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Hundewiesen Berlin: 12 Waldgebiete, Leinenpflicht und Steuer

Hundewiesen in Berlin sind vor allem die zwölf Hundeauslaufgebiete der Berliner Forsten mit zusammen rund 1.220 Hektar, dazu eingezäunte Freilaufflächen der Bezirke und drei Auslaufgebiete auf dem Tempelhofer Feld. Außerhalb davon gilt seit dem 1. Januar 2019 die allgemeine Leinenpflicht. Die Hundesteuer beträgt 120 Euro im Jahr für den ersten Hund.

Zuletzt aktualisiert am . Berlin hat für Hunde mehr freie Fläche als jede andere deutsche Großstadt, nur liegt der größte Teil davon am Stadtrand im Wald. Die Berliner Forsten weisen zwölf Hundeauslaufgebiete aus, das größte im Grunewald mit rund 700 Hektar. In der Innenstadt sind es meist eingezäunte Flächen von 1.000 bis 5.000 Quadratmetern in Parks. Dazwischen gilt das Berliner Hundegesetz: Leine an fast überall, außer der Halter hat einen Hundeführerschein. Diese Übersicht zeigt, wo dein Hund frei laufen darf, wo nicht und was Anmeldung und Steuer kosten.

  • 12 Hundeauslaufgebiete im Wald, zusammen rund 1.220 Hektar (Berliner Forsten)
  • Allgemeine Leinenpflicht seit 1. Januar 2019, Befreiung mit Sachkundebescheinigung
  • In Grünanlagen und im Wald immer Leine, höchstens 2 Meter
  • Hundesteuer: 120 Euro für den ersten, 180 Euro für jeden weiteren Hund pro Jahr
  • Anmeldung innerhalb eines Monats, Hunderegister gilt zugleich als Steueranmeldung

Wo darf dein Hund in Berlin ohne Leine laufen?

Ohne Leine darf ein Hund in Berlin nur an zwei Arten von Orten laufen: in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und Freilaufflächen, und – wenn der Halter eine Sachkundebescheinigung hat – auf Straßen und Plätzen, die nicht unter die besondere Leinenpflicht fallen. Im Wald ist das unangeleinte Ausführen laut Berliner Forsten nur in den Auslaufgebieten erlaubt, nachzulesen in § 23 Absatz 2 Landeswaldgesetz und § 28 Absatz 3 Hundegesetz.

Drei Typen von Flächen gibt es: die großen Waldgebiete der Berliner Forsten, die meist eingezäunten Hundeauslaufflächen der Bezirke in Parks und die drei abgezäunten Auslaufgebiete auf dem Tempelhofer Feld, die Grün Berlin auf seinem Parkplan einzeichnet. Auch dort gilt: Der Hund muss im Einwirkungsbereich bleiben und abrufbar sein. Sonst gilt auch im Auslaufgebiet die Leine.

Welche Hundeauslaufgebiete gibt es in den Berliner Wäldern?

Die Berliner Forsten betreiben zwölf Hundeauslaufgebiete im Wald, die ältesten bestehen seit mehr als 70 Jahren. Zusammen kommen sie auf etwa 1.220 Hektar. Die Größen der einzelnen Gebiete hat der Senat zuletzt in einer Antwort auf eine Schriftliche Anfrage vom 5. Februar 2021 veröffentlicht; einige Gebiete bestehen aus zwei Teilflächen, daher neun Namen für zwölf Gebiete.

Hundeauslaufgebiete der Berliner Forsten (Größen: Senatsantwort vom 05.02.2021, Liste: berlin.de, Abruf 01.10.2026)
Gebiet Größe ca. Bezirk
Grunewald 700 ha Steglitz-Zehlendorf, anteilig Charlottenburg-Wilmersdorf
Jungfernheide 230 ha Reinickendorf
Düppel (2 Teilflächen) 100 ha Steglitz-Zehlendorf
Wannsee (2 Teilflächen) 58 ha Steglitz-Zehlendorf
Pichelswerder 48 ha Spandau
Hakenfelde 27 ha Spandau
Frohnau 25 ha Reinickendorf
Blankenfelde 15 ha (Waldanteil) Pankow
Kladow (2 Teilflächen) 15 ha Spandau

Einzelkarten aller Gebiete stellen die Berliner Forsten als PDF bereit. Eingezäunte Bereiche und gekennzeichnete Naturschutzgebiete gehören nicht dazu. Dort ist Freilauf verboten, ebenso das Hetzen von Wild.

