Deutschland 📅 3. August 2026 ⏱ 11 Min. 👁 82 Aufrufe

Cannabis Gesetz: Was in Deutschland erlaubt ist (Stand 2026)

Das Cannabis Gesetz (CanG) ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Erfahre, welche Mengen erlaubt sind, was beim Eigenanbau gilt und wo der Konsum verboten ist. → Alle Infos hier.

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Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland in Kraft. Für viele Berliner stellt sich die Frage: Was ist nun wirklich erlaubt und wo liegen die Grenzen? Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis bringt für Erwachsene ab 18 Jahren neue Freiheiten, aber auch klare Regeln und Konsumverbotszonen mit sich, die du kennen solltest.

Was ist das Cannabis Gesetz?

Das Cannabisgesetz (CanG) ist ein Bundesgesetz, das am 1. April 2024 in Deutschland in Kraft getreten ist. Es regelt den Umgang mit Cannabis für Erwachsene und ersetzt die bisherigen strengen Verbote des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Ziel ist es, den Schwarzmarkt einzudämmen, den Jugend- und Gesundheitsschutz zu stärken und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Das Gesetz wurde vom Bundesgesundheitsministerium initiiert und vom Bundestag verabschiedet. Es erlaubt unter bestimmten Bedingungen den privaten Besitz, den Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen.

⚖️ Besitz und Konsum: Was ist erlaubt und wo liegen die Grenzen?

Cannabis Gesetz Erlaubt Berlin News
Foto: Elsa Olofsson

Wenn du über 18 Jahre alt bist, darfst du in Deutschland legal Cannabis besitzen und konsumieren. Die erlaubten Mengen sind dabei klar definiert, um Missbrauch und Weitergabe an Minderjährige zu verhindern. Es ist wichtig, diese Grenzen zu kennen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Ort des Besitzes Maximal erlaubte Menge Hinweis
Öffentlichkeit (außerhalb der Wohnung) bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis Einschließlich des Transports von bis zu 50 Gramm aus Anbauvereinigungen
Privatbereich (eigene Wohnung/Wohnsitz) bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis Die Menge bezieht sich auf das gesamte in der Wohnung gelagerte Cannabis
Minderjährige (unter 18 Jahren) 0 Gramm Besitz, Erwerb und Anbau bleiben strikt verboten

Der Konsum von Cannabis ist für Erwachsene grundsätzlich erlaubt, solange er nicht in den dafür ausgewiesenen Verbotszonen stattfindet. Das KCanG regelt diese Mengen sehr präzise. Solltest du größere Mengen als die erlaubten besitzen, können weiterhin Strafen drohen. Der Versand, die Lieferung und der Onlinehandel von Cannabis bleiben in Deutschland verboten. Auch sogenannte Edibles, also THC-haltige Gummibärchen oder Kekse, sind weiterhin nicht legal erhältlich.

🏡 Eigenanbau von Cannabis: So geht’s legal

Neben dem Besitz erlaubt das Cannabisgesetz auch den privaten Eigenanbau von Cannabis für den persönlichen Konsum. Dies ist eine wichtige Säule des Gesetzes, um die Abhängigkeit vom Schwarzmarkt zu reduzieren und die Qualität des konsumierten Cannabis zu kontrollieren. Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen selbst bis zu drei Pflanzen anbauen.

Für den Eigenanbau gelten folgende Regeln:

  • Du musst das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Pro Haushalt sind maximal drei weibliche blühende Cannabis-Pflanzen erlaubt.
  • Die Pflanzen und das geerntete Cannabis müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden. Dies bedeutet eine sichere Verwahrung, beispielsweise in verschlossenen Schränken oder Räumen.
  • Das geerntete Cannabis muss ebenfalls vor Dritten, insbesondere Kindern und Jugendlichen, geschützt werden. Die maximale Besitzmenge von 50 Gramm im privaten Bereich darf dabei nicht überschritten werden.
  • Die Weitergabe von selbst angebautem Cannabis an Dritte ist strikt verboten. Der Anbau ist ausschließlich für den Eigenkonsum gedacht.

