Wer seinen Führerschein umschreiben muss, sollte in Berlin die Fristen kennen. Besonders betroffen sind Inhaber älterer Papierführerscheine und Kartenführerscheine aus den Jahren 1999-2001. Als täglicher BVG-Pendler in Berlin weiß ich: Wer die Fristen verpasst, riskiert ein Bußgeld.
🔄 Aktualisierung – April 2026
Die Frist für Kartenführerscheine (1999–2001) ist seit dem 19. Januar 2026 abgelaufen.
Wer den Umtausch noch nicht vorgenommen hat, fährt technisch mit einem ungültigem Dokument. Es droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Der Umtausch ist jedoch weiterhin bei jedem Berliner Bürgeramt möglich – ein Termin bleibt Pflicht. Weitere aktuelle Fristen gelten für Führerscheine der Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist: 19. Januar 2027) und folgende Jahrgänge.
- Kartenführerscheine (1999-2001) müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
- Der Umtausch kostet 26,50 € + 5,31 € für den Direktversand.
- Zuständig sind alle Berliner Bürgerämter.
📅 Wer muss den Führerschein umschreiben?
Nicht jeder Berliner muss seinen Führerschein umschreiben. Betroffen sind vor allem Inhaber von älteren Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Grund für die bundesweite Aktion ist eine EU-Richtlinie, die Führerscheine fälschungssicherer und einheitlicher machen soll.
Konkret bedeutet das, dass folgende Gruppen ihren Führerschein umschreiben müssen:
- Inhaber von Papierführerscheinen (grau oder rosa), ausgestellt vor dem 31. Dezember 1998
- Inhaber von Kartenführerscheinen, ausgestellt in den Jahren 1999 bis 2001
Wer einen Führerschein hat, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist von der Umschreibung nicht betroffen. Auch Inhaber eines DDR-Führerscheins müssen diesen umschreiben lassen, sofern sie weiterhin in Berlin Auto fahren möchten.
⏱️ Welche Fristen gelten beim Führerschein Umschreiben in Berlin?
Die Fristen für den Führerschein Umschreiben sind gestaffelt und richten sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers bzw. dem Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Für Inhaber von Kartenführerscheinen, die in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurden, gilt die Frist bis zum 19. Januar 2026. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umschreibt, riskiert ein Verwarngeld.
Um den Ansturm auf die Bürgerämter zu entzerren, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen. Aktuell betragen die Wartezeiten für einen Termin zur Antragsstellung in Berlin etwa 4-8 Wochen. Auch die Bearbeitung des Antrags kann weitere 3-4 Wochen dauern.
📍 Zuständige Stellen für das Führerschein Umschreiben in Berlin
In Berlin ist für das Führerschein Umschreiben jedes Bürgeramt zuständig. Es ist nicht notwendig, den Antrag in dem Bezirk zu stellen, in dem man wohnt.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine können online über das KFZ-Zulassungsportal Berlin gebucht werden. Alternativ steht eine Hotline unter (030) 90269-2400 zur Verfügung, die montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar ist.
| Bezirksamt | Adresse (Hauptstandort) | Telefon |
|---|---|---|
| Charlottenburg-Wilmersdorf | Hohenzollerndamm 174–177, 10713 Berlin | (030) 9029-10 |
| Friedrichshain-Kreuzberg | Yorckstraße 4–11, 10999 Berlin | (030) 115 |
| Lichtenberg | Normannenstraße 1–2, 10367 Berlin | (030) 115 |
| Marzahn-Hellersdorf | Janusz-Korczak-Straße 32, 12627 Berlin | (030) 115 |
| Mitte | Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin | (030) 115 |
| Neukölln | Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin | (030) 115 |
| Pankow | Breite Straße 24a–26, 13187 Berlin | (030) 115 |
| Reinickendorf | Eichborndamm 215–239, 13437 Berlin | (030) 115 |
| Spandau | Galenstraße 14, 13597 Berlin | (030) 115 |
| Steglitz-Zehlendorf | Martin-Buber-Straße 15, 14163 Berlin | (030) 115 |
| Tempelhof-Schöneberg | Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin | (030) 115 |
| Treptow-Köpenick | Neue Krugallee 4, 12435 Berlin | (030) 115 |
📍 Alle 12 Berliner Bezirke. Terminbuchung unter service.berlin.de oder Hotline (030) 90269-2400. Jedes Bürgeramt ist bezirksunabhängig zuständig.
📄 Welche Unterlagen sind für den Antrag notwendig?
Für das Führerschein Umschreiben in Berlin werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Aktueller Führerschein
- Ein aktuelles, biometrisches Passfoto
Bei ausländischen Führerscheinen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, beispielsweise eine Übersetzung oder eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde.

💰 Kosten und Gebühren für das Führerschein Umschreiben
Die Gebühr für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beträgt 26,50 Euro. Wer den neuen Führerschein direkt nach Hause geschickt bekommen möchte, zahlt zusätzlich 5,31 Euro für den Direktversand. Die Zahlung erfolgt in der Regel vor Ort im Bürgeramt.
❓ Häufige Fragen zum Führerschein Umschreiben
Gilt mein ausländischer Führerschein in Berlin?
Ob ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig ist, hängt vom Ausstellungsland ab. EU-Führerscheine werden in der Regel anerkannt, bei Führerscheinen aus anderen Ländern gelten bestimmte Fristen und Auflagen. Es empfiehlt sich, dies individuell bei der zuständigen Behörde zu prüfen.
Wie lange dauert das Führerschein Umschreiben in Berlin?
Die Bearbeitungszeit für das Führerschein Umschreiben in Berlin beträgt in der Regel 3-4 Wochen. Hinzu kommt die Wartezeit für einen Termin im Bürgeramt, die aktuell etwa 4-8 Wochen beträgt. Es ist daher ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Kann ich den Antrag auf Umschreibung online stellen?
Nein, der Antrag auf Führerschein Umschreiben kann in Berlin nicht online gestellt werden. Es ist zwingend erforderlich, persönlich im Bürgeramt vorzusprechen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Lediglich die Terminvereinbarung kann online erfolgen.
Was passiert, wenn ich die Frist zum Umschreiben verpasse?
Wer die Frist zum Führerschein Umschreiben versäumt, riskiert ein Verwarngeld. Außerdem kann es bei Verkehrskontrollen zu Problemen kommen, da der alte Führerschein nicht mehr gültig ist. Es ist daher dringend zu empfehlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Umschreiben DDR-Führerschein Pflicht bis wann?
Auch Inhaber eines DDR-Führerscheins müssen diesen umschreiben lassen, sofern sie weiterhin in Berlin Auto fahren möchten. Hier gelten individuelle Fristen, die sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers richten. Informationen dazu gibt es auf service.berlin.de.
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🏁 Fazit: Fristen für Führerschein Umschreiben im Blick behalten
Das Führerschein Umschreiben ist in Berlin eine notwendige Maßnahme, um den EU-weiten Standards zu entsprechen. Besonders Kartenführerscheine aus den Jahren 1999-2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Verwarngeld.
📊 Über den Autor: Hannes Nagel – Redakteur Wirtschaft & Verkehr
Als täglicher BVG-Nutzer in Berlin weiß ich, dass auch scheinbar kleine Fristen schnell übersehen werden. Wer den Umschtausch jetzt angeht, vermeidet unnötigen Stress und hält den Verkehr in Berlin am Laufen.
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