Welche Freilaufflächen haben die Bezirke?

Die Bezirke weisen in ihren Parks kleinere Hundeauslaufflächen aus, meist zwischen 1.000 und 5.000 Quadratmeter groß. Eine aktuelle stadtweite Liste mit Größen führt der Senat nicht; die Flächengrößen werden laut Senatsantwort von 2021 nicht zentral erfasst. Einige Beispiele mit Quelle:

Hundeauslaufflächen der Bezirke (Auswahl, Stand laut jeweiliger Quelle)
Bezirk Fläche Quelle, Stand
Friedrichshain-Kreuzberg Volkspark Friedrichshain ca. 2.300 m², Stralauer Platz ca. 3.000 m², Yorckstraße ca. 2.600 m², dazu vier weitere Flächen Bezirksamt, Abruf 01.10.2026
Neukölln Volkspark Hasenheide, eingezäunt, ca. 5.000 m², seit 1984 Senatsantwort 2021
Pankow Mauerpark ca. 3.360 m², Anton-Saefkow-Park ca. 2.115 m² Senatsantwort 2021
Mitte Volkspark Humboldthain, Volkspark Rehberge, Poststadion Senatsantwort 2021
Tempelhof-Schöneberg Cheruskerpark 1.035 m², eröffnet 11.09.2026; Tempelhofer Feld: drei Auslaufgebiete BerlinEcho, Grün Berlin
Treptow-Köpenick Forsthausallee/Britzer Zweigkanal, ca. 1 ha Senatsantwort 2021
Reinickendorf sechs Hundegärten, je bis 1.000 m² Senatsantwort 2021

Die neueste Fläche ist der Hundeauslaufbereich im Cheruskerpark in Schöneberg. Für Marzahn-Hellersdorf meldete das Bezirksamt 2021 keine eigenen Auslaufflächen. Weil sich Flächen ändern, lohnt vor dem Besuch ein Blick auf die Seite des jeweiligen Straßen- und Grünflächenamts.

Wo gilt in Berlin Leinenpflicht?

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Berlin die allgemeine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet. Grundlage ist das Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden, das das Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2016 beschlossen hat. An bestimmten Orten müssen laut Bezirksamt Treptow-Köpenick alle Hunde angeleint sein, auch mit Hundeführerschein:

  • Leine höchstens 1 Meter: Treppenhäuser, Höfe und andere Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern, Läden, Büro- und Verwaltungsgebäude, öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe und Haltestellen, belebte Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen, Versammlungen und Volksfeste.
  • Leine höchstens 2 Meter: öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, Waldflächen außerhalb der Auslaufgebiete, Sport- und Campingplätze, Kleingartenkolonien.

Läufige Hündinnen müssen immer an die Leine. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und öffentliche Badestellen dürfen Hunde gar nicht mit (§ 15 Absatz 1 Hundegesetz). Für «Hund nicht angeleint» nennt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ein Verwarnungsgeld von in der Regel 45 Euro beim ersten Mal.

Wie befreit dich der Hundeführerschein von der Leinenpflicht?

Die Sachkundebescheinigung, umgangssprachlich Hundeführerschein, befreit von der allgemeinen Leinenpflicht, aber nicht von den Orten mit absoluter Leinenpflicht. Ausgestellt wird sie nach § 6 Absatz 3 Hundegesetz auf Antrag von der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamts im Bezirk. Zwei Wege führen dorthin:

  • Du giltst bereits als sachkundig, etwa als Tierarzt oder weil du in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre ununterbrochen beanstandungsfrei einen Hund gehalten hast.
  • Du legst eine theoretische und praktische Prüfung bei einem anerkannten Sachverständigen ab.

Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig und muss beim Freilauf mitgeführt werden. Für meldepflichtige Hunde – Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und deren Mischlinge – gilt in der Öffentlichkeit immer eine reißfeste Leine von höchstens zwei Metern; frei laufen dürfen sie nur in gekennzeichneten Auslaufgebieten.

Was kostet die Hundesteuer in Berlin?

