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Wohnen

Leerstand in Berlin melden: Meldeweg, Regeln und Bußgelder

Wohnung steht seit Monaten leer? So meldest du Leerstand beim Bezirksamt, auch ohne Namen. Mit der Drei-Monats-Regel, den Bußgeldern seit März 2026 und Zahlen aus den Bezirken.

Ida Nagel Veröffentlicht · aktualisiert
Fassade eines Berliner Altbaus mit dunklen, kargen Fenstern einer unbewohnten Wohnung zwischen belebten Balkonen.
Steht eine Wohnung in Berlin länger als drei Monate unbegründet leer, können Nachbarn den Verdacht beim Bezirksamt melden. (KI-generiertes Symbolbild)
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Ab wann ist Leerstand in Berlin verboten?
  2. Wie meldest du eine leerstehende Wohnung?
  3. Kannst du Leerstand anonym melden?
  4. Was gilt außer Leerstand als Zweckentfremdung?
  5. Welche Bußgelder drohen bei Leerstand?
  6. Wie viel Leerstand kennen die Bezirke?
  7. Wie es weitergeht
  8. Häufige Fragen zum Melden von Leerstand
  9. Quellen

Leerstand in Berlin meldest du über das Hinweisformular im ServicePortal Berlin, auf Wunsch anonym. Zuständig ist das Wohnungsamt des Bezirks, in dem die Wohnung liegt. Verboten ist Leerstand nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz, wenn eine Wohnung ohne Genehmigung länger als drei Monate leer steht. Pro Wohnung und Monat sind dafür in der Regel 1.500 bis 2.500 Euro Bußgeld vorgesehen.

Eine Wohnung im Haus steht seit Monaten leer, die Fenster bleiben dunkel, der Briefkasten ist zugeklebt? In Berlin kannst du solche Fälle dem Bezirksamt melden. Nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) ist es eine Ordnungswidrigkeit, Wohnraum ohne Genehmigung länger als drei Monate leer stehen zu lassen. Gemeldet wird über ein Online-Formular im ServicePortal Berlin, die Meldung kostet nichts. Was du angeben solltest, wann Leerstand erlaubt ist und welche Bußgelder seit März 2026 gelten – Stand 2. Oktober 2026.

Update vom 2. Oktober 2026: Neu sind die seit der Mitteilung Nr. 1/2026 vom 12. März 2026 geltenden Regel-Bußgelder, die Senatsangaben zur anonymen Meldung vom 27. März 2026 und Zahlen aus Tempelhof-Schöneberg. Korrektur: Die frühere Fassung nannte eine Leerstandsquote von 1,5 Prozent und geschätzte Leerstandszahlen für drei Bezirke. Dafür ließ sich keine Quelle finden; die Angaben sind gestrichen.

Ab wann ist Leerstand in Berlin verboten?

Leerstand ist in Berlin verboten, wenn eine Wohnung ohne Genehmigung länger als drei Monate nicht bewohnt wird. Das folgt aus § 2 Abs. 1 ZwVbG. Bei Sanierungsarbeiten liegt die Grenze bei zwölf Monaten; für einen längeren sanierungsbedingten Leerstand kann das Bezirksamt eine Genehmigung erteilen, erklärt das Bezirksamt Mitte. Das Gesetz arbeitet mit einem Verbot mit Genehmigungsvorbehalt: Wohnraum ist zum Wohnen da, jede andere Nutzung braucht eine Erlaubnis.

Nicht jeder Leerstand ist also ein Verstoß. Eine Wohnung, die zwischen zwei Mietern ein paar Wochen frei ist, fällt nicht darunter. Das ServicePortal weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht jede Art von Leerstand oder Weitervermietung zwangsläufig gegen das Gesetz verstößt.

Wie meldest du eine leerstehende Wohnung?

Eine leerstehende Wohnung meldest du am einfachsten über das Hinweisformular im ServicePortal Berlin. Das Formular führt Schritt für Schritt durch die Meldung, du kannst Fotos anhängen und bei Bedarf eine Eingangsbestätigung bekommen. Der Hinweis landet beim Bezirksamt, in dem die Wohnung liegt, und wird dort geprüft. Gebühren fallen nicht an.

