Schulplatzvergabe Berlin: Rund 30.000 Familien standen in diesem Frühjahr vor einer der nervenaufreibendsten Entscheidungen der Grundschulzeit – der Wahl der weiterführenden Schule für die 7. Klasse. Am 10. Juni 2026 haben die Schul- und Sportämter die Aufnahmebescheide verschickt. Für viele Eltern brachte der Brief Erleichterung, für andere die gefürchtete Absage am Erstwunsch. Wir erklären dir, wie das Verfahren funktioniert, warum es das Losverfahren gibt und was du tun kannst.
📑 Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Rund 30.000 Kinder wechseln zum Schuljahr 2026/2027 auf eine weiterführende Schule.
- Eltern geben einen Erst-, Zweit- und Drittwunsch an. Pflicht sind Anmeldebogen und Förderprognose.
- Sind mehr Bewerber als Plätze da, entscheiden Härtefälle, schulische Kriterien und ein Losverfahren.
- Für das Gymnasium gilt bei einer Notensumme über 14 die Pflicht zum Probeunterricht.
- Das Verfahren ist berlinweit einheitlich und wird in allen zwölf Bezirken nach Vorgaben des Senats umgesetzt.
Schulplatzvergabe Berlin: So läuft das Verfahren

Die Schulplatzvergabe Berlin ist ein berlinweit einheitliches Verfahren, das alle Bezirke nach dem Zeitplan der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abwickeln. Den Startschuss gibt das Halbjahreszeugnis der 6. Klasse: Zusammen mit dem Zeugnis erhält dein Kind den Anmeldebogen und die sogenannte Förderprognose – eine Empfehlung der Grundschule, welche Schulform passt.
Im Anmeldezeitraum, der für das kommende Schuljahr vom 5. bis 12. März 2026 lief, meldest du dein Kind an der Erstwunschschule an. Auf dem Bogen kannst du zusätzlich einen Zweit- und einen Drittwunsch eintragen. Wichtig: Die Reihenfolge ist verbindlich, und verspätete Anmeldungen mindern die Chancen auf den Wunschplatz deutlich. Die offiziellen Vorgaben findest du bei der Senatsverwaltung für Bildung. Am 10. Juni 2026 verschickten die Schul- und Sportämter die Aufnahme- beziehungsweise Ablehnungsbescheide. Wie das in den einzelnen Berliner Bezirken umgesetzt wird, ordnen wir laufend in unserer Service-Rubrik ein.
Welche Schularten zur Auswahl stehen
Nach der Grundschule stehen in Berlin im Wesentlichen drei Wege offen. Das Gymnasium führt in der Regel in zwölf Jahren zum Abitur und arbeitet mit einem Probejahr in Klasse 7. Die Integrierte Sekundarschule (ISS) ermöglicht alle Abschlüsse bis zum Abitur, meist in 13 Jahren, und kommt ohne Probejahr aus. Die Gemeinschaftsschule setzt auf langes gemeinsames Lernen von Klasse 1 bis 10 oder 13.
Die Wahl der Schulform triffst du als Elternteil – sie ist rechtlich nicht zwingend an die Förderprognose gebunden. Allerdings gilt: Liegt die Notensumme aus Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache (aus den Zeugnissen 5.2 und 6.1) über 14, ist für den Gymnasialbesuch ein bestandener Probeunterricht nachzuweisen. Eine Besonderheit ist das grundständige Gymnasium, das schon ab Klasse 5 aufnimmt und einen eigenen, früheren Anmeldezeitraum hat. Mehr Orientierung rund um Schule und Erziehung findest du im Bereich Familie und Bildung.
Bei Übernachfrage: Kriterien und Losverfahren
Der eigentliche Knackpunkt: Beliebte Schulen haben oft mehr Anmeldungen als Plätze. Dann greift ein gestuftes Auswahlverfahren, das für alle öffentlichen Gymnasien und Sekundarschulen gleich aufgebaut ist.
| Schritt | Anteil der Plätze | Worüber entschieden wird |
|---|---|---|
| Härtefälle | rund 10 % | besondere persönliche oder soziale Gründe |
| Schulische Kriterien | rund 60 % | vom Schulprofil abhängige Kriterien (z. B. Profilbezug) |
| Losverfahren | rund 30 % | reiner Zufall unter den übrigen Bewerbern |
Entscheidend ist: Bei den schulischen Kriterien sind Kinder mit allen Förderprognosen gleichberechtigt zu berücksichtigen – das soll für eine leistungsheterogene Zusammensetzung sorgen. Wer am Erstwunsch leer ausgeht, rückt automatisch ins Verfahren für den Zweit- und Drittwunsch. Komplett ohne Schulplatz bleibt am Ende niemand, wohl aber ohne Wunschplatz. Die rechtlichen Details zu den Aufnahmekriterien erläutert Schulrecht Berlin.
Warum das Verfahren für Familien Stress bedeutet
Für viele Eltern fühlt sich die Schulplatzvergabe Berlin wie ein Glücksspiel an. Du besuchst Tage der offenen Tür, wägst Profile ab, sortierst Wünsche – und am Ende kann das Los über den Platz an der Wunschschule entscheiden. Dass gute Noten allein keinen Anspruch sichern, empfinden gerade leistungsstarke Familien als ungerecht. Lange Schulwege quer durch die Bezirke und die Unsicherheit bis Juni kommen hinzu. Besonders in nachgefragten Lagen wie Prenzlauer Berg und Friedrichshain-Kreuzberg ist der Andrang auf beliebte Gymnasien groß – was eng mit dem angespannten Wohnungsmarkt in diesen Kiezen zusammenhängt.
