Wohngeld Berlin: Anspruch, Höhe, Antrag und Wohngeldstellen

Inhalt (13 Abschnitte)
- Checkliste: Wohngeld in Berlin beantragen
- Wer hat in Berlin Anspruch auf Wohngeld?
- Wie hoch ist das Wohngeld in Berlin?
- Was hat Wohngeld-Plus geändert – und kommt 2027 eine neue Anpassung?
- Wie beantragst du Wohngeld in Berlin online?
- Welche Wohngeldstelle ist in deinem Bezirk zuständig?
- Welche Unterlagen brauchst du für den Wohngeldantrag?
- Ab wann wird gezahlt, und wie geht es nach der Bewilligung weiter?
- Was musst du während des Bezugs melden?
- Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
- Brauchst du zusätzlich einen WBS?
- Häufige Fragen zum Wohngeld in Berlin
- Quellen
Wohngeld in Berlin beantragst du online im Service-Portal oder schriftlich beim Wohnungsamt oder Bürgeramt deines Bezirks. Ganz Berlin gehört zur Mietenstufe IV: Für eine Person zählen höchstens 511 Euro Bruttokaltmiete. Gezahlt wird ab dem Antragsmonat, meist für zwölf Monate. Wer Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, oder Grundsicherung im Alter bezieht, bekommt kein Wohngeld.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, den Bund und Land Berlin je zur Hälfte bezahlen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch – das Geld kommt aber nur mit Antrag. Zuständig ist nicht eine zentrale Stelle, sondern das Wohnungsamt deines Bezirks. Diese Seite bündelt, was du für den Antrag brauchst, wie die Höhe berechnet wird und welches Amt in welchem Bezirk zuständig ist. Grundlage sind das Service-Portal Berlin, das Wohngeldgesetz und eine Senatsantwort an das Abgeordnetenhaus. .
: Wir haben unsere bisherigen Einzelseiten zu Bezirken, Unterlagen, Höhe und Wohngeld-Plus hier zusammengeführt und alle Angaben neu geprüft. Korrektur: Einige ältere Texte nannten für Berlin die Mietenstufe VII. Richtig ist Mietenstufe IV.
- Mietenstufe: ganz Berlin IV, Höchstbetrag 511 Euro für eine Person, 858 Euro für vier Personen (Anlage 1 WoGG)
- Antrag: online über das Service-Portal oder auf Papier, gebührenfrei
- Beginn: ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt eingeht
- Bewilligung: in der Regel zwölf Monate, höchstens 24 Monate
- Wartezeit: im Dezember 2025 durchschnittlich 13 Wochen, je nach Bezirk 8 bis 21 Wochen
- 2027: keine Erhöhung in Sicht, die Bundesregierung plant Kürzungen
Checkliste: Wohngeld in Berlin beantragen
Vorab prüfen
Antrag und Formulare
Nachweise in Kopie
Nach dem Antrag
berlinecho.de/wohngeld-berlin-beantragen/ · Stand 29.09.2026
Wer hat in Berlin Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss hat, wer in Berlin mit Hauptwohnsitz lebt, eine Wohnung mietet, sie selbst bewohnt und dafür Miete zahlt. Das gilt auch für Untermieter, Genossenschaftsmitglieder und Menschen im Heim. Wer eine selbst genutzte Wohnung oder ein Haus besitzt, beantragt stattdessen den Lastenzuschuss.
Ausgeschlossen ist, wer schon eine Leistung bekommt, in der die Wohnkosten stecken. § 7 WoGG nennt unter anderem Grundsicherungsgeld nach dem SGB II – so heißt das Bürgergeld laut Jobcenter Berlin seit dem 1. Juli 2026 –, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Kommt eine dieser Leistungen nur als Darlehen, entfällt der Ausschluss. Welches Jobcenter für dich zuständig ist, steht in unserer Übersicht zur Jobcenter-Zuständigkeit in Berlin.
Wohngeld kann auch der bessere Weg sein. Reichen Wohngeld und etwa der Kinderzuschlag zusammen, um den Bedarf zu decken, ist Wohngeld nach Angaben des Bundesbauministeriums vorrangig. Studierende und Auszubildende haben nach § 20 WoGG keinen Anspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach zusteht – auch dann, wenn sie wegen des Elterneinkommens nichts bekommen. Kein Anspruch besteht außerdem, wenn das errechnete Wohngeld unter 10 Euro im Monat liegt oder erhebliches Vermögen vorhanden ist (§ 21 WoGG).
