Steigende Mieten und Energiekosten stellen viele Haushalte in Berlin vor finanzielle Herausforderungen. Besonders in Bezirken wie Marzahn-Hellersdorf ist ein verlässlicher Mietzuschuss für viele Bürgerinnen und Bürger unerlässlich. Das Wohngeld Marzahn, seit 2023 als „Wohngeld Plus“ reformiert, bietet hier eine wichtige Unterstützung. Es hilft, die Wohnkosten tragbar zu halten, ohne dass man auf Bürgergeld angewiesen ist. Doch der Weg zur Bewilligung kann komplex sein: Welches Amt ist zuständig, welche Unterlagen werden benötigt und wie lange dauert die Bearbeitung? Dieser Service-Artikel für berlinecho.de beantwortet alle wichtigen Fragen rund um den Antrag, die Anspruchsvoraussetzungen und die zuständige Wohngeldstelle in Marzahn. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, damit Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld Marzahn erfolgreich geltend machen können.
Wohngeldstelle Marzahn: Wo finde ich Adresse, Kontakt und Sprechzeiten?
Kurz: Die zuständige Wohngeldstelle für den gesamten Bezirk Marzahn-Hellersdorf befindet sich im Bezirksamt an der Riesaer Straße 94, 12627 Berlin. Sie ist per Telefon, E-Mail und zu den angegebenen Sprechzeiten erreichbar. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Wohngeld Marzahn ist die Wohngeldstelle des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf. Sie ist für alle fünf Ortsteile – Marzahn, Hellersdorf, Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf – zuständig. Es ist wichtig, sich ausschließlich an diese Stelle zu wenden, da andere Bürgerämter Ihren Antrag nicht bearbeiten können.
Kontaktdaten der Wohngeldstelle Marzahn-Hellersdorf:
- Anschrift: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Abteilung Soziales, Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
- Telefon: (030) 115 (Bürgertelefon) oder spezifische Durchwahlen auf der Bezirksamts-Website
- E-Mail: wohngeld@ba-mh.berlin.de
- Website: berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/
Sprechzeiten und Erreichbarkeit:
Die persönlichen Sprechzeiten sind in der Regel auf Dienstag und Donnerstag beschränkt, oft nur vormittags. Es ist dringend ratsam, vor einem Besuch die aktuelle Webseite des Bezirksamtes zu prüfen, da sich Öffnungszeiten kurzfristig ändern können. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige telefonische oder online Terminvereinbarung empfohlen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln eignen sich die Buslinien X69 und 197 (Haltestelle Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.) oder die U-Bahnlinie U5 (Bahnhof Louis-Lewin-Straße).
Wie kann ich Wohngeld in Marzahn Schritt für Schritt beantragen?
Kurz: Der Antragsprozess umfasst vier Schritte: 1. Antragsformulare besorgen (online oder im Amt), 2. Alle notwendigen Unterlagen zusammenstellen, 3. Den Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben, 4. Den Antrag online, per Post oder persönlich einreichen.
Der Prozess zur Beantragung von Wohngeld in Marzahn ist standardisiert, erfordert aber Sorgfalt und Vollständigkeit, um Verzögerungen zu vermeiden. Gehen Sie am besten wie folgt vor:
- Formulare beschaffen: Den „Antrag auf Mietzuschuss“ sowie eventuell notwendige Zusatzformulare (z.B. für Selbstständige) können Sie auf der Webseite des Service-Portals Berlin herunterladen. Alternativ erhalten Sie die Vordrucke auch direkt bei der Wohngeldstelle in der Riesaer Straße.
- Unterlagen zusammenstellen: Sammeln Sie alle in Abschnitt 5 genannten Dokumente. Wichtig ist, dass Sie von allen Originalen Kopien anfertigen, da Sie diese für Ihre Unterlagen behalten sollten.
- Antrag ausfüllen: Nehmen Sie sich Zeit und füllen Sie das Formular sorgfältig und wahrheitsgemäß aus. Unklare oder fehlende Angaben führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungsdauer erheblich. Bei Unsicherheiten bieten Sozialberatungsstellen Hilfe an.
