Die Berliner Wohnungspolitik beschäftigt seit dem 20. Juni 2026 die halbe Republik. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stellte sich öffentlich gegen die Vergesellschaftung Berlin – also gegen die Pläne, die Wohnungsbestände grosser privater Immobilienkonzerne in Gemeineigentum zu überführen. Auch Baden-Württemberg meldet sich zu Wort, der Bund sowieso. Der Streit fällt mitten in den Wahlkampf um das Abgeordnetenhaus.
📑 Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wandte sich am 20. Juni 2026 gegen die Vergesellschaftung grosser Immobilienkonzerne in Berlin.
- Baden-Württembergs Bauministerin Theresa Schopper (Grüne) schloss sich der Kritik an – und widerspricht damit ihren Berliner Parteifreunden.
- Beim Volksentscheid 2021 stimmten rund 59 Prozent für die Vergesellschaftung von Konzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen; betroffen wären über 200.000 Wohnungen.
- Das Abgeordnetenhaus beschloss am 12. März 2026 ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das frühestens in zwei Jahren in Kraft tritt.
- Am 20. September 2026 wird das Abgeordnetenhaus neu gewählt – Wohnen ist das beherrschende Wahlkampfthema.
Was der Bund gegen die Vergesellschaftung Berlin sagt

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) lehnt die Vergesellschaftung Berlin ab. Auf einer Investorenkonferenz in Frankfurt sagte sie dem «Tagesspiegel», allein die Debatte stifte Verunsicherung im Wohnungsbau. Ihr Kernsatz: «Vergesellschaftungen schaffen keinen neuen Wohnraum. Investitionen schaffen neuen Wohnraum.» Solche Debatten hält sie für wenig zielführend.
Rückendeckung bekam sie aus dem Südwesten. Baden-Württembergs Bauministerin Theresa Schopper (Grüne) stellte sich ebenfalls gegen die Berliner Pläne und warnte, Unternehmen dürften nicht das Vertrauen in den Standort Deutschland verlieren. Bemerkenswert daran: Schopper widerspricht damit offen dem Wahlkampf ihrer eigenen Parteifreunde in der Hauptstadt. Ihr Rat an den künftigen Senat – mehr Tempo beim Neubau statt Enteignungsdebatten. Berlin habe bisher nicht gezeigt, dass es beim Wohnungsbau ausreichend liefere. Den vollständigen Vorstoss dokumentiert der Tagesspiegel.
Worum es beim Rahmengesetz konkret geht
Den juristischen Rahmen liefert das Vergesellschaftungsrahmengesetz, das das Berliner Abgeordnetenhaus am 12. März 2026 mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition beschloss. Es regelt, unter welchen Bedingungen «Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel» in Gemeineigentum überführt werden können – Voraussetzung ist ein Gemeinwohl-Interesse der Daseinsvorsorge. In Kraft tritt es frühestens in zwei Jahren.
Wichtig für das Verständnis: Das Gesetz selbst enteignet noch niemanden. Es stützt sich auf Artikel 15 Grundgesetz, der die Überführung ganzer Wirtschaftszweige in Gemeineigentum gegen angemessene Entschädigung erlaubt – anders als Artikel 14, der die Enteignung einzelner Vermögensbestandteile meint. Die Koalition will den Text vorab vom Verfassungsgericht prüfen lassen. CDU-Fraktionschef Dirk Stettner betonte mehrfach, das Rahmengesetz sehe keine Enteignung grosser Wohnungsbestände vor. Eigentum sei durch die Verfassung geschützt. Die Beschlüsse sind im Abgeordnetenhaus nachzulesen.
Wie der Volksentscheid 2021 alles auslöste
Der Ursprung des Streits liegt im September 2021. Damals stimmten rund 59 Prozent der Berlinerinnen und Berliner für die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Betroffen wären über 200.000 Wohnungen. Der Entscheid war rechtlich nicht bindend, politisch aber ein klares Votum – das jahrelang folgenlos blieb.