Alternativ nehmen die Wohnungsämter Hinweise telefonisch, per Post oder persönlich entgegen. Eine Rückmeldung zum Stand des Verfahrens bekommst du nicht: Aus Datenschutzgründen geben die Behörden Hinweisgebern keine Auskunft. Für die Prüfung hilft alles, was die Wohnung eindeutig macht – Adresse, Vorder- oder Hinterhaus, Etage, Lage im Stockwerk und seit wann dir der Leerstand auffällt.

Kannst du Leerstand anonym melden?

Ja, eine anonyme Meldung ist in Berlin möglich. Im Hinweisformular ist die Angabe der Absenderdaten nicht erforderlich, schreibt der Senat in seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/25482 vom 27. März 2026. Davon werde auch oft Gebrauch gemacht, ebenso bei telefonischen oder schriftlichen Hinweisen. Der Senat kündigte an zu prüfen, ob das Formular einen klarstellenden Hinweis zur Anonymität bekommt.

Das Risiko für Mieterinnen und Mieter, die einen Verdacht melden, bewertet der Senat als «sehr gering». Den Bezirken waren keine Fälle mit rechtlichen Folgen für Meldende bekannt, dem Senat ein Fall. Bei einer Akteneinsicht durch Eigentümer können Daten von Anzeigenden geschwärzt oder entnommen werden. Allerdings lässt schon eine Sachverhaltsschilderung manchmal Rückschlüsse auf die Person zu – wer im selben Haus wohnt, sollte das bedenken.

Was gilt außer Leerstand als Zweckentfremdung?

Zweckentfremdung von Wohnraum umfasst in Berlin neben dem Leerstand fünf weitere Fälle, die das Bezirksamt Mitte nach § 2 Abs. 1 ZwVbG aufzählt: Kurzzeitvermietung als Ferienwohnung oder Zimmervermietung, Vermietung als Schlafstelle oder Massenunterkunft, überwiegend gewerbliche oder berufliche Nutzung etwa als Praxis, Umbauten, nach denen die Wohnung nicht mehr zum Wohnen taugt, und der Abriss von Wohnraum. Wer Wohnraum abreißen will, braucht deshalb auch eine Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsrecht.

Für Ferienwohnungen gelten eigene Regeln mit Registriernummer und 90-Tage-Grenze bei Nebenwohnungen. Die Details stehen im Ratgeber Zweckentfremdung in Berlin: Airbnb-Regeln.

Welche Bußgelder drohen bei Leerstand?

Für zweckfremden Leerstand von mehr als drei Monaten sollen die Bezirke laut Mitteilung Nr. 1/2026 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 12. März 2026 in der Regel 1.500 bis 2.500 Euro je Wohnung und Monat ansetzen. In besonders schweren Fällen sind bis zu 500.000 Euro möglich. Die Behörde berücksichtigt dabei auch, wie lange und wie stark der Wohnungsmarkt belastet wurde.

Regel-Bußgelder bei Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin (Mitteilung Nr. 1/2026 der Senatsverwaltung vom 12. März 2026)
Verstoß ohne Genehmigung Regelrahmen je Wohnung
Leerstand länger als drei Monate 1.500 bis 2.500 Euro pro Monat
Ferienwohnung, Zimmervermietung, Schlafstellen 1.500 bis 2.500 Euro pro Monat
Gewerbliche oder berufliche Nutzung 1.500 bis 2.500 Euro pro Monat
Umbau, sodass kein Wohnraum mehr bleibt 2.500 bis 10.000 Euro
Abriss von Wohnraum 25.000 bis 100.000 Euro (trotz Ablehnung: 50.000 bis 125.000 Euro)
Besonders schwere Fälle bis 500.000 Euro

Wie viel Leerstand kennen die Bezirke?