Die Hundesteuer in Berlin beträgt 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro für jeden weiteren Hund. So steht es in den FAQ der Senatsverwaltung für Finanzen. Anmelden musst du den Hund innerhalb eines Monats nach dem Kauf oder nach dem Zuzug. Am einfachsten geht das über das Hunderegister, denn diese Registrierung gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung. Die Steuer wird vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember fällig.

Befreit werden kann, wer Bürgergeld oder bestimmte Sozialleistungen bezieht; die Liste im Gesetz ist abschließend und muss beim Finanzamt beantragt werden. Mehr Details stehen im Ratgeber zur Hundesteuer in Berlin.

Wo dürfen Hunde in Berlin baden?

Baden dürfen Hunde in Berlin nur an gekennzeichneten Hundebadestellen; an öffentlichen Badestellen und in Gewässern von Grünanlagen ist es verboten. Die bekannteste Hundebadestelle liegt laut Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf am nordwestlichen Ufer des Grunewaldsees, mitten im Auslaufgebiet Grunewald. Die Berliner Forsten bitten, Hunde in der warmen Jahreszeit dort, wo Menschen baden, nicht frei schwimmen zu lassen. An Schlachtensee und Krumme Lanke gilt auf den Uferwegen laut Info-Flyer der Senatsumweltverwaltung eine Leine von höchstens zwei Metern. Weitere Stellen sammelt unsere Übersicht Hundestrände in Berlin.

Häufige Fragen zu Hundewiesen in Berlin

Wo ist die größte Hundewiese in Berlin?

Das größte Hundeauslaufgebiet Berlins liegt im Grunewald. Nach Angaben der Senatsumweltverwaltung umfasst es rund 700 Hektar und reicht nördlich von Schlachtensee und Krumme Lanke vom oberen Hangweg bis zur Bahntrasse an der Avus. Grüne Holzpoller markieren die Grenze. Am nordwestlichen Ufer des Grunewaldsees gibt es außerdem eine Hundebadestelle. Auf den Uferwegen der beiden Seen selbst gilt dagegen Leinenpflicht mit höchstens zwei Meter langer Leine.

Darf mein Hund im Park ohne Leine laufen?

Nein, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gilt in Berlin Leinenpflicht mit einer höchstens zwei Meter langen Leine. Das gilt auch für Hunde, deren Halter eine Sachkundebescheinigung haben. Ausnahmen sind nur die ausdrücklich ausgewiesenen Hundeauslaufflächen, etwa eingezäunte Bereiche im Volkspark Friedrichshain, in der Hasenheide oder im Cheruskerpark. Auf Kinderspielplätze und gekennzeichnete Liegewiesen dürfen Hunde überhaupt nicht mitgenommen werden.

Was kostet es, wenn mein Hund unangeleint erwischt wird?

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nennt für «Hund nicht angeleint» bei erster Feststellung in der Regel ein Verwarnungsgeld von 45 Euro. Im Wiederholungsfall kann das Bußgeld deutlich höher ausfallen, der Rahmen für Ordnungswidrigkeiten in Grünanlagen reicht laut Bezirksamt bis 5.000 Euro. Wer seinen Hund ohne Leine führt, aber eine Sachkundebescheinigung hat, muss diese dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen.

Muss ich meinen Hund in Berlin anmelden?

Ja, und zwar doppelt: ordnungsrechtlich beim zentralen Hunderegister und steuerlich beim Finanzamt. Die Senatsfinanzverwaltung empfiehlt die Registrierung beim Hunderegister, weil sie zugleich als steuerliche Anmeldung gilt. Die Frist beträgt einen Monat nach dem Kauf oder dem Umzug nach Berlin. Welpen unter drei Monaten müssen innerhalb der ersten vier Lebensmonate angemeldet werden. Die Steuer beträgt 120 Euro im Jahr, für jeden weiteren Hund 180 Euro.

Gilt die Leinenpflicht auch für alte Hunde?

Nicht für alle. Hunde, die ihr Halter schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten hat, gelten nach Auskunft des Bezirksamts Treptow-Köpenick als Bestandshunde. Diese Hunde sind von der allgemeinen Leinenpflicht ausgenommen, wenn der Halter selbst sie führt, eine amtliche Bescheinigung ist dafür nicht nötig. Die Orte mit absoluter Leinenpflicht, etwa Grünanlagen, Bahnhöfe, Treppenhäuser und Fußgängerzonen, gelten aber auch für Bestandshunde.

Quellen

Stand: 01.10.2026