Am Landgericht Berlin hat ein Prozess nach einem tödlichen Vorfall in einem Studio begonnen. Zwei Frauen im Alter von 41 und 42 Jahren sind wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Laut Anklage sollen sie einem Mann ein Betäubungsmittel verabreicht haben, der wenig später starb. Zu den Vorwürfen äußerten sich die Angeklagten zunächst nicht – es gilt die Unschuldsvermutung.
📑 Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Berlin, Prozessbeginn nun erfolgt.
- Angeklagt: zwei Frauen (41 und 42), nach eigenen Angaben nebenberuflich als Domina tätig.
- Vorwurf: gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge.
- Hintergrund: ein Mann starb im April 2024 nach der Gabe eines Lokalanästhetikums.
- Wichtig: Es gilt die Unschuldsvermutung; ein Urteil steht aus.
Was wirft die Anklage vor?

Im Zentrum steht beim Prozess am Landgericht Berlin der Vorwurf, die beiden Frauen hätten grob sorgfaltswidrig gehandelt. Sie sollen dem Mann im April 2024 in einem Studio in Charlottenburg ein Lokalanästhetikum verabreicht haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hätten sie dabei in Kenntnis der Risiken außer Acht gelassen, dass die Verabreichung in der festgestellten Menge erhebliche Gefahren für Gesundheit und Leben des Mannes barg.
Kurz nach der Gabe kollabierte der Mann und starb wenig später. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge. Ein vorsätzliches Tötungsdelikt wird den Frauen ausdrücklich nicht zur Last gelegt. Aus Gründen der Pietät und des Persönlichkeitsschutzes verzichten wir auf Details zur Substanz und zum genauen Ablauf. Über weitere Fälle aus dem Bereich Justiz und Kriminalität – etwa zu anderen Strafverfahren in der Stadt – berichten wir gesondert.
| Der Prozess im Überblick | Angabe |
|---|---|
| Gericht | Landgericht Berlin |
| Angeklagte | zwei Frauen, 41 und 42 Jahre |
| Tatzeit/-ort | April 2024, Studio in Charlottenburg |
| Vorwurf | gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge |
| Weitere Termine | vier Verhandlungstage bis 21. Juli |
Wie äußerten sich die Angeklagten?
Zu Prozessbeginn äußerten sich die beiden Frauen zunächst nicht zu den Vorwürfen selbst, sondern nur kurz über ihre Anwälte zu ihren persönlichen Verhältnissen. Beide gaben an, nebenberuflich als Domina tätig gewesen zu sein. Für die 42-Jährige erklärte ihr Anwalt, sie sei über das Geschehene entsetzt und wisse bis heute nicht, woran der Mann gestorben sei. Sie habe diese Tätigkeit inzwischen vollständig aufgegeben und arbeite seitdem als Pflegehelferin.
Nach Angaben eines Verteidigers hatten sich die 41-Jährige und der Mann Anfang 2024 kennengelernt; es sei zu regelmäßigen Treffen gekommen. Der Mann habe das Anästhetikum von sich aus angesprochen – er habe es ausprobieren wollen. Die 41-Jährige soll ihre damalige Kollegin um Unterstützung gebeten haben, weil sie selbst im Umgang mit dem Mittel nicht erfahren gewesen sei. Als der Mann bewusstlos wurde, hätten die Frauen umgehend mit Reanimationsmaßnahmen begonnen und die Feuerwehr alarmiert.
Worum geht es rechtlich?
Juristisch dreht sich der Fall um eine zentrale Frage: Welche Bedeutung hat die Einwilligung des Mannes? Grundsätzlich kann eine Einwilligung die Strafbarkeit einer Körperverletzung entfallen lassen. Sie wirkt aber nicht grenzenlos: Verstößt eine Tat trotz Einwilligung gegen die guten Sitten – was bei konkreter Lebensgefahr in Betracht kommt –, bleibt sie nach Paragraf 228 des Strafgesetzbuchs strafbar.
