WBS Berlin 📅 6. Juni 2026 ⏱ 11 Min. 👁 5 Aufrufe

WBS für Studenten & Azubis Berlin

WBS Studenten: Alles zum Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Berlin für Studierende und Azubis. Infos zu BAföG, Einkommensgrenzen und WG-Zimmern.

Folge BerlinEcho
Erhalte alle Berlin-News dort, wo es dir am besten passt.

Der Berliner Wohnungsmarkt ist für viele eine Herausforderung, insbesondere für junge Menschen in der Ausbildung. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, die Mieten steigen kontinuierlich. Für Studierende und Auszubildende, die oft nur über ein geringes Einkommen verfügen, scheint eine eigene Wohnung in der Hauptstadt unerreichbar. Hier bietet der Wohnberechtigungsschein (WBS) eine wichtige Unterstützung. Er ist die Eintrittskarte zu tausenden geförderten Sozialwohnungen mit gedeckelten Mieten. Doch gerade bei der Zielgruppe der WBS Studenten und Azubis gibt es viele Unsicherheiten: Wird BAföG angerechnet? Wie verhält es sich mit dem Unterhalt der Eltern oder dem Gehalt aus einem Minijob? Und welche Regeln gelten für die beliebten Wohngemeinschaften? Dieser Artikel klärt umfassend über den Anspruch, die Einkommensberechnung und den Antragsprozess für den WBS für Studenten und bei einer WBS Ausbildung in Berlin auf und gibt Ihnen praktische Hinweise für einen erfolgreichen Antrag.

Welche Einkommensgrenzen gelten speziell für Studierende und Azubis?

Kurz: Für Studierende und Auszubildende gelten in Berlin dieselben WBS-Einkommensgrenzen wie für alle anderen Antragsteller. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze bei 24.000 Euro jährlich (Stand 2026). Es gibt keine Sonderregelungen, die diese Gruppe benachteiligen oder bevorzugen.

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme gibt es keine gesonderten Einkommensgrenzen für Studierende oder Auszubildende. Die gesetzlichen Vorgaben sind für alle Berlinerinnen und Berliner identisch. Grundlage ist das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), dessen Grenzen in Berlin jedoch per Senatsverordnung deutlich angehoben wurden. Aktuell (und voraussichtlich auch 2026) dürfen die Einkommensgrenzen um bis zu 100 % überschritten werden. Für die Antragstellung bedeutet das konkret:

  • Einpersonenhaushalt: 24.000 € Jahresbruttoeinkommen
  • Zweipersonenhaushalt: 36.000 € Jahresbruttoeinkommen
  • Für jede weitere Person: zusätzliche 8.200 €
  • Für jedes Kind: zusätzliche 1.000 €

Ein Student, der allein einen Antrag stellt, wird als Einpersonenhaushalt betrachtet. Seine Einnahmen aus BAföG, Unterhalt und Nebenjob dürfen nach Abzug von Pauschalen und Freibeträgen die Grenze von 24.000 Euro nicht überschreiten. Bei Auszubildenden wird die Ausbildungsvergütung als volles Einkommen gewertet. Auch hier gilt die genannte Grenze. Es ist entscheidend, das anrechenbare Jahreseinkommen korrekt zu ermitteln, da dies die zentrale Voraussetzung für die Bewilligung ist. Eine detaillierte Übersicht und weitere Informationen finden Sie auch im übergeordneten Ratgeber zum Wohnberechtigungsschein Berlin.

Wie wird das Einkommen bei WBS-Anträgen von Studenten genau berechnet?

Kurz: Das Wohnungsamt erstellt eine Prognose des Einkommens für die nächsten 12 Monate. Berücksichtigt werden der BAföG-Zuschussanteil (nicht das Darlehen), elterlicher Unterhalt, Einkünfte aus Nebenjobs und sonstige Einnahmen. Davon werden gesetzliche Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen.