Weder die frühere rot-grün-rote Koalition noch der heutige schwarz-rote Senat unter Kai Wegner (CDU), Regierender Bürgermeister von Berlin, setzten den Volksentscheid um. Genau das treibt die Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» (DWE) an: Sie stellte Ende September 2025 den bundesweit ersten Vergesellschaftungsgesetz-Entwurf vor und will ihn 2026 über ein Volksbegehren in einen Gesetzesvolksentscheid bringen. Käme der durch, träte das Gesetz sofort bindend in Kraft. Der Berliner Mieterverein unterstützt den Vorstoss.
Warum der Streit ausgerechnet jetzt eskaliert
Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Am 20. September 2026 wird das Abgeordnetenhaus neu gewählt, und bezahlbares Wohnen ist das dominierende Thema im Wahlkampf. Jede Partei muss Farbe bekennen – und plötzlich mischen Bund und andere Länder mit, weil die Berliner Entscheidung als Präzedenzfall für ganz Deutschland gilt.
Dass eine Bundesministerin und eine Landesministerin sich öffentlich in den Berliner Wahlkampf einschalten, ist ungewöhnlich. Es zeigt, wie sehr die Vergesellschaftung Berlin zur bundespolitischen Grundsatzfrage geworden ist: Schützt der Staat Mieterinnen und Mieter durch Eingriffe ins Eigentum – oder gefährdet er damit Investitionen und den Wirtschaftsstandort? Mehr zur Wahl liest du in unserem Schwerpunkt zur Abgeordnetenhauswahl 2026.
Wer in Berlin dafür und dagegen steht
Die Lager sind klar verteilt. Dafür stehen Die Linke, die Initiative DWE und der Berliner Mieterverein. Berlins Grünen-Landeschef Philmon Ghirmai stellte sich erneut hinter die Enteignungs-Initiative und kritisierte, Schwarz-Rot habe die Berliner jahrelang hingehalten, statt den Volksentscheid umzusetzen. Dagegen positionieren sich CDU, Teile der SPD und die Immobilienwirtschaft.
| Akteur | Position |
|---|---|
| Die Linke / DWE / Berliner Mieterverein | Dafür – Vergesellschaftung sichert bezahlbaren Wohnraum dauerhaft |
| Berliner Grüne (Philmon Ghirmai) | Dafür – Volksentscheid muss umgesetzt werden |
| CDU (Dirk Stettner) / schwarz-roter Senat | Skeptisch – Rahmengesetz ohne unmittelbare Enteignung |
| Bund (Hubertz) / Baden-Württemberg (Schopper) | Dagegen – schafft keinen neuen Wohnraum, verunsichert Investoren |
| Immobilien- und Kreditwirtschaft | Dagegen – gefährlicher Präzedenzfall für den Standort |
Pikant ist die Spaltung quer durch die Parteien. Während Berlins Grüne klar dafür sind, bremst ihre Stuttgarter Parteifreundin Schopper. Und auch bei der SPD verläuft die Linie nicht sauber: Hubertz wendet sich gegen ein Anliegen, das Teile ihrer Berliner Partei mittragen. Mehr zum Senat findest du in unserem Dossier zu Kai Wegner.
Was eine Vergesellschaftung kosten würde
Über die Kosten gibt es keine offizielle Endsumme, aber deutliche Warnungen. Carsten Jung, Vorstandsvorsitzender der Berliner Volksbank, nannte die Vergesellschaftung einen gefährlichen Präzedenzfall, der das Investitionsklima in ganz Deutschland schädigen könnte. Seine Sorge: Folgen für das Rating des ohnehin belasteten Berliner Haushalts.
Die Gegenseite rechnet anders. Der Mieterverein argumentiert, zwar entstehe kein Neubau, doch durch das Absenken überhöhter Mieten gewinne Berlin faktisch günstigen Wohnraum zurück. Zusammen mit landeseigenen Gesellschaften und Genossenschaften würden dann fast 50 Prozent aller Mietwohnungen gemeinwohlorientiert bewirtschaftet. Der RBB berichtet laufend über die Entwicklung – etwa beim rbb24. Wie sich Mieten zuletzt entwickelten, zeigt unser Mietspiegel-Überblick 2026.
