E-Scooter Regeln Berlin 2026: Parkverbote, Bußgelder, S-Bahn

Inhalt (11 Abschnitte)
- E-Scooter Regeln Berlin: Was gilt beim Fahren?
- Wo dürfen Leih-E-Scooter in Berlin abgestellt werden?
- Darf man E-Scooter in S-Bahn, U-Bahn und Bus mitnehmen?
- Wie viele E-Scooter dürfen im S-Bahn-Ring stehen?
- Welche Bußgelder drohen E-Scooter-Fahrern in Berlin?
- Was ändert die eKFV-Novelle 2026 und 2027?
- Wie geht es mit der Sharing-Strategie 2035 weiter?
- BerlinEcho-Auswertung: Wie viel fährt ein Leih-E-Scooter am Tag?
- Quellen und Stand der Angaben
- Häufige Fragen zu E-Scootern in Berlin
- Fazit: Die großen Änderungen kommen am 1. März 2027
E-Scooter Regeln Berlin im Herbst 2026: Innerhalb des S-Bahn-Rings sind höchstens 19.000 Leih-E-Scooter erlaubt, rund um die 565 festen Abstellflächen gelten Parkverbotszonen von mindestens 100 Metern. Fahren auf dem Gehweg kostet 15 Euro, ab 1. März 2027 dann 25 Euro. In der S-Bahn darfst du private Roller zusammengeklappt mitnehmen, bei der BVG nicht.
Für E-Scooter gelten in Berlin zwei Regelwerke gleichzeitig. Das eine ist Bundesrecht: die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und der Bußgeldkatalog, beide mit der Verordnung vom 30. Januar 2026 neu gefasst. Das andere sind die Auflagen, die die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) den Verleihern Bolt, Lime, Dott, Voi und Zeus bis zum 31. März 2027 per Sondernutzungserlaubnis macht. Wo du einen Leih-Roller abstellen darfst, entscheidet in der Innenstadt deshalb die App. Was du beim Fahren zahlst, regelt der Bußgeldkatalog. Zuletzt aktualisiert am .
Update vom 28. September 2026: Wir haben den Artikel mit einem zweiten BerlinEcho-Beitrag zum Thema zusammengeführt und alle Angaben neu geprüft. Neu sind die Mitnahme-Regeln für S-Bahn und BVG, die Abstellvorgaben des Senats und die Sharing-Strategie 2035. Korrektur: In einer früheren Version hieß es, Gehwegfahren koste seit 1. April 2026 25 Euro. Richtig ist: Der höhere Satz gilt erst ab 1. März 2027, bis dahin sind es 15 Euro. Die Zahl der Abstellflächen haben wir von 492 auf den Stand Ende 2025 (565) aktualisiert. Die Umsetzgebühr von 62 Euro stellen die Behörden dem Verleiher in Rechnung, nicht direkt den Nutzenden.
Kurz zusammengefasst: Die E-Scooter Regeln Berlin treffen derzeit vor allem die Verleiher: Leih-E-Scooter sind streng gedeckelt und sollen bis 2035 nur noch an festen Mobilitätsstandorten gemietet und abgegeben werden. Die großen Änderungen für Fahrerinnen und Fahrer – höhere Verwarnungsgelder, Grünpfeil, Radwegregeln wie beim Fahrrad – kommen erst am 1. März 2027. Wer einen eigenen Roller besitzt, muss bei BVG-Fahrten umplanen, in der S-Bahn nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Obergrenze: Innerhalb des S-Bahn-Rings dürfen maximal 19.000 Leih-E-Scooter stehen; berlinweit waren zum 1. April 2026 insgesamt 46.450 genehmigt.
- Abstellflächen: Bis Ende 2025 entstanden 565 feste Flächen, davon 362 im S-Bahn-Ring. Drumherum gilt eine Parkverbotszone von mindestens 100 Metern.
- Gehweg: Wo geparkt werden darf, müssen 2,30 Meter Gehweg frei bleiben.
- Bußgeld: Gehwegfahren kostet 15 Euro, zu zweit fahren 5 Euro – ab 1. März 2027 jeweils 25 Euro.