Die Einkommensberechnung ist der komplexeste Teil des WBS-Antrags für Studenten und Azubis. Das Wohnungsamt betrachtet nicht die Vergangenheit, sondern erstellt eine Prognose für die kommenden 12 Monate ab Antragstellung. Alle regelmäßigen Einnahmen müssen nachgewiesen werden. Dazu zählen:

  • BAföG: Hier ist entscheidend: Nur der staatliche Zuschussanteil zählt als Einkommen. Der Darlehensanteil, der zurückgezahlt werden muss, wird nicht angerechnet. Dies müssen Sie anhand Ihres BAföG-Bescheides klar belegen.
  • Elterlicher Unterhalt: Zahlungen der Eltern (sowohl Bar- als auch Sachleistungen) gelten als Einkommen. Als Nachweis dienen Kontoauszüge oder eine formlose, unterschriebene Erklärung der Eltern über die Höhe der monatlichen Unterstützung.
  • Einkünfte aus Erwerbstätigkeit: Gehälter aus Minijobs, Werkstudententätigkeiten oder Praktika werden voll angerechnet. Legen Sie die letzten Gehaltsabrechnungen oder den Arbeitsvertrag vor.
  • Waisenrente oder sonstige Einkünfte: Auch diese müssen angegeben werden.

Von dieser Bruttosumme werden verschiedene Pauschalen abgezogen. Standardmäßig sind dies jeweils 10 % für die Zahlung von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie Rentenversicherungsbeiträgen, sofern diese tatsächlich anfallen. Für Studierende ist oft nur die Pauschale für die Krankenversicherung relevant. Zusätzlich kann ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro jährlich (Stand 2026) geltend gemacht werden. Die genaue Berechnung ist entscheidend und sollte sorgfältig mit den entsprechenden Nachweisen vorbereitet werden.

Ein Student sitzt konzentriert an einem Schreibtisch in einer Berliner Bibliothek und prüft Unterlagen für seinen WBS-Antrag.
BAföG-Bescheide sind ein zentrales Dokument beim WBS-Antrag für Studenten. (Foto: Yaroslav Shuraev / Pexels)

Welche Besonderheiten gibt es für WGs und Wohnheime?

Kurz: Bei einer reinen Zweck-WG wird jeder Bewohner als eigener Haushalt betrachtet und kann individuell einen WBS beantragen. In Studentenwohnheimen ist ein WBS meist nicht nötig, es sei denn, es handelt sich um spezielle, von der IBB geförderte Projekte.

Das Wohnen in einer Wohngemeinschaft (WG) ist für Studierende und Azubis die häufigste Wohnform. Für den WBS ist hier die Art der WG entscheidend. Die Behörden unterscheiden zwischen einer "Wirtschaftsgemeinschaft" und einer "Zweck-WG". Eine Wirtschaftsgemeinschaft liegt vor, wenn alle Bewohner gemeinsam wirtschaften, also eine Haushaltskasse führen und füreinander einstehen. In diesem Fall werden alle Einkommen addiert und als Gesamteinkommen des Haushalts gewertet. Dies führt meist zur Überschreitung der Einkommensgrenzen.

Die weitaus häufigere Form ist jedoch die Zweck-WG, bei der mehrere Personen aus praktischen und finanziellen Gründen zusammenwohnen, aber jeder für sich selbst wirtschaftet. In diesem Fall wird jedes WG-Mitglied als separater Einpersonenhaushalt behandelt. Jeder kann also für sich einen WBS beantragen, sofern sein persönliches Einkommen die Grenze nicht übersteigt. Der WBS gilt dann für eine angemessene Wohnfläche, die in der Regel einem Zimmer plus anteiliger Gemeinschaftsfläche entspricht.

Für Studentenwohnheime, die vom Studierendenwerk Berlin betrieben werden, ist in der Regel kein WBS erforderlich. Hier gelten eigene soziale Kriterien und Vergabeverfahren. Eine Ausnahme bilden bestimmte Neubauprojekte oder sanierte Wohnheime, die mit Mitteln der Investitionsbank Berlin (IBB) gefördert wurden. Bei diesen kann zur Anmietung eines Platzes explizit ein WBS verlangt werden. Informieren Sie sich daher direkt bei der Verwaltung des jeweiligen Wohnheims.

Schritt-für-Schritt: Wie stelle ich als Student den WBS-Antrag in Berlin?

Kurz: Zuerst laden Sie das Antragsformular herunter und sammeln alle nötigen Dokumente wie Immatrikulationsbescheinigung, BAföG-Bescheid und Einkommensnachweise. Anschließend reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag beim Wohnungsamt Ihres aktuellen Berliner Bezirks ein, entweder online oder per Post.

