VHS Berlin 📅 18. Mai 2026 ⏱ 11 Min. 👁 99 Aufrufe

Integrationskurs Berlin – BAMF, Kosten, Anbieter 2026

Integrationskurs Berlin: Alle Infos zu BAMF-Antrag, Kostenübernahme, Anbietern wie der VHS, den Prüfungen DTZ & LiD und Ihrer Anmeldung für 2026.

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Ein Integrationskurs in Berlin ist für viele neu zugezogene Menschen der zentrale Baustein für einen erfolgreichen Start in der deutschen Hauptstadt. Er vermittelt nicht nur grundlegende bis fortgeschrittene Deutschkenntnisse bis zum Niveau B1, sondern auch wichtiges Wissen über die deutsche Rechtsordnung, Kultur und Geschichte. Organisiert und gefördert wird dieses Programm vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), um die Integration in die Gesellschaft zu erleichtern. Ob Sie zur Teilnahme verpflichtet sind, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie eine Befreiung beantragen können, sind entscheidende Fragen. Dieser umfassende Ratgeber für das Jahr 2026 führt Sie durch alle wichtigen Schritte: von der Beantragung des Berechtigungsscheins über die Auswahl des richtigen Anbieters in Ihrem Berliner Bezirk bis hin zum erfolgreichen Abschluss mit den Prüfungen "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD). Ein Integrationskurs in Berlin ist mehr als nur ein Sprachkurs – er ist Ihr offizieller Wegweiser für das Leben in Deutschland. Wir erklären Ihnen den gesamten Prozess für den Integrationskurs Berlin detailliert.

Was genau beinhalten die 700 Stunden eines BAMF-Integrationskurses in Berlin?

Kurz: Der allgemeine Integrationskurs besteht aus 700 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Diese teilen sich auf in einen 600-UE-Sprachkurs (Niveau A1 bis B1) und einen 100-UE-Orientierungskurs über deutsche Politik, Geschichte und Gesellschaft.

Der Aufbau des allgemeinen Integrationskurses ist klar strukturiert, um Sie systematisch an die deutsche Sprache und Gesellschaft heranzuführen. Der Hauptteil ist der Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten. Er ist in sechs Module à 100 UE unterteilt, die Sie schrittweise von den Anfängerstufen A1 und A2 bis zum Zielniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) führen. Die Themen sind praxisorientiert und umfassen alltägliche Situationen wie Einkaufen, Arztbesuche, Wohnungssuche, Kommunikation mit Behörden und das Verfassen von E-Mails und Briefen.

Im Anschluss an den Sprachkurs folgt der 100-stündige Orientierungskurs. Hier werden die wesentlichen Aspekte des Lebens in Deutschland behandelt. Die drei Hauptmodule sind "Politik in der Demokratie" (z.B. Grundgesetz, Wahlen), "Geschichte und Verantwortung" (z.B. deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert) und "Mensch und Gesellschaft" (z.B. Bildungssystem, Werte, Zusammenleben). Für spezielle Zielgruppen gibt es zudem besondere Kursformate, wie Jugend-, Frauen-, Eltern- oder Alphabetisierungskurse, die bis zu 1.300 Unterrichtseinheiten umfassen können, um auf individuelle Bedürfnisse einzugehen.

Wann wird ein Integrationskurs zur Pflicht und welche Rolle spielt die Ausländerbehörde?

Kurz: Eine Teilnahmepflicht besteht oft für neu einreisende Ausländer aus Nicht-EU-Staaten mit einem bestimmten Aufenthaltstitel oder für Empfänger von Bürgergeld. Die Berliner Ausländerbehörde stellt die Verpflichtung bei der Erteilung des Titels fest und händigt den Berechtigungsschein aus.

