Tempelhof-Schöneberg 📅 2. April 2026 ⏱ 7 Min. 👁 271 Aufrufe

Legionellenbefall Berlin Lichtenrade: Duschverbot bei Adler Group

Ein Legionellenbefall Berlin Lichtenrade sorgt für ein Duschverbot in der Nahariyastraße 35. Während Mieter bangen, steigen die Mieten der Adler Group. →

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Kurzantwort

Ein akuter Legionellenbefall in Berlin Lichtenrade zwingt die Mieterinnen und Mieter der Adler Group in der Nahariyastraße 35 zu einem strikten Duschverbot. Grund ist eine „extrem hohe Kontamination“ des Trinkwassers. Der Vorfall unterstreicht die gravierenden Instandhaltungsmängel bei großen Immobilienkonzernen und sorgt für erhebliche Verunsicherung bei den betroffenen Anwohnern, da konkrete Messwerte vom Vermieter nicht kommuniziert werden.

Inhaltsverzeichnis+
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Warum gilt in der Nahariyastraße 35 ein Duschverbot?
  3. Welche Gesundheitsgefahr geht von Legionellen aus?
  4. Welche Pflichten haben Vermieter bei der Legionellenprüfung?
  5. Warum steht die Adler Group in der Kritik?
  6. Häufige Fragen zu Legionellenbefall Berlin Lichtenrade
  7. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffene Adresse: In der Nahariyastraße 35, 12309 Berlin-Lichtenrade (Bezirk Tempelhof-Schöneberg), wurde ein Legionellenbefall festgestellt.
  • Maßnahme: Seit Montag (Stand: April 2026) gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses ein striktes Duschverbot.
  • Vermieter: Die Adler Group informierte per Hausaushang über eine „extrem hohe Kontamination“, ohne genaue Messwerte zu nennen.
  • Gesetzliche Lage: Eigentümern drohen bei Verstößen gegen die gesetzliche Prüfpflicht Bußgelder von bis zu 50.000 €.
  • Ursache: Legionellen vermehren sich laut LAGESO optimal in Wasser mit Temperaturen zwischen 25 °C und 55 °C.

Warum gilt in der Nahariyastraße 35 ein Duschverbot?

In der Nahariyastraße 35 in Berlin-Lichtenrade gilt seit Montag ein Duschverbot aufgrund eines Legionellenbefalls mit „extrem hoher Kontamination“. Die Vermieterin, Adler Group, informierte die Bewohner lediglich per Aushang, nannte aber keine genauen Messwerte, was zu großer Verunsicherung führt.

Der aktuelle Legionellenbefall in Berlin Lichtenrade zeigt drastisch die Folgen vernachlässigter Instandhaltung. Wie der Tagesspiegel berichtet, informierte ein simpler Zettel im Hausflur die Bewohnerinnen und Bewohner der Nahariyastraße 35 über das sofortige Duschverbot. Als Grund wird eine „extrem hohe Kontamination“ des Trinkwassers mit Legionellen angegeben.

Die fehlende Transparenz bezüglich der konkreten Messwerte sorgt für Unmut. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutz (AMV) schlug umgehend auf der Plattform X (ehemals Twitter) Alarm und warnte vor der akuten Gesundheitsgefahr. Laut Trinkwasserverordnung gilt eine Kontamination erst ab 10.000 koloniebildenden Einheiten (kbE) pro 100 Milliliter als „extrem hoch“. Ein solcher Wert verpflichtet das Gesundheitsamt zum sofortigen Eingreifen, da eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit besteht.

⚠️ Wichtig: Bei einem verhängten Duschverbot darf das Leitungswasser auf keinen Fall zerstäubt eingeatmet werden. Das Waschen am Waschbecken mit einem Waschlappen ist in der Regel erlaubt, solange kein feiner Sprühnebel entsteht.

Welche Gesundheitsgefahr geht von Legionellen aus?

Legionellen können die Legionärskrankheit, eine schwere und potenziell lebensbedrohliche Lungenentzündung, auslösen. Die Gefahr entsteht durch das Einatmen feinster Wassertröpfchen, wie sie beim Duschen entstehen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem.

