Bezirke 📅 27. Mai 2026 ⏱ 7 Min. 👁 43 Aufrufe

Holocaust-Mahnmal Berlin: Zweite Festnahme nach Anschlag

Holocaust-Mahnmal Berlin: 15 Monate nach dem Anschlag von 2025 ließ der Generalbundesanwalt einen 37-Jährigen in Lichtenberg festnehmen.

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15 Monate nach dem antisemitisch motivierten Messeranschlag am Berliner Holocaust-Mahnmal hat der Generalbundesanwalt einen weiteren mutmaßlichen Beteiligten festnehmen lassen. Am Mittwochmorgen, dem 27. Mai 2026, stürmten Beamte einer Einsatzhundertschaft eine Wohnung im Bezirk Lichtenberg und nahmen den 37-jährigen Khalaf A. fest. Ihm werden Beihilfe zum versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Parallel waren Beamte der 14. Einsatzhundertschaft gegen 8 Uhr an einem Haus am Cottbusser Platz in Hellersdorf im Einsatz.

Kurz zusammengefasst
Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe ließ am 27. Mai 2026 einen 37-jährigen Syrer in Berlin-Lichtenberg festnehmen. Er soll als Beihelfer den verurteilten Messerattentäter Wassim al M. zum Anschlag am Holocaust-Mahnmal vom 21. Februar 2025 motiviert haben. Parallel Durchsuchung in Hellersdorf.

Das Wichtigste in Kürze

  • 27. Mai 2026, ca. 8 Uhr: Festnahme in Lichtenberg durch Einsatzhundertschaft
  • Beschuldigter: Khalaf A., 37 Jahre, syrischer Staatsangehöriger
  • Vorwurf: Beihilfe zum versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung
  • Mutmaßliche Rolle: Treffen mit Attentäter Wassim al M. vor der Tat, soll ihn motiviert haben
  • Parallel-Einsatz: 14. Einsatzhundertschaft am Cottbusser Platz in Hellersdorf
  • Ermittlungen führt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen besonderer Bedeutung
  • Haupttäter bereits am 5. März 2026 zu 13 Jahren Haft verurteilt

Festnahme am Holocaust-Mahnmal Berlin: Die Ereignisse vom 27. Mai

Holocaust-Mahnmal Berlin – Festnahme am Holocaust-Mahnmal Berlin: Die Ereignisse vom 27. Mai
Festnahme am Holocaust-Mahnmal Berlin: Die Ereignisse vom 27. Mai

Der Zugriff erfolgte am Mittwochmorgen, dem 27. Mai 2026. Beamte einer Berliner Einsatzhundertschaft drangen kurz nach 7 Uhr in eine Wohnung im Bezirk Lichtenberg ein und nahmen den 37-jährigen Khalaf A. fest. Er ist syrischer Staatsangehöriger. Gegen 8 Uhr waren Beamte der 14. Einsatzhundertschaft an einem Haus am Cottbusser Platz in Hellersdorf zu sehen – ob es sich dabei um eine Anschlussmaßnahme oder eine eigenständige Durchsuchung handelt, ist bislang offen.

Den Haftbefehl gegen Khalaf A. hatte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe erwirkt. Vorwurf: Beihilfe zum versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Konkret soll sich der jetzt Festgenommene vor der Tat mit dem späteren Attentäter Wassim al M. getroffen haben. Bei diesem Treffen, so der Vorwurf, habe Khalaf A. dem Attentäter zur Tatausführung zugeredet und ihn dadurch motiviert. Die Berliner Sicherheitsbehörden waren am Einsatz beteiligt.

Rückblick: Der Anschlag vom 21. Februar 2025

Der Anschlag am Holocaust-Mahnmal Berlin gilt als einer der schwerwiegendsten antisemitisch motivierten Gewaltakte in der Hauptstadt seit Jahrzehnten. Am Freitagabend, dem 21. Februar 2025, gegen 18 Uhr, attackierte Wassim al M. – damals 19 Jahre alt, syrischer Staatsangehöriger und anerkannter Flüchtling – einen 30-jährigen spanischen Touristen im Stelenfeld des Mahnmals an der Behrenstraße im Bezirk Mitte. Der Tatort liegt unmittelbar gegenüber der US-Botschaft und nur wenige hundert Meter vom Brandenburger Tor entfernt.