- Antrag einreichen: Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Antrag abzugeben. Am schnellsten und sichersten ist der digitale Weg über das Service-Portal Berlin. Alternativ können Sie den Antrag per Post an die Wohngeldstelle senden (Einschreiben empfohlen) oder ihn persönlich während der Sprechzeiten abgeben bzw. in den Hausbriefkasten des Bezirksamtes einwerfen.
Nach der Einreichung erhalten Sie in der Regel eine Eingangsbestätigung. Der Wohngeldanspruch gilt ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist.
Wer hat in den Stadtteilen von Marzahn-Hellersdorf Anspruch auf Wohngeld?
Kurz: Anspruchsberechtigt sind Personen, deren Einkommen nicht zur Deckung der Wohnkosten ausreicht. Dazu zählen Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum (Lastenzuschuss), insbesondere Rentner, Familien, Geringverdiener und Alleinerziehende. Bestimmte Transferleistungsempfänger sind ausgeschlossen.
Grundsätzlich kann jeder Haushalt in Marzahn, Hellersdorf, Biesdorf, Kaulsdorf oder Mahlsdorf Wohngeld beantragen, der zur Miete oder im eigenen Eigentum wohnt und dessen Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Der entscheidende Faktor ist, dass Sie keine sogenannten Transferleistungen beziehen, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden. Hierzu zählen vor allem Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe.
Typische anspruchsberechtigte Gruppen sind:
- Mieterinnen und Mieter: Sie können einen Mietzuschuss beantragen.
- Eigentümerinnen und Eigentümer: Für selbstgenutzten Wohnraum (Haus oder Eigentumswohnung) gibt es den sogenannten Lastenzuschuss, der bei der Tilgung von Krediten hilft.
- Rentnerinnen und Rentner: Viele Senioren mit kleiner Rente haben einen Anspruch.
- Familien und Alleinerziehende: Besonders Haushalte mit Kindern und geringem Erwerbseinkommen profitieren.
- Studierende und Auszubildende: Ein Anspruch besteht nur, wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Dies ist oft der Fall bei einem Zweitstudium, einem Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund oder bei Überschreitung der Altersgrenze.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie den vorläufigen Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nutzen.

Wie hoch fällt das Wohngeld in Marzahn aus? (Mietstufe & Beispiel)
Kurz: Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der zuschussfähigen Miete. Berlin, und somit auch Marzahn, ist in die höchste Mietstufe VII eingestuft, was zu höheren Zuschüssen führt.
Die exakte Berechnung des Wohngeldes ist komplex und wird von der Wohngeldstelle vorgenommen. Die drei Hauptfaktoren sind:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder: Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher ist der Bedarf.
- Monatliches Gesamteinkommen: Hierzu zählen alle steuerpflichtigen Einnahmen aller Haushaltsmitglieder (z.B. Gehalt, Rente, Mieteinnahmen), von denen Freibeträge abgezogen werden.
- Zuschussfähige Miete: Dies ist nicht zwangsläufig Ihre tatsächliche Miete. Es gibt Höchstbeträge, die je nach Haushaltsgröße und Mietstufe der Gemeinde festgelegt sind.
Für die Berechnung der Miete ist die Mietstufe entscheidend. Sie spiegelt das durchschnittliche Mietniveau einer Kommune wider. Ganz Berlin, einschließlich des Bezirks Marzahn-Hellersdorf, wurde für 2026 in die höchste Mietstufe VII eingeteilt. Das bedeutet, dass in Berlin höhere Mieten als Bemessungsgrundlage akzeptiert werden als in günstigeren Regionen Deutschlands.
Vereinfachtes Rechenbeispiel (fiktiv, dient nur der Veranschaulichung):
Ein Rentner-Ehepaar in Marzahn hat ein Gesamteinkommen von 1.800 € und eine Kaltmiete von 650 €. Nach der Wohngeldformel und unter Berücksichtigung der Mietstufe VII könnte sich ein monatlicher Mietzuschuss von beispielsweise 250 € ergeben. Dies ist jedoch nur eine Schätzung. Die genaue Höhe kann nur die Wohngeldstelle ermitteln.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag bei der Wohngeldstelle Marzahn?

Kurz: Erforderlich sind der ausgefüllte Antrag, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, ein aktueller Mietvertrag mit Nachweis der Mietzahlung, Meldebescheinigungen und Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder. Je nach Situation können weitere Dokumente hinzukommen.