Ein Legionellenbefall in Berlin Lichtenrade ist aus medizinischer Sicht sehr ernst zu nehmen. Die Bakterien vermehren sich laut dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGESO) besonders gut in stehendem, lauwarmem Wasser bei Temperaturen zwischen 25 °C und 55 °C. Werden die Erreger über Aerosole – also feine Wassertröpfchen – eingeatmet, können sie die sogenannte Legionärskrankheit (Legionellose) verursachen. Hierbei handelt es sich um eine schwere Form der Lungenentzündung, die insbesondere für gesundheitlich vorbelastete Personen tödlich enden kann.

Welche Pflichten haben Vermieter bei der Legionellenprüfung?

Vermieter wie die Adler Group sind gesetzlich verpflichtet, das Trinkwasser in Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasseraufbereitung alle drei Jahre auf Legionellen prüfen zu lassen. Bei Überschreitung der Grenzwerte müssen sie das Gesundheitsamt informieren und Maßnahmen ergreifen. Bei Versäumnissen drohen Bußgelder bis zu 50.000 €.

Die deutsche Trinkwasserverordnung legt Vermietern strenge Auflagen auf, um die Gesundheit der Mieter zu schützen. In allen Mehrfamilienhäusern, die über eine zentrale Warmwasseraufbereitung verfügen, muss eine systematische Prüfung des Wassers auf Legionellen mindestens alle drei Jahre erfolgen. Werden dabei bestimmte Grenzwerte überschritten, sind gestaffelte Maßnahmen vorgeschrieben.

Maßnahmewert (Legionellen) Bedeutung Gesetzliche Folge
> 100 kbE / 100 ml Technischer Maßnahmewert überschritten Meldung an das Gesundheitsamt, Ursachenforschung
> 1.000 kbE / 100 ml Hohe Kontamination Kurzfristige Sanierung, Information der Mieter
> 10.000 kbE / 100 ml Extrem hohe Kontamination Sofortiges Duschverbot, Gefahrenabwehr, Desinfektion

Kommen Eigentümer dieser Prüf- und Meldepflicht nicht nach, kann dies empfindliche Strafen nach sich ziehen. Der Gesetzgeber sieht Bußgelder von bis zu 50.000 € pro Objekt vor, wenn die Gesundheit von Mieterinnen und Mietern durch Nachlässigkeit gefährdet wird.

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Foto: jason hu / Pexels

Warum steht die Adler Group in der Kritik?

Die Adler Group steht in Berlin seit Jahren wegen vernachlässigter Instandhaltung in der Kritik. Mietervereine berichten stadtweit über Mängel wie kaputte Aufzüge oder verstopfte Abflüsse, während der Konzern Mietsteigerungen meldet. Der Legionellenbefall wird als weiteres Symptom für diese Geschäftspraxis gesehen.

Dass ein Legionellenbefall in Berlin Lichtenrade ausgerechnet in einem Wohnhaus der Adler Group auftritt, überrascht Mietervereine kaum. Der Immobilienkonzern steht in der Hauptstadt seit Langem in der Kritik. Während das Unternehmen in seinen Geschäftsberichten mit kontinuierlichen Mietsteigerungen prahlt, klagen Bewohnerinnen und Bewohner stadtweit über ignorierte Mängelmeldungen, von verstopften Abflüssen bis hin zu defekten Aufzügen. Der Vorfall in der Nahariyastraße 35 fügt sich in dieses Bild ein.

Die Vernachlässigung der baulichen Infrastruktur im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist ein wiederkehrendes Thema, das nicht nur private Großvermieter betrifft, sondern auch öffentliche Gebäude wie bei der Rathaus Schöneberg Sanierung. Während die öffentliche Hand jedoch rechenschaftspflichtig ist, entziehen sich Finanzinvestoren häufig der direkten Verantwortung. Für die betroffenen Mieter in Lichtenrade bleibt vorerst nur die Hoffnung auf schnelle Abhilfe oder der Rechtsweg über eine Mietminderung.

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A breathtaking view of Berlin's skyline with the Fernsehturm and Brandenburg Gate.
Foto: Jasper Kortmann / Pexels
💡 Tipp: Dokumentieren Sie den Hausaushang zum Duschverbot fotografisch. Ein vollständiger Ausfall der Duschmöglichkeit durch Legionellen berechtigt Sie in der Regel zu einer Mietminderung. Lassen Sie sich dazu zwingend beim Berliner Mieterverein beraten, bevor Sie Zahlungen kürzen.