Die Teilnahme an einem Integrationskurs kann entweder ein Recht (Anspruch) oder eine gesetzliche Verpflichtung sein. Gemäß § 44a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) werden Sie in der Regel zur Teilnahme verpflichtet, wenn Sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (z.B. zum Familiennachzug, aus humanitären Gründen) und sich nicht auf einfache Weise auf Deutsch verständigen können. Diese Feststellung trifft die zuständige Ausländerbehörde in Berlin bei der Erteilung Ihres Aufenthaltstitels. In diesem Fall erhalten Sie die Teilnahmeberechtigung mit dem Vermerk der Verpflichtung direkt von der Behörde.

Auch das Jobcenter oder das Sozialamt kann Sie zur Teilnahme verpflichten, wenn Sie Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen und Ihre Sprachkenntnisse für eine Arbeitsaufnahme nicht ausreichen. Eine Weigerung, an einem verpflichtenden Kurs teilzunehmen, kann negative Konsequenzen haben. Dazu gehören mögliche Kürzungen der Sozialleistungen um bis zu 30% oder Nachteile bei der späteren Beantragung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis.

Wie beantrage ich den Berechtigungsschein für einen Integrationskurs beim BAMF in Berlin Schritt für Schritt?

Kurz: Füllen Sie den "Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs" aus, fügen Sie eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels und Passes bei und senden Sie alles an die zuständige BAMF-Regionalstelle. Bei einer Verpflichtung erhalten Sie den Schein direkt von der Ausländerbehörde.

Wenn Sie nicht zur Teilnahme verpflichtet wurden, aber einen Anspruch haben oder freiwillig teilnehmen möchten (z.B. als EU-Bürger), müssen Sie selbst einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Folgen Sie diesen Schritten:

  1. Antragsformular besorgen: Laden Sie das Formular "Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs" von der offiziellen Webseite des BAMF herunter.
  2. Antrag ausfüllen: Tragen Sie Ihre persönlichen Daten sorgfältig und gut leserlich ein.
  3. Dokumente kopieren: Erstellen Sie eine gut lesbare Kopie Ihres Passes oder Personalausweises sowie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels (z.B. die eAT-Karte).
  4. Antrag absenden: Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Kopien per Post an die für Berlin zuständige Regionalstelle des BAMF. Die genaue Adresse finden Sie auf der BAMF-Webseite.
  5. Auf Antwort warten: Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Bei positivem Bescheid erhalten Sie den "Berechtigungsschein zum Integrationskurs" per Post. Dieser ist in der Regel ein Jahr gültig.
  6. Kursträger suchen: Mit diesem Schein können Sie sich bei einem zugelassenen Kursträger in Berlin anmelden.

Die Anmeldung bei einem Kursträger sollte zeitnah erfolgen, da die Gültigkeit des Scheins begrenzt ist.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine vollständige Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen?

Kurz: Eine vollständige Befreiung von den Kurskosten erhalten Sie, wenn Sie Bürgergeld (früher ALG II), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch bei einem nachweislich geringen Einkommen kann ein Antrag auf Kostenbefreiung direkt beim BAMF gestellt werden.

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Der Integrationskurs ist nicht für jeden kostenlos, aber es gibt umfassende Möglichkeiten der Kostenübernahme. Eine vollständige Kostenbefreiung wird gewährt, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (nach SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Auch wenn Sie keine dieser Leistungen erhalten, aber dennoch über ein sehr geringes Einkommen verfügen (z.B. durch Wohngeldbezug oder Befreiung von Kita-Kosten), können Sie einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Dies wird als besonderer Härtefall geprüft. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Kursabschnitts beim BAMF eingereicht werden. Dafür benötigen Sie das entsprechende Antragsformular sowie aktuelle Nachweise (z.B. den vollständigen Leistungsbescheid vom Jobcenter). Der Kursträger hilft Ihnen in der Regel bei der Antragstellung.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Kursen bei der VHS Berlin und privaten Anbietern?

Kurz: Die Berliner Volkshochschulen (VHS Berlin) sind öffentliche Träger mit einem breiten, oft kostengünstigen Angebot in allen Bezirken. Private Sprachschulen bieten möglicherweise flexiblere Kurszeiten, kleinere Gruppen oder speziellere pädagogische Konzepte.