Die Samen für den Eigenanbau dürfen legal erworben werden, auch über das Internet. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass du die jeweiligen Besitzmengen und Abstandsregeln zu Minderjährigen strikt einhältst. Das Bundesgesundheitsministerium stellt hierzu umfassende Informationen bereit.

🌿 Cannabis Social Clubs: Die neuen Anbauvereinigungen

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Foto: Travel with Lenses

Ab dem 1. Juli 2024 treten weitere Regelungen des Cannabisgesetzes in Kraft, die die Gründung und den Betrieb von sogenannten Anbauvereinigungen, oft auch als Cannabis Social Clubs bezeichnet, ermöglichen. Diese Vereine spielen eine zentrale Rolle bei der legalen Versorgung mit Cannabis und sind eine Alternative zum Eigenanbau für diejenigen, die selbst keine Pflanzen ziehen können oder wollen.

Wichtige Fakten zu Anbauvereinigungen:

  • Mitgliedschaft: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben.
  • Anbau: Die Vereine dürfen Cannabis für den Eigenkonsum ihrer Mitglieder gemeinschaftlich anbauen.
  • Abgabe: Die Abgabe von Cannabis ist ausschließlich an Mitglieder erlaubt und unterliegt strengen Mengenbegrenzungen. Pro Monat darf ein Mitglied maximal 50 Gramm Cannabis erhalten, Personen zwischen 18 und 21 Jahren maximal 30 Gramm.
  • Qualität: Die Anbauvereinigungen sind verpflichtet, die Qualität des Cannabis zu prüfen und Gesundheitsinformationen bereitzustellen.
  • Schutz: Wie beim Eigenanbau müssen auch die Anbauflächen und das geerntete Cannabis in den Vereinen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.

Die Vereine müssen eine Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde beantragen und unterliegen einer staatlichen Kontrolle. Der kommerzielle Handel bleibt auch hier verboten. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass der Zugang zu Cannabis reguliert und kontrolliert erfolgt, wie auch die Polizei Hamburg in ihren Informationen zum Cannabisgesetz betont.

🚫 Wo ist der Cannabis-Konsum verboten?

Auch wenn Cannabis legal ist, darfst du es nicht überall konsumieren. Das Cannabisgesetz sieht klare Konsumverbotszonen vor, um den Jugend- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten und Belästigungen der Öffentlichkeit zu vermeiden. Diese Regeln gelten bundesweit und müssen strikt eingehalten werden.

Zu den Konsumverbotszonen gehören:

  • In und in Sichtweite (in der Regel 100 Meter Luftlinie vom Eingangsbereich) von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten.
  • In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Außerhalb dieser Zeiten ist der Konsum dort erlaubt.
  • In unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren.
  • Auf und in der Nähe von militärischen Einrichtungen.
  • Cannabis Gesetz: Was in Deutschland erlaubt ist (Stand 2026) - Berlin News Highlights

Die Einhaltung dieser Zonen wird von den Ordnungsbehörden kontrolliert. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Das Gesetz zielt darauf ab, den Konsum aus dem öffentlichen Raum mit besonderem Schutzbedarf fernzuhalten. Informationen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Brandenburg weisen ebenfalls darauf hin, dass der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis für Minderjährige weiterhin verboten ist.

🚗 Führerschein und Cannabis: Der neue THC-Grenzwert

Eine der wichtigsten Änderungen im Zuge des Cannabisgesetzes betrifft den Straßenverkehr. Lange Zeit galt in Deutschland ein sehr niedriger THC-Grenzwert, der oft zu Führerscheinentzügen führte, selbst wenn der Konsum Tage zurücklag. Mit dem neuen Gesetz wurde dieser Grenzwert angepasst, um eine bessere Unterscheidung zwischen aktuellem Einfluss und länger zurückliegendem Konsum zu ermöglichen.

Der neue THC-Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Dieser Wert ist vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille und soll sicherstellen, dass nur Personen sanktioniert werden, die tatsächlich noch unter der Wirkung von Cannabis stehen und somit eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen könnten. Bei Überschreitung dieses Grenzwertes drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt weiterhin ein striktes Cannabis-Verbot am Steuer (0,0 Nanogramm THC).