- Mitnahme: S-Bahn erlaubt, zusammengeklappt als Handgepäck; BVG verbietet E-Tretroller seit 1. Mai 2024 komplett.
E-Scooter Regeln Berlin: Was gilt beim Fahren?
E-Scooter dürfen in Berlin ab 14 Jahren ohne Führerschein gefahren werden, brauchen aber eine Versicherungsplakette und dürfen bauartbedingt höchstens 20 km/h schnell sein. Das bestätigt die Senatsverwaltung auf ihrer Infoseite zu Elektro-Tretrollern. Gefahren wird auf Radwegen und Radfahrstreifen, fehlen diese, auf der Fahrbahn. Gehwege, Fußgängerzonen und Parks sind tabu.
Einen Helm schreibt niemand vor. Beim Alkohol gelten die Grenzen wie beim Auto: 0,5 Promille ab 21 Jahren, 0,0 Promille für Jüngere und Fahranfänger in der Probezeit. Auf einem Roller fährt immer nur eine Person. Ab dem 1. März 2027 werden E-Scooter beim Fahren wie Fahrräder behandelt: Einen Radweg musst du dann nur noch benutzen, wenn ein blaues Radweg-Schild dort steht, sonst darfst du auch auf der Fahrbahn fahren. Nebeneinander fahren wird erlaubt, solange niemand behindert wird. Das steht in der FAQ des Bundesverkehrsministeriums zur eKFV-Novelle.
Wo dürfen Leih-E-Scooter in Berlin abgestellt werden?
Leih-E-Scooter müssen in Berlin auf einer festen Abstellfläche abgestellt werden, sofern es in der Nähe eine gibt – rund um jede Fläche richten die Verleiher Parkverbotszonen von mindestens 100 Metern ein, in denen die App die Miete nicht beendet. Bis Ende 2025 gab es laut Senatsbericht an den Hauptausschuss vom 2. Juni 2026 565 solche Flächen, 362 davon innerhalb des S-Bahn-Rings. 279 Standorte hat die BVG in einem Pilotprojekt gebaut.
Wo keine Abstellfläche in der Nähe ist, darf der Roller weiter auf dem Gehweg stehen – aber nur mit 2,30 Meter Restbreite für den Fußverkehr. Die Nebenbestimmungen, die der Senat in seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/26660 vom 30. Juli 2026 veröffentlicht hat, verbieten das Abstellen zusätzlich hier:
Wie oft das in der Praxis schiefgeht, hat der Fachverband Fuss e.V. im August 2026 nachgezählt: In Schöneberg und Tempelhof stand mehr als jedes zweite Leihfahrzeug im Weg, in Mitte mit festen Stationen nur knapp jedes zehnte. Die Zahlen und was ab April 2027 geplant ist, findest du in unserem Artikel zur Studie zu E-Scootern auf Berliner Gehwegen.
- vor Hauseingängen und U- oder S-Bahn-Zugängen, jeweils plus 1,5 Meter Abstand
- an Bus- und Tramhaltestellen, 25 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild
- an Querungsstellen, Mittelinseln und Feuerwehrzufahrten
- an Kreuzungen und Einmündungen, mindestens 10 Meter ab Fahrbahnkante
- auf Radwegen, in Grünanlagen, auf Friedhöfen, in Fußgängerzonen und auf Brücken
- auf Blindenleitsystemen und am Straßenbegleitgrün wie Baumscheiben
Pro Standort dürfen Verleiher höchstens vier Fahrzeuge je Typ aufstellen, mit mindestens 50 Metern Abstand zum nächsten Standort. Steht ein Roller im Weg, muss der Anbieter ihn tagsüber (6 bis 20 Uhr) binnen vier Stunden umstellen, bei nächtlichen Meldungen bis 10 Uhr am Folgetag. Die Beschwerde-Hotline steht am Lenker, auch in Brailleschrift; Bolt, Lime, Dott und Voi nehmen Meldungen zudem gemeinsam über scooter-melder.de an.

Darf man E-Scooter in S-Bahn, U-Bahn und Bus mitnehmen?
