Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) will Ermittlern den Zugriff auf Steuerdaten öffnen – und legt dafür am 12. Juni 2026 bei der Justizministerkonferenz in Hamburg einen Antrag vor. Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität Berlin und bundesweit soll das Steuergeheimnis eingeschränkt werden. Der Grund: Kriminelles Vermögen lässt sich nach Badenbergs Worten nur einziehen, wenn die Vermögensverhältnisse vollständig aufgeklärt werden können. Genau daran scheitern die Behörden bislang regelmäßig.
📑 Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Berlin bringt am 12. Juni 2026 bei der Justizministerkonferenz in Hamburg einen Antrag zur Nutzung steuerlicher Erkenntnisse gegen die Organisierte Kriminalität Berlin ein.
- Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sieht das Steuergeheimnis als Hürde bei der Aufklärung von Vermögen unklarer Herkunft.
- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) sollen die rechtliche Umsetzung prüfen.
- Trotz der Reform der Vermögensabschöpfung 2017 gelingt die Einziehung eingefrorener Vermögen häufig nicht.
- Bereits im März 2026 hatte der Bundesrat einen Berliner Gesetzentwurf zur Beweislastumkehr bei zweifelhaften Vermögen beschlossen.
Was Berlin bei der Justizministerkonferenz fordert

Der Berliner Antrag zielt auf die Verwertung steuerlicher Erkenntnisse in Strafverfahren. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) sollen prüfen, wie Ermittlungsbehörden Steuerdaten rechtssicher nutzen können, ohne das Steuergeheimnis grundsätzlich auszuhebeln. Eingebracht wird der Antrag bei der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder in Hamburg – mehr dazu laufend in unserem Politik-Ressort.
Die Begründung fällt deutlich aus. «Kriminelles Vermögen lässt sich nur einziehen, wenn wir die Vermögensverhältnisse auch vollständig aufklären können», sagte Badenberg der Deutschen Presse-Agentur. Derzeit stießen die Behörden an Grenzen, weil wichtige Steuerdaten tabu seien – das erschwere die Aufklärung von Vermögenswerten unklarer Herkunft und schwäche ein zentrales Instrument gegen schwere und Organisierte Kriminalität. Im Antrag selbst heißt es laut dpa, eine entsprechende Einschränkung des Steuergeheimnisses sei geradezu geboten.
Kurz gesagt: Die Justiz weiß oft, dass Vermögen verdächtig ist. Sie darf nur nicht nachsehen, woher es stammt.
Warum das Steuergeheimnis die Ermittler bremst
Das Steuergeheimnis nach Paragraf 30 der Abgabenordnung schützt alle Angaben, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Finanzamt machen. Finanzbehörden dürfen diese Daten nur in eng definierten Ausnahmefällen an Strafverfolger weitergeben – etwa bei Steuerstraftaten selbst oder bei zwingendem öffentlichem Interesse. Für klassische OK-Ermittlungen zu Geldwäsche, Drogenhandel oder Schutzgelderpressung greifen diese Ausnahmen häufig nicht.
Das Problem ist praktisch. Wer kriminelle Gewinne in Immobilien, Gastronomiebetriebe oder Autohandel steckt, hinterlässt Spuren in Steuererklärungen, Umsatzmeldungen und Betriebsprüfungen. Genau diese Datensätze könnten Vermögensermittlern zeigen, ob deklarierte Einkünfte und tatsächlicher Lebensstil zusammenpassen – doch der Zugriff bleibt der Berliner Justiz in vielen Konstellationen verwehrt. Die Folge: Verfahren zur Vermögenseinziehung versanden, obwohl der Verdacht auf der Hand liegt.
Vermögensabschöpfung: Die Lücke der Reform von 2017
Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung trat am 1. Juli 2017 in Kraft und sollte den Grundsatz durchsetzen, dass sich Straftaten finanziell nicht lohnen. Gerichte können seither Vermögen vorläufig einfrieren, auch wenn die genaue Herkunft noch ungeklärt ist. Die endgültige Einziehung scheitert jedoch häufig – weil die Behörden die kriminelle Herkunft im Detail nachweisen müssen und ihnen dafür die Datengrundlage fehlt.
Berlin arbeitet seit Monaten daran, diese Lücke zu schließen. Im März 2026 beschloss der Bundesrat einen in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erarbeiteten Gesetzentwurf zur Beweislastumkehr: Bei Vermögen unklarer Herkunft sollen künftig die Besitzer belegen müssen, dass es legal erworben wurde – nicht umgekehrt. Badenberg nannte den Beschluss gegenüber dem Tagesspiegel einen Meilenstein im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Der Steuerdaten-Antrag ist die logische Fortsetzung. Erst Beweislastumkehr, jetzt Datenzugriff.
Organisierte Kriminalität Berlin: Die Strategie des Senats
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität Berlin gehört zu den Schwerpunkten der schwarz-roten Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Badenberg, früher Vizepräsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutz, setzt dabei konsequent am Geld an: Beweislastumkehr, Vermögensabschöpfung, nun der Zugriff auf Steuerdaten. Parallel hatte die Senatorin eine Bundesratsinitiative gestartet, um die Bedrohung von Zeugen und Justizpersonal als besonders schweren Fall der Nötigung einzustufen.
