Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für viele Berlinerinnen und Berliner der Schlüssel zu bezahlbarem Wohnraum. Doch wer hat überhaupt Anspruch darauf? Die entscheidende Hürde sind die WBS Einkommensgrenzen Berlin, die jährlich angepasst werden. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die voraussichtlichen Verdienstgrenzen für das Jahr 2026, erklärt detailliert, wie Sie Ihr anrechenbares Einkommen berechnen und welche Freibeträge Sie geltend machen können. Wir zeigen Ihnen anhand konkreter Beispiele, wie die verschiedenen WBS-Stufen funktionieren und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen. Das Verständnis der WBS Einkommensgrenzen für Berlin ist essenziell, um Ihre Chancen auf eine geförderte Wohnung korrekt einschätzen und den Antrag erfolgreich stellen zu können. Dieser Leitfaden hilft Ihnen Schritt für Schritt durch den Prozess.
Wie berechnet sich das anrechenbare Jahreseinkommen für den WBS?
Kurz: Das anrechenbare Einkommen wird ermittelt, indem vom Bruttojahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder gesetzliche Pauschalen für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten sowie individuelle Freibeträge abgezogen werden. Das Ergebnis wird dann mit der geltenden WBS Verdienstgrenze verglichen.
Die Ermittlung des anrechenbaren Einkommens für den WBS ist ein mehrstufiger Prozess und nicht mit Ihrem Nettoeinkommen auf der Gehaltsabrechnung identisch. Die Behörde prüft das Einkommen des gesamten Haushalts der letzten zwölf Monate vor Antragstellung. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach folgendem Schema:
- Ermittlung des Bruttojahreseinkommens: Hierzu zählen alle positiven Einkünfte. Das sind Löhne und Gehälter, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Renten, Unterhaltsleistungen, aber auch Zins- und Kapitalerträge sowie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Krankengeld.
- Abzug von Pauschalen: Vom Bruttoeinkommen werden pauschale Abzüge für die Entrichtung von Steuern (Einkommensteuer), Pflichtbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen. Falls keine Pflichtbeiträge geleistet werden, können stattdessen bestimmte Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden.
- Abzug der Werbungskostenpauschale: Für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wird eine Werbungskostenpauschale von 1.230 € (Stand 2026) abgezogen, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.
- Berücksichtigung von Freibeträgen: Im letzten Schritt werden individuelle Freibeträge (z. B. für Schwerbehinderung, junge Ehepaare oder Alleinerziehende) vom verbleibenden Betrag abgezogen. Das Endergebnis ist das maßgebliche, anrechenbare Jahreseinkommen.
Diese detaillierte Berechnung stellt sicher, dass die tatsächliche finanzielle Belastung eines Haushalts berücksichtigt wird, bevor eine Entscheidung über die WBS-Berechtigung getroffen wird.
Welche Unterschiede bestehen zwischen den WBS-Stufen 100, 140, 160 und 180?
Kurz: Die WBS-Stufen geben an, um wie viel Prozent die jeweilige Einkommensgrenze überschritten werden darf. WBS 100 ist der Standard. WBS 140 erlaubt eine Überschreitung um 40 %, WBS 160 um 60 % und WBS 180 um 80 %, was den Zugang zu geförderten Wohnungen für mittlere Einkommen erweitert.
In Berlin gibt es nicht nur den einen WBS, sondern verschiedene Stufen, die den Kreis der Berechtigten erweitern. Diese Stufen sind entscheidend dafür, auf welches Wohnungssegment Sie sich bewerben können. Die Zahl hinter dem „WBS“ gibt die prozentuale Höhe der zulässigen Überschreitung der Basis-Einkommensgrenze an.
- WBS 100: Dies ist der klassische oder „erste Förderweg“. Er richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen, die die reguläre Einkommensgrenze (z.B. 18.200 € für eine Person in 2026) nicht überschreiten. Diese Wohnungen sind in der Regel am günstigsten.
- WBS 140: Hier darf die Einkommensgrenze um bis zu 40 % überschritten werden. Für einen Einpersonenhaushalt läge die Grenze 2026 also bei 25.480 € (18.200 € * 1,4). Diese Stufe zielt auf Haushalte mit etwas höherem Einkommen ab.
- WBS 160: Diese Stufe erlaubt eine Überschreitung um bis zu 60 %. Die Einkommensgrenze für eine Person würde somit auf 29.120 € steigen.
- WBS 180: Mit dieser Stufe dürfen die Grenzen um bis zu 80 % überschritten werden, was die Grenze für eine Person auf 32.760 € anhebt.