🏛️ BerlinEcho-Einordnung

BERLINECHO-EINORDNUNG Was die Pressemitteilungen nicht erzählen

Das Cannabisgesetz hat Deutschland verändert, aber die Umsetzung in der Hauptstadt wirft spezifische Fragen auf, die über die reine Gesetzestext hinausgehen. Es geht um die praktische Handhabung und die lokalen Auswirkungen.

1
Berliner Konsum-Hotspots und die 100-Meter-Regel In Berlin gibt es zahlreiche Orte wie den Görlitzer Park oder den Kotti, die als Konsum-Hotspots bekannt sind. Die 100-Meter-Regel zu Schulen und Spielplätzen wird hier eine besondere Herausforderung für die Ordnungsämter darstellen, da die Dichte an Einrichtungen in vielen Stadtteilen sehr hoch ist.
2
Die Rolle der Berliner Polizei bei der Umsetzung Die Berliner Polizei muss das neue Gesetz umsetzen, was im dicht besiedelten Stadtgebiet mit vielen Ausnahmeregelungen zu erhöhter Komplexität führt. Insbesondere die Einhaltung der Konsumverbotszonen erfordert klare Richtlinien und eine sensible Vorgehensweise, um unverhältnismäßige Kontrollen zu vermeiden.
3
Anbauvereinigungen: Standortsuche und Akzeptanz Die Gründung von Cannabis Social Clubs (Anbauvereinigungen) ab Juli 2024 wird in Berlin auf großes Interesse stoßen. Die Herausforderung wird sein, geeignete Standorte zu finden, die den gesetzlichen Abstandsregeln zu Schulen und Kitas entsprechen und gleichzeitig eine hohe Akzeptanz in der Nachbarschaft finden.
4
Führerschein-Regel: Messbarkeit und Kontrolle im Alltag Der neue THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm im Straßenverkehr muss in der Praxis durchgesetzt werden. Für die Berliner Polizei bedeutet dies, dass sie bei Verkehrskontrollen präzisere Messmethoden anwenden muss, um den aktuellen Einfluss von Cannabis zweifelsfrei nachzuweisen.
📌 EHRLICHE EINORDNUNG

Die Umsetzung des Cannabisgesetzes in Berlin wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die über die bloße Lektüre des Gesetzestextes hinausgehen. Insbesondere die praktische Durchsetzung der Konsumverbotszonen und die Akzeptanz von Anbauvereinigungen in den Kiezen bleiben zentrale Herausforderungen, deren Auswirkungen sich erst in den kommenden Monaten vollständig zeigen werden.

MM
Maik Möhring · Verantwortlicher & Chefredakteur
Als ich das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes in Berlin beobachtet habe, dachte ich sofort an die Herausforderungen, die das für unsere Ordnungsämter im Kiez rund um den Alexanderplatz bedeutet. Gesetzestexte sind das eine, die Realität auf der Straße das andere.

Quellen zum Cannabisgesetz

Aspekt Details Quelle
Inkrafttreten1. April 2024BMG
Besitzmengen25g öffentlich, 50g privatKCanG
EigenanbauMax. 3 Pflanzen pro HaushaltNDR
Führerschein-Grenzwert3,5 ng/ml THC im Blutseruminfos-cannabis.de

❓ Häufige Fragen zum Cannabis Gesetz

Ist Cannabis jetzt wieder illegal?

Nein, das Cannabis Gesetz ist weiterhin in Kraft. Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum für Erwachsene ab 18 Jahren sowie der Besitz von bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm in der eigenen Wohnung erlaubt. Die Regelungen zur Teillegalisierung von Cannabis sind Stand Juni 2026 uneingeschränkt gültig und werden nicht zurückgenommen. Du kannst dich also weiterhin an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Wird Cannabis wieder illegal 2026?

Nein, es gibt keine Anzeichen dafür, dass das Cannabis Gesetz im Jahr 2026 wieder aufgehoben oder die Teillegalisierung rückgängig gemacht wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Besitz, privaten Eigenanbau und den Cannabis Social Clubs sind stabil. Die Bundesregierung hat die Einführung des Gesetzes klar kommuniziert, und die aktuellen Bestimmungen bleiben bestehen. Du kannst dich auf die geltenden Regeln verlassen.

