Seit dem 13. Mai 2026 liegt der Gesetzentwurf für das neue Heizgesetz im Bundestag – offiziell heißt es Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Beschlossen ist noch nichts. Verbände warnen vor steigenden Kosten für Mieterinnen und Mieter, andere kritisieren die Reform aus der Gegenrichtung. Wer nach dem Stichwort Heizgesetz Berlin sucht, will vor allem eines wissen: Was bedeutet die Reform konkret für die rund zwei Millionen Wohnungen der Hauptstadt – und für die Nebenkostenabrechnung? Ein Überblick, sachlich und ohne Panik.
Das Wichtigste in Kürze
- Stand: Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf am 13. Mai 2026; nun beraten Bundestag und Bundesrat. Inkrafttreten ist zum 1. Juli 2026 geplant, gilt aber als knapp.
- Kernpunkt: Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt.
- Mieterschutz: CO2-Preis, Netzentgelte und Kosten für biogene Brennstoffe sollen bei fossilen Heizungen je zur Hälfte zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden.
- Keine Austauschpflicht: Funktionierende Bestandsheizungen müssen nicht ersetzt werden; fossile Brennstoffe bleiben bis Ende 2044 zulässig.
- Worum es nicht geht: Niemand verliert wegen des Gesetzes seine Wohnung. Im Kern dreht sich die Reform um Kosten und Modernisierung.
Heizgesetz Berlin 2026: Das ist der aktuelle Stand

Das neue Heizgesetz ist die Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus dem Jahr 2024. Die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD verständigte sich Ende Februar 2026 auf Eckpunkte, am 13. Mai 2026 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf. Seither beraten Bundestag und Bundesrat. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2026, doch Fachleute halten diesen Termin für ambitioniert. Bis dahin gilt weiterhin das bestehende GEG.
Inhaltlich kehrt die Reform die umstrittenste Vorgabe um: Die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen, soll wegfallen. Künftig sind neben Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösungen und Biomasse auch wieder neue Gas- und Ölheizungen erlaubt. Die Koalition spricht von Technologieoffenheit und mehr Planungssicherheit. Kritiker sehen darin einen Rückschritt bei der Wärmewende.
Was sich für Mieter konkret ändert
Der wichtigste neue Punkt für Mieterinnen und Mieter ist die Kostenaufteilung. Bisher konnten Vermieter die laufenden Heiznebenkosten vollständig über die Abrechnung weitergeben – unabhängig davon, wie teuer die eingebaute Heizung im Betrieb ist. Künftig sollen bei fossilen Heizungen der CO2-Preis, die Netzentgelte und die Kosten für biogene Brennstoffe je zur Hälfte von Vermieter und Mieter getragen werden. Wer als Vermieter eine neue fossile Heizung einbaut, trägt also einen Teil des Kostenrisikos mit.
Daneben bleibt die Modernisierungsumlage bestehen: Vermieter können einen Teil der Investitionskosten für eine neue Heizung auf die Jahresmiete umlegen. Gedeckelt ist das – die Kaltmiete darf dadurch innerhalb von sechs Jahren um maximal 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Eine Austauschpflicht für funktionierende Bestandsheizungen gibt es nicht. Fossile Brennstoffe dürfen bis zum 31. Dezember 2044 genutzt werden, ab 2045 ist nur noch klimaneutrales Heizen vorgesehen.
Warum das Heizgesetz Berlin besonders betrifft
Berlin ist eine Mieterstadt: Über 80 Prozent der Haushalte wohnen zur Miete, die Eigentümerquote ist die niedrigste aller Bundesländer. Damit treffen Änderungen bei den Heizkosten hier prozentual mehr Menschen als anderswo. Hinzu kommt die Heizstruktur: Laut Zensus 2022 ist Fernwärme in Berlin mit rund 43 Prozent die häufigste Heizart, Gas folgt mit großem Anteil. Fossile Energieträger spielen also weiter eine zentrale Rolle.
Gerade die Fernwärme ist für viele Berliner Haushalte ein Kostenfaktor: Nach dem Wegfall der Energiepreisbremsen sind die Fernwärmepreise zuletzt deutlich gestiegen. Die neue hälftige Kostenteilung des Heizgesetzes greift zwar vor allem bei fossilen Heizungen im Gebäude, nicht direkt bei Fernwärme – doch in der Summe bleibt das Heizen in Berlin teuer. Wer wissen will, was auf ihn zukommt, sollte die eigene Heizart und den Gebäudezustand kennen.
Was die Verbände sagen – von beiden Seiten
Der Deutsche Mieterbund hatte die frühen Eckpunkte scharf kritisiert: Sie wälzten Kostenrisiken auf Mieter ab. Die spätere Einigung zur hälftigen Kostenteilung bewertet Mieterbund-Präsidentin Dr. Melanie Weber-Moritz dagegen als «wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness». Gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband hatte der Mieterbund zusätzlich einen Heizkostendeckel vorgeschlagen, der sich an den Kosten einer effizienten Wärmepumpe orientiert – dieser Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit.