Der Antragsprozess ist formalisiert und erfordert Sorgfalt. Halten Sie sich an die folgende Reihenfolge, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden:

WBS für Studenten & Azubis Berlin - Berlin News Highlights
  1. Antragsformulare besorgen: Das offizielle Antragsformular sowie diverse Anlagen (z. B. die Einkommenserklärung) finden Sie auf der Webseite des Service-Portals Berlin oder direkt bei den Wohnungsämtern der Bezirke.
  2. Zuständiges Amt finden: Zuständig ist immer das Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie aktuell gemeldet sind. Wenn Sie für das Studium nach Berlin ziehen, ist das Wohnungsamt des Bezirks zuständig, in dem Sie künftig wohnen möchten. Eine Liste aller Ämter finden Sie auf berlin.de.
  3. Dokumente zusammenstellen: Als Student oder Azubi benötigen Sie in der Regel:
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. Ausbildungsvertrag
    • Einkommenserklärung (Formular)
    • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z. B. Gehaltsabrechnungen)
    • Aktueller BAföG-Bescheid (vollständig, mit allen Seiten)
    • Nachweis über elterlichen Unterhalt (Kontoauszüge oder schriftliche Erklärung)
    • Ggf. Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge
  4. Antrag ausfüllen und einreichen: Füllen Sie alle Formulare sorgfältig und wahrheitsgemäß aus. Sie können den Antrag samt aller Unterlagen digital über das Service-Portal Berlin einreichen oder per Post an Ihr zuständiges Wohnungsamt senden. Eine persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich.

Die Bearbeitungszeit kann je nach Bezirk und Auslastung zwischen vier und acht Wochen betragen. Planen Sie diese Zeit also unbedingt bei Ihrer Wohnungssuche ein.

Was tun, wenn mein WBS-Antrag als Student abgelehnt wird?

Kurz: Prüfen Sie den Ablehnungsbescheid genau auf die Begründung. Sollten Sie die Ablehnung für fehlerhaft halten, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch beim zuständigen Wohnungsamt einlegen. Eine gute Begründung ist dabei entscheidend.

Eine Ablehnung des WBS-Antrags ist enttäuschend, aber nicht zwangsläufig endgültig. Der erste Schritt ist, den Ablehnungsbescheid sorgfältig zu lesen. Die Behörde muss ihre Entscheidung begründen. Häufige Gründe für eine Ablehnung bei Studierenden sind:

  • Überschreitung der Einkommensgrenze: Oft liegt dies an einer falschen Berechnung oder der Anrechnung von Einkommen, das nicht hätte angerechnet werden dürfen (z. B. der Darlehensanteil des BAföG).
  • Fehlende oder unvollständige Unterlagen: Das Amt konnte die Angaben nicht prüfen, weil Nachweise gefehlt haben.
  • Formale Fehler: Der Antrag wurde nicht unterschrieben oder beim falschen Amt eingereicht.

Wenn Sie einen Fehler in der Berechnung oder der rechtlichen Bewertung vermuten, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei dem Wohnungsamt eingehen, das den Bescheid erlassen hat. In Ihrem Widerspruch sollten Sie genau darlegen, warum Sie die Entscheidung für falsch halten. Fügen Sie Belege bei, die Ihre Argumentation stützen (z. B. eine korrigierte Einkommensaufstellung, fehlende Dokumente). Eine Beratung durch den AStA Ihrer Hochschule oder eine soziale Beratungsstelle kann hierbei sehr hilfreich sein.

Junge Leute, Studenten und Azubis, kochen gemeinsam in der Küche einer Berliner Wohngemeinschaft (WG), für die ein WBS gelten kann.
Ein WBS kann auch für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft beantragt werden. (Foto: cottonbro studio / Pexels)

Häufig gestellte Fragen zu WBS Studenten

Bekommen Studenten einen WBS in Berlin?

Ja, grundsätzlich können auch Studierende einen Wohnberechtigungsschein (WBS) in Berlin erhalten. Der Status als Student oder die Staatsangehörigkeit sind keine Ausschlusskriterien. Die Vergabe hängt ausschließlich davon ab, ob das nachgewiesene Jahreseinkommen die in Berlin geltenden Einkommensgrenzen unterschreitet. Jeder Antrag wird individuell vom zuständigen Wohnungsamt geprüft. Ein Rechtsanspruch auf eine Sozialwohnung entsteht durch den WBS jedoch nicht; er ist lediglich die Voraussetzung, um sich auf eine solche Wohnung bewerben zu können.