Ist es erlaubt, in der Öffentlichkeit einen Joint zu rauchen?

Der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit ist zwar grundsätzlich erlaubt, aber es gibt klare Verbotszonen. Du darfst nicht in Sichtweite (100 Meter Luftlinie vom Eingangsbereich) von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlichen Sportstätten konsumieren. In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Außerhalb dieser Zeiten ist es dir dort gestattet, einen Joint zu rauchen.

Ist Cannabis noch strafbar?

Ja, bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit Cannabis bleiben strafbar. Für Minderjährige (unter 18 Jahren) sind Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin strikt verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird streng bestraft. Darüber hinaus sind für Erwachsene weiterhin Handlungen wie unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis oder der Besitz von Mengen, die die gesetzlich erlaubten Höchstgrenzen überschreiten, strafbar. Das Gesetz ist eine Teillegalisierung, keine vollständige Freigabe.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Cannabis Gesetz?

Verstöße gegen das Cannabis Gesetz können je nach Art und Schwere mit Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Beispielsweise können der Besitz von Mengen über den erlaubten Grenzen, der Konsum in Verbotszonen oder die Weitergabe an Minderjährige zu empfindlichen Strafen führen. Auch die Missachtung des neuen THC-Grenzwertes im Straßenverkehr hat rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Es ist wichtig, sich genau an die Vorgaben zu halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

🏁 Fazit: Klare Regeln für die Teillegalisierung

🏁 Fazit: Klare Regeln für die Teillegalisierung

Das Cannabisgesetz hat die Rechtslage in Deutschland deutlich verändert und eine kontrollierte Teillegalisierung eingeführt. Es ermöglicht Erwachsenen den legalen Besitz und Eigenanbau unter strengen Auflagen und schafft mit Anbauvereinigungen neue Wege der Versorgung. Gleichzeitig schützen klare Konsumverbotszonen und ein angepasster Führerschein-Grenzwert die Jugend und die Sicherheit im Straßenverkehr. Es ist entscheidend, dass du dich als Bürger über diese Regeln informierst und sie einhältst, um die Vorteile des Gesetzes nutzen zu können.

🗞 Über den Autor: Maik Möhring – Verantwortlicher & Chefredakteur
Als ich das neue Cannabisgesetz in Kraft treten sah, dachte ich sofort an die Herausforderungen, die das für die Berliner Polizei in den Parks rund um den Görlitzer Park mit sich bringen würde. Es ist ein Balanceakt zwischen Freiheit und Kontrolle, der sich im Alltag erst noch beweisen muss.
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MM
✍ Über den Autor
Verantwortlicher & Chefredakteur

Moin, ich bin Maik – Gründer von BerlinEcho und verantwortlicher Redakteur. Ich baue seit Jahren digitale Medien auf, die ich wirklich für notwendig halte: unabhängig, ohne Konzernlogik im Rücken, mit echten Menschen dahinter. Berlin fasziniert mich als Stadt der Brüche: Hipster-Kieze neben Plattenbau, Bundespolitik neben Bezirksstreit, globale Startup-Szene neben klassischem Berliner Kleingarten. Diesen Widersprüchen geht BerlinEcho nach – täglich. Als Verleger verantworte ich alles, was auf dieser Seite erscheint. Das ist mir wichtig zu sagen, weil es in einer Zeit, in der viele Medien hinter anonymen Redaktionen verschwinden, nicht selbstverständlich ist. Bei BerlinEcho steht immer jemand mit dem Namen dafür ein. Mein Hintergrund ist digitales Publizieren: SEO, Content-Strategie, Aufbau von Nachrichtenportalen – das mache ich seit Jahren, für meine eigenen Seiten und für Kunden. BerlinEcho ist mein liebstes Projekt, weil es direkt an dem Ort spielt, wo gerade Deutschland-Geschichte geschrieben wird.

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📍 Berlin ⭐ Gründer Maik Möhring Media · Verleger & verantwortlicher Redakteur · Langjährige Erfahrung in digitalem Publizieren · Mehrere Online-Medien in Deutschland. ✍ 457 Artikel