Eine vollständige Leerstandszahl für Berlin gibt es nicht, weil die Bezirke Gebäude nicht systematisch kontrollieren können. Tempelhof-Schöneberg nannte im Oktober 2025 rund 340 bekannte leerstehende Wohnungen (Drucksache 19/24103). Von 2015 bis 30. September 2025 leitete der Bezirk 7.635 Ermittlungsverfahren nach dem Zweckentfremdungsrecht ein, davon 2.057 seit Januar 2024. In 973 Fällen forderte er die Rückführung zu Wohnzwecken unter Androhung eines Zwangsgelds, die verhängten Bußgelder summierten sich auf 852.670 Euro.

Wie langsam solche Verfahren laufen können, zeigt die Graefestraße 77 in Kreuzberg: Laut Senatsantwort vom 3. Dezember 2025 gab es dort 2023 und 2024 Verfahren wegen Leerstandsverdachts, die nach Vorlage von Mietverträgen eingestellt wurden; neue Ermittlungen liefen Ende 2025. Leerstandsgenehmigungen lagen keine vor.

Wie es weitergeht

Die Senatsverwaltung will die Ausführungsvorschriften zum Zweckentfremdungsverbot wegen Änderungen im Wohnraumsicherungsgesetz und der EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung überarbeiten; bis dahin gelten die Bußgeldrahmen vom 12. März 2026. Wer heute Leerstand bemerkt, kann ihn jederzeit über das ServicePortal melden. Mehr zu Mieten und Wohnraum in Berlin bündelt das Ressort Wohnen.

Häufige Fragen zum Melden von Leerstand

Wer ist für Leerstandsmeldungen in Berlin zuständig?

Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Bezirk die Wohnung liegt, meist das Wohnungsamt mit einer eigenen Arbeitsgruppe Zweckentfremdung. Das Online-Formular im ServicePortal Berlin leitet deinen Hinweis automatisch an das richtige Bezirksamt weiter. Du kannst dich aber auch direkt an das Wohnungsamt wenden, telefonisch, per Post oder persönlich. Die Kontaktdaten aller zwölf Bezirke stehen auf der Seite der Dienstleistung im ServicePortal.

Erfährt der Vermieter, wer den Leerstand gemeldet hat?

In der Regel nicht. Du kannst ohne Namen melden, das Formular verlangt keine Absenderdaten. Gibst du deinen Namen an und beantragt der Eigentümer Akteneinsicht, können Angaben zu Anzeigenden geschwärzt oder entnommen werden. Der Senat bewertet das Risiko für Meldende als sehr gering. Vorsicht ist trotzdem angebracht, wenn deine Schilderung so genau ist, dass sie nur von einer bestimmten Nachbarin stammen kann.

Ist jede leere Wohnung ein Fall für das Bezirksamt?

Nein. Verboten ist erst ein Leerstand ohne Genehmigung von mehr als drei Monaten, bei Sanierungsarbeiten von mehr als zwölf Monaten. Für längere Sanierungen kann der Eigentümer eine Leerstandsgenehmigung beantragen. Kurze Leerstände beim Mieterwechsel sind normal. Melden lohnt sich vor allem, wenn eine Wohnung über viele Monate erkennbar unbewohnt ist und keine Bauarbeiten zu sehen sind.

Was passiert nach einer Meldung?

Das Bezirksamt prüft den Hinweis und kann ein Ermittlungsverfahren einleiten, den Eigentümer zur Auskunft auffordern und die Rückführung zu Wohnzwecken anordnen, notfalls mit Zwangsgeld. Zusätzlich drohen Bußgelder, in der Regel 1.500 bis 2.500 Euro je Wohnung und Monat. Über den Ausgang erfährst du als Hinweisgeber nichts, weil die Behörden aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.

Quellen

Ida Nagel

Redakteurin Gesellschaft & Wohnen

Hallo, ich bin Ida, und bei BerlinEcho bin ich zuständig für Gesellschaft und Wohnen – also für die Themen, die im Alltag meiner Mitmenschen am meisten präsent sind: Wo finde ich eine Wohnung, die ich mir leisten kann? …

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