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Hundewiesen Berlin

Hundesteuer Berlin 2026: Höhe, Anmeldung, Befreiung

In Berlin kostet der erste Hund 120 Euro Steuer im Jahr, jeder weitere 180 Euro. Seit 2024 gilt die Anmeldung im Hunderegister zugleich als Steuererklärung, die Steuermarke ist abgeschafft. Wer befreit ist, wie die Abmeldung läuft und was bei Versäumnissen droht.

Michelle Möhring Veröffentlicht · aktualisiert
Eine Hundepfote liegt neben einer Berliner Hundemarke und einem offiziellen Bescheid zur Hundesteuer.
Die Anmeldung zur Hundesteuer in Berlin ist für jeden Halter eine Pflicht. (Foto: RDNE Stock project / Pexels)
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin 2026?
  2. Wie meldest du deinen Hund in Berlin an?
  3. Muss die Hundesteuermarke am Hund sein?
  4. Wer ist von der Hundesteuer befreit?
  5. Wie meldest du die Hundesteuer in Berlin ab?
  6. Was droht, wenn du den Hund nicht anmeldest?
  7. Häufige Fragen zur Hundesteuer in Berlin
  8. Quellen

Die Hundesteuer in Berlin beträgt 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro für jeden weiteren. Angemeldet wird der Hund innerhalb eines Monats über das zentrale Hunderegister, das zugleich als Steueranmeldung gilt; online kostet die Registrierung einmalig 17,50 Euro. Eine Hundesteuermarke muss seit dem 1. Januar 2024 kein Hund mehr tragen.

Zuletzt aktualisiert am . Seit 2024 erledigt die Anmeldung beim Hunderegister Berlin die Registrierung nach dem Hundegesetz und die Steueranmeldung beim Finanzamt in einem Schritt. Die Steuersätze stehen unverändert in § 4 des Berliner Hundesteuergesetzes, wie die Senatsverwaltung für Finanzen bestätigt.

Update vom 1. Oktober 2026: Korrektur: In einer früheren Version hieß es, die Hundemarke müsse sichtbar getragen werden. Richtig ist: Diese Pflicht ist am 1. Januar 2024 entfallen.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin 2026?

Die Hundesteuer in Berlin kostet 2026 für den ersten Hund 120 Euro und für jeden weiteren Hund 180 Euro im Jahr. Wer zwei Hunde hält, zahlt also 300 Euro, bei drei Hunden sind es 480 Euro.

Besteht die Steuerpflicht nicht das ganze Jahr, zahlst du nur anteilig: Die Steuer sinkt auf so viele Zwölftel, wie die Haltung volle oder angefangene Kalendermonate gedauert hat. Fällig wird der erste Betrag einen Monat nach dem Steuerbescheid, danach jeweils ein Viertel am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember. Der Jahresbetrag kann auch vorab gezahlt werden.

Sätze, Rechner und Landesregeln für die Hundesteuer in Berlin fasst auch der Hundesteueratlas zusammen; verbindlich bleibt aber dein Steuerbescheid.

Kosten für Hundehalter in Berlin (Stand: 1. Oktober 2026, Quellen: Senatsverwaltung für Finanzen, Hunderegister Berlin)
Posten Betrag Häufigkeit
Hundesteuer erster Hund 120 Euro jährlich
Hundesteuer jeder weitere Hund 180 Euro jährlich
Hunderegister, Anmeldung online 17,50 Euro einmalig je Hund
Hunderegister, Anmeldung per Formular oder Telefon 26,50 Euro einmalig je Hund
Abmeldung und Adressänderung kostenlos –

Wie meldest du deinen Hund in Berlin an?

Einen Hund meldest du in Berlin am einfachsten im zentralen Hunderegister an, denn diese Registrierung gilt seit dem 1. Januar 2024 gleichzeitig als Steuererklärung beim Finanzamt (§ 8 Absatz 3 Hundesteuergesetz, geändert 2023). Die Frist beträgt einen Monat nach Kauf, Aufnahme oder Zuzug nach Berlin; ist der Hund jünger als drei Monate, hast du bis zum Ende des vierten Lebensmonats Zeit.