Die höheren WBS-Stufen wurden eingeführt, um auch Normalverdienern wie Polizisten, Krankenschwestern oder Erziehern den Zugang zu gefördertem Wohnraum zu ermöglichen. Die Mieten für Wohnungen, die einen WBS 160 oder 180 erfordern, sind in der Regel höher als bei WBS-100-Wohnungen, aber immer noch unter dem Niveau des freien Wohnungsmarktes.
Welche Unterlagen sind für den WBS-Antrag in Berlin erforderlich?
Kurz: Für den WBS-Antrag benötigen Sie den ausgefüllten Antrag, Personalausweise oder Pässe, Meldebescheinigungen sowie Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate. Je nach Lebenssituation können weitere Dokumente wie Heiratsurkunde, Schwerbehindertenausweis oder Studienbescheinigung erforderlich sein.
Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen ist entscheidend für eine zügige Bearbeitung Ihres WBS-Antrags. Unvollständige Anträge führen oft zu erheblichen Verzögerungen. Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Dokumente bereithalten:
- Antragsformular: Das vollständig und korrekt ausgefüllte Antragsformular für den Wohnberechtigungsschein.
- Identitätsnachweise: Kopien der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) oder Reisepässe aller im Haushalt lebenden Personen. Für Nicht-EU-Bürger ist zusätzlich eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels nötig.
- Meldebescheinigung: Eine aktuelle Meldebescheinigung für alle Haushaltsangehörigen, nicht älter als 3 Monate.
- Einkommenserklärung und -nachweise: Die ausgefüllte Einkommenserklärung sowie Nachweise über sämtliche Einkünfte der letzten 12 Monate. Dazu gehören z.B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bewilligungsbescheide für Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Selbstständige benötigen den letzten Einkommensteuerbescheid und eine Prognose für das laufende Jahr.
- Nachweise für Freibeträge (falls zutreffend):
- Heiratsurkunde für junge Ehepaare (nicht länger als 5 Jahre verheiratet, beide unter 40 Jahre)
- Mutterpass oder Geburtsurkunde bei Schwangerschaft/Kindern
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Schwerbehindertenausweis
- Studienbescheinigung

Es wird empfohlen, alle Unterlagen in Kopie einzureichen und die Originale für eventuelle Rückfragen aufzubewahren. Die genauen Anforderungen können je nach Bezirksamt leicht variieren. Ein Blick auf die Webseite Ihres zuständigen Wohnungsamtes ist daher immer ratsam.
Gibt es besondere Regelungen für bestimmte Personengruppen?
Kurz: Ja, der Gesetzgeber sieht für bestimmte Personengruppen wie junge Ehepaare, Alleinerziehende, Schwangere und Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedarf zusätzliche Freibeträge vor. Diese reduzieren das anrechenbare Einkommen und verbessern so die Chancen auf einen WBS.
Um besonderen Lebensumständen Rechnung zu tragen, gewährt das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) spezielle Freibeträge. Diese werden vom ermittelten Gesamteinkommen des Haushalts abgezogen und können dazu führen, dass die relevanten WBS Einkommensgrenzen Berlin doch noch eingehalten werden. Zu den wichtigsten Personengruppen mit Sonderregelungen gehören:
- Junge Ehepaare: Paare, die nicht länger als fünf Jahre verheiratet sind und bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat, können einen Freibetrag von 5.000 € auf ihr Jahreseinkommen geltend machen.
- Schwerbehinderte Menschen: Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 oder mit einem GdB von mindestens 80 bei häuslicher Pflegebedürftigkeit erhalten einen Freibetrag von 4.500 €. Bei einem GdB unter 80, aber mit häuslicher Pflegebedürftigkeit, beträgt der Freibetrag 2.100 €.
- Alleinerziehende: Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, für das Kindergeld bezogen wird, erhalten Alleinerziehende einen erhöhten Freibetrag.
- Haushalte mit Kindern: Generell wird für jedes Kind im Haushalt ein zusätzlicher Freibetrag gewährt, der die Einkommensgrenze effektiv anhebt.
Diese Freibeträge sind kumulativ anwendbar. Ein junges, verheiratetes Paar mit einem schwerbehinderten Kind könnte also mehrere Freibeträge kombinieren, um die WBS Verdienstgrenze einzuhalten. Es ist daher unerlässlich, im Antrag alle relevanten Lebensumstände anzugeben und durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Wo und wie kann ich den WBS in Berlin beantragen?
Kurz: Den WBS beantragen Sie beim Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind. Der Antrag kann persönlich, postalisch oder in vielen Bezirken auch online über das Service-Portal Berlin eingereicht werden. Die benötigten Formulare finden Sie auf den Webseiten der Bezirksämter.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins liegt in Berlin bei den Bezirksämtern. Sie müssen den Antrag immer bei dem Wohnungsamt des Bezirks stellen, in dem Sie aktuell Ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn Sie noch nicht in Berlin wohnen, aber hierherziehen möchten, stellen Sie den Antrag in dem Bezirk, in den Sie ziehen möchten.