Genau hier setzt die Anklage an: Sie wirft den Frauen vor, trotz der Risiken gehandelt zu haben. Die Verteidigung wird voraussichtlich die Freiwilligkeit und die Umstände betonen. Wie das Gericht das bewertet, ist offen – ein Urteil steht aus, und bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Solche Abgrenzungsfragen tauchen auch bei anderen Strafverfahren in den Berliner Bezirken auf.
Wie geht es weiter?
Für den Prozess am Landgericht Berlin sind zunächst vier weitere Verhandlungstage bis zum 21. Juli angesetzt. In dieser Zeit dürften unter anderem Gutachten zur Todesursache und Zeugenaussagen eine Rolle spielen. Erst danach ist mit einem Urteil zu rechnen.
Bis dahin bleibt vieles offen – auch die genaue medizinische Bewertung. BerlinEcho berichtet zurückhaltend und ohne Vorverurteilung; wir aktualisieren, wenn das Gericht zu belastbaren Feststellungen kommt. Weitere Meldungen aus dem Bereich Blaulicht und Justiz – von Verkehrseinsätzen über Blaulicht-Lagen bis zu Unfällen – findest du laufend bei uns.
Es ist ein tragischer Fall – ein Mensch ist gestorben, und zwei Frauen müssen sich vor Gericht verantworten. Wichtig ist uns ein nüchterner Ton: Die berufliche Tätigkeit der Angeklagten ist legal und für den Vorwurf nebensächlich; im Kern geht es um eine medizinisch-rechtliche Sorgfaltsfrage. Wer welche Verantwortung trägt, klärt das Gericht – nicht die öffentliche Vorverurteilung. Dass die Frauen sofort Hilfe holten, gehört ebenso zum Bild wie der schwere Vorwurf. Wir berichten sachlich und warten das Verfahren ab.
– Julian Möhring, Redaktion Blaulicht, BerlinEcho
Quellen
| Quelle | Inhalt |
|---|---|
| Landgericht Berlin | Zuständiges Gericht und Verfahrensinformationen |
| Der Tagesspiegel | Berichterstattung zur Berliner Justiz |
| rbb24 | Regionale Nachrichten aus Berlin und Brandenburg |
Häufige Fragen zum Prozess
Was ist der Vorwurf gegen die beiden Frauen?
Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge. Ein vorsätzliches Tötungsdelikt wird ihnen nicht vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Was ist genau passiert?
Nach Angaben der Anklage erhielt ein Mann im April 2024 in einem Studio in Charlottenburg ein Lokalanästhetikum. Er kollabierte und starb wenig später. Die genauen Umstände klärt das Gericht.
Welche Rolle spielt die Einwilligung des Mannes?
Eine Einwilligung kann die Strafbarkeit einer Körperverletzung ausschließen, jedoch nicht unbegrenzt. Bei konkreter Lebensgefahr kann eine Tat trotz Einwilligung strafbar bleiben (Paragraf 228 StGB). Das ist eine Kernfrage des Verfahrens.
Haben die Frauen geholfen?
Nach Angaben der Verteidigung begannen die Frauen sofort mit Reanimationsmaßnahmen und alarmierten die Feuerwehr, als der Mann bewusstlos wurde.
Wann fällt ein Urteil?
Das ist noch offen. Zunächst sind vier weitere Verhandlungstage bis zum 21. Juli angesetzt. Ein Urteil wird erst danach erwartet.
Unsere Einordnung
Gerichtsberichte verlangen Augenmaß – gerade, wenn ein Mensch gestorben ist und Persönlichkeitsrechte berührt sind. Deshalb halten wir uns an die Fakten der Anklage und an die Sicht der Verteidigung, ohne zu spekulieren. Sensationsdetails helfen niemandem und werden den Beteiligten nicht gerecht. Entscheidend ist, was das Gericht am Ende feststellt. Bis dahin gilt für die beiden Angeklagten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
– Julian Möhring, Redaktion Blaulicht, BerlinEcho
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ℹ️ Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Einsatz von KI-Tools (Claude, Gemini) recherchiert und vorstrukturiert, anschließend redaktionell überarbeitet und faktengeprüft durch die BerlinEcho-Redaktion. Quelle ist eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa; es gilt die Unschuldsvermutung. Auf belastende Details verzichten wir aus Gründen der Pietät.