Der Angreifer schnitt seinem Opfer mit einem 14 Zentimeter langen Messer von hinten in die Kehle. Der Spanier überlebte den Angriff nur knapp – er musste mehrere Tage in ein künstliches Koma versetzt werden, ist bis heute nicht arbeitsfähig und befindet sich in psychologischer Behandlung. Gegen 20:45 Uhr wurde der Attentäter wenige hundert Meter vom Tatort entfernt festgenommen. Polizeisprecher Florian Nath sagte damals: «Einsatzkräfte bemerkten Blut an seinen Händen.» Im Rucksack des Mannes fanden Ermittler einen Koran, einen Zettel mit dem IS-Treueschwur sowie einen Gebetsteppich – Indizien für eine religiös-ideologische Motivation.

Urteil vom 5. März 2026: 13 Jahre Haft für Wassim al M.

Nach einem mehrmonatigen Prozess verurteilte das Berliner Kammergericht den inzwischen 20-jährigen Attentäter am 5. März 2026 zu 13 Jahren Haft. Schuldsprüche: versuchter heimtückischer Mord, gefährliche Körperverletzung, versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Die Vorsitzende Richterin Doris Husch sprach von einem «angeleiteten Anschlag» – der Täter sei monatelang von einem IS-Mitglied über einen Messengerdienst zur Tat vorbereitet worden.

Zwei Mordmerkmale wurden bejaht: Heimtücke (Angriff auf ein arg- und wehrloses Opfer) und niedrige Beweggründe (antisemitisches und islamistisches Motiv). Bei seiner Festnahme zeigte Wassim al M. den Tauhid-Finger, ein islamistisches Symbol. Die Pressemitteilung des Berliner Kammergerichts dokumentiert das Urteil im Detail.

Was bedeutet die zweite Festnahme für die Ermittlungen?

Obwohl der eigentliche Täter längst verurteilt ist, hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen nicht beendet. Die jetzige Festnahme zeigt: Karlsruhe geht der Frage nach, ob es im Umfeld des Attentäters weitere Beteiligte gab – Personen, die ihn ideologisch bestärkt, logistisch unterstützt oder zur Tat motiviert haben könnten. Der Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord ist strafrechtlich erheblich: Er kann eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren nach sich ziehen.

Für die Polizei Berlin und den Generalbundesanwalt ist die zweite Festnahme ein wichtiges Signal an die Berliner Öffentlichkeit: Auch nach einem Urteil arbeiten die Sicherheitsbehörden den Hintergrund einer Tat systematisch auf. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob die Radikalisierung des Attentäters allein über das Internet erfolgte – wie es im Prozess festgestellt wurde – oder ob Personen aus seinem persönlichen Umfeld eine aktive Rolle spielten.

🗞 BerlinEcho-Einordnung

Wann: 15 Monate und sechs Tage nach dem Anschlag, knapp drei Monate nach dem Urteil gegen Wassim al M., kommt es zur zweiten Festnahme im Komplex. Was: Ein 37-jähriger Verdächtiger in Lichtenberg, parallel Durchsuchung in Hellersdorf – beide Bezirke gehören zum östlichen Berliner Stadtgebiet. Was bedeutet das: Für die Berliner Strafverfolgung ist das ein Beleg, dass der Generalbundesanwalt nach einem dokumentierten Anschlag systematisch nach möglichen Hintergrundpersonen sucht. Der ursprüngliche Prozess gegen Wassim al M. hatte die Internet-Radikalisierung in den Mittelpunkt gestellt; jetzt rückt erstmals die Frage nach realen Begegnungen im Berliner Stadtraum in den Fokus.

