Stand: Sonntag, 2. August 2026 – dieser Artikel wird bei neuen Entwicklungen aktualisiert.
Der Straßenwahlkampf zur Berliner Abgeordnetenhaus– und Bezirksverordnetenwahl am 20. September ist eröffnet: Seit diesem Sonntag, 12 Uhr, dürfen die Parteien ihre Wahlplakate an Laternenmasten und anderen dafür vorgesehenen Standorten im öffentlichen Straßenraum anbringen – sieben Wochen vor dem Wahltag, wie es das Straßensondernutzungsrecht vorsieht. Mehrere Hunderttausend Plakate sollen nach Angaben der Parteien in den kommenden Tagen in der Stadt hängen. Neu ist der Startzeitpunkt: Erstmals beginnt die Plakatierung am Sonntagmittag statt wie früher um Mitternacht – eine Folge der Änderung des Berliner Straßengesetzes, die nächtliche Klebe-Wettrennen um die besten Plätze eigentlich beenden sollte. Ganz gelungen ist das nicht: Schon vor dem offiziellen Start wurden mehrere Verstöße dokumentiert – von zu früh aufgestellten Großplakaten der Bergpartei und der Reinickendorfer SPD bis zu Sprüh-Slogans der Partei Volt, die das Büro des Landeswahlleiters als unzulässige Wahlwerbung einstuft. Über mögliche Bußgelder entscheiden die Bezirke.

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📋 Das Wichtigste in Kürze
- Startschuss: Seit Sonntag, 2. August, 12 Uhr, dürfen Parteien plakatieren – sieben Wochen vor der Wahl am 20. September, bei der über 2,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt sind
- Neue Regel: Erstmals beginnt die Plakatierung mittags statt um Mitternacht – das nächtliche Wettrennen um die besten Laternen sollte damit Geschichte sein
- Erste Verstöße: In Friedrichshain-Kreuzberg wurden zu früh aufgestellte Großplakate der Bergpartei entfernt; die Reinickendorfer SPD räumte verfrüht aufgestellte Großplakate ein und verwies auf den Fehler einer beauftragten Firma
- Grauzone Volt: Die aufgesprühten Gehweg-Slogans und Sticker der Partei sind nach Einschätzung des Landeswahlleiter-Büros keine zulässige Wahlwerbung – über Bußgelder entscheiden die Bezirke
- Legal dagegen: Wahlwerbung auf kommerziellen, privat vermieteten Flächen ist schon vor dem Stichtag erlaubt – ein Weg, den vor allem die Linke nutzt
- Umfang: Die Parteien wollen in den kommenden Tagen insgesamt mehrere Hunderttausend Plakate aufhängen
Welche Regeln gelten für Wahlplakate in Berlin?
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach dem Berliner Straßensondernutzungsrecht dürfen Parteien frühestens sieben Wochen vor der Wahl und bis spätestens eine Woche nach dem Wahltag Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum anbringen – für die Wahl am 20. September fiel der Startschuss damit an diesem Sonntag um 12 Uhr. Der Mittags-Start ist eine Premiere: Bisher begann die Plakatierung um Mitternacht, was regelmäßig zu nächtlichen Wettrennen der Wahlkampfhelfer um die begehrtesten Laternenmasten an Kreuzungen und Hauptstraßen führte. Die Gesetzesänderung sollte genau das entschärfen.
Eine wichtige Ausnahme bestätigte Landeswahlleiter Stephan Bröchler bereits vor Wochen: Wahlwerbung auf kommerziellen, privat vermieteten Werbeflächen – etwa an Stromverteilerkästen oder auf Großflächen privater Anbieter – ist von der Sieben-Wochen-Frist nicht erfasst und darf früher hängen. Deshalb waren einzelne Motive, etwa der Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp, schon seit Juli im Stadtbild zu sehen, ohne dass ein Verstoß vorlag. Entscheidend ist also nicht nur das Wann, sondern auch das Wo und Wie.
Wer hat sich nicht an die Vorgaben gehalten?
Trotz der klaren Frist gab es schon vor dem offiziellen Start dokumentierte Verstöße. In Friedrichshain-Kreuzberg wurden großformatige Wahlplakate der Bergpartei entfernt, nachdem sie mehrere Tage zu früh aufgestellt worden waren. Auch die Reinickendorfer SPD räumte ein, dass einige ihrer Großplakate verfrüht standen – die Partei sprach von einem Fehler einer beauftragten Firma. Nach Medienberichten waren zudem rund um den Startzeitpunkt zahlreiche Wahlkampfhelfer unterwegs, um sich die besten Plätze zu sichern – das Rennen um die Pole-Position an Laternen und Kreuzungen ist mit der neuen Mittags-Regel offenkundig nicht verschwunden, es hat sich nur verschoben.
Einen Sonderfall bildet die Partei Volt: Sie wirbt bereits seit Wochen mit aufgesprühten Slogans auf Gehwegen sowie Stickern an Laternen- und Ampelmasten. Nach Einschätzung des Büros von Landeswahlleiter Stephan Bröchler handelt es sich dabei nicht um eine zulässige Form der Wahlwerbung. Ob daraus Konsequenzen folgen, liegt nicht beim Landeswahlleiter selbst: Über Bußgelder entscheiden die zuständigen Bezirksämter. Wie die Bezirke mit den dokumentierten Fällen umgehen, war zum Wahlkampfauftakt noch offen.
Warum wiegt der holprige Auftakt schwerer als ein paar Plakate?
