Eine Besoldung Nachzahlung Berlin wird es voraussichtlich nur für jene Beamtinnen und Beamten geben, die in den betroffenen Jahren Widerspruch eingelegt oder geklagt haben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 zu rund 95 Prozent für verfassungswidrig erklärt. Das Land muss bis zum 31. März 2027 eine neue Regelung schaffen. Die Kostenschätzungen reichen von gut einer Milliarde bis über sieben Milliarden Euro – je nachdem, wer am Ende Geld bekommt.

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Das Wichtigste in Kürze
- Das Urteil: Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 17. September 2025 die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 zu rund 95 Prozent für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
- Die Frist: Berlin muss bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen schaffen.
- Die Bedingung: Nachzahlungen erhalten nach der Rechtsprechung nur Beamtinnen und Beamte, die ihren Anspruch im jeweiligen Haushaltsjahr geltend gemacht haben.
- Die Kosten: Je nach Szenario ist von gut einer Milliarde bis zu 7,2 Milliarden Euro die Rede.
- Der Termin: Gewählt wird in Berlin am 20. September 2026 – die Neuregelung dürfte danach kommen.
- Die laufende Frist: Wer Ansprüche für 2026 sichern will, muss das im laufenden Jahr tun.
- Stand der Angaben: 16. August 2026.
Was Karlsruhe entschieden hat
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17 u. a., veröffentlicht am 19. November 2025) die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2020 mit wenigen Ausnahmen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Betroffen sind nach Angaben des Gerichts rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen. Verletzt sei das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz.
Besonders schwer wiegt der Abstand der untersten Besoldungsgruppen zur sozialen Grundsicherung. Wenn dieser Ausgangspunkt zu niedrig liegt, gerät das gesamte Gefüge darüber ins Rutschen – deshalb reicht es nicht, einzelne Gruppen nachzubessern. Der Beschluss hat zudem bundesweite Bedeutung, weil das Gericht die Prüfmaßstäbe fortentwickelt hat. Verfahren zur Besoldung anderer Länder und des Bundes sind anhängig. Die Grundzüge und den Tarifteil haben wir in unserem Überblick zur Beamtenbesoldung Berlin 2026 erläutert.
Wer bekommt überhaupt eine Besoldung Nachzahlung Berlin?
Hier liegt der entscheidende Punkt, und er ist unbequem: Ein verfassungswidriges Gesetz führt nicht automatisch dazu, dass alle Betroffenen Geld bekommen. Nach ständiger Rechtsprechung muss der Anspruch zeitnah geltend gemacht worden sein, also im jeweils laufenden Haushaltsjahr durch Widerspruch oder Klage. Wer über die Jahre nichts unternommen hat, geht nach heutigem Stand leer aus.
Eine wichtige Präzisierung kam im Frühjahr: Mit Beschluss vom 7. Mai 2026 (Az. 2 B 5.26 / 2 B 4.24) hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufgehoben. Danach wirkt ein erkennbar in die Zukunft gerichtetes Begehren auf amtsangemessene Alimentation grundsätzlich fort. Wer bereits klagt, muss die Rüge nicht jedes Jahr schematisch wiederholen.
Für reine Widerspruchsführer ist die Lage damit aber nicht abschließend geklärt. Gewerkschaften und Fachanwälte raten deshalb weiterhin dazu, den Widerspruch für das laufende Jahr vorsorglich einzulegen – aus Vorsorge, nicht weil die Rechtslage das zwingend verlangt. Das ist ein Unterschied, den Schlagzeilen gern verwischen.
Wie teuer wird es für Berlin?
Belastbare amtliche Zahlen liegen nicht vor. Im Umlauf sind zwei Szenarien, über die die B.Z. berichtet:
| Szenario | Betroffene | Kosten |
|---|---|---|
| Nur wer Widerspruch eingelegt hat | rund 41.300 | 1,3 bis 3,7 Milliarden Euro |
| Alle jemals Betroffenen | bis zu 72.000 | rund 7,2 Milliarden Euro |
Zur Einordnung: Die größere Summe entspräche nach dieser Rechnung etwa einem Sechstel des Berliner Landesetats. Dass ein Land eine solche Summe freiwillig ausgibt, obwohl das Verfassungsgericht es nicht verlangt hat, gilt als unwahrscheinlich. Die Berechnung selbst ist aufwendig, weil jeder Fall einzeln geprüft werden muss – Beförderungen, Familienstand und Dienstzeiten wirken sich unterschiedlich aus.
Was das für einzelne Bezüge bedeutet, lässt sich nur grob abschätzen. In den unteren Besoldungsgruppen liegen die jährlichen Differenzbeträge im Bereich einiger hundert Euro, über dreizehn Jahre summiert sich das jedoch. Wie die aktuellen Bezüge aussehen, zeigen unsere Übersichten zur Besoldung 2026 und zum Polizeigehalt in Berlin.
Warum sich alles hinter die Wahl schiebt
Gewählt wird in Berlin am 20. September 2026, das hat der Senat am 3. Juni 2025 beschlossen. Die Frist des Verfassungsgerichts läuft bis zum 31. März 2027. Zwischen beiden Daten liegen gut sechs Monate – und damit die Koalitionsverhandlungen. Aus der CDU-Fraktion heißt es gegenüber der B.Z., die Aufarbeitung der Versäumnisse früherer Jahre werde ein wesentlicher Teil dieser Verhandlungen sein.
Für Beamtinnen und Beamte heißt das praktisch: Vor der Wahl wird es keine Entscheidung darüber geben, wer wie viel bekommt. Wer auf ein Signal wartet, bevor er selbst etwas unternimmt, riskiert, dass die Frist für das laufende Jahr verstreicht. Wie sich die Parteien insgesamt aufstellen, sammeln wir in unserem Überblick zur Abgeordnetenhauswahl 2026.