In Berlin gibt es eine Vielzahl von staatlich zugelassenen Anbietern für Integrationskurse. Die größte Wahlmöglichkeit besteht zwischen den Volkshochschulen und privaten Sprachschulen. Die VHS Berlin ist als öffentliche Einrichtung in allen zwölf Bezirken präsent und gilt als verlässlicher Partner mit einem sehr großen Kursangebot. Die Kurse dort folgen einem standardisierten Curriculum und sind oft die erste Anlaufstelle. Private Träger, wie zum Beispiel Berlitz, die Carl Duisberg Centren oder kleinere lokale Sprachschulen, können andere Schwerpunkte setzen. Vorteile können hier kleinere Lerngruppen, intensivere Betreuung, modernere Räumlichkeiten oder flexiblere Unterrichtszeiten (z.B. Abendkurse) sein. Wichtig ist bei allen Anbietern, dass sie eine Zulassung vom BAMF besitzen. Nur dann ist die finanzielle Förderung und die offizielle Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet. Es empfiehlt sich, vor der Anmeldung mehrere Anbieter zu besuchen, den obligatorischen Einstufungstest zu absolvieren und sich persönlich beraten zu lassen, um den passenden Kurs für die eigenen Bedürfnisse zu finden.

Wie laufen die Abschlussprüfungen DTZ und 'Leben in Deutschland' in Berlin ab?

Kurz: Der Kurs schließt mit zwei Tests ab. Der "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) prüft Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen bis zum B1-Niveau. Der Test "Leben in Deutschland" (LiD) ist ein Multiple-Choice-Test mit 33 Fragen zum Inhalt des Orientierungskurses.

Um das begehrte "Zertifikat Integrationskurs" zu erhalten, müssen Sie am Ende des Kurses zwei separate Prüfungen erfolgreich ablegen. Die erste ist der Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ). Er besteht aus einem schriftlichen Teil von 100 Minuten (Hören und Lesen, Schreiben) und einer mündlichen Prüfung von circa 15 Minuten, die meist als Paarprüfung stattfindet. Ziel ist das Erreichen des Niveaus B1. Wenn Sie die B1-Stufe knapp verfehlen, wird Ihnen das A2-Niveau bescheinigt, was jedoch für einige aufenthaltsrechtliche Ziele nicht ausreicht.

Die zweite Prüfung ist der Test "Leben in Deutschland" (LiD). Dieser Test bezieht sich auf die Inhalte des Orientierungskurses. Sie erhalten einen Fragebogen mit 33 Multiple-Choice-Fragen aus einem Gesamtkatalog von 310 Fragen (300 allgemein, 10 bundeslandspezifisch für Berlin). Um zu bestehen, müssen Sie innerhalb von 60 Minuten mindestens 15 Fragen richtig beantworten. Wenn Sie 17 oder mehr Fragen korrekt beantworten, gilt der Test auch als bestandener Einbürgerungstest. Nach erfolgreichem Abschluss beider Prüfungen stellt das BAMF das offizielle Zertifikat aus.

Häufig gestellte Fragen zum Integrationskurs Berlin

Was kostet ein Integrationskurs?

Für Selbstzahler beträgt der Kostenbeitrag seit dem 1. August 2022 genau 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit (UE). Ein allgemeiner Integrationskurs mit 700 UE kostet somit insgesamt 1.603 Euro. Dieser Betrag wird in der Regel pro Kursmodul (100 UE) fällig, also 229 Euro pro Modul. Personen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder finanziell bedürftig sind, können auf Antrag vollständig von den Kosten befreit werden.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können verschiedene Gruppen. Einen gesetzlichen Anspruch haben in der Regel neu eingereiste Ausländer mit einem dauerhaften Aufenthaltstitel, Spätaussiedler und deren Familienangehörige. Auch EU-Bürger sowie Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive können zur Teilnahme zugelassen werden. Für bestimmte Personenkreise, insbesondere bei Bezug von Bürgergeld oder mangelnden Sprachkenntnissen, kann die Teilnahme auch verpflichtend sein.