In der S-Bahn Berlin darfst du einen privaten E-Scooter mitnehmen, in U-Bahn, Bus, Tram und auf BVG-Fähren nicht. Die Beförderungsbedingungen der S-Bahn Berlin zählen vollständig zusammengeklappte E-Tretroller zum Handgepäck. Nicht zusammengeklappte Roller mit weniger als 500 Watt Nenndauerleistung gelten dort als Fahrrad, dürfen also nur mit, wenn Platz ist. Ersatzakkus sind ausgeschlossen, laden oder entnehmen darfst du den Akku während der Fahrt nicht.
Die BVG hat E-Tretroller am 1. Mai 2024 aus allen Fahrzeugen und U-Bahnhöfen verbannt – zusammengeklappt ebenso wie aufgeklappt. Die BVG begründet das Verbot mit fehlenden Sicherheitsstandards für Lithium-Ionen-Akkus. E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile sind ausgenommen. Die Folge im Alltag: Mit dem Roller zur S-Bahn geht, zur U-Bahn nicht. Wer mit dem Deutschlandticket von der S-Bahn in die U-Bahn umsteigen will, kommt mit dem Roller nicht weiter.
Wie viele E-Scooter dürfen im S-Bahn-Ring stehen?
Innerhalb des S-Bahn-Rings dürfen in Berlin höchstens 19.000 Leih-E-Scooter angeboten werden, verteilt zu gleichen Teilen auf alle Anbieter. Die Obergrenze gilt seit dem 1. Januar 2024 und wurde mit den Sondernutzungserlaubnissen vom 1. April 2025 beibehalten. Außerhalb des Rings gibt es keine Obergrenze. Zum 1. April 2026 waren berlinweit 46.450 E-Scooter genehmigt, dazu 25.260 Leihräder und 2.350 E-Mopeds – zusammen 74.060 Mietfahrzeuge von acht Unternehmen.
Für jeden E-Scooter im S-Bahn-Ring zahlen die Verleiher seit dem 1. Januar 2023 eine Sondernutzungsgebühr von 3 Euro im Monat, außerhalb ist das Anbieten gebührenfrei. Die Wirkung ist messbar: Das Angebot verteilt sich nach Senatsangaben inzwischen zu etwa 49 Prozent auf die Innenstadt und zu 51 Prozent auf die Außenbezirke. Nur in Spandau und Reinickendorf fährt zusätzlich der Anbieter Zeus.
Welche Bußgelder drohen E-Scooter-Fahrern in Berlin?
Die häufigsten Verstöße gegen die E-Scooter Regeln Berlin kosten 15 bis 30 Euro, Rotlicht und Handy am Lenker deutlich mehr. Zum 1. März 2027 hebt der Bund mehrere Sätze an; die Beträge stehen in Artikel 3 der Verordnung im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 32. Die Tabelle zeigt beide Stände.
| Verstoß | bis 28.02.2027 | ab 01.03.2027 |
|---|---|---|
| Fahren auf dem Gehweg | 15 € | 25 € (mit Behinderung 30 €, Gefährdung 35 €, Sachbeschädigung 40 €) |
| Zu zweit auf einem Roller | 5 € | 25 € |
| Behindernd abgestellt | 20–30 € | 20–30 € |
| Rote Ampel überfahren | 60–180 € | 60–180 € |
| Handy während der Fahrt | 100 € und 1 Punkt | 100 € und 1 Punkt |
| Ohne Versicherungskennzeichen | 40 € | 40 € |
Quellen der Tabelle: Bundesgesetzblatt, ADAC-Übersicht (Stand 4. Mai 2026) und Senatsverwaltung. Teuer wird Falschparken vor allem für die Verleiher. Seit dem 24. Juli 2025 berechnen Polizei und Ordnungsämter für das Umstellen oder Umsetzen eines E-Scooters 62 beziehungsweise 68 Euro, ab sechs Fahrzeugen mit Abschleppdienst 219 beziehungsweise 242 Euro je Einsatz – so hat es der Senat laut Pressemitteilung vom 3. Juni 2025 beschlossen. Wie lange ein Bescheid in Berlin dauern kann, zeigt unser Bericht über den Technikausfall beim Bußgeldversand.
Was ändert die eKFV-Novelle 2026 und 2027?
