Die Marla Svenja Liebich Festnahme beendet eine monatelange Flucht der verurteilten Rechtsextremistin. Sie wurde im April 2026 auf Basis eines Europäischen Haftbefehls in Tschechien gefasst, nachdem sie im August 2025 eine 18-monatige Haftstrafe nicht angetreten hatte. Nun steht die Auslieferung nach Deutschland bevor, wo sie ihre Strafe für Volksverhetzung und weitere Delikte verbüßen muss.
Das Wichtigste in Kürze
- Festnahme: Die untergetauchte Rechtsextremistin wurde am Donnerstagmittag im tschechischen Schönbach (Luby) nahe der deutschen Grenze gefasst.
- Haftstrafe: Im Juli 2023 wurde sie rechtskräftig zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede verurteilt.
- Flucht: Liebich ignorierte den für August 2025 angesetzten Haftantritt in der JVA Chemnitz und war seitdem auf der Flucht.
- Juristisches Manöver: Im November 2024 nutzte sie das Selbstbestimmungsgesetz, um ihren Namen und Geschlechtseintrag amtlich ändern zu lassen.
Wer ist Marla Svenja Liebich?
Die 55-jährige Marla Svenja Liebich gilt als eine zentrale Figur der deutschen rechtsextremen Szene. Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle sie wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung. Einer der zentralen Anklagepunkte war der Vertrieb von Baseballschlägern, die mit dem Aufdruck „Abschiebehelfer“ versehen waren.
| Merkmal | Detail | Quelle / Stand |
|---|---|---|
| Name | Marla Svenja Liebich (früher Sven Liebich) | Behördenangaben |
| Alter | 55 Jahre | April 2026 |
| Verurteilung | 18 Monate ohne Bewährung | Juli 2023 |
| Delikte | Volksverhetzung, Beleidigung, üble Nachrede | Amtsgericht Halle |
| Aktueller Status | In tschechischem Gewahrsam | April 2026 |
Wie kam es zur Festnahme in Tschechien?
Der entscheidende Zugriff erfolgte in der tschechischen Stadt Luby, unweit der sächsischen Grenze. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle bestätigte, dass die Festnahme auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls stattfand. Vorausgegangen waren intensive Ermittlungen der Zielfahnder des LKA, die auch von Berliner Sicherheitsbehörden unterstützt wurden. Oberstaatsanwalt Dennis Cernota betonte gegenüber der BILD-Zeitung die enge Kooperation zwischen der Polizeiinspektion Halle/Saale und den tschechischen Kollegen.
Solche internationalen Ermittlungen sind ein Standardinstrument, um untergetauchte Straftäter zu fassen. Die Wichtigkeit des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zeigte sich auch in anderen Fällen, wie etwa dem Missbrauchsprozess in Erfurt. Bei der Festnahme in Schönbach versuchte Liebich laut Behördenangaben kurzzeitig zu flüchten, was jedoch misslang. Offizielle Angaben, ob die Festnahme in männlicher oder weiblicher Kleidung erfolgte, machten die Behörden nicht, obwohl erste Medienberichte von Männerkleidung sprachen.

Welche Rolle spielte die Änderung von Name und Geschlecht?
Der Fall erlangte bundesweite Aufmerksamkeit, weil Liebich das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz nutzte, um offiziell den Namen in Marla Svenja und den Geschlechtseintrag zu „weiblich“ zu ändern. In der Folge forderte Liebich, die 18-monatige Haftstrafe in einem Frauengefängnis verbüßen zu dürfen. Die Justiz wies sie daraufhin der JVA Chemnitz zu. Den für August 2025 festgesetzten Termin zum Haftantritt ließ Liebich jedoch verstreichen und tauchte unter.
Später erklärte Liebich, sich nicht mehr als weiblich, sondern als non-binär zu identifizieren. Gegenüber dem Fachportal Legal Tribune Online (LTO) wurde sie mit den Worten zitiert: „Ich möchte nicht mehr Marla Svenja sein, weil andere es für mich ruiniert haben. Frau zu sein fühlt sich nicht richtig an.“ Eine erneute Personenstandsänderung hätte jedoch ein persönliches Erscheinen bei den Behörden erfordert, was auf der Flucht nicht möglich war. Namensänderungen schützen grundsätzlich nicht vor Strafverfolgung, da die Identität über biometrische Daten und Registernummern geführt wird.

