteilung auf mehrere Ämter innerhalb des Bezirks, was die Zuordnung vereinfacht.
Zum Verwaltungsbezirk Lichtenberg gehören folgende Ortsteile, für die das Finanzamt Lichtenberg die zentrale Anlaufstelle ist:
- Alt-Hohenschönhausen
- Neu-Hohenschönhausen
- Falkenberg
- Wartenberg
- Malchow
- Friedrichsfelde
- Karlshorst
- Lichtenberg
- Fennpfuhl
- Rummelsburg
Wenn Sie also in einer Straße wohnen, die zu einem dieser Ortsteile gehört, ist das Finanzamt Lichtenberg für Ihre Einkommensteuererklärung zuständig. Bei einem Umzug innerhalb Berlins in einen anderen Bezirk wechselt auch die Zuständigkeit des Finanzamts. Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler gelten unter Umständen andere Regelungen, die sich nach dem Sitz der Geschäftsleitung richten.
Wie kann ich das Finanzamt Lichtenberg telefonisch oder per Post erreichen?
Kurz: Telefonisch erreichen Sie die zentrale Hotline der Berliner Finanzämter unter (030) 9024-0. Für spezifische Anliegen gibt es Durchwahlen. Die postalische Adresse lautet: Finanzamt Lichtenberg, Josef-Orlopp-Straße 54-60, 10365 Berlin. Briefe können auch über den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Die direkte Kommunikation mit dem Finanzamt ist für viele Anliegen unerlässlich. Das Finanzamt Lichtenberg bietet hierfür verschiedene Kanäle. Die zentrale Telefon-Hotline der Berliner Finanzämter ist oft die erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen. Halten Sie bei einem Anruf bitte Ihre Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer bereit, um eine schnelle Zuordnung zu ermöglichen.
Telefonischer Kontakt:
- Zentrale Auskunft: (030) 9024-0
- Beachten Sie, dass es zu Stoßzeiten, insbesondere vor Abgabefristen, zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Postalischer Kontakt:
Für die Einreichung von Unterlagen, die eine Unterschrift erfordern (z.B. Einsprüche), ist der Postweg oft notwendig. Die korrekte Anschrift lautet:
Finanzamt Lichtenberg
Josef-Orlopp-Straße 54-60
10365 Berlin
Sie können Unterlagen auch direkt am Standort in den Hausbriefkasten einwerfen. Dieser wird regelmäßig geleert. Achten Sie darauf, Ihre Steuernummer auf allen Dokumenten gut leserlich zu vermerken. Für den elektronischen Weg, insbesondere die Steuererklärung, ist das ELSTER-Portal die bevorzugte und sicherste Methode.
Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung 2025/2026?
Kurz: Für die Steuererklärung 2025 (abzugeben 2026) gilt für Pflichtveranlagte voraussichtlich der 31. Juli 2026 als Stichtag. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis Ende Februar 2027 Zeit. Bei freiwilliger Abgabe haben Sie vier Jahre Zeit.
Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist bei der Steuererklärung entscheidend, um Verspätungszuschläge zu vermeiden. Die Abgabefristen unterscheiden sich je nachdem, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder diese freiwillig einreichen.
Pflichtveranlagung (z.B. Selbstständige, mehrere Arbeitgeber, Lohnersatzleistungen über 410 €):
- Steuererklärung für 2025: Die allgemeine Abgabefrist ist der 31. Juli 2026.
- Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Wenn Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, verlängert sich die Frist. Für das Steuerjahr 2025 ist der Stichtag voraussichtlich der 28. Februar 2027.
Freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung):
Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, sich aber eine Steuererstattung erhoffen (z.B. wegen hoher Werbungskosten), können Sie freiwillig eine Erklärung einreichen. Hierfür haben Sie deutlich mehr Zeit.
- Sie können die Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Das bedeutet, die Erklärung für das Jahr 2025 können Sie bis zum 31. Dezember 2029 beim Finanzamt Lichtenberg einreichen.
Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, müssen Sie diese schriftlich und mit einer guten Begründung (z.B. Krankheit, fehlende Unterlagen) vor Ablauf der Frist beim Finanzamt beantragen. Eine Garantie auf Gewährung gibt es jedoch nicht.
Was müssen Eigentümer zur neuen Grundsteuererklärung in Lichtenberg wissen?
Kurz: Aufgrund der Grundsteuerreform mussten alle Eigentümer eine Feststellungserklärung abgeben. Ab 2025 gilt der neue Grundsteuerwert. Das Finanzamt Lichtenberg versendet Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag. Der finale Hebesatz wird vom Bezirk festgelegt.