Es gibt aber auch die andere Seite. Das Losverfahren existiert genau deshalb, weil ein reiner Noten-Wettbewerb beliebte Schulen sozial entmischen würde. Der Zufallsanteil und die gleichberechtigte Berücksichtigung aller Förderprognosen sollen verhindern, dass sich an einzelnen Schulen nur Kinder mit Spitzenzeugnissen oder gut vernetzten Eltern sammeln. Transparenz durch ein Los ist – so das Argument der Befürworter – fairer als undurchsichtige Auswahl. Ob dieser Ausgleich den Stress für die einzelne Familie aufwiegt, bleibt umstritten und ist regelmäßig Thema in der Berliner Bildungspolitik.
Tipps für Eltern
Du kannst das Verfahren nicht austricksen, aber du kannst klüger durch es navigieren. Diese Punkte helfen erfahrungsgemäß – weitere Hilfestellungen sammeln wir in unserem Ratgeber für Familien:
- Wähle Zweit- und Drittwunsch realistisch – nicht drei Top-Schulen, sondern eine sichere Option absichern.
- Nutze die Tage der offenen Tür im Herbst und Winter, um Profile und Schulwege wirklich zu vergleichen.
- Prüfe die schulspezifischen Aufnahmekriterien im Online-Schulverzeichnis – sie stehen ab Dezember fest.
- Halte die Fristen exakt ein und vereinbare frühzeitig einen Anmeldetermin, falls die Schule das verlangt.
- Liegt eine echte Härte vor (etwa Geschwisterkind, gesundheitliche Gründe), dokumentiere sie sauber.
Mit den Bescheiden vom 10. Juni 2026 ist die heisseste Phase des Schuljahres für rund 30.000 Berliner Familien zu Ende gegangen. Das Verfahren ist berlinweit einheitlich, trifft die Bezirke aber unterschiedlich hart: In nachgefragten Lagen wie Prenzlauer Berg, Pankow oder Friedrichshain-Kreuzberg sind beliebte Gymnasien Jahr für Jahr überlaufen, während andernorts Plätze frei bleiben. Der Streit über Losverfahren und Chancengleichheit wird die Bildungspolitik im Abgeordnetenhaus damit auch 2026 weiter begleiten.
Wichtige Termine im Überblick
Die zentralen Stationen des Verfahrens für das Schuljahr 2026/2027 im Überblick:
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| 10.-13. Februar 2026 | Erstwunsch am grundständigen Gymnasium (Klasse 5) |
| 5.-12. März 2026 | Anmeldung für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 |
| 10. Juni 2026 | Versand der Aufnahme- und Ablehnungsbescheide |
Häufige Fragen zur Schulplatzvergabe Berlin
Wie funktioniert die Schulplatzvergabe Berlin für die 7. Klasse?
Eltern melden ihr Kind mit Erst-, Zweit- und Drittwunsch an. Bei Übernachfrage entscheiden Härtefall-Regelung (rund 10 %), schulische Kriterien (rund 60 %) und ein Losverfahren (rund 30 %).
Wann muss man sein Kind anmelden?
Der berlinweite Anmeldezeitraum für die Jahrgangsstufe 7 lief für das Schuljahr 2026/2027 vom 5. bis 12. März 2026. Für grundständige Gymnasien gilt ein früherer Termin im Februar.
Was passiert, wenn mein Kind keinen Platz an der Wunschschule bekommt?
Dann rückt es automatisch ins Verfahren für Zweit- und Drittwunsch. Einen Schulplatz erhält jedes Kind, allerdings nicht zwingend an der bevorzugten Schule.
Warum gibt es ein Losverfahren?
Das Los soll verhindern, dass sich an beliebten Schulen nur Kinder mit Spitzennoten oder gut vernetzten Eltern sammeln, und für eine sozial und leistungsmäßig durchmischte Schülerschaft sorgen.
Wann braucht mein Kind einen Probeunterricht fürs Gymnasium?
Wenn die Notensumme aus Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache (Zeugnisse 5.2 und 6.1) über 14 liegt, ist der bestandene Probeunterricht Voraussetzung für die Anmeldung am Gymnasium.
Quellen
| Quelle | Inhalt |
|---|---|
| Senatsverwaltung für Bildung (berlin.de) | Verfahren, Fristen und Förderprognose |
| Schulrecht Berlin | Aufnahmekriterien und rechtliche Einordnung |
Unsere Einordnung
Die Schulplatzvergabe Berlin ist kein Akt der Willkür, sondern ein Versuch, zwei Ziele auszugleichen: Elternwunsch und soziale Durchmischung. Dass dieser Spagat für betroffene Familien anstrengend ist, lässt sich nicht wegdiskutieren. Wer früh plant, realistisch priorisiert und die Fristen kennt, nimmt dem Verfahren aber zumindest einen Teil seines Schreckens. Eine bessere Versorgung mit beliebten Schulen würde das Grundproblem allerdings spürbarer lösen als jede Anmeldetaktik.
– Ida Nagel, Gesellschafts- und Wohnungsredakteurin, BerlinEcho
ℹ️ Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Einsatz von KI-Tools (Claude, Gemini) recherchiert und vorstrukturiert, anschließend redaktionell überarbeitet, faktengeprüft und eingeordnet durch die BerlinEcho-Redaktion. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Schulberatung.