Rentnerinnen und Rentner stellen einen großen Teil der Beziehenden: Laut Bundesbauministerium leben bundesweit in 52 Prozent der Wohngeldhaushalte Rentner. Was für sie gilt, etwa beim Grundrentenfreibetrag, erklärt unser Ratgeber Wohngeld für Rentner in Berlin.
Wie hoch ist das Wohngeld in Berlin?
Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus einer gesetzlichen Formel mit drei Größen: Zahl der Haushaltsmitglieder, berücksichtigte Miete und Gesamteinkommen. Einen festen Betrag oder eine feste Einkommensgrenze gibt es deshalb nicht. Für Berlin wichtig ist die Mietenstufe. Die Wohngeldverordnung ordnet die ganze Stadt der Mietenstufe IV zu, einheitlich für alle zwölf Bezirke.
Als Miete zählt nach § 9 WoGG die Bruttokaltmiete: Kaltmiete plus kalte Betriebskosten, ohne Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom und Stellplatz. Angesetzt wird sie nur bis zum Höchstbetrag aus Anlage 1 WoGG. Auf diesen Wert rechnet das Amt nach § 12 WoGG zwei Pauschalen auf: die Klimakomponente und die Entlastung bei den Heizkosten. Beide gibt es unabhängig von deiner tatsächlichen Heizrechnung.
| Haushalt | Höchstbetrag Bruttokaltmiete | Klimakomponente | Entlastung Heizkosten |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 511 Euro | 19,20 Euro | 110,40 Euro |
| 2 Personen | 619 Euro | 24,80 Euro | 142,60 Euro |
| 3 Personen | 737 Euro | 29,60 Euro | 170,20 Euro |
| 4 Personen | 858 Euro | 34,40 Euro | 197,80 Euro |
| 5 Personen | 982 Euro | 39,20 Euro | 225,40 Euro |
| jede weitere Person | plus 119 Euro | plus 4,80 Euro | plus 27,60 Euro |
Die Tabelle zeigt, bis zu welcher Miete das Amt rechnet – nicht, wie viel Wohngeld du bekommst. Liegt deine Miete darüber, bleibt der Rest dein Anteil. Beim Einkommen zählt nicht der Bruttolohn: Vom Jahreseinkommen gehen nach § 16 WoGG je 10 Prozent ab, wenn du Steuern, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung zahlst. Dazu kommen Freibeträge, etwa für Alleinerziehende oder bei Schwerbehinderung. Kindergeld und Kinderzuschlag zählen nicht.
Deinen Anspruch rechnest du am besten mit dem Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesbauministeriums aus, der mit den Werten seit 1. Januar 2025 arbeitet. Der eigene Rechner des Landes ist laut Senatsverwaltung wegen technischer Überarbeitung abgeschaltet, der Antrag ist davon nicht betroffen. Verbindlich rechnet am Ende nur das Wohnungsamt. Rechner mit Werten von 2020 oder 2022 kennen weder Klima- noch Heizkostenkomponente – Finger weg.
Was hat Wohngeld-Plus geändert – und kommt 2027 eine neue Anpassung?
Wohngeld-Plus ist die Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Mit ihr kamen die dauerhafte Heizkostenkomponente und die Klimakomponente, die seither auf die berücksichtigte Miete aufgeschlagen werden. Laut Bundesbauministerium sollte sich damit die Zahl der Wohngeldhaushalte verdreifachen und das Wohngeld für bisherige Beziehende im Schnitt verdoppeln. Zum 1. Januar 2025 folgte die gesetzlich vorgesehene Anpassung im Zwei-Jahres-Rhythmus, mit den Höchstbeträgen aus der Tabelle oben.
Die nächste Anpassung wäre zum 1. Januar 2027 fällig. Beschlossen ist sie nicht – im Gegenteil. Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wohngelds beschlossen: Die Erhöhung soll ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel geändert werden. Der Bundesrat beriet am 25. September 2026 darüber, sein Wohnungsausschuss warnt, mehr als 380.000 Haushalte könnten ihren Anspruch verlieren. Nach dem Bundestag muss die Länderkammer erneut entscheiden.
Für dich heißt das: 2026 bleibt alles wie in der Tabelle. Bescheide, die vor einer Änderung bewilligt sind, sollen laut Bundesregierung bis zum Ende ihrer Laufzeit gelten. Wer einen Anspruch hat, verliert also nichts, wenn er jetzt beantragt. Den Streit um die Pläne haben wir im Bericht zur Bauministerkonferenz in Berlin aufgeschrieben.