Die bundesweite Grundsteuerreform betrifft alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien, auch in Berlin-Lichtenberg. Ziel der Reform war eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland. Die Frist zur Abgabe der entsprechenden Feststellungserklärung ist bereits abgelaufen, doch die Auswirkungen werden ab 2025 spürbar.
Die drei Schritte der neuen Grundsteuer:
- Grundsteuerwert: Das Finanzamt Lichtenberg ermittelt auf Basis der von Ihnen eingereichten Daten (u.a. Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche) den neuen Grundsteuerwert. Hierüber erhalten Sie einen Bescheid.
- Grundsteuermessbetrag: Anschließend wird dieser Wert mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag, über den Sie einen weiteren Bescheid vom Finanzamt erhalten.
- Grundsteuer: Der Bezirk Lichtenberg wendet auf diesen Messbetrag seinen individuellen Hebesatz an. Erst daraus ergibt sich die ab 2025 jährlich zu zahlende Grundsteuer. Der Hebesatz für 2025 wird von der Bezirksverordnetenversammlung festgelegt.
Bei Fragen zu den Bescheiden oder wenn Sie Fehler in der Berechnung vermuten, ist das Finanzamt Lichtenberg Ihr Ansprechpartner. Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.
Wie unterscheidet sich die Beantragung von Steuernummer und Steuer-ID?
Kurz: Die Steuer-ID erhalten Sie einmalig vom Bundeszentralamt für Steuern und sie ist lebenslang gültig. Die Steuernummer wird vom Finanzamt Lichtenberg bei Ihrer ersten Steuererklärung oder Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit vergeben und kann sich bei Umzug ändern.
Im deutschen Steuersystem gibt es zwei wichtige Identifikationsmerkmale, die oft verwechselt werden: die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) und die Steuernummer.
Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr oder Steuer-ID):
- Zuständigkeit: Wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben.
- Vergabe: Jede in Deutschland gemeldete Person erhält sie automatisch kurz nach der Geburt oder Anmeldung. Sie wird per Post zugestellt.
- Format: Eine 11-stellige Nummer, die sich niemals ändert.
- Verwendung: Dient der eindeutigen Identifikation gegenüber Finanzbehörden und wird z.B. vom Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug benötigt.
- Verloren? Sie können die Steuer-ID beim BZSt online erneut anfordern.
Die Steuernummer:
- Zuständigkeit: Wird vom lokalen Finanzamt, also dem Finanzamt Lichtenberg, vergeben.
- Vergabe: Sie erhalten diese Nummer, wenn Sie Ihre erste Steuererklärung abgeben, ein Gewerbe anmelden oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie müssen sie aktiv beantragen bzw. erhalten sie mit dem ersten Steuerbescheid.
- Format: Ein mehrstelliges Format, das sich je nach Bundesland unterscheidet.
- Verwendung: Dient der Zuordnung Ihrer Steuerakten beim lokalen Finanzamt.
- Änderung: Die Steuernummer kann sich ändern, beispielsweise bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts oder bei einer Heirat.
Wie reiche ich Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein?
Kurz: Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids schriftlich beim Finanzamt Lichtenberg eingehen. Er muss Ihren Namen, Ihre Adresse, die Steuernummer und eine Begründung enthalten. Die Einreichung kann per Post, Fax oder über ELSTER erfolgen.
Wenn Sie nach Prüfung Ihres Steuerbescheids feststellen, dass das Finanzamt Fehler gemacht hat oder bestimmte Aufwendungen nicht anerkannt wurden, haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen. Hierbei müssen Sie zwingend Fristen und Formvorschriften beachten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einspruch:
- Frist prüfen: Die Einspruchsfrist beträgt genau einen Monat. Sie beginnt drei Tage nach dem Datum, das auf dem Steuerbescheid steht (Postlaufzeit). Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
- Einspruch formulieren: Ein formloses Schreiben genügt. Es muss jedoch zwingend folgende Angaben enthalten:
- Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift
- Ihre Steuernummer und/oder Steuer-ID
- Das Datum des Steuerbescheids und die Steuerart (z.B. Einkommensteuer 2024)
- Eine klare Formulierung, dass Sie Einspruch einlegen.
- Eine Begründung, warum Sie den Bescheid für fehlerhaft halten. Sie können die Begründung auch nachreichen.