Online legst du dir auf der Seite des Registers ein Halterkonto an und meldest jeden Hund für 17,50 Euro an. Per Formular oder unter der Telefonnummer 0441 36177990 kostet es 26,50 Euro. Du brauchst die Chipnummer: Jeder Hund ab dem vollendeten dritten Lebensmonat muss in Berlin mit einem Transponder gekennzeichnet sein (§ 12 Hundegesetz).

Etwa vier Wochen nach der Anmeldung schickt dir dein Wohnsitzfinanzamt unaufgefordert den Steuerbescheid. Alternativ kannst du den Hund direkt beim Finanzamt über Mein ELSTER oder per Formular anmelden – dann musst du ihn aber zusätzlich im Hunderegister registrieren. Wo dein Hund danach frei laufen darf, steht in unserer Übersicht Hundewiesen in Berlin.

Muss die Hundesteuermarke am Hund sein?

Nein, eine Hundesteuermarke muss in Berlin seit dem 1. Januar 2024 kein Hund mehr tragen. Die Finanzämter geben laut Senatsverwaltung für Finanzen auch keine Marken mehr aus. Beschlossen hat der Senat das am 10. Oktober 2023; die steuerliche Erfassung wird seitdem über die Chipnummer kontrolliert, wie die Senatskanzlei mitteilte.

Eine Kennzeichnung am Halsband bleibt trotzdem Pflicht. Nach § 12 Absatz 2 Hundegesetz muss jeder Hund außerhalb des eingefriedeten Grundstücks und im Mehrfamilienhaus außerhalb der Wohnung ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift der Halterin oder des Halters tragen. Gestrichen wurden 2023 nur die Wörter «sowie der Hundesteuermarke». Für Assistenzhunde gilt diese Halsband-Regel nicht.

Wer ist von der Hundesteuer befreit?

Von der Hundesteuer befreit das Finanzamt auf Antrag nur die Fälle, die § 5 des Hundesteuergesetzes in einer festen Liste nennt. Wer nur eine private Rente, eine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder eine Beamtenpension bezieht, wird laut Senatsverwaltung nicht befreit. Befreit werden können:

  • Blindenführhunde sowie Hunde, die ausschließlich und notwendig dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen,
  • Hunde in Ausbildung zu Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenführhunden sowie geprüfte Rettungshunde,
  • Hunde aus Tierheimen, Tierasylen und ähnlichen Tierschutzeinrichtungen, allerdings nur für fünf Jahre,
  • ein Hund von Menschen, die Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, eine gesetzliche Rente nach dem SGB VI oder Asylbewerberleistungen beziehen.

Den Antrag stellst du beim Wohnsitzfinanzamt über Mein ELSTER oder per Formular, mit Belegen wie Rentenbescheid, Leistungsbescheid oder dem Abgabevertrag des Tierheims. Wichtig für den Zeitpunkt: Die Befreiung gilt erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, frühestens ab dem Einzug des Hundes. Wer seinen Tierheimhund nur im Hunderegister anmeldet und den Antrag vergisst, zahlt also die volle Steuer. Hunde von Vereinen oder Firmen sind gar nicht steuerbar; das zeigst du dem Finanzamt an.

Wie meldest du die Hundesteuer in Berlin ab?

Die Hundesteuer meldest du in Berlin ab, indem du den Hund im Hunderegister abmeldest; das gilt laut Hunderegister seit dem 8. November 2024 zugleich als steuerliche Abmeldung und kostet nichts. Abmelden musst du innerhalb eines Monats, wenn der Hund stirbt, abhandenkommt oder abgegeben wird. Bei einem Halterwechsel meldet der bisherige Halter ab, der neue meldet kostenpflichtig an.

