WBS Berlin 📅 17. Juni 2026 ⏱ 11 Min. 👁 16 Aufrufe

WBS für Alleinerziehende & Familien Berlin

WBS Familien in Berlin: Erfahren Sie alles über Einkommensgrenzen, Freibeträge für Kinder, Wohnungsgrößen und den Antrag für Alleinerziehende. Jetzt informieren!

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Die Suche nach bezahlbarem Wohnraum in Berlin ist für viele eine große Herausforderung. Insbesondere für Haushalte mit Kindern kann die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt schnell zur Belastung werden. Eine wichtige Unterstützung bietet hier der Wohnberechtigungsschein (WBS). Speziell für WBS Familien und Alleinerziehende hat der Berliner Senat Regelungen geschaffen, die den Zugang zu geförderten Wohnungen erleichtern sollen. Diese berücksichtigen die besondere finanzielle Situation und den erhöhten Platzbedarf, der mit Kindern einhergeht. Ob Sie als Paar mit Nachwuchs oder als alleinerziehendes Elternteil auf der Suche sind – der WBS kann der entscheidende Schlüssel zu einer passenden und bezahlbaren Wohnung sein. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Voraussetzungen, die Beantragung und die spezifischen Vorteile, die WBS Familien in der Hauptstadt genießen. Wir beleuchten die Einkommensgrenzen, Freibeträge und den anerkannten Wohnbedarf, damit Sie bestens für Ihren Antrag vorbereitet sind.

Welche Einkommensgrenzen gelten 2026 für WBS Familien in Berlin?

Kurz: Die Einkommensgrenzen für Familien werden durch Freibeträge für jede weitere Person im Haushalt sowie zusätzliche Freibeträge pro Kind deutlich erhöht. Dadurch können Familien ein höheres gemeinsames Jahreseinkommen haben und dennoch WBS-berechtigt sein.

Die Berechnung der WBS-Einkommensgrenze ist für Familien gestaffelt und berücksichtigt die Anzahl der Haushaltsmitglieder. Die Basisgrenze für einen Einpersonenhaushalt liegt im Jahr 2026 bei 18.000 Euro netto jährlich. Für einen Zweipersonenhaushalt erhöht sich diese Grenze auf 27.000 Euro. Für jede weitere Person, die zum Haushalt gehört, kommen weitere 6.000 Euro hinzu. Das Besondere für WBS Familien ist der zusätzliche Kinderfreibetrag: Pro Kind im Haushalt wird die Einkommensgrenze um weitere 800 Euro angehoben. Dies soll sicherstellen, dass die finanziellen Aufwendungen für Kinder die Chance auf eine geförderte Wohnung nicht schmälern.

Ein Rechenbeispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (insgesamt vier Personen) hat folgende Einkommensgrenze:
Grundbetrag (2 Personen): 27.000 €
+ Zuschlag für die 3. Person (1. Kind): 6.000 €
+ Zuschlag für die 4. Person (2. Kind): 6.000 €
+ Kinderfreibetrag (1. Kind): 800 €
+ Kinderfreibetrag (2. Kind): 800 €
= Jährliche Einkommensgrenze: 40.600 €

Maßgeblich ist immer das anrechenbare Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate. Bestimmte Aufwendungen wie gesetzliche Unterhaltszahlungen oder Werbungskosten können vom Einkommen abgezogen werden und die Chancen auf eine Bewilligung weiter erhöhen.

Was genau bedeutet "besonderer Wohnbedarf" für Familien mit Kindern?

Kurz: Ein "besonderer Wohnbedarf" ist ein Dringlichkeitsvermerk auf dem WBS, der Familien in besonders unzureichenden Wohnsituationen (z.B. Überbelegung, gesundheitliche Gründe) bei der Wohnungssuche bevorzugt. Er ist oft entscheidend für eine schnelle Vermittlung.

Der Status "besonderer Wohnbedarf" (oft als WBS mit Dringlichkeit bezeichnet) ist ein entscheidender Faktor, der die Chancen von Familien auf dem Berliner Wohnungsmarkt erheblich verbessert. Vermieter von Sozialwohnungen sind oft angehalten, Bewerber mit diesem Vermerk bevorzugt zu berücksichtigen. Familien mit Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen einen besonderen Wohnbedarf geltend machen. Der häufigste Grund ist die sogenannte Überbelegung. Eine Wohnung gilt in Berlin als überbelegt, wenn auf jede im Haushalt lebende Person im Durchschnitt weniger als 9 m² Wohnfläche entfallen (bei Kindern unter sechs Jahren 6 m²).