Wie nötig das Instrumentarium ist, zeigt der Blick in die Stadt. Die Clan-Kriminalität beschäftigt Polizei Berlin und Staatsanwaltschaft seit Jahren, besonders in Neukölln und Mitte – von Schutzgelderpressung über Geldwäsche im Immobiliensektor bis zum spektakulären Einbruch ins Grüne Gewölbe, dessen Täter aus Berlin kamen. Der Senat verweist regelmäßig darauf, dass eingezogenes Vermögen die kriminellen Strukturen härter trifft als einzelne Haftstrafen. Kritik gibt es trotzdem: Die Grünen im Abgeordnetenhaus halten Teile der Badenberg-Initiativen für Symbolpolitik und fordern stattdessen mehr Personal für Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Der Antrag vom 12. Juni 2026 ist der zweite Berliner Vorstoß gegen kriminelle Vermögen innerhalb weniger Monate: Im März 2026 passierte die Beweislastumkehr den Bundesrat, nun folgt die Steuerdaten-Initiative bei der Justizministerkonferenz. Für Berlin bedeutet das eine spürbare Verschiebung der OK-Bekämpfung – weg von reiner Strafverfolgung, hin zum systematischen Angriff auf die Finanzbasis. Ob daraus geltendes Recht wird, entscheidet sich allerdings in der Bundesregierung: Hubig und Klingbeil müssen das Spannungsfeld zwischen Steuergeheimnis und Strafverfolgung auflösen – verfassungsrechtlich kein Selbstläufer.
Quellen
| Quelle | Inhalt | Stand |
|---|---|---|
| dpa | Badenberg-Antrag zur Justizministerkonferenz Hamburg | 12.06.2026 |
| Tagesspiegel | Bundesratsbeschluss zur Beweislastumkehr (Berliner Entwurf) | März 2026 |
| Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz | Berliner OK-Initiativen | 2026 |
| Legal Tribune Online | Bundesratsinitiative Zeugenschutz, Kritik der Grünen | 2026 |
Häufige Fragen zur Organisierten Kriminalität Berlin
Was fordert Berlin bei der Justizministerkonferenz 2026?
Berlin beantragt, steuerliche Erkenntnisse für Strafverfahren gegen Organisierte Kriminalität nutzbar zu machen. Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium sollen prüfen, wie das Steuergeheimnis dafür rechtssicher eingeschränkt werden kann.
Warum dürfen Ermittler bisher keine Steuerdaten nutzen?
Das Steuergeheimnis nach Paragraf 30 der Abgabenordnung schützt Angaben gegenüber dem Finanzamt. Eine Weitergabe an Strafverfolger ist nur in engen Ausnahmefällen erlaubt – für typische OK-Ermittlungen wie Geldwäsche greifen diese Ausnahmen oft nicht.
Was brachte die Reform der Vermögensabschöpfung 2017?
Seit Juli 2017 können Gerichte verdächtiges Vermögen vorläufig einfrieren. Die endgültige Einziehung scheitert jedoch häufig, weil die kriminelle Herkunft im Detail nachgewiesen werden muss und den Behörden dafür Daten fehlen.
Was ist die Beweislastumkehr bei zweifelhaften Vermögen?
Nach dem im März 2026 vom Bundesrat beschlossenen Berliner Gesetzentwurf sollen Besitzer von Vermögen unklarer Herkunft künftig selbst belegen müssen, dass es legal erworben wurde – nicht mehr die Ermittlungsbehörden das Gegenteil.
Wer ist für Organisierte Kriminalität in Berlin politisch zuständig?
Für das Thema Organisierte Kriminalität Berlin ist Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) federführend; bei der Strafverfolgung arbeiten Staatsanwaltschaft Berlin und Polizei Berlin zusammen. Innenpolitisch verantwortet Innensenatorin Iris Spranger (SPD) die polizeiliche Bekämpfung.
Unsere Einordnung
Badenberg zieht die Schlinge ums kriminelle Geld systematisch zu – erst Beweislastumkehr, jetzt Steuerdaten. Der Ansatz ist richtig, denn eingefrorenes Vermögen, das nie eingezogen wird, ist für die Organisierte Kriminalität Berlin nur ein Betriebsrisiko, kein Schmerz. Die eigentliche Hürde steht aber in Karlsruhe, nicht in Hamburg: Das Steuergeheimnis hat Verfassungsrang-Nähe, und jede Einschränkung muss präzise begründet sein. Für die Berlinerinnen und Berliner zählt am Ende, ob aus Anträgen einziehbare Millionen werden.
– Maik Möhring, Chefredakteur, BerlinEcho
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ℹ️ Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Einsatz von KI-Tools (Claude, Gemini) recherchiert und vorstrukturiert, anschließend redaktionell überarbeitet, mit Berliner Lokalkenntnis ergänzt und faktengeprüft durch die BerlinEcho-Redaktion.