Die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ist der Schlüssel zu einer schnellen Bearbeitung. Unvollständige Anträge führen unweigerlich zu Verzögerungen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente in Kopie einreichen. Die Wohngeldstelle Marzahn benötigt in der Regel folgende Nachweise:
Grundlegende Dokumente:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Mietzuschuss
- Kopie des Mietvertrags und des letzten Mieterhöhungsschreibens
- Nachweise über die Mietzahlungen der letzten drei Monate (z.B. Kontoauszüge)
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (z.B. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Rentenbescheid, BAföG-Bescheid)
- Kopie der Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) aller Personen im Haushalt
Zusätzliche Dokumente je nach Lebenssituation:
- Bei Kindern: Geburtsurkunden, Nachweis über Kindergeld
- Bei Studierenden/Auszubildenden: Immatrikulationsbescheinigung, BAföG-Ablehnungsbescheid
- Bei Selbstständigen: Letzter Steuerbescheid, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Bei Eigentümern (für Lastenzuschuss): Grundbuchauszug, Nachweise über Belastungen (Kreditverträge)
- Bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis
Es ist ratsam, im Zweifelsfall lieber ein Dokument zu viel als zu wenig einzureichen.
Wie lange ist die Bearbeitungsdauer in Marzahn und gibt es einen Vorschuss?
Kurz: Die Bearbeitungszeit in der Wohngeldstelle Marzahn beträgt aufgrund des hohen Antragsaufkommens oft mehrere Monate, teilweise drei bis sechs. Wenn ein Anspruch offensichtlich besteht und die Bearbeitung sich verzögert, kann ein Vorschuss auf das Wohngeld beantragt werden.
Eine der häufigsten Sorgen von Antragstellern ist die lange Wartezeit. Seit der Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 ist die Zahl der Anträge stark gestiegen, was die Berliner Bezirksämter, einschließlich Marzahn-Hellersdorf, vor große Herausforderungen stellt. Planen Sie daher realistisch mit einer Bearbeitungsdauer von drei bis sechs Monaten. In Einzelfällen kann es auch länger dauern, insbesondere wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen.
Um die finanzielle Notlage während der Wartezeit zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind in § 23 Abs. 3 WoGG geregelt. Ein Vorschuss kann gewährt werden, wenn:
- der Wohngeldanspruch dem Grunde nach besteht (also sehr wahrscheinlich ist).
- die Berechnung der genauen Höhe noch Zeit in Anspruch nimmt.
- Sie den Vorschuss formlos schriftlich bei der Wohngeldstelle beantragen.
Der Vorschuss wird auf den späteren Wohngeldbetrag angerechnet. Es ist eine wichtige Überbrückungshilfe, die Sie aktiv anfragen sollten, wenn Sie nach etwa acht Wochen noch keinen Bescheid erhalten haben und die Mietzahlung schwierig wird.
Wohngeld oder Bürgergeld: Welcher Zuschuss ist in Marzahn der richtige für mich?
Kurz: Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, wenn Ihr Einkommen ansonsten für den Lebensunterhalt ausreicht. Bürgergeld ist eine Grundsicherung, die den gesamten Lebensunterhalt inklusive Miete abdeckt. Beide Leistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
Es ist entscheidend, den Unterschied zwischen diesen beiden Sozialleistungen zu verstehen, da sie sich gegenseitig ausschließen. Die Wahl hängt von Ihrer individuellen finanziellen Situation ab.
Wohngeld (Mietzuschuss) ist eine Leistung für Haushalte, die zwar arbeiten, eine Rente beziehen oder andere Einkünfte haben, diese aber nicht ausreichen, um die hohe Miete in Marzahn zu bezahlen. Man spricht hier vom Prinzip der „Subsidiarität“: Der Staat hilft gezielt bei den Wohnkosten, den Rest des Lebensunterhalts bestreiten Sie selbst. Wohngeld ist also eine „Hilfe zur Miete“.
Bürgergeld (früher Hartz IV / ALG II) ist hingegen eine umfassende Grundsicherungsleistung. Sie ist für Menschen gedacht, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den gesamten Lebensunterhalt (Essen, Kleidung, Strom, Miete etc.) zu sichern. Das Jobcenter übernimmt hier die kompletten angemessenen Kosten der Unterkunft. Der Bezug von Bürgergeld schließt einen Anspruch auf Wohngeld aus.