Die eKFV-Novelle ist die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vom 30. Januar 2026, verkündet am 6. Februar 2026, und sie tritt in zwei Stufen in Kraft. Seit dem 1. April 2026 gelten neue Bauvorschriften: Blinker, getrennte Vorder- und Hinterradbremse, strengere Akku-Normen und eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Weil Modelle mit Genehmigung vor dem 1. April 2026 noch bis Ende 2026 nach altem Recht gebaut werden dürfen, rollen Neufahrzeuge mit Pflicht-Blinkern praktisch ab 2027 an. Vorhandene Roller genießen Bestandsschutz.
Am 1. März 2027 folgt die zweite Stufe mit den Verhaltensregeln. E-Scooter werden dann in der Straßenverkehrs-Ordnung weitgehend wie Fahrräder behandelt:
- Grünpfeil: Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt dann auch für E-Scooter.
- Verkehrszeichen: Das Radverkehr-Sinnbild auf Schildern gilt künftig automatisch auch für E-Scooter, die Extra-Beschilderung entfällt.
- Parken: Private Roller dürfen auf Gehwegen stehen, wenn niemand gefährdet oder behindert wird. Das gewerbliche Aufstellen von Leihfahrzeugen gilt nicht mehr als Parken – Städte wie Berlin können es damit leichter über das Straßenrecht steuern.
Eine schärfere Haftung für Halter, die die Bundesregierung ebenfalls ankündigt, steht nicht in der Verordnung – sie braucht ein eigenes Bundesgesetz.
Wie geht es mit der Sharing-Strategie 2035 weiter?
Die Sharing-Strategie 2035 ist das Konzept der Senatsverkehrsverwaltung, mit dem Leih-E-Scooter und Leihräder schrittweise nur noch an festen Mobilitätsstandorten gemietet und abgegeben werden sollen („hub-only“). Mobilitätssenatorin Ute Bonde stellte sie am 6. Mai 2026 vor. Geplant sind rund 3.000 bauliche Standorte in den dichter besiedelten Gebieten 0, 1 und 2, die zusammen etwa 60 Prozent der Stadtfläche und über 80 Prozent der Einwohner abdecken. In den Hotspots innerhalb des S-Bahn-Rings soll der nächste Standort höchstens 100 Meter entfernt sein, sonst höchstens 200 Meter. Bau und Betrieb übernimmt laut Pressemitteilung der SenMVKU die BVG.
Bis das Netz steht, bleibt Freefloating dort erlaubt, wo es noch keine zusammenhängenden Standorte mit Parkverbotszonen gibt. Die Roller sollen 2027 auf 5 Meter genau geortet werden, 2033 auf 2 Meter. Die aktuellen Sondernutzungserlaubnisse laufen am 31. März 2027 aus – die neuen muss ein Senat vergeben, der sich nach der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026 erst bildet. Die Positionen der Parteien stehen in unserem Überblick zur Verkehrswende vor der Berlin-Wahl, Details zur Hub-Pflicht im Beitrag E-Scooter Berlin: Hub-Pflicht bis 2035.
BerlinEcho-Auswertung: Wie viel fährt ein Leih-E-Scooter am Tag?
Ein Berliner Leih-E-Scooter war im ersten Quartal 2026 im Schnitt nur rund 9 Minuten am Tag in Fahrt. Nach einer Auswertung von BerlinEcho stand ein Leih-Roller damit mehr als 23 Stunden und 50 Minuten täglich im öffentlichen Raum – auch im besten Quartal 2025 waren es nur rund 18 Minuten Fahrzeit.
| Quartal | Fahrten je Roller und Tag | Dauer je Fahrt | Fahrzeit je Roller und Tag |
|---|---|---|---|
| Q1/2025 | 1,54 | 7,3 Min. | 11,2 Min. |
| Q2/2025 | 2,25 | 8,0 Min. | 18,0 Min. |
| Q3/2025 | 2,31 | 7,4 Min. | 17,1 Min. |
| Q4/2025 | 1,72 | 6,4 Min. | 11,0 Min. |
| Q1/2026 | 1,42 | 6,5 Min. | 9,2 Min. |
Methodik: Grundlage sind die Quartalswerte „Fahrten pro Fahrzeug pro Tag“ und „Dauer pro Fahrt“ aus dem Senatsbericht an den Hauptausschuss vom 2. Juni 2026. Wir haben beide Werte je Quartal multipliziert; die Ergebnisse sind Durchschnitte über alle gemeldeten E-Scooter und schwanken saisonal. Übernahme mit Quellenangabe BerlinEcho und Link auf diesen Beitrag erwünscht. Zum Vergleich: Die Sharing-Strategie 2035 setzt für die Innenstadt eine Zielauslastung von 3,0 Fahrten je Fahrzeug und Tag an – im ersten Quartal 2026 lag der Wert bei 1,42.