Wie beantragst du Wohngeld in Berlin online?
Der Online-Antrag ist ein Formular des Landes Berlin, das du über „Jetzt online erledigen“ auf der Dienstleistungsseite Wohngeld – Mietzuschuss startest. Es fragt Haushalt, Miete und Einkommen ab, nimmt die Nachweise als Datei entgegen und landet automatisch im Fachverfahren deines Bezirks. Gebühren fallen keine an. 2025 gingen nach einer Senatsantwort an das Abgeordnetenhaus berlinweit 114.210 Wohngeldanträge ein, 34,4 Prozent davon online.
Lieber Papier? Das Antragsformular gibt es im Service-Portal als PDF und in jedem Bürgeramt. Ausfüllen, eigenhändig unterschreiben, Kopien der Nachweise beilegen und per Post an das Wohnungsamt oder Bürgeramt deines Bezirks schicken oder dort abgeben. Originale gehören nicht in den Umschlag. Maßgeblich für den Zahlungsbeginn ist der Eingang beim Amt, nicht der Poststempel.
Einen Haken gab es im Sommer: Nach einem IT-Angriff war die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 14. August 2026 an vom Landesnetz getrennt. Seit dem 23. August stehen die Fachverfahren der Bezirke laut Senatskanzlei grundsätzlich wieder zur Verfügung, Verzögerungen seien anfangs möglich. Der Online-Antrag ist wieder erreichbar. Ein digitales Postfach über die BundID gibt es beim Berliner Wohngeld noch nicht, der Senat nennt die Anbindung „in Planung“.
Welche Wohngeldstelle ist in deinem Bezirk zuständig?
Zuständig ist immer der Bezirk, in dem du wohnst. Manche Bezirke nehmen Anträge nur im Wohnungsamt entgegen, andere auch oder ausschließlich in den Bürgerämtern. Die Tabelle nennt die Stellen, die das Service-Portal für den Wohngeldantrag führt, und die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Dezember 2025 laut Senat.
| Bezirk | Antrag abgeben | Ø Bearbeitung Dez. 2025 (Wochen) | Link |
|---|---|---|---|
| Charlottenburg-Wilmersdorf | Wohnungsamt, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin | 17 | Seite des Bezirksamts |
| Friedrichshain-Kreuzberg | Wohnungsamt, Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin | 21 | Seite des Bezirksamts |
| Lichtenberg | Wohnungsamt, Wartenberger Straße 24, 13053 Berlin; Abgabe auch in den Bürgerämtern des Bezirks | 14 | Seite des Bezirksamts |
| Marzahn-Hellersdorf | Wohnungsamt, Brodauer Straße 16–22, 12621 Berlin; Abgabe auch in den vier Bürgerämtern | 11 | Seite des Bezirksamts |
| Mitte | Abgabe in den Bürgerämtern, laut Bezirk auch ohne Termin; Wohngeldberatung Kapweg 3, 13405 Berlin | 10 | Seite des Bezirksamts |
| Neukölln | Wohnungsamt, Blaschkoallee 32, 12359 Berlin; Abgabe auch in den Bürgerämtern | 13 | Seite des Bezirksamts |
| Pankow | Wohnungsamt, Storkower Straße 113, 10407 Berlin; Abgabe auch in den Bürgerämtern | 9 | Seite des Bezirksamts |
| Reinickendorf | Wohnungsamt, Eichborndamm 215, 13437 Berlin | 13 | Seite des Bezirksamts |
| Spandau | Wohnungsamt, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13597 Berlin | 8 | Seite des Bezirksamts |
| Steglitz-Zehlendorf | Wohnungsamt, Auf dem Grat 2, 14195 Berlin; Abgabe auch in den Bürgerämtern | 17 | Seite des Bezirksamts |
| Tempelhof-Schöneberg | Wohnungsamt, Ordensmeisterstraße 15, 12099 Berlin; Abgabe auch in den Bürgerämtern | 9 | Seite des Bezirksamts |
| Treptow-Köpenick | Abgabe in den Bürgerämtern Adlershof, Rathaus Köpenick und Schöneweide; Bearbeitung im Wohnungsamt, Hans-Schmidt-Straße 10, 12489 Berlin | 11 | Seite des Bezirksamts |
Quellen: Standorte laut Service-Portal Berlin, Bearbeitungszeiten aus dem Wohngeldfachverfahren der Bezirke laut Drucksache 19/25882 vom 5. Mai 2026. Berlinweit lag der Schnitt im Dezember 2025 bei 13 Wochen. Treptow-Köpenick meldet auf seiner Seite derzeit etwa zehn Wochen. Wie du mit langen Wartezeiten umgehst und wann ein Vorschuss in Frage kommt, steht im Beitrag Wohngeld-Bearbeitungsdauer in Berlin. Fragen zum Antrag beantwortet die Wohngeldstelle deines Bezirks (Tabelle weiter unten); wo die Bürgerämter liegen, zeigt unser Bürgeramt-Finder.