- Einspruch einreichen: Senden Sie das unterschriebene Dokument an das Finanzamt Lichtenberg. Zur Sicherheit empfiehlt sich der Versand per Einschreiben. Alternativ können Sie den Einspruch auch über Ihr ELSTER-Konto digital und authentifiziert einreichen.
Wichtig: Auch wenn Sie Einspruch einlegen, müssen Sie die festgesetzte Steuer zunächst fristgerecht zahlen. Sie können jedoch gleichzeitig mit dem Einspruch einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen. Wird diesem stattgegeben, müssen Sie den strittigen Betrag erst nach der endgültigen Entscheidung zahlen.

Häufig gestellte Fragen zum Finanzamt Lichtenberg
Welches Finanzamt ist für Lichtenberg zuständig?
Für den gesamten Berliner Bezirk Lichtenberg ist ausschließlich das Finanzamt Lichtenberg zuständig. Dies umfasst alle Ortsteile wie Lichtenberg, Friedrichsfelde, Karlshorst, Rummelsburg, Fennpfuhl sowie Alt- und Neu-Hohenschönhausen, Malchow, Wartenberg und Falkenberg. Ihre Meldeadresse entscheidet über die Zuständigkeit. Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk wechselt diese entsprechend.
Wie erreiche ich das Finanzamt in Lichtenberg?
Das Finanzamt Lichtenberg hat die Adresse Josef-Orlopp-Straße 54-60, 10365 Berlin. Sie erreichen es mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Beispiel über die Tram-Linien M13 und 16 (Haltestelle Loeperplatz) oder die Buslinie 240. Für telefonische Anfragen nutzen Sie die zentrale Rufnummer (030) 9024-0. Beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache meist einen Termin erfordert.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Einen Termin beim Finanzamt Lichtenberg können Sie am besten online über das Terminvergabe-Portal der Berliner Finanzämter oder telefonisch über die zentrale Hotline vereinbaren. Spontane Besuche ohne Termin sind in der Regel nicht möglich oder mit sehr langen Wartezeiten verbunden. Für viele Standardanliegen ist jedoch kein persönlicher Termin notwendig, da sie schriftlich, telefonisch oder über ELSTER geklärt werden können.
Wo gebe ich meine Steuererklärung in Lichtenberg ab?
Die bevorzugte und schnellste Methode zur Abgabe Ihrer Steuererklärung ist die elektronische Übermittlung über das offizielle Portal ELSTER. Alternativ können Sie die ausgefüllten Papierformulare per Post an das Finanzamt Lichtenberg, Josef-Orlopp-Straße 54-60, 10365 Berlin, senden oder direkt in den Hausbriefkasten am Gebäude einwerfen. Eine persönliche Abgabe am Schalter ist nicht mehr üblich.
Wie finde ich meine Steuernummer?
Ihre Steuernummer für das Finanzamt Lichtenberg finden Sie auf früheren Steuerbescheiden, in der Regel oben links. Falls Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben, wird Ihnen die Nummer nach der Bearbeitung mit dem ersten Bescheid mitgeteilt. Ihre lebenslang gültige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder dem Informationsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern.
Welche Öffnungszeiten hat das Finanzamt?
Das Finanzamt Lichtenberg hat Servicezeiten für Besucher mit Termin. Diese sind in der Regel dienstags von 08:00 bis 14:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 18:00 Uhr. Es ist dringend empfohlen, die tagesaktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten auf der offiziellen Webseite der Berliner Finanzämter zu prüfen, da diese sich kurzfristig ändern können. Telefonische Servicezeiten können davon abweichen.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Fazit: Finanzamt Lichtenberg im Überblick
Das Finanzamt Lichtenberg ist die entscheidende Behörde für die steuerlichen Angelegenheiten von über 300.000 Einwohnern des Bezirks. Die Zuständigkeit ist klar geregelt und umfasst den gesamten Bezirk von Rummelsburg bis Malchow. Während die Digitalisierung über ELSTER den Standard für die Abgabe der Steuererklärung darstellt, bleiben telefonische und postalische Wege für spezifische Anliegen relevant. Eine gute Vorbereitung und die Einhaltung der Fristen sind der Schlüssel zu einem reibungslosen Ablauf. Bei komplexeren Sachverhalten ist es ratsam, einen Termin zu vereinbaren oder steuerberatende Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weiterführende Informationen zu diesem und anderen Verwaltungsthemen finden Sie in unserem Portal Service Berlin, Ihrer Anlaufstelle für das Finanzamt Berlin.
Stand: 2026 · Alle Angaben gewissenhaft recherchiert.