Welche juristischen Schritte folgen auf die Festnahme?
Oberstaatsanwalt Cernota erklärte, dass nun die Überstellung nach Deutschland das Ziel sei. Dieser bürokratische Prozess ist innerhalb der EU stark standardisiert, kann aber durch mögliche Rechtsmittel der festgenommenen Person verzögert werden. Die Dauer des Verfahrens wird auf Tage bis Wochen geschätzt.
Internationale Auslieferungen sind juristisch komplexe Verfahren, wie auch der Fall der Abschiebung im Fall des Stuttgarter Totrasers zeigt. Der Europäische Haftbefehl (EuHb) vereinfacht diesen Prozess jedoch erheblich. Die deutschen Ermittler hatten bereits im Vorfeld Gerüchte, Liebich sei nach Russland geflohen, als unglaubwürdig eingestuft und die Fahndung auf das europäische Ausland konzentriert.

Häufige Fragen zu Marla Svenja Liebich Festnahme
Warum wurde Marla Svenja Liebich festgenommen?
Die Festnahme erfolgte, weil die verurteilte Rechtsextremistin ihre 18-monatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung im August 2025 nicht angetreten hatte. Daraufhin wurde ein Europäischer Haftbefehl erlassen, der die rechtliche Grundlage für den Zugriff in Tschechien bildete.
Wo wurde die Person gefasst?
Der Zugriff durch die tschechische Polizei fand am Donnerstagmittag in der Stadt Luby statt. Dieser Ort, der auf Deutsch Schönbach heißt, liegt in der Nähe von Asch, direkt an der Grenze zu Deutschland. Dort hatten Zielfahnder Liebich lokalisiert.
Wie lange war Marla Svenja Liebich auf der Flucht?
Die Flucht dauerte mehrere Monate. Der offizielle Termin für den Haftantritt in der JVA Chemnitz war für August 2025 angesetzt. Seit diesem Zeitpunkt war Liebich untergetaucht, bis die Festnahme im April 2026 die Fahndung beendete.
In welches Gefängnis muss Liebich nun?
Ursprünglich war die Zuweisung in das Frauengefängnis Chemnitz erfolgt, da Liebich amtlich als Frau registriert ist. Nach der Auslieferung aus Tschechien werden die deutschen Justizbehörden prüfen, ob aufgrund der jüngsten Angaben zur non-binären Identität eine andere Unterbringung erfolgt.
Warum änderte Liebich den Namen und das Geschlecht?
Liebich nutzte das im November 2024 eingeführte Selbstbestimmungsgesetz für die Änderung. Kritiker sahen darin den Versuch, den Staat vorzuführen und die Strafvollstreckung in ein Frauengefängnis zu verlagern. Später distanzierte sich Liebich in Interviews wieder von der weiblichen Identität.
Fazit
Die Festnahme von Marla Svenja Liebich in Tschechien ist ein klares Signal für die Funktionsfähigkeit der grenzüberschreitenden Strafverfolgung in Europa. Trotz des Versuchs, sich durch eine Namens- und Geschlechtsänderung sowie die Flucht ins Ausland dem Haftantritt zu entziehen, haben die deutschen und tschechischen Behörden konsequent gehandelt. Die erfolgreiche Fahndung, die von Zielfahndern des LKA und Berliner Sicherheitsbehörden unterstützt wurde, zeigt, dass juristische Manöver die Vollstreckung rechtskräftiger Urteile nicht verhindern können. Der nächste Schritt ist das formale Auslieferungsverfahren, nach dessen Abschluss Liebich die 18-monatige Haftstrafe in Deutschland antreten muss. Der Fall unterstreicht die Effektivität des Europäischen Haftbefehls als Instrument zur Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus über Ländergrenzen hinweg.