Welche Unterlagen brauchst du für den Wohngeldantrag?
Für den Wohngeldantrag in Berlin brauchst du Kopien von Ausweis, Mietvertrag, Mietzahlungen und den Einkommensnachweisen aller Haushaltsmitglieder. Die vollständige Liste steht in der Checkliste oben, sie folgt dem Service-Portal. Drei Punkte kosten besonders oft Zeit: eine fehlende Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Mietzahlungen, die nicht zum Mietvertrag passen, und vergessene Einkommen von Mitbewohnern, die zum Haushalt zählen. Im Zweifel reichst du den Antrag trotzdem früh im Monat ein und lieferst fehlende Belege nach – der Antragsmonat zählt.
Ab wann wird gezahlt, und wie geht es nach der Bewilligung weiter?
Wohngeld gibt es ab dem Ersten des Monats, in dem dein Antrag beim Amt eingeht (§ 25 WoGG). Bewilligt wird es in der Regel für zwölf Monate, bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen für bis zu 24 Monate. Für Monate vor dem Antrag gibt es grundsätzlich nichts.
Eine Ausnahme regelt § 25 Absatz 3 WoGG: Hat das Jobcenter oder Sozialamt eine Leistung abgelehnt, beginnt das Wohngeld ab dem Monat, für den die andere Leistung abgelehnt wurde – wenn du den Wohngeldantrag vor Ablauf des Monats stellst, der auf die Kenntnis der Ablehnung folgt. Das Service-Portal spricht knapper von „in der Regel innerhalb von 4 Wochen“. Sicher ist, wer sofort handelt. Details und Beispiele stehen in Wohngeld rückwirkend und Nachzahlung.
Vor dem Ende des Bewilligungszeitraums brauchst du einen Weiterleistungsantrag: Antragsformular, aktuelle Einkommensnachweise oder Verdienstbescheinigung, Mietzahlungsnachweis und, falls sich die Miete geändert hat, das letzte Änderungsschreiben. Das Bundesbauministerium rät, ihn etwa zwei Monate vor Ablauf zu stellen, damit die Zahlung nicht abreißt.
Was musst du während des Bezugs melden?
Während du Wohngeld bekommst, musst du dem Amt nach § 27 WoGG unverzüglich melden, wenn sich nicht nur vorübergehend etwas Wesentliches ändert:
- jemand zieht aus dem Haushalt aus,
- die Miete sinkt um mehr als 15 Prozent gegenüber dem Betrag im Bescheid,
- die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder steigen um mehr als 15 Prozent gegenüber dem Bescheid.
Wer das verschweigt, riskiert Rückforderungen. Es geht auch andersherum: Zieht jemand ein, steigt die berücksichtigte Miete um mehr als 10 Prozent oder sinkt das Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent, kannst du während der laufenden Bewilligung mehr Wohngeld beantragen.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen einen Ablehnungsbescheid legst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein – schriftlich, in einer zugelassenen elektronischen Form oder zur Niederschrift beim Amt (§ 70 VwGO). Die Begründung darf nachkommen. Ablehnungen sind in Berlin häufig: 2025 endeten laut Senat 39.590 Bearbeitungsvorgänge mit einer Ablehnung und 79.626 mit einer Bewilligung. Der Senat zählt dabei Teilzeiträume einzeln, es ist also keine exakte Ablehnungsquote. Typische Gründe und den Ablauf erklärt Wohngeld abgelehnt: Widerspruch und Fristen.
Brauchst du zusätzlich einen WBS?
Wohngeld und Wohnberechtigungsschein sind zwei getrennte Dinge. Wohngeld ist Geld für die Miete, die du schon zahlst. Der WBS ist eine Bescheinigung, mit der du eine geförderte Sozialwohnung mieten darfst. Beide beantragst du beim Wohnungsamt des Bezirks, mit ähnlichen Nachweisen, aber auf getrennten Formularen und nach anderen Einkommensgrenzen. Wie der WBS funktioniert, steht auf unserer Seite Wohnberechtigungsschein in Berlin beantragen.