Faustregel: Können Sie alle Ihre Rechnungen außer der Miete von Ihrem Einkommen bezahlen? Dann ist Wohngeld wahrscheinlich die richtige Leistung für Sie. Reicht Ihr Einkommen insgesamt nicht zum Leben? Dann sollten Sie einen Anspruch auf Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter in Marzahn-Hellersdorf prüfen lassen.

Häufig gestellte Fragen zu Wohngeld Marzahn
Wo ist die Wohngeldstelle in Marzahn?
Die zuständige Wohngeldstelle für den gesamten Bezirk Marzahn-Hellersdorf befindet sich im Bezirksamt in der Riesaer Straße 94, 12627 Berlin. Dieses Amt ist die zentrale Anlaufstelle für die Stadtteile Marzahn, Hellersdorf, Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf. Es ist wichtig zu beachten, dass andere Bürgerämter im Bezirk keine Wohngeldanträge bearbeiten.
Wie beantrage ich Wohngeld in Marzahn?
Sie können Wohngeld auf drei Wegen beantragen: Am einfachsten geht es online über das Service-Portal des Landes Berlin. Alternativ können Sie die Antragsformulare herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post an die Wohngeldstelle in der Riesaer Straße 94 senden. Die dritte Möglichkeit ist die persönliche Abgabe des Antrags vor Ort während der Sprechzeiten.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Haushalte mit einem geringen Einkommen, das zwar den allgemeinen Lebensunterhalt deckt, aber nicht die hohen Wohnkosten. Dazu gehören typischerweise Rentner, Familien, Alleinerziehende, Geringverdiener und unter bestimmten Umständen auch Studierende. Wer bereits Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Wohnkosten dort bereits enthalten sind.
Wie hoch ist das Wohngeld in Marzahn?
Die Höhe des Wohngeldes ist individuell und hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren Gesamteinkommen und der Höhe der zuschussfähigen Miete ab. Da ganz Berlin in die höchste Mietstufe VII fällt, werden in Marzahn vergleichsweise hohe Mietkosten bei der Berechnung berücksichtigt. Eine genaue Summe kann nur die Wohngeldstelle nach Prüfung aller Unterlagen im Wohngeldbescheid festlegen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die wichtigsten Unterlagen sind der ausgefüllte Antrag, Kopien der Ausweise, der Mietvertrag, Nachweise über die Mietzahlungen der letzten drei Monate (z. B. Kontoauszüge) und lückenlose Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate (z. B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid). Je nach Lebenslage können weitere Dokumente wie eine Immatrikulationsbescheinigung oder ein Schwerbehindertenausweis erforderlich sein.
Wie lange dauert die Bearbeitung in Marzahn?
Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens seit der Wohngeld-Plus-Reform müssen Sie in Marzahn-Hellersdorf mit einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Monaten rechnen. In Einzelfällen kann es auch länger dauern. Bei finanziellen Notlagen während der Wartezeit kann ein formloser Antrag auf einen Vorschuss gestellt werden, wenn ein Anspruch auf Wohngeld sehr wahrscheinlich ist.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Fazit: Wohngeld in Marzahn als wichtige Unterstützung
Das Wohngeld in Marzahn ist eine essenzielle finanzielle Hilfe für viele Bürgerinnen und Bürger, um die Wohnkosten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zu stemmen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem sorgfältig vorbereiteten und vollständigen Antrag, der bei der zuständigen Wohngeldstelle in der Riesaer Straße eingereicht wird. Auch wenn die Bearbeitungszeiten lang sind, lohnt sich der Aufwand, da der Anspruch rückwirkend zum Antragsmonat gilt. Dieser Artikel hat Ihnen alle notwendigen Informationen an die Hand gegeben, von der Antragsstellung bis zu den benötigten Unterlagen. Weitere detaillierte Anleitungen zu behördlichen Anliegen finden Sie in unserem großen Service Berlin Ratgeber. Als Teil des Clusters Wohngeld Berlin bieten wir auch Informationen für andere Bezirke.
Stand: 2026 · Alle Angaben gewissenhaft recherchiert.