Quellenlage zur Festnahme am Holocaust-Mahnmal Berlin

Quelle Inhalt Stand
Generalbundesanwalt Karlsruhe Haftbefehl, Festnahme-Mitteilung 27.05.2026
Berliner Kammergericht PM 12/2026 Urteil 13 Jahre Haft, Tatdetails 05.03.2026
Polizei Berlin PM 1534308 Originale Tat-Pressemitteilung 22.02.2025
Tagesspiegel Berlin Hintergrundberichte und Prozessbeobachtung Februar 2025 – Mai 2026

Häufige Fragen zur Festnahme am Holocaust-Mahnmal Berlin

Wer wurde am 27. Mai 2026 in Lichtenberg festgenommen?

Festgenommen wurde der 37-jährige Khalaf A., syrischer Staatsangehöriger. Beamte einer Berliner Einsatzhundertschaft stürmten am Mittwochmorgen eine Wohnung im Bezirk Lichtenberg und nahmen den Mann fest. Den Haftbefehl hatte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe erwirkt.

Was wirft die Bundesanwaltschaft dem Festgenommenen vor?

Ihm werden Beihilfe zum versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Konkret soll sich Khalaf A. vor dem Anschlag mit dem späteren Attentäter Wassim al M. getroffen haben. Bei diesem Treffen habe er dem Attentäter zur Tat zugeredet und ihn dadurch motiviert. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Was war der Anschlag am Holocaust-Mahnmal Berlin?

Am 21. Februar 2025 gegen 18 Uhr attackierte der damals 19-jährige Wassim al M. im Stelenfeld des Berliner Holocaust-Mahnmals einen 30-jährigen spanischen Touristen mit einem 14 Zentimeter langen Messer von hinten in die Kehle. Das Opfer überlebte schwerstverletzt – es musste mehrere Tage in ein künstliches Koma versetzt werden. Die Tat war antisemitisch und islamistisch motiviert.

Wurde der Haupttäter bereits verurteilt?

Ja. Das Berliner Kammergericht verurteilte Wassim al M. am 5. März 2026 zu 13 Jahren Haft – wegen versuchten heimtückischen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Die Vorsitzende Richterin Doris Husch sprach von einem «angeleiteten Anschlag».

Warum war auch in Hellersdorf Polizei im Einsatz?

Gegen 8 Uhr waren Beamte der 14. Einsatzhundertschaft am Cottbusser Platz in Hellersdorf zu sehen. Ob es sich um eine Anschlussmaßnahme zur Festnahme in Lichtenberg oder um eine eigenständige Durchsuchung handelt, ist bislang nicht bestätigt. Die Bundesanwaltschaft macht aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben.

Wer ermittelt im Fall des Holocaust-Mahnmal-Anschlags?

Die Ermittlungen führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er hatte den Fall wegen seiner besonderen Bedeutung – antisemitisches Motiv, IS-Bezug, symbolträchtiger Tatort – unmittelbar nach der Tat im Februar 2025 an sich gezogen. Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft unterstützen die Ermittlungen vor Ort.

Unsere Einordnung

Im März 2026 hat ein Berliner Gericht den Haupttäter zu 13 Jahren Haft verurteilt – das schien das Ende der juristischen Aufarbeitung zu sein. Die Festnahme vom 27. Mai zeigt: Die Bundesanwaltschaft hat den Fall nicht abgeschlossen. Sie sucht nach denen, die im Hintergrund standen. Das ist Berliner Strafverfolgung, wie sie funktionieren sollte – nüchtern, beharrlich, ohne Schaufenster-Aktionismus. Für die jüdische Gemeinschaft in Berlin, für die spanische Familie des Opfers und für die internationalen Touristen am Brandenburger Tor ist die Botschaft klar: Der Anschlag am 21. Februar 2025 ist nicht vergessen – und er ist nicht ganz aufgearbeitet. Bis dahin gilt für Khalaf A. die Unschuldsvermutung.

– Maik Möhring, Chefredakteur, BerlinEcho

ℹ️ Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Einsatz von KI-Tools (Claude, Gemini) recherchiert und vorstrukturiert, anschließend redaktionell überarbeitet, mit Berliner Lokalkenntnis ergänzt und faktengeprüft durch die BerlinEcho-Redaktion.

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