Weitere anerkannte Gründe für einen besonderen Wohnbedarf bei Kindern und Familien sind:

  • Gesundheitliche Gründe: Wenn die aktuelle Wohnsituation nachweislich die Gesundheit eines Familienmitglieds, insbesondere eines Kindes (z.B. durch Schimmel, Lärm), gefährdet. Ein ärztliches Attest ist hierfür erforderlich.
  • Unzumutbare Wohnverhältnisse: Dies kann eine Wohnung ohne Bad, mit Außen-WC oder ohne funktionierende Heizung umfassen.
  • Soziale Gründe: Beispielsweise nach einer unverschuldeten Kündigung (z.B. Eigenbedarfskündigung des Vermieters), die die Familie obdachlos machen würde.

Der Antrag auf Anerkennung eines besonderen Wohnbedarfs wird zusammen mit dem WBS-Antrag beim zuständigen Wohnungsamt des Bezirks gestellt. Die Gründe müssen detailliert dargelegt und durch entsprechende Nachweise (z.B. Mietvertrag mit Wohnflächenangabe, Fotos, ärztliche Atteste) belegt werden.

Wie läuft der WBS-Antrag für eine Familie in Berlin Schritt für Schritt ab?

Kurz: Zuerst sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen für jedes Familienmitglied. Anschließend füllen Sie den Antrag online oder per Post aus und reichen ihn beim Wohnungsamt Ihres Bezirks ein. Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4-8 Wochen erhalten Sie den Bescheid.

Der Prozess zur Beantragung eines WBS für Ihre Familie in Berlin ist standardisiert, erfordert jedoch sorgfältige Vorbereitung. Folgen Sie diesen Schritten, um Verzögerungen zu vermeiden:

  1. Zuständiges Amt finden: Der Antrag muss beim Wohnungsamt des Bezirks eingereicht werden, in dem Sie aktuell gemeldet sind. Wenn Sie noch nicht in Berlin wohnen, können Sie den Antrag bei einem Wohnungsamt Ihrer Wahl stellen.
  2. Antragsformulare besorgen: Die offiziellen Formulare erhalten Sie online auf der Webseite des Service-Portals Berlin oder direkt bei den Bürger- und Wohnungsämtern. Füllen Sie den Hauptantrag sowie die Einkommenserklärung für jedes berufstätige Haushaltsmitglied aus.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Dies ist der wichtigste Schritt. Sie benötigen für alle Familienmitglieder Ausweisdokumente, Meldebescheinigungen, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Lohnabrechnungen, Jobcenter-Bescheide, Kindergeldbescheid etc.), ggf. eine Heiratsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung sowie bei Schwangerschaft den Mutterpass.
  4. Antrag einreichen: Sie können den vollständigen Antrag mit allen Kopien per Post an Ihr Wohnungsamt senden oder in vielen Bezirken auch online über das Service-Portal hochladen. Eine persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich, oft aber mit Wartezeiten verbunden.
  5. Bearbeitung und Bescheid: Das Wohnungsamt prüft Ihre Unterlagen und berechnet Ihr anrechenbares Einkommen. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Bezirk und Auslastung zwischen vier und acht Wochen betragen. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie den Wohnberechtigungsschein per Post. Er ist in der Regel für ein Jahr gültig.

Es ist ratsam, alle Dokumente in Kopie einzureichen und die Originale bei sich zu behalten. Bei Unklarheiten helfen die Service-Hotlines der Wohnungsämter weiter.

Welche zusätzlichen Unterlagen benötigen Alleinerziehende für den WBS-Antrag?

Kurz: Alleinerziehende müssen zusätzlich zu den Standarddokumenten oft Nachweise über das alleinige Sorgerecht oder den alleinigen Wohnsitz des Kindes, Nachweise über Unterhaltszahlungen (oder deren Ausbleiben) und ggf. eine Negativbescheinigung vom Jugendamt einreichen.