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Häufige Fragen zu Legionellenbefall Berlin Lichtenrade

Was muss ich bei einem Legionellenbefall in Berlin Lichtenrade als Mieter tun?

Wenn in Ihrem Haus ein Legionellenbefall festgestellt wurde und ein Duschverbot gilt, müssen Sie dieses strikt einhalten. Trinken Sie das Leitungswasser vorsichtshalber nur abgekocht, besonders wenn Sie zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören, und informieren Sie bei Atemwegsbeschwerden sofort einen Arzt.

Wie oft muss die Adler Group das Trinkwasser auf Legionellen prüfen?

Laut der geltenden Trinkwasserverordnung muss die Adler Group, wie jeder andere Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasseranlage, das Wasser mindestens alle drei Jahre auf einen möglichen Legionellenbefall untersuchen lassen.

Darf ich bei einem Duschverbot die Miete mindern?

Ja, ein durch einen Legionellenbefall bedingtes Duschverbot stellt einen erheblichen Mangel der Mietsache dar. Sie können die Miete für den Zeitraum der Einschränkung mindern. Die genaue Höhe sollten Sie jedoch vorab mit einem Mieterverein oder Anwalt klären, um rechtliche Fehler zu vermeiden.

Was macht das Gesundheitsamt bei Legionellen?

Das zuständige kommunale Gesundheitsamt muss bei extrem hohen Werten (ab 10.000 kbE) sofort informiert werden. Es überwacht die eingeleiteten Schritte zur Gefahrenabwehr – wie das Duschverbot in Lichtenrade – und ordnet bei Bedarf eine thermische Desinfektion der Leitungen an.

Ab welcher Temperatur sterben Legionellen ab?

Legionellen sterben bei Temperaturen ab 60 °C zuverlässig ab. Um einen Legionellenbefall zu verhindern, muss das Wasser am Austritt des Warmwasserspeichers im Keller stets mindestens 60 °C warm sein und darf im gesamten Leitungssystem nicht unter 55 °C abkühlen.

Fazit

Der Legionellenbefall in Berlin Lichtenrade in der Nahariyastraße 35 ist weit mehr als nur ein technischer Mangel. Er ist ein alarmierendes Symptom für die Geschäftspraktiken großer Wohnungskonzerne, bei denen die Rendite oft über der Gesundheit der Mieterinnen und Mieter steht. Der Fall zeigt exemplarisch, wie die Vernachlässigung der Instandhaltungspflichten zu akuten Gesundheitsgefahren führen kann. Für die betroffenen Bewohner bedeutet dies nicht nur eine massive Einschränkung im Alltag, sondern auch eine erhebliche Verunsicherung. Es bedarf dringend schärferer Kontrollen durch die zuständigen Bezirksämter und konsequenterer Sanktionen, damit die Gewährleistung von sauberem und sicherem Trinkwasser in Berlin nicht zur Glückssache für Mietende wird.

🤖 Dieser Artikel entstand mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI). Angaben basieren auf verfügbaren Quellen zum Zeitpunkt der Erstellung. Für Korrekturen oder Hinweise: Kontakt zur Redaktion →

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✍ Über den Autor
Redakteurin Kultur & Meinung

Ich bin Ariane, und ich schreibe das, was andere vielleicht nicht schreiben wollen: klare Meinungen. Bei BerlinEcho verantworte ich Kultur und Meinung – und ja, das passt gut zusammen, denn Kultur ohne Haltung ist Dekoration. Berlin ist kulturell einzigartig – das Theaterleben, die Literaturszene, die Kunsträume in Hinterhöfen. Ich besuche Premieren und Ausstellungseröffnungen, schreibe Kritiken, die tatsächlich etwas sagen, und zeige auch, wenn etwas nicht funktioniert. In meiner Kolumne geht es um Dinge, die mir auffallen – gesellschaftliche Widersprüche, Berliner Eigenheiten, manchmal auch einfach Dinge, die mich beschäftigen. Ob das beim Lesen Zustimmung oder Widerspruch auslöst: beides ist mir recht, solange es eine echte Reaktion ist. Für Pressematerialien, Einladungen und Diskussionen bin ich über Twitter oder Instagram erreichbar.

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