Es gibt drei Wege zur Antragstellung:
- Persönlich: Sie können die Unterlagen während der Sprechzeiten direkt beim zuständigen Wohnungsamt abgeben. Eine vorherige Terminvereinbarung ist oft notwendig und empfehlenswert, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf den offiziellen Seiten von berlin.de. Zum Beispiel ist das Wohnungsamt Mitte in der Müllerstraße 147, 13353 Berlin, zu finden.
- Postalisch: Sie können die vollständigen Antragsunterlagen auch per Post an das zuständige Wohnungsamt senden. Achten Sie darauf, alle Dokumente als Kopien beizufügen und den Antrag zu unterschreiben.
- Online: Die modernste und oft schnellste Methode ist die Online-Antragstellung über das Service-Portal Berlin. Hier können Sie die Formulare digital ausfüllen und die erforderlichen Nachweise hochladen. Dieser Service wird schrittweise für alle Bezirke ausgebaut.
Nach Einreichung des Antrags prüft das Amt Ihre Unterlagen und Ihr Einkommen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Bezirk und Antragsaufkommen zwischen vier und acht Wochen betragen. Der ausgestellte WBS ist dann für ein Jahr in ganz Berlin gültig.
Häufig gestellte Fragen zu WBS Einkommensgrenzen Berlin
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für den WBS in Berlin?
Für das Jahr 2026 liegt die voraussichtliche Einkommensgrenze (WBS 100) für einen Einpersonenhaushalt bei 18.200 € anrechenbarem Jahreseinkommen. Für einen Zweipersonenhaushalt beträgt sie 26.600 €. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 5.800 €. Zusätzlich gibt es einen Kinderfreibetrag von 1.000 € pro Kind. Diese Beträge beziehen sich auf das nach Abzug von Pauschalen und Freibeträgen ermittelte Einkommen, nicht auf das Bruttogehalt.
Was zählt als anrechenbares Einkommen?
Als anrechenbares Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte aller Haushaltsmitglieder, abzüglich gesetzlich festgelegter Pauschalen und Freibeträge. Zu den Einkünften zählen unter anderem Gehalt, Lohn, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Renten, Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Unterhaltsleistungen und Kapitalerträge. Nicht zum Einkommen zählen beispielsweise das Kindergeld oder Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die genaue Berechnung ist im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) geregelt.
Welche Freibeträge gibt es?
Es gibt verschiedene Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen reduzieren. Dazu gehören Freibeträge für junge Ehepaare (5.000 €), für schwerbehinderte Menschen (bis zu 4.500 € je nach Grad der Behinderung und Pflegebedürftigkeit) sowie für Alleinerziehende. Auch für im Haushalt lebende Kinder wird die Einkommensgrenze erhöht. Wichtig ist, dass Sie alle zutreffenden Umstände im Antrag angeben und mit den entsprechenden Dokumenten (z.B. Heiratsurkunde, Schwerbehindertenausweis) nachweisen.
Was bedeutet WBS 140?
WBS 140 bedeutet, dass Ihr anrechenbares Jahreseinkommen die reguläre WBS-Einkommensgrenze (WBS 100) um bis zu 40 % überschreiten darf. Diese Regelung erweitert den Kreis der Berechtigten auf Haushalte mit mittlerem Einkommen. Wenn die Grenze für eine Person bei 18.200 € liegt, können Sie mit einem anrechenbaren Einkommen von bis zu 25.480 € (18.200 € x 1,4) einen WBS 140 erhalten. Dieser berechtigt zur Anmietung von speziell geförderten Wohnungen, deren Miete meist etwas höher ist als bei WBS-100-Wohnungen.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Fazit: WBS Einkommensgrenzen Berlin im Überblick
Die WBS Einkommensgrenzen Berlin sind die zentrale Voraussetzung für den Erhalt einer geförderten Wohnung in der Hauptstadt. Für 2026 ist es entscheidend, das eigene anrechenbare Einkommen korrekt zu ermitteln, indem man von den Bruttoeinkünften alle Pauschalen und zutreffenden Freibeträge abzieht. Die verschiedenen Stufen (WBS 100 bis 180) öffnen den geförderten Wohnungsmarkt auch für Haushalte mit mittleren Einkommen. Eine sorgfältige und vollständige Antragstellung beim zuständigen bezirklichen Wohnungsamt ist der Schlüssel zum Erfolg. Weitere nützliche Informationen zu behördlichen Themen finden Sie in unserem Portalbereich Service Berlin. Der Wohnberechtigungsschein Berlin bleibt ein wichtiges Instrument, um die Mietenbelastung für viele Bürgerinnen und Bürger zu senken.
Stand: 2026 · Alle Angaben gewissenhaft recherchiert.