Ziehst du aus Berlin weg, endet die Steuerpflicht am Tag des Wegzugs. Bei einem Umzug innerhalb Berlins reicht eine Mitteilung der neuen Adresse ans Finanzamt, einen neuen Bescheid gibt es nicht.

Was droht, wenn du den Hund nicht anmeldest?

Wer seinen Hund nicht im Hunderegister anmeldet, begeht nach § 33 Absatz 1 Nummer 3 Hundegesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Kontrolliert wird das von den Ordnungsämtern der Bezirke, die auf die Registerdaten zugreifen können.

Wie groß die Lücke ist, weiß niemand genau. Ende 2023 waren in Berlin 131.440 Hunde steuerlich angemeldet, die Hundesteuer brachte im Jahr 2023 fast 12,6 Millionen Euro ein, berichtete der Bund der Steuerzahler Berlin im Februar 2024 nach Senatsangaben. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Wer seinen Hund ohne Leine laufen lassen will, braucht übrigens zusätzlich einen Hundeführerschein.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Berlin

Muss die Steuermarke am Hund sein?

Nein. In Berlin ist die Pflicht, eine Hundesteuermarke am Hund zu tragen, am 1. Januar 2024 entfallen, und die Finanzämter geben keine Marken mehr aus. Die Kontrolle läuft über die Chipnummer im Hunderegister. Am Halsband oder Brustgeschirr müssen außerhalb von Wohnung und eingefriedetem Grundstück aber weiterhin Name und Anschrift der Halterin oder des Halters stehen. Alte Steuermarken musst du nicht zurückgeben.

Wie melde ich meinen Hund in Berlin an?

Am einfachsten online im zentralen Hunderegister unter hunderegister.berlin.de: Halterkonto anlegen, Hund mit Chipnummer eintragen, 17,50 Euro zahlen. Diese Registrierung gilt seit 2024 zugleich als Steueranmeldung, das Finanzamt schickt nach etwa vier Wochen den Bescheid. Die Frist beträgt einen Monat nach Aufnahme oder Zuzug. Per Formular oder Telefon kostet die Registrierung 26,50 Euro.

Wie hoch ist die Hundesteuer für einen Zweithund in Berlin?

Für jeden weiteren Hund zahlst du in Berlin 180 Euro im Jahr, für den ersten 120 Euro. Zwei Hunde kosten zusammen also 300 Euro jährlich, drei Hunde 480 Euro. Einen Aufschlag für bestimmte Rassen gibt es in Berlin nicht. Gezahlt wird vierteljährlich, jeweils zum 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember.

Wie melde ich die Hundesteuer in Berlin ab?

Du meldest den Hund im Hunderegister ab, online oder telefonisch und kostenlos. Seit dem 8. November 2024 gilt diese Abmeldung automatisch auch beim Finanzamt. Die Frist beträgt einen Monat nach Tod, Abgabe oder Verschwinden des Hundes. Ist dein Hund nicht im Register eingetragen, meldest du ihn über Mein ELSTER oder per Formular direkt beim Wohnsitzfinanzamt ab.

Ist ein Hund aus dem Tierheim in Berlin steuerfrei?

Ja, für fünf Jahre – aber nur auf Antrag. Die Befreiung nach § 5 Hundesteuergesetz musst du beim Wohnsitzfinanzamt beantragen, etwa über Mein ELSTER, und den Nachweis aus dem Tierheim beifügen. Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, nicht rückwirkend. Die Anmeldung im Hunderegister allein reicht dafür nicht. Nach fünf Jahren wird die normale Steuer fällig.

Quellen

Michelle Möhring

Redakteurin Lifestyle & Kultur

Ich bin Michelle, und ich schreibe bei BerlinEcho über das, was das Leben in dieser Stadt wirklich schön macht: gutes Essen, interessante Menschen, Orte, die man noch nicht kennt, und Dinge, die man auf keinen Fall verpassen sollte. …

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