Für Alleinerziehende gibt es beim WBS-Antrag einige Besonderheiten, da ihre Lebens- und Einkommenssituation speziell berücksichtigt wird. Neben den allgemeinen Dokumenten wie Einkommensnachweisen und Ausweispapieren sind oft folgende zusätzliche Unterlagen erforderlich, um den Status als Alleinerziehende:r nachzuweisen und entsprechende Freibeträge zu erhalten:

  • Nachweis über das Sorgerecht: Eine Kopie des Gerichtsbeschlusses zum alleinigen Sorgerecht oder, falls das gemeinsame Sorgerecht besteht, eine aktuelle Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Kind ausschließlich bei Ihnen gemeldet ist.
  • Negativbescheinigung: In manchen Fällen verlangt das Amt eine sogenannte Negativbescheinigung vom Jugendamt. Diese bestätigt, dass keine Sorgeerklärung für einen zweiten Elternteil vorliegt.
  • Nachweise über Unterhalt: Sie müssen Belege über den Erhalt von Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt vorlegen, da diese als Einkommen des Kindes angerechnet werden. Falls Sie keinen Unterhalt erhalten, ist dies ebenfalls glaubhaft zu machen, z.B. durch Schriftverkehr oder eine eidesstattliche Versicherung.
  • Geburtsurkunde des Kindes: Diese ist immer erforderlich, um die Abstammung nachzuweisen.

Diese Dokumente sind entscheidend, um die höheren Einkommensfreibeträge für Alleinerziehende geltend zu machen und den korrekten Wohnraumbedarf zu ermitteln. Es lohnt sich, diese Unterlagen frühzeitig zu organisieren, um den Antragsprozess zu beschleunigen. Ein Blick in die Angebote der Kitas in Berlin kann parallel zur Wohnungssuche ebenfalls sinnvoll sein, um die Infrastruktur am neuen Wohnort zu planen.

Wo können Familien mit einem gültigen WBS in Berlin gezielt nach Wohnungen suchen?

Kurz: Familien können sich direkt bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (z.B. degewo, GESOBAU) bewerben, Online-Portale wie ImmoScout24 mit dem Filter "WBS erforderlich" nutzen oder die Wohnungsvermittlung des Bezirksamtes in Anspruch nehmen.

Ein gültiger WBS ist die Eintrittskarte, aber die aktive Wohnungssuche ist der nächste entscheidende Schritt. Für WBS Familien gibt es in Berlin mehrere Anlaufstellen, um eine passende geförderte Wohnung zu finden:

  1. Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften: Der direkteste Weg führt über die sechs städtischen Wohnungsunternehmen. Dazu gehören die degewo, GESOBAU AG, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND und die WBM. Alle bieten auf ihren Webseiten spezielle Suchfunktionen für WBS-Wohnungen an. Es ist empfehlenswert, sich bei allen Gesellschaften als wohnungssuchend zu registrieren, um die Chancen zu maximieren.
  2. Online-Immobilienportale: Große Plattformen wie ImmoScout24, Immowelt oder Kleinanzeigen haben Filteroptionen, mit denen Sie gezielt nach Angeboten suchen können, für die ein WBS erforderlich ist. Richten Sie Suchaufträge ein, um sofort über neue Inserate informiert zu werden.
  3. Wohnungsbaugenossenschaften: Auch viele Berliner Genossenschaften verfügen über einen Bestand an Sozialwohnungen. Eine Mitgliedschaft kann hier Voraussetzung sein, doch die Mieten sind oft stabil und die Wohnqualität hoch.
  4. Wohnungsvermittlung des Bezirksamtes: Insbesondere für Familien mit einem anerkannten besonderen Wohnbedarf kann die zentrale Wohnungsvermittlung des Bezirks eine wichtige Hilfe sein. Diese Stellen haben oft Zugriff auf ein Kontingent an Wohnungen, die direkt an dringende Fälle vergeben werden.

Seien Sie bei der Suche proaktiv und geduldig. Bereiten Sie eine vollständige Bewerbungsmappe vor, die neben dem WBS auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, eine Schufa-Auskunft und die Einkommensnachweise enthält. So können Sie bei einem passenden Angebot schnell reagieren.

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Häufig gestellte Fragen zu WBS für Familien

Wie viele Zimmer darf eine Familie mit WBS haben?