Eingeordnet: Der Bund schaltet sich erst jetzt – am 20. Juni 2026, drei Monate vor der Wahl – lautstark ein, obwohl der Volksentscheid schon 2021 fiel und das Rahmengesetz im März 2026 beschlossen wurde. Das verrät weniger über Paragrafen als über Wahlkampf-Dramaturgie. Für die Berliner heisst das konkret: Über die mehr als 200.000 betroffenen Wohnungen entscheiden am Ende nicht Frankfurter Investorenkonferenzen, sondern der Gang an die Wahlurne und – sollte DWE Erfolg haben – ein bindender Volksentscheid. Bis dahin bleibt die Vergesellschaftung Berlin vor allem eines: ein Symbolthema, an dem sich Eigentum gegen Mieterschutz reibt.
Quellen
| Quelle | Inhalt |
|---|---|
| Tagesspiegel | Hubertz-Statement gegen die Vergesellschaftung (20.06.2026) |
| Abgeordnetenhaus Berlin | Beschluss Vergesellschaftungsrahmengesetz (12.03.2026) |
| Berliner Mieterverein | DWE-Gesetzentwurf, Pro-Argumente |
| rbb24 | Laufende Berichterstattung zur Berliner Wohnungspolitik |
Häufige Fragen zur Vergesellschaftung Berlin
Was bedeutet Vergesellschaftung in Berlin konkret?
Vergesellschaftung meint die Überführung der Wohnungsbestände grosser privater Immobilienkonzerne in Gemeineigentum gegen Entschädigung. Rechtsgrundlage ist Artikel 15 Grundgesetz. Betroffen wären in Berlin Konzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen, insgesamt über 200.000 Wohnungen.
Warum ist Bauministerin Hubertz gegen die Vergesellschaftung Berlin?
Verena Hubertz (SPD) argumentiert, Vergesellschaftungen schüfen keinen neuen Wohnraum, sondern verunsicherten die Bauwirtschaft. Aus ihrer Sicht entsteht bezahlbarer Wohnraum nur durch Investitionen und Neubau, nicht durch Eingriffe in bestehendes Eigentum.
Ist die Vergesellschaftung schon beschlossen?
Nein. Das Abgeordnetenhaus beschloss am 12. März 2026 nur ein Rahmengesetz, das die Bedingungen festlegt und frühestens in zwei Jahren in Kraft tritt. Eine konkrete Enteignung ist damit nicht verbunden; zudem soll das Verfassungsgericht prüfen.
Wann wird in Berlin über das Thema entschieden?
Am 20. September 2026 wird das Abgeordnetenhaus neu gewählt, Wohnen ist Hauptthema. Zusätzlich plant die Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» ein Volksbegehren mit eigenem Gesetzentwurf, der bei Erfolg sofort bindend wäre.
Wie viele Wohnungen wären von der Vergesellschaftung Berlin betroffen?
Nach den Kriterien des Volksentscheids von 2021 – Konzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen – wären über 200.000 Wohnungen betroffen. Zusammen mit landeseigenen Gesellschaften läge der gemeinwohlorientierte Anteil dann bei fast 50 Prozent aller Mietwohnungen.
Unsere Einordnung
Der Streit um die Vergesellschaftung Berlin ist längst keine reine Landesangelegenheit mehr – und genau das macht ihn für den Wahlkampf so brisant. Zwischen Hubertz‘ Investitions-Logik und dem Mieterschutz-Argument der Initiative liegt am Ende eine politische Grundsatzentscheidung, die nur die Berlinerinnen und Berliner selbst treffen können. Am 20. September fällt die erste Antwort.
– Ida Nagel, Gesellschaft- & Wohnungsredakteurin, BerlinEcho
ℹ️ Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Einsatz von KI-Tools (Claude, Gemini) recherchiert und vorstrukturiert, anschliessend redaktionell überarbeitet, mit Berliner Lokalkenntnis ergänzt und faktengeprüft durch die BerlinEcho-Redaktion.