Wird BAföG beim WBS angerechnet?

Ja, BAföG wird bei der Berechnung des WBS-relevanten Einkommens angerechnet, allerdings nicht in voller Höhe. Es wird eine wichtige Unterscheidung gemacht: Nur der Teil des BAföG, der als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird, zählt als Einkommen. Der Darlehensanteil, den Studierende nach dem Studium zurückzahlen müssen, wird nicht berücksichtigt. Es ist daher unerlässlich, dem Antrag den vollständigen BAföG-Bescheid beizufügen, aus dem diese Aufteilung klar hervorgeht, um eine korrekte Berechnung sicherzustellen.

Gilt der WBS für WG-Zimmer?

Ein WBS kann auch für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) gelten. Voraussetzung ist, dass es sich um eine sogenannte Zweck-WG handelt, in der jeder Bewohner einen eigenen Mietvertrag hat oder als Einzelperson im Mietvertrag geführt wird und nicht gemeinsam gewirtschaftet wird. In diesem Fall wird jeder Bewohner als eigener Haushalt betrachtet. Der WBS wird dann für eine angemessene Wohnungsgröße für eine Person ausgestellt, was typischerweise einem Zimmer plus anteiliger Nutzung von Küche und Bad entspricht. Die Wohnung selbst muss vom Vermieter als geförderter Wohnraum angeboten werden.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Fazit: WBS für Studenten und Azubis im Überblick

Der Wohnberechtigungsschein ist für Studierende und Auszubildende in Berlin ein zentrales Instrument, um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erhalten. Der Anspruch ist nicht vom Status, sondern allein vom Einkommen abhängig. Die korrekte Berechnung der Einnahmen, insbesondere die differenzierte Anrechnung von BAföG, ist dabei der Schlüssel zum Erfolg. Auch für WG-Bewohner bestehen gute Chancen, sofern es sich um eine Zweck-WG handelt. Der Antragsprozess erfordert zwar eine sorgfältige Vorbereitung und das Sammeln zahlreicher Dokumente, doch der Aufwand lohnt sich angesichts des angespannten Wohnungsmarktes. Eine gute Organisation und die Kenntnis der eigenen Ansprüche sind die besten Voraussetzungen für eine positive Entscheidung. Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Wohnen und Leben finden Sie in unserem großen Portal-Bereich Service Berlin.

Stand: 2026 · Alle Angaben gewissenhaft recherchiert.

HN
✍ Über den Autor
Redakteur Wirtschaft & Verkehr

Ich bin Hannes, und ich schreibe bei BerlinEcho über Wirtschaft und Verkehr – zwei Themen, die in Berlin enger zusammenhängen, als man denkt. Wer in einer Stadt wohnt, in der die BVG täglich ausläuft und gleichzeitig das teuerste Pflaster für Büroflächen in Deutschland vermietet wird, merkt das. Beim Wirtschaftsthema interessieren mich weniger die Quartalszahlen grosser Konzerne als die Frage: Wer profitiert eigentlich von Berlins Wachstum, und wer nicht? Die Startup-Förderung, der Immobilienmarkt, die Haushaltspolitik des Senats – das sind Themen, die das Leben von echten Menschen verändern. Beim Verkehr ist mein Ansatz ähnlich: nicht die Pressemitteilung der BVG, sondern der Alltag der Fahrgäste. Ich fahre selbst täglich mit dem ÖPNV und weiss, was gemeint ist, wenn wieder mal "erhebliche Verspätungen" gemeldet werden. Für Hinweise und Recherche-Tips bin ich über Twitter und LinkedIn erreichbar.

Berliner Wirtschaft Startups Immobilienmarkt BVG & Mobilität Stadtentwicklung Haushaltspolitik Arbeit & Soziales
📍 Berlin ⭐ Redakteur BerlinEcho · Wirtschaftsredaktion · Experte Berliner Immobilien- und Verkehrspolitik · Recherche-Hintergrund ✍ 296 Artikel