Häufige Fragen zum Wohngeld in Berlin
Kann ich Wohngeld und Grundsicherungsgeld gleichzeitig bekommen?
Nein. Wer Grundsicherungsgeld (bis Ende Juni 2026 Bürgergeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, ist nach § 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn dort die Wohnkosten berücksichtigt sind. Umgekehrt gilt: Reichen Wohngeld und etwa der Kinderzuschlag zusammen, um den Bedarf zu decken, ist Wohngeld laut Bundesbauministerium vorrangig. Welche Leistung für dich passt, klärst du mit Jobcenter oder Sozialamt und dem Wohngeldrechner des Bundes.
Zählt Kindergeld beim Wohngeld als Einkommen?
Nein. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben bei der Ermittlung des Gesamteinkommens außer Betracht, das bestätigt das Bundesbauministerium. Auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, etwa für eine Klassenfahrt, werden nicht mit dem Wohngeld verrechnet. Im Gegenteil: Wer Wohngeld bezieht, kann für Kinder zusätzlich Bildung und Teilhabe beantragen. Das Land Berlin stellt dafür ein Extrablatt bereit, das du gleich mit dem Wohngeldantrag einreichen kannst.
Wird Wohngeld in Berlin rückwirkend gezahlt?
In der Regel nicht. Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Amt eingeht. Ein Antrag vom 29. Oktober bringt also Geld ab dem 1. Oktober, einer vom 2. November erst ab November. Eine Ausnahme gilt, wenn Jobcenter oder Sozialamt eine Leistung abgelehnt haben: Dann kann das Wohngeld ab dem Monat der abgelehnten Leistung beginnen. Die Fristen dafür stehen im Abschnitt zur Zahlung.
Muss ich Wohngeld jedes Jahr neu beantragen?
Meistens ja. Das Wohngeld soll nach § 25 WoGG für zwölf Monate bewilligt werden, bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen auch für bis zu 24 Monate. Danach brauchst du einen Weiterleistungsantrag mit aktuellen Einkommens- und Mietnachweisen. Das Bundesbauministerium empfiehlt, ihn etwa zwei Monate vor Ablauf zu stellen. Bei durchschnittlich 13 Wochen Bearbeitung in Berlin, Stand Dezember 2025, ist dieser Vorlauf eher knapp.
Steigt das Wohngeld zum 1. Januar 2027?
Nach aktuellem Stand nicht. Das Wohngeldgesetz sieht zwar alle zwei Jahre eine Anpassung vor, zuletzt zum 1. Januar 2025. Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 aber einen Gesetzentwurf beschlossen, der diese Erhöhung aussetzen, die Heizkostenkomponente halbieren und die Berechnungsformel ändern soll. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht: Nach dem Bundestag muss der Bundesrat erneut entscheiden. Bereits bewilligte Bescheide sollen bis zum Ende ihrer Laufzeit gelten.
Quellen
- Service-Portal Berlin: Wohngeld – Mietzuschuss beantragen (abgerufen am 29.09.2026)
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Wohngeld und Wohngeldrechner (abgerufen am 29.09.2026)
- Wohngeldgesetz, Anlage 1: Höchstbeträge, § 12, § 7, § 25, § 27 (Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29.09.2026)
- Wohngeldverordnung, Anlage: Mietenstufen der Gemeinden
- Bundesbauministerium: Fragen und Antworten zum Wohngeld-Plus und Wohngeld-Plus-Rechner ab 1. Januar 2025
- Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/25882: Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen, Antwort vom 5. Mai 2026
- Bundesregierung: Wohngeld wird neu geordnet, 6. Juli 2026
- Bundesrat: Reduzierung des Wohngeldes, Sitzung vom 25. September 2026
- Senatskanzlei: Senatsverwaltungen wieder ans Landesnetz angebunden, 23. August 2026
- Jobcenter Berlin: Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld
- Seiten der zwölf Bezirksämter zu Wohnungsamt und Wohngeld, verlinkt in der Tabelle (abgerufen am 29.09.2026)
Ida Nagel
Redakteurin Gesellschaft & Wohnen
Hallo, ich bin Ida, und bei BerlinEcho bin ich zuständig für Gesellschaft und Wohnen – also für die Themen, die im Alltag meiner Mitmenschen am meisten präsent sind: Wo finde ich eine Wohnung, die ich mir leisten kann? …
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