Was ist DTZ?

DTZ ist die Abkürzung für "Deutsch-Test für Zuwanderer". Es ist die offizielle Abschlussprüfung des Sprachkursteils im Integrationskurs. Der Test prüft die Sprachkompetenzen auf den Niveaus A2 und B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Das Bestehen auf dem Niveau B1 ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und für die Einbürgerung in Deutschland.

Wo finde ich Träger?

Zugelassene Träger für einen Integrationskurs in Berlin finden Sie am einfachsten über das Online-Portal BAMF-NAvI des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Dort können Sie nach Postleitzahl oder Stadtteil suchen und erhalten eine Liste aller Anbieter in Ihrer Nähe, inklusive Kontaktdaten. Bekannte Träger sind die Berliner Volkshochschulen (VHS), aber auch zahlreiche private Sprachschulen wie Berlitz, die FONS Akademie oder das Goethe-Institut.

Wie lange dauert er?

Die Dauer eines allgemeinen Integrationskurses hängt vom Kursmodell ab. Ein Vollzeitkurs (ca. 20-25 UE pro Woche) dauert in der Regel etwa sieben bis acht Monate. Wenn Sie einen Teilzeitkurs besuchen, zum Beispiel am Abend oder am Wochenende, kann sich die Dauer auf 12 bis 15 Monate oder länger erstrecken. Spezialkurse mit mehr Unterrichtseinheiten, wie Alphabetisierungskurse, dauern entsprechend länger.

Geld zurück bei Bestehen?

Ja, Selbstzahler können eine Rückerstattung von 50% ihrer gezahlten Kursgebühren erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Abschlussprüfungen (DTZ mit B1 und den Test "Leben in Deutschland") erfolgreich bestehen und der Zeitpunkt der Ausstellung Ihres Berechtigungsscheins nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Um die Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie einen formellen Antrag beim BAMF stellen.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Fazit: Der Integrationskurs in Berlin im Überblick

Der Integrationskurs in Berlin ist ein fundamentaler und gut strukturierter Weg, um in der deutschen Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Er bietet weit mehr als nur Sprachunterricht und ist für viele Zuwanderer der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration. Der Prozess von der Beantragung der Berechtigung über die Wahl des richtigen Trägers – sei es die VHS Berlin oder ein privater Anbieter – bis zu den Abschlussprüfungen ist klar geregelt. Dank der finanziellen Förderung durch das BAMF ist der Zugang auch für Menschen mit geringem Einkommen gesichert. Die erfolgreiche Teilnahme erleichtert nicht nur den Alltag, sondern ist auch eine wichtige Voraussetzung für die Verfestigung des Aufenthalts. Weitere nützliche Informationen zu behördlichen Angelegenheiten finden Sie in unserem großen Service Berlin Bereich.

Stand: 2026 · Alle Angaben gewissenhaft recherchiert.

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✍ Über den Autor
Redakteurin Kultur & Meinung

Ich bin Ariane, und ich schreibe das, was andere vielleicht nicht schreiben wollen: klare Meinungen. Bei BerlinEcho verantworte ich Kultur und Meinung – und ja, das passt gut zusammen, denn Kultur ohne Haltung ist Dekoration. Berlin ist kulturell einzigartig – das Theaterleben, die Literaturszene, die Kunsträume in Hinterhöfen. Ich besuche Premieren und Ausstellungseröffnungen, schreibe Kritiken, die tatsächlich etwas sagen, und zeige auch, wenn etwas nicht funktioniert. In meiner Kolumne geht es um Dinge, die mir auffallen – gesellschaftliche Widersprüche, Berliner Eigenheiten, manchmal auch einfach Dinge, die mich beschäftigen. Ob das beim Lesen Zustimmung oder Widerspruch auslöst: beides ist mir recht, solange es eine echte Reaktion ist. Für Pressematerialien, Einladungen und Diskussionen bin ich über Twitter oder Instagram erreichbar.

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