Gedenkort für Polen: Die Polizei Berlin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um den Gedenkort für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus in Berlin-Mitte zu schützen. Am 17. Juni 2026 sind dort zwischen 6 und 22 Uhr Versammlungen und Veranstaltungen untersagt, soweit sie das Gedenken stören könnten. Anlass sind Gedenkveranstaltungen am 35. Jahrestag des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags.
📑 Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die Polizei Berlin erließ am 12. Juni 2026 eine Allgemeinverfügung zum Schutz des Gedenkorts.
- Sie gilt am 17. Juni 2026 von 6 bis 22 Uhr am Platz der Republik in Berlin-Mitte.
- Untersagt sind Versammlungen, Aufzüge, Kundgebungen und Veranstaltungen, die das Gedenken stören.
- Anlass ist der 35. Jahrestag des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags.
- Der Gedenkort steht auf dem Gelände der ehemaligen Kroll-Oper nahe dem Reichstag.
Gedenkort für Polen: Das hat die Polizei verfügt

Mit der Allgemeinverfügung will die Polizei Berlin die Würde des Gedenkorts für Polen schützen. Sie begründet den Schritt mit der besonderen öffentlichen, historischen und gesellschaftlichen Bedeutung des Tages: Gedenkveranstaltungen mit Kranzniederlegungen sollen ungestört stattfinden können – sowohl als stilles Erinnern an die Opfer als auch als Mahnung für Frieden, Demokratie und Menschenwürde. Mehr aus der Hauptstadtpolitik liest du in unserer Politik-Rubrik.
Eine Allgemeinverfügung ist ein behördlicher Verwaltungsakt, der sich an einen bestimmten Personenkreis oder – wie hier – auf einen bestimmten Ort und Zeitraum bezieht. Sie greift in die Versammlungsfreiheit ein, einem Grundrecht nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Verhindert werden sollen laut Polizei vor allem Provokationen, Störungen sowie beleidigende oder extremistische Handlungen. Weitere Polizeimeldungen aus Berlin bündeln wir fortlaufend. Was im Bezirk Mitte sonst passiert, bündeln wir laufend.
Wo und wann das Verbot gilt
Räumlich betrifft die Verfügung den Gedenkort im Regierungsviertel zwischen Reichstagsgebäude und Bundeskanzleramt. Die wichtigsten Eckdaten:
| Merkmal | Info |
|---|---|
| Erlassen am | 12. Juni 2026 |
| Geltungstag | 17. Juni 2026, 6 bis 22 Uhr |
| Ort | Platz der Republik / Heinrich-von-Gagern-Straße, Tiergarten |
| Behörde | Polizei Berlin, Regionalabschnitt 27-28 |
| Einsicht | Alt-Moabit 145, 10557 Berlin |
Begrenzt wird der Bereich unter anderem durch die Scheidemannstraße im Süden, die Große Querallee im Westen, die Paul-Löbe-Allee im Norden und die Heinrich-von-Gagern-Straße im Osten – jeweils inklusive der angrenzenden Gehwege. Wer am 17. Juni rund um das Regierungsviertel unterwegs ist, sollte mehr Zeit einplanen – Hinweise dazu in unserer Verkehrs-Rubrik.
Was konkret untersagt ist
Die Verfügung beschränkt den Gemeingebrauch der öffentlichen Flächen und die Versammlungsfreiheit. Untersagt sind im genannten Bereich:
- öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel,
- Aufzüge,
- Kundgebungen,
- sonstige Versammlungen und Veranstaltungen.

Das Verbot greift, soweit diese Veranstaltungen geeignet sind, offizielle Gedenkveranstaltungen, das stille Gedenken, den würdevollen Charakter des Tages oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen. Wer gegen eine solche Anordnung verstößt, muss mit polizeilichen Maßnahmen rechnen. Hintergründe zu Recht und Sicherheit in der Stadt findest du in unserer Service-Rubrik sowie rund um die Berliner Bezirke.