🏛️ BerlinEcho-Einordnung
Was die Pressemitteilungen nicht erzählen
Die zentrale Frage lautet: Wer setzt die strengen E-Scooter Regeln Berlin eigentlich auf der Straße durch?
1. Kontrolle ohne Statistik
Der Senat führt nach eigener Aussage vom 30. Juli 2026 keine Statistik über Verstöße gegen die Auflagen, und die Polizei kann Falschparker-Fälle nicht automatisiert auswerten. Ob die Regeln wirken, lässt sich damit kaum belegen.
2. Viel Blech, wenig Fahrt
Rund 9 Minuten Fahrzeit am Tag im ersten Quartal 2026 zeigen, warum der Senat die Flotten an der Auslastung ausrichten will. Die Senatsverwaltung selbst hält eine Entlastung vom Autoverkehr für „weiterhin fraglich“.
3. Politischer Schwebezustand
Die Sondernutzungserlaubnisse enden am 31. März 2027, einen Monat nach Inkrafttreten der neuen Bundesregeln. Die Weichen stellt ein neuer Senat.
📌 Ehrliche Einordnung:
Die 565 Abstellflächen sind ein Anfang, das Zielnetz hat rund 3.000. Bis „hub-only“ flächendeckend gilt, entscheidet in vielen Kiezen weiter die Parkverbotszone in der App – und die ist nur so gut wie die GPS-Ortung des Rollers.
Hannes Nagel · Redakteur Wirtschaft & Verkehr
Ich wundere mich weniger über falsch geparkte Roller als über die Zahl: neun Minuten Fahrt am Tag. Daran wird sich die nächste Vergaberunde messen lassen müssen.
Quellen und Stand der Angaben
| Aspekt | Details | Quelle |
|---|---|---|
| eKFV-Novelle | Verordnung vom 30.01.2026, Stufen 01.04.2026 und 01.03.2027 | BGBl. 2026 I Nr. 32 |
| Abstellregeln | Nebenbestimmungen, Umstellfrist 4 Stunden | Drucksache 19/26660 |
| Flotte, Flächen, Gebühren | 19.000 im S-Bahn-Ring, 565 Flächen, 3 € je Monat | Bericht rote Nr. 2915 |
| Umsetzgebühren | 62/68 € und 219/242 € | Senatskanzlei, 03.06.2025 |
| Mitnahme | S-Bahn erlaubt, BVG verboten seit 01.05.2024 | BVG |
| Sharing-Strategie 2035 | ca. 3.000 Standorte, hub-only | SenMVKU |
Häufige Fragen zu E-Scootern in Berlin
Wo darf ich einen Leih-E-Scooter in Berlin abstellen?
Einen Leih-E-Scooter stellst du in Berlin dort ab, wo die App das Beenden der Miete erlaubt – rund um eine der 565 festen Abstellflächen nur auf der Fläche selbst, weil im Umkreis von mindestens 100 Metern Parkverbotszonen gelten. Außerhalb dieser Zonen darf der Roller auf dem Gehweg stehen, wenn 2,30 Meter Restbreite frei bleiben. Tabu sind Radwege, Haltestellen samt 25 Metern davor und danach, Kreuzungsbereiche, Grünanlagen, Friedhöfe und Fußgängerzonen (Stand: Nebenbestimmungen der Senatsverwaltung, Juli 2026).
Wie hoch ist das Bußgeld für E-Scooter auf dem Gehweg?