Aus der Gegenrichtung kommt Kritik vom Eigentümerverband Haus & Grund. Präsident Kai Warnecke nannte die Einigung einen «politischen Offenbarungseid» und argumentiert, Mieter sollten vor Kosten geschützt werden, die der Staat zu verantworten habe – nicht die Vermieter. Auch der Normenkontrollrat, ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, äußerte Bedenken und nannte den Entwurf «in weiten Teilen kaum verständlich». Die Debatte ist also offen.
Mehr zu Politik und Wohnen lesen Sie in unseren Rubriken Politik und Wirtschaft. Zum Thema Mieten haben wir einen Überblick zum Berliner Mietspiegel sowie einen Ratgeber zu Nebenkostenabrechnungen. Wer über einen Heizungstausch nachdenkt, findet Hinweise in unserem Leitfaden zur Wärmepumpen-Förderung und zur Fernwärme in Berlin. Aktuelle Beschlüsse ordnen wir im Senats-Ticker ein, dazu Hintergründe zum Berliner Wohnungsmarkt und eine Übersicht der zwölf Bezirke.
Am 13. Mai 2026 hat das Kabinett den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, seitdem läuft das parlamentarische Verfahren. Konkret für Berlin: In einer Stadt, in der über 80 Prozent der Haushalte zur Miete wohnen und Fernwärme sowie Gas dominieren, entscheidet vor allem die Kostenfrage, ob die Reform als Entlastung oder als Belastung ankommt. Die Schlagzeile vom drohenden Wohnungsverlust ist dabei irreführend: Das Gesetz regelt Modernisierung und Kostenaufteilung, nicht Kündigungen. Entscheidend wird, welche Mieterschutz-Regeln am Ende tatsächlich im Gesetz stehen – und das steht noch nicht fest.
Quellen
| Quelle | Inhalt |
|---|---|
| mieterbund.de | Positionen des Deutschen Mieterbundes zur Reform |
| destatis.de | Zensus 2022: Heizarten in Deutschland und Berlin |
| bundesregierung.de | Kabinettsbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz |
Häufige Fragen zum Heizgesetz Berlin
Muss ich als Mieter wegen des neuen Heizgesetzes um meine Wohnung bangen?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt den Heizungstausch und die Aufteilung von Heizkosten zwischen Vermieter und Mieter. Es enthält keine Regelung, die zu Kündigungen oder zum Verlust der Wohnung führt. Im Mittelpunkt stehen Kosten und Modernisierung.
Was ändert sich bei den Heizkosten?
Bei fossilen Heizungen sollen CO2-Preis, Netzentgelte und Kosten für biogene Brennstoffe je zur Hälfte zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden. Bisher trugen Mieter diese laufenden Kosten allein über die Nebenkostenabrechnung.
Gilt weiterhin die 65-Prozent-Regel?
Nach dem aktuellen Entwurf entfällt die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Beschlossen ist die Änderung allerdings noch nicht.
Muss meine alte Heizung getauscht werden?
Eine generelle Austauschpflicht für funktionierende Bestandsheizungen gibt es nicht. Fossile Brennstoffe dürfen bis Ende 2044 genutzt werden. Ab 2045 ist klimaneutrales Heizen vorgesehen.
Wann tritt das Heizgesetz in Kraft?
Geplant ist der 1. Juli 2026. Fachleute halten diesen Termin für knapp, da das parlamentarische Verfahren noch läuft. Bis zum Inkrafttreten gilt weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz.
Unsere Einordnung
Zwischen «Mieter müssen bangen» und «alles halb so wild» liegt die nüchterne Wahrheit: Das Heizgesetz verschiebt vor allem, wer welche Heizkosten trägt. Für Berliner Mieterinnen und Mieter ist das relevant, weil die Stadt überwiegend zur Miete wohnt und stark von Gas und Fernwärme abhängt. Mein Rat: Warten Sie die finale Fassung ab, statt sich von Schlagzeilen treiben zu lassen – und prüfen Sie Ihre nächste Nebenkostenabrechnung genau.
– Ida Nagel, Gesellschaft- & Wohnungsredakteurin, BerlinEcho
Bleib informiert: Der BerlinEcho-Newsletter liefert dir täglich die wichtigsten Berliner News direkt ins Postfach. Jetzt abonnieren →
ℹ️ Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Einsatz von KI-Tools (Claude, Gemini) recherchiert und vorstrukturiert, anschließend redaktionell überarbeitet, mit Berliner Lokalkenntnis ergänzt und faktengeprüft durch die BerlinEcho-Redaktion. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Energieberatung.