Hintergrund: Findling, Kroll-Oper und Versöhnung
Der Gedenkort für Polen wurde am 16. Juni 2025 enthüllt – rund ein Jahr vor dem jetzt geschützten Termin. Auf Initiative des Deutschen Polen-Instituts entstand ein temporäres Erinnerungszeichen: ein 30 Tonnen schwerer Findling mit einer Widmungstafel in deutscher und polnischer Sprache, ergänzt durch einen Wildapfelbaum. Der Standort ist bewusst gewählt – das Gelände der ehemaligen Kroll-Oper, in der Adolf Hitler am 1. September 1939 den Überfall auf Polen verkündete.
Bei der Enthüllung sprachen unter anderem der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Im Dezember 2025 beschloss der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit, an diesem Ort einen dauerhaften Gedenkort sowie perspektivisch ein Deutsch-Polnisches Haus zu errichten. Mehr zur Berliner Erinnerungs- und Kulturgeschichte sammeln wir fortlaufend. Details zum Projekt liefert das Deutsche Polen-Institut.
35 Jahre deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag
Der 17. Juni hat für die deutsch-polnischen Beziehungen ein besonderes Gewicht: Am 17. Juni 1991 unterzeichneten beide Länder den Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. 2026 jährt sich die Unterzeichnung zum 35. Mal. Der Gedenkort für Polen und dieses Jubiläum fallen damit symbolisch zusammen.
Für die Erinnerungskultur ist das ein doppeltes Datum: Es verbindet die Mahnung an die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft mit dem Blick auf eine heute enge Freundschaft. Die Bundestagsentscheidung zur Errichtung des dauerhaften Gedenkorts dokumentiert der Deutsche Bundestag. Weitere gesellschaftliche Themen findest du in unserer Gesellschafts-Rubrik.
Quellen
| Quelle | Inhalt |
|---|---|
| Polizei Berlin | Allgemeinverfügung, Geltungsbereich, Begründung |
| Deutscher Bundestag | Beschluss zum dauerhaften Gedenkort |
| Deutsches Polen-Institut | Hintergrund zum Gedenkort und Deutsch-Polnischen Haus |
Häufige Fragen zum Gedenkort für Polen
Was ist der Gedenkort für Polen?
Der Gedenkort für Polen 1939-1945 erinnert an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft. Er wurde 2025 als temporäres Zeichen am Platz der Republik in Berlin-Mitte enthüllt.
Was hat die Polizei Berlin verfügt?
Die Polizei untersagt am 17. Juni 2026 von 6 bis 22 Uhr Versammlungen, Aufzüge, Kundgebungen und Veranstaltungen rund um den Gedenkort, soweit sie das Gedenken oder die öffentliche Sicherheit stören könnten.
Warum gerade der 17. Juni?
Am 17. Juni 2026 jährt sich die Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags zum 35. Mal. An diesem Tag finden offizielle Gedenkveranstaltungen statt.
Wo genau gilt die Allgemeinverfügung?
Sie gilt am Platz der Republik und an der Heinrich-von-Gagern-Straße im Ortsteil Tiergarten, im Bereich zwischen Reichstagsgebäude und Bundeskanzleramt.
Wo kann man die Verfügung einsehen?
Die Allgemeinverfügung samt Begründung und Lageplänen liegt beim Regionalabschnitt 27-28 der Polizei Berlin, Alt-Moabit 145, 10557 Berlin, aus.
Unsere Einordnung
Der Gedenkort für Polen ist noch jung, doch sein Schutz zeigt, wie ernst Berlin das Erinnern nimmt. Eine Allgemeinverfügung schränkt die Versammlungsfreiheit ein – das ist nie eine Kleinigkeit und braucht gute Gründe. Beim Gedenken an Millionen Kriegsopfer und am Jahrestag eines Versöhnungsvertrags wiegt der würdevolle Rahmen schwer. Dass ausgerechnet der Ort der Kroll-Oper heute für Aussöhnung steht, ist die eigentliche Botschaft des Tages.
– Ariane Nagel, Kultur- und Meinungsredakteurin, BerlinEcho
ℹ️ Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Einsatz von KI-Tools (Claude, Gemini) recherchiert und vorstrukturiert, anschließend redaktionell überarbeitet, faktengeprüft und eingeordnet durch die BerlinEcho-Redaktion. Angaben ohne Gewähr.




