Eine bezahlbare Wohnung in den beliebten Lagen von Tempelhof-Schöneberg zu finden, ist eine der größten Herausforderungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Ob in Schöneberg, Friedenau, Tempelhof oder Mariendorf – die Mieten steigen stetig. Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist für viele Haushalte der Schlüssel zu einer geförderten und damit bezahlbaren Wohnung. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Leitfaden, wie Sie den WBS Schöneberg für das Jahr 2026 erfolgreich beantragen. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, welche Einkommensgrenzen gelten, wo Sie das zuständige Wohnungsamt finden und welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen. Mit den richtigen Informationen und einer guten Vorbereitung wird der Prozess zur Beantragung Ihres Wohnberechtigungsscheins in Schöneberg deutlich einfacher.
WBS Schöneberg beantragen: Wo finde ich das zuständige Wohnungsamt & Adresse?
Kurz: Für alle Stadtteile des Bezirks Tempelhof-Schöneberg ist das Wohnungsamt im Rathaus Schöneberg zuständig. Die Adresse lautet: John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin. Sie können den Antrag online, per Post oder persönlich nach Terminvereinbarung einreichen.
Für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins im gesamten Bezirk Tempelhof-Schöneberg, also für die Ortsteile Schöneberg, Friedenau, Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade, ist eine zentrale Stelle verantwortlich. Sie müssen sich an das Wohnungsamt des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg wenden.
Die genaue Anschrift lautet:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Abteilung Soziales und Bürgerdienste – Wohnungsamt
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin
Das Wohnungsamt befindet sich direkt im bekannten Rathaus Schöneberg. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist sehr gut. Sie erreichen das Amt mit der U-Bahn-Linie U4 (Station Rathaus Schöneberg) oder den Buslinien M46 und 104. Für die Antragstellung haben Sie mehrere Möglichkeiten. Der empfohlene und schnellste Weg ist der Online-Antrag über das Service-Portal des Landes Berlin. Alternativ können Sie die erforderlichen Formulare herunterladen, ausfüllen und zusammen mit den Kopien Ihrer Unterlagen per Post an die oben genannte Adresse senden. Eine persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich, erfordert aber in der Regel eine vorherige Terminvereinbarung. Informationen zu den Sprechzeiten und zur Terminbuchung finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bezirksamtes.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für den WBS in Schöneberg für 2026?
Kurz: Die Einkommensgrenzen für den WBS in Berlin sind gestaffelt. Für den WBS 160, der für die meisten Sozialwohnungen erforderlich ist, liegt die Grenze für einen 1-Personen-Haushalt bei 16.800 € Jahresnettoeinkommen. Für zwei Personen sind es 25.200 €.
Die Vergabe eines WBS ist direkt an Ihr Haushaltseinkommen gekoppelt. Um festzustellen, ob Sie anspruchsberechtigt sind, wird das Nettoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen der letzten zwölf Monate herangezogen. Von diesem Betrag können bestimmte Freibeträge, beispielsweise für Schwerbehinderungen oder junge Ehepaare, abgezogen werden. Die maßgeblichen Einkommensgrenzen werden vom Land Berlin festgelegt und gelten für alle Bezirke, also auch für Tempelhof-Schöneberg. Für das Jahr 2026 gelten voraussichtlich die folgenden Grenzen, basierend auf den aktuellen Werten (Stand 2024/2025, Anpassungen möglich):
- 1-Personen-Haushalt: 16.800 € (WBS 160)
- 2-Personen-Haushalt: 25.200 € (WBS 160)
- 3-Personen-Haushalt: 31.050 € (WBS 160)
- Für jede weitere Person: + 5.850 €
- Für jedes Kind im Haushalt: + 700 €
Diese Werte beziehen sich auf den sogenannten WBS 160. Es gibt auch andere Stufen wie WBS 100, 140 oder 180, für die abweichende, niedrigere bzw. höhere Einkommensgrenzen gelten. Die Berechnung kann komplex sein. Es ist ratsam, den Online-WBS-Rechner des Landes Berlin zu nutzen oder sich direkt beim Wohnungsamt Schöneberg beraten zu lassen, um eine genaue Einschätzung für Ihre individuelle Situation zu erhalten.
Welche WBS-Stufe (100, 140, 160, 180) ist für meine Situation in Schöneberg die richtige?
Kurz: Die WBS-Stufe hängt von Ihrem Einkommen ab. WBS 100 ist für die niedrigsten Einkommen, WBS 160 für mittlere Einkommen und WBS 180 für etwas höhere Einkommen. Die meisten geförderten Wohnungen in Berlin erfordern einen WBS 160.
In Berlin gibt es verschiedene Arten von Wohnberechtigungsscheinen, die sich nach der Höhe des Einkommens richten. Die Zahl im WBS (z.B. 100, 140, 160, 180) gibt an, um wie viel Prozent Ihr Haushaltseinkommen die ursprüngliche Einkommensgrenze nach § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) überschreiten darf. Das System ist darauf ausgelegt, verschiedenen Einkommensgruppen den Zugang zu gefördertem Wohnraum zu ermöglichen.
- WBS 100: Dies ist die