Die angemessene Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Die Faustregel lautet: eine Person pro Wohnraum. Einer vierköpfigen Familie stehen demnach in der Regel bis zu vier Wohnräume oder eine Gesamtwohnfläche von bis zu 95 m² zu. Einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind stehen beispielsweise zwei Wohnräume mit bis zu 65 m² zu. In besonderen Fällen, etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen, kann im Rahmen des besonderen Wohnbedarfs auch eine größere Wohnung als angemessen anerkannt werden.

Gibt es Freibeträge für Kinder?

Ja, für Kinder gibt es beim WBS-Antrag finanzielle Freibeträge, die die Einkommensgrenze erhöhen. Stand 2026 wird für jedes zum Haushalt zählende Kind ein zusätzlicher Freibetrag von 800 Euro pro Jahr auf die geltende Einkommensgrenze aufgeschlagen. Dieser Betrag kommt zu dem regulären Erhöhungsbetrag für jede weitere Person im Haushalt hinzu. Dies stellt sicher, dass Familien mit Kindern trotz eines eventuell höheren Einkommens (z.B. durch Kindergeld) nicht benachteiligt werden und eine bessere Chance auf eine WBS-Berechtigung haben.

Was gilt für Alleinerziehende?

Alleinerziehende werden beim WBS-Antrag besonders berücksichtigt. Für sie gelten spezielle, erhöhte Einkommensfreibeträge, die ihre finanzielle Belastung anerkennen. Zudem wird ihnen oft leichter ein besonderer Wohnbedarf zugesprochen, wenn die aktuelle Wohnsituation unzureichend ist. Für den Antrag müssen sie in der Regel zusätzliche Dokumente einreichen, die ihren Status belegen, wie etwa Nachweise über das alleinige Sorgerecht oder den alleinigen Wohnsitz des Kindes und Belege über Unterhaltsleistungen. Diese Regelungen sollen die Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt für Ein-Eltern-Familien verbessern.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Fazit: WBS für Familien als wichtiger Schlüssel zu bezahlbarem Wohnraum

Der Wohnberechtigungsschein ist für viele Familien und Alleinerziehende in Berlin ein unverzichtbares Instrument, um eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu finden. Durch angepasste Einkommensgrenzen, spezielle Freibeträge für Kinder und die Möglichkeit, einen besonderen Wohnbedarf geltend zu machen, werden die Hürden für den Zugang zu gefördertem Wohnraum gezielt gesenkt. Ein sorgfältig vorbereiteter Antrag mit allen notwendigen Unterlagen ist der erste und wichtigste Schritt. Die anschließende aktive Suche bei den landeseigenen Gesellschaften und auf Online-Portalen maximiert die Erfolgsaussichten. Der gesamte Prozess ist ein zentraler Baustein im umfassenden Service Berlin, der darauf abzielt, die Lebensqualität in der Hauptstadt für alle zu sichern. Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie in unserem Cluster zum Wohnberechtigungsschein Berlin.

Stand: 2026 · Alle Angaben gewissenhaft recherchiert.

HN
✍ Über den Autor
Redakteur Wirtschaft & Verkehr

Ich bin Hannes, und ich schreibe bei BerlinEcho über Wirtschaft und Verkehr – zwei Themen, die in Berlin enger zusammenhängen, als man denkt. Wer in einer Stadt wohnt, in der die BVG täglich ausläuft und gleichzeitig das teuerste Pflaster für Büroflächen in Deutschland vermietet wird, merkt das. Beim Wirtschaftsthema interessieren mich weniger die Quartalszahlen grosser Konzerne als die Frage: Wer profitiert eigentlich von Berlins Wachstum, und wer nicht? Die Startup-Förderung, der Immobilienmarkt, die Haushaltspolitik des Senats – das sind Themen, die das Leben von echten Menschen verändern. Beim Verkehr ist mein Ansatz ähnlich: nicht die Pressemitteilung der BVG, sondern der Alltag der Fahrgäste. Ich fahre selbst täglich mit dem ÖPNV und weiss, was gemeint ist, wenn wieder mal "erhebliche Verspätungen" gemeldet werden. Für Hinweise und Recherche-Tips bin ich über Twitter und LinkedIn erreichbar.

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📍 Berlin ⭐ Redakteur BerlinEcho · Wirtschaftsredaktion · Experte Berliner Immobilien- und Verkehrspolitik · Recherche-Hintergrund ✍ 337 Artikel