Wie andere Bundesländer damit umgehen
Berlin steht nicht allein da, aber die Länder reagieren unterschiedlich schnell. Einige haben bereits Nachzahlungsregelungen auf den Weg gebracht, andere warten die weitere Rechtsprechung ab, wieder andere halten ihre eigene Besoldung für verfassungskonform. Bremen etwa beschloss Anfang August einen Entwurf, der die Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2024 um zusätzliche 2,5 Prozent anhebt.
Die Widerspruchswelle rollt derweil bundesweit. Der Deutsche Beamtenbund dringt darauf, dass Bund und Länder die einschlägigen Verfassungsgerichtsentscheidungen endlich umsetzen und eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen. Als besonders problematisch gelten die unteren Besoldungsgruppen, wo der Abstand zur Grundsicherung teils kaum noch vorhanden ist.
Was Betroffene jetzt tun können
- Eigenen Status klären: Wurde in den Vorjahren Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben? Davon hängt fast alles ab.
- Frist für 2026 beachten: Ansprüche für ein Haushaltsjahr müssen im laufenden Jahr geltend gemacht werden.
- Eingang dokumentieren: Nachweisbarer Versand und Eingangsbestätigung ersparen später Streit.
- Gewerkschaft einschalten: dbb, ver.di und GEW stellen landesspezifische Muster bereit und bieten Rechtsschutz.
- Unterlagen sammeln: Beförderungen und geänderte Familienverhältnisse beeinflussen die Berechnung.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ordnet die Rechtslage journalistisch ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall ein Anspruch besteht, klären die zuständige Personalstelle, eine Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Weitere Hintergründe zum Berufsbild stehen in unserem Beitrag zum öffentlichen Dienst in Berlin, zur Versorgung im Ruhestand im Text zur Beamtenpension in Berlin.
Quellen im Überblick
| Angabe | Quelle |
|---|---|
| Beschluss zur A-Besoldung 2008 bis 2020, Frist 31. März 2027 | Bundesverfassungsgericht |
| Fortwirkung der Rüge, Beschluss vom 7. Mai 2026 | Bundesverwaltungsgericht |
| Wahltermin 20. September 2026 | Landeswahlleiter Berlin |
| Kostenszenarien, Zahl der Widersprüche | Recherche der B.Z. |
Häufige Fragen zur Besoldung Nachzahlung Berlin
Bekommen alle Berliner Beamten eine Nachzahlung?
Danach sieht es nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht hat keine Nachzahlung für alle Betroffenen verlangt. Nach ständiger Rechtsprechung profitiert nur, wer seinen Anspruch im jeweiligen Haushaltsjahr durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht hat. Wie das Land Berlin das konkret umsetzt, ist noch offen.
Wie viel Geld geht es pro Person?
Das lässt sich pauschal nicht sagen, weil jeder Fall einzeln berechnet werden muss. Entscheidend sind Besoldungsgruppe, Dienstjahre, Beförderungen und Familienverhältnisse im fraglichen Zeitraum. Über dreizehn Jahre können sich auch kleine jährliche Differenzen zu vierstelligen oder höheren Summen aufaddieren.
Muss ich jedes Jahr erneut Widerspruch einlegen?
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Mai 2026 entschieden, dass ein in die Zukunft gerichtetes Begehren grundsätzlich fortwirkt – wer bereits klagt, muss es nicht jährlich wiederholen. Für reine Widerspruchsführer ist das nicht abschließend geklärt. Gewerkschaften raten deshalb weiterhin zum vorsorglichen Widerspruch.
Bis wann muss ich für 2026 tätig werden?
Ansprüche für ein Haushaltsjahr müssen nach ständiger Rechtsprechung in diesem Jahr geltend gemacht werden. Für 2026 bedeutet das: noch in diesem Kalenderjahr. Die zuständige Stelle ist die Personalstelle beziehungsweise das Landesverwaltungsamt. Gewerkschaften stellen Musterschreiben bereit.
Wann kommt die Neuregelung in Berlin?
Das Land hat bis zum 31. März 2027 Zeit. Da am 20. September 2026 gewählt wird, dürfte die Entscheidung Teil der Koalitionsverhandlungen werden und erst danach fallen. Ein Gesetzentwurf lag bis Mitte August 2026 nicht vor.
Gilt das Urteil auch außerhalb Berlins?
Die Entscheidung betrifft unmittelbar die Berliner A-Besoldung, hat aber bundesweite Wirkung: Karlsruhe hat die Prüfmaßstäbe fortentwickelt, nach denen jede Besoldung in Bund und Ländern zu beurteilen ist. Entsprechende Verfahren sind in mehreren Ländern anhängig.
Fazit: Die Frist läuft, nicht die Politik
Die Besoldung Nachzahlung Berlin ist derzeit vor allem eine Rechenaufgabe mit offenem Ergebnis. Fest steht, dass das Land nachbessern muss und dass die Frist im März 2027 endet. Offen ist, wer einbezogen wird – und genau daran hängt der Unterschied zwischen gut einer Milliarde und über sieben Milliarden Euro. Wer betroffen ist, sollte nicht auf die Politik warten, sondern den eigenen Status klären. Die Frist für das laufende Jahr läuft unabhängig davon weiter, ob in Berlin gerade Wahlkampf ist.
🗞 Über den Autor: Maik Möhring – Herausgeber und Chefredakteur BerlinEcho
Ich habe die Zahlen aus den Gerichtsentscheidungen und den Angaben der Landesbehörden getrennt von dem, was bislang nur berichtet wird – bei Summen dieser Größenordnung ist der Unterschied wichtig.
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