Gemessen an mehreren Hunderttausend Plakaten sind eine Handvoll verfrühter Großflächen zunächst eine Randnotiz – ihre Symbolwirkung ist es nicht. Berlin trägt bei dieser Wahl eine besondere Last: Nach den Pannen der Wahl von 2021, die in eine gerichtlich angeordnete Wiederholung mündeten, steht die Organisation dieser Abgeordnetenhauswahl unter verschärfter Beobachtung. Landeswahlleiter Bröchler hat bereits auf die Herausforderungen der Wahl hingewiesen – von der gestiegenen Zahl der Wahlberechtigten bis zur Warnung vor Cyberangriffen. Wenn ausgerechnet die Parteien, die diese Wahl gewinnen wollen, schon an der einfachsten aller Regeln scheitern – einem Startdatum –, sendet das sieben Wochen vor dem Urnengang kein gutes Signal für die Regeltreue im Wahlkampf insgesamt.
Für die Wählerinnen und Wähler beginnt nun die sichtbarste Phase des Wahlkampfs: Bis zum 20. September werben die Parteien um über 2,5 Millionen Stimmen für das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen. Alle Entwicklungen zur Wahl findest du laufend in unserem Ressort Politik sowie in den Rubriken deiner Bezirke – etwa Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf.
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Peinlich? Ja. Skandal? Nein. Warnsignal? Unbedingt.
1. Die Verhältnismäßigkeit wahren
Verfrühte Plakate der Bergpartei, ein Dienstleister-Fehler bei der SPD, Sprüh-Slogans von Volt – das sind Ordnungswidrigkeiten im Bagatellbereich, keine Wahlmanipulation. Wer daraus einen Skandal macht, entwertet das Wort für die Fälle, in denen es zutrifft.

2. Und trotzdem: mehr als peinlich
Eine Stadt, die nach 2021 beweisen muss, dass sie Wahlen organisieren kann, verträgt keinen Auftakt, bei dem schon die Startlinie ignoriert wird. Die neue Mittags-Regel sollte das nächtliche Klebe-Wettrennen beenden – stattdessen wurde einfach früher geschummelt. Regeltreue beginnt bei den Kleinigkeiten.
3. Jetzt sind die Bezirke am Zug
Ob aus den dokumentierten Verstößen Bußgelder werden, entscheiden die Bezirksämter. Ein konsequenter Umgang damit wäre das günstigste Signal, das diese Wahl bekommen kann: Regeln gelten – auch für die, die sie künftig machen wollen.
Maik Möhring · Chefredaktion BerlinEcho
❓ Häufige Fragen zu Wahlplakaten in Berlin
Ab wann dürfen Wahlplakate in Berlin hängen?
Für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 dürfen die Parteien seit Sonntag, dem 2. August, 12 Uhr, plakatieren – sieben Wochen vor dem Wahltag, wie es das Berliner Straßensondernutzungsrecht vorsieht. Neu ist der Start am Sonntagmittag statt um Mitternacht. Hängen bleiben dürfen die Plakate bis spätestens eine Woche nach der Wahl. Werbung auf kommerziellen, privat vermieteten Flächen ist von der Frist ausgenommen und darf früher gezeigt werden.
Welche Parteien haben vor dem offiziellen Start plakatiert?
Dokumentiert sind mehrere Fälle: In Friedrichshain-Kreuzberg wurden zu früh aufgestellte Großplakate der Bergpartei entfernt, die Reinickendorfer SPD räumte verfrüht stehende Großplakate ein und verwies auf den Fehler einer beauftragten Firma. Die Partei Volt wirbt seit Wochen mit Gehweg-Sprühereien und Stickern, die das Büro des Landeswahlleiters als unzulässige Wahlwerbung einstuft. Früh sichtbare Plakate der Linken auf privaten Werbeflächen sind dagegen zulässig.
Welche Strafen drohen bei zu frühem Plakatieren?
Verstöße gegen die Plakatierungs-Regeln sind Ordnungswidrigkeiten – zuständig für Bußgelder sind die jeweiligen Bezirksämter, nicht der Landeswahlleiter. Zusätzlich können unzulässig angebrachte Plakate entfernt werden, wie im Fall der Bergpartei in Friedrichshain-Kreuzberg geschehen. Ob und in welcher Höhe die Bezirke im aktuellen Fall Bußgelder verhängen, war zum Wahlkampfauftakt noch offen.
Wann wird in Berlin gewählt – und wer darf abstimmen?
Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen findet am Sonntag, dem 20. September 2026, statt. Wahlberechtigt sind über 2,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner. Die Wahl steht unter besonderer Beobachtung: Nach den Pannen von 2021 und der gerichtlich angeordneten Wiederholung will Berlin diesmal einen reibungslosen Ablauf beweisen; Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat zudem vor Cyberangriffen im Umfeld der Wahl gewarnt.
| Information | Stand | Quelle |
|---|---|---|
| Plakatier-Start, Verstöße, Volt-Einschätzung | 02.08.2026 | Berliner Zeitung |
| Sieben-Wochen-Frist, Ausnahme private Werbeflächen | Juli 2026 | t-online Berlin |
| Rechtsgrundlage Plakatierungsfristen (Straßengesetz) | fortlaufend | berlin.de |
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🗞 Über den Autor: Maik Möhring – Chefredaktion BerlinEcho
Dieser Artikel basiert auf den Berichten zum Wahlkampfauftakt, den Angaben des Landeswahlleiter-Büros und der Rechtslage nach dem Berliner Straßengesetz. BerlinEcho begleitet die Abgeordnetenhauswahl 2026 bis zum Wahltag.
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