Wer mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fährt, zahlt bis zum 28. Februar 2027 ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Ab dem 1. März 2027 steigt der Regelsatz auf 25 Euro, mit Behinderung anderer auf 30 Euro, mit Gefährdung auf 35 Euro und mit Sachbeschädigung auf 40 Euro. Grundlage ist Artikel 3 der Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32), der den Bußgeldkatalog an die Sätze für Radfahrende angleicht.
Darf ich meinen E-Scooter mit in die S-Bahn nehmen?
Ja, in der S-Bahn Berlin darfst du einen privaten E-Scooter mitnehmen, wenn er vollständig zusammengeklappt ist – dann zählt er nach den VBB-Beförderungsbedingungen als Handgepäck. Nicht zusammengeklappte Roller unter 500 Watt Nenndauerleistung werden wie ein Fahrrad behandelt und brauchen Platz im Zug. Ersatzakkus sind von der Beförderung ausgeschlossen, und der Akku darf während der Fahrt weder geladen noch entnommen werden. Bei der BVG gilt dagegen ein komplettes Verbot.
Warum sind E-Scooter in U-Bahn, Bus und Tram verboten?
Die BVG hat E-Tretroller am 1. Mai 2024 aus allen Fahrzeugen und U-Bahnhöfen verbannt, egal ob zusammengeklappt oder nicht. Begründet wird das mit nicht ausreichenden Normen und Sicherheitsstandards für die Lithium-Ionen-Akkus; die BVG folgt damit einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Ausgenommen sind E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile. Für die S-Bahn Berlin gilt dieses Verbot nicht.
Ab wann gilt die Blinkerpflicht für E-Scooter?
Die Blinkerpflicht steht seit dem 1. April 2026 in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, greift aber praktisch erst für Modelle, die ab 2027 neu in den Verkehr kommen. Für Fahrzeuge mit einer Genehmigung vor dem 1. April 2026 gelten die alten Bauvorschriften bis Ende 2026 weiter. Wer heute schon einen E-Scooter besitzt, muss nicht nachrüsten: Fahrzeuge, die bis zum 31. März 2026 in den Verkehr gekommen sind, genießen Bestandsschutz.
Wer zahlt, wenn das Ordnungsamt einen Leih-E-Scooter umsetzt?
Die Gebühr für das Umstellen oder Umsetzen eines falsch abgestellten Leih-E-Scooters stellen Polizei und Ordnungsämter dem Verleiher in Rechnung, nicht direkt dir. Seit dem 24. Juli 2025 kostet das 62 beziehungsweise 68 Euro je Fall, ab sechs Fahrzeugen mit Abschleppunternehmen 219 beziehungsweise 242 Euro. Ob ein Anbieter diese Kosten an dich weiterreicht, regeln seine Geschäftsbedingungen – ein Foto vom korrekt abgestellten Roller, das die Verleiher ohnehin verlangen müssen, ist dein Beleg.
Fazit: Die großen Änderungen kommen am 1. März 2027
Die E-Scooter Regeln Berlin sind im Herbst 2026 vor allem Regeln für Verleiher: 19.000 Roller im S-Bahn-Ring, 3 Euro Gebühr je Roller und Monat, Parkverbotszonen von 100 Metern um 565 Abstellflächen. Für dich als Fahrerin oder Fahrer ändert sich am 1. März 2027 am meisten – dann kostet Gehwegfahren 25 statt 15 Euro, und Grünpfeil sowie die Radwegregeln für Fahrräder gelten auch auf dem Roller. Den eigenen E-Scooter nimmst du weiter in die S-Bahn mit, in U-Bahn, Bus und Tram der BVG bleibt er draußen. Aktuelle Meldungen findest du in unserer Rubrik Verkehr und im Berlin-Service.
🗞 Über den Autor: Hannes Nagel – Redakteur Wirtschaft & Verkehr
Ich schreibe über BVG, S-Bahn und die Frage, wie Berlin seinen Straßenraum verteilt. Hinweise zu falsch geparkten Rollern in deinem Kiez nehme ich gern entgegen.
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Hannes Nagel
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Ich bin Hannes, und ich schreibe bei BerlinEcho über Wirtschaft und Verkehr – zwei Themen, die in Berlin enger zusammenhängen, als man denkt. Wer in einer Stadt wohnt, in der die BVG täglich ausläuft und gleichzeitig das teuerste …
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