Auf dem Gehweg umgekippt, vor dem Treppenabgang quergestellt, im Pulk an der Bushaltestelle: Kaum ein Thema erhitzt die Gemüter im Berliner Stadtverkehr so zuverlässig wie der E-Scooter. Berlin diskutiert erneut heftig – befeuert durch Leserbriefe an die Berliner Morgenpost und eine Senatsanalyse, nach der die Leihroller den Grossteil des Tages ungenutzt herumstehen. Gleichzeitig arbeitet der Senat an neuen Regeln.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Bestand: rund 46.450 per Sondernutzungserlaubnis genehmigte E-Scooter in Berlin.
- Innenstadt-Limit: innerhalb des S-Bahnrings seit 2024 auf 19.000 Roller begrenzt, plus Sondernutzungsgebühr von 3 Euro pro Fahrzeug und Monat.
- Nutzung: laut Senatsanalyse stand ein Roller im Schnitt nur rund elf Minuten am Tag in Betrieb (1. Quartal 2025).
- Plan: Sharing-Strategie 2035 mit „Hub-only“ – Mieten und Abstellen nur noch an festen Stationen.
- Ausbau: Zahl der Stationen soll bis 2035 von 560 auf 3.000 steigen.
E-Scooter Berlin: Darum gibt es Ärger
Der Streit um E-Scooter Berlin ist nicht neu, aber er kocht regelmässig hoch. In Leserbriefen an die Berliner Morgenpost machen mehrere Berlinerinnen und Berliner ihrem Unmut Luft: Roller würden mitten auf dem Gehweg, vor Treppenabgängen oder an Bushaltestellen abgestellt und zwängen Fussgänger zum Slalom. Besonders für ältere Menschen und Menschen mit Seheinschränkung seien die Geräte ein Sicherheitsrisiko.
Kritisiert wird auch das Fahrverhalten – etwa Jugendliche, die zu zweit oder dritt und mit hohem Tempo über Geh- und Radwege fahren. Befeuert wurde die Debatte zuletzt durch eine Analyse der Senatsverwaltung, wonach die Leihroller den weitaus grössten Teil des Tages ungenutzt herumstehen. Genau das nährt bei vielen den Eindruck: zu viele Roller, zu wenig Nutzen.
Was plant der Senat? Die Sharing-Strategie 2035
Anfang Mai 2026 stellte Verkehrssenatorin Ute Bonde das „Gesamtkonzept für geteilte Mobilität“ vor – die Sharing-Strategie 2035. Ihr erklärtes Ziel: E-Scooter und Leihräder sollen von den Gehwegen verschwinden. «Wir schaffen Ordnung in der Stadt», so die Senatorin. Künftig sollen die Fahrzeuge nur noch an festen Stationen gemietet und zurückgegeben werden können.
Dafür soll die Zahl der baulich angelegten Stationen bis 2035 deutlich steigen: von 560 auf 3.000. An rund 500 davon soll es zusätzlich Carsharing-Autos geben – vor allem in den Aussenbezirken. Genau dieser Ausbau-Aspekt sorgt für Diskussionen: Während Kritiker eine Einschränkung fordern, baut der Senat die Sharing-Infrastruktur strukturell aus.
Hub-only und vier Zonen: So soll es funktionieren
Kernstück ist das Prinzip „Hub-only“: Sobald ein Gebiet umgestellt ist, lassen sich Roller und Räder nur noch an Stationen mieten und abgeben. Eine wilde Rückgabe dazwischen soll technisch unmöglich werden – das müssen die Anbieter sicherstellen. Der Senat will dabei stadtteilweise vorgehen und verspricht spürbare Verbesserungen schon vor 2035. Für E-Scooter Berlin wäre das die grösste Umstellung seit Einführung der Leihroller.
Für die Strategie wurde Berlin in vier Zonen unterschiedlicher Dichte eingeteilt. In den Zonen 0 bis 2 gilt Sharing als sinnvoll, in Zone 3 am Stadtrand nicht mehr. Die Zonen 0 bis 2 decken laut Senat gut 60 Prozent der Fläche und über 80 Prozent der Einwohner ab. Eine Karte und die schriftliche Fassung lagen bei der Vorstellung allerdings noch nicht vor.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Genehmigte E-Scooter | rund 46.450 |
| Limit innerhalb S-Bahnring | 19.000 (seit 2024) |
| Sondernutzungsgebühr | 3 Euro/Monat pro Fahrzeug |
| Stationen heute → 2035 | 560 → 3.000 |
| Ø Nutzung pro Roller/Tag | ca. 11 Min (Q1 2025) |
Kritik von Fußgängern – und was die Anbieter sagen
Die schärfste Kritik an E-Scooter Berlin kommt von Fussgänger- und Behindertenverbänden. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein hatte bereits gegen den Senat geklagt, weil quer abgestellte Roller zur Stolperfalle werden. Bestehende Mittel wie Parkverbotszonen, rund 500 Abstellzonen und punktuelles Geofencing reichten aus Sicht der Verbände nicht aus. Hinzu kommt: Der Ausbau der Abstellflächen stockt, weil ein Grossteil der Mittel für Mobilitätsstationen gestrichen wurde. Bezirke wie Spandau und Marzahn-Hellersdorf fordern mehr Flächen, können sie aber kaum finanzieren.
Die Anbieter halten dagegen, dass nur ein Bruchteil der Fahrten überhaupt zu Beschwerden führe und Sharing für kurze Wege zwischen Haltestelle, Büro und Zuhause sinnvoll sei. Befürworter verweisen ausserdem auf einen oft übersehenen Vergleich: Auch private PKW stehen laut Umweltbundesamt im Schnitt rund 23 Stunden am Tag ungenutzt herum. Andere Städte gehen weiter als Berlin – Paris und Madrid haben Leih-E-Scooter komplett verbannt.
Welche Regeln für E-Scooter aktuell gelten
Bis die Sharing-Strategie greift, gelten für E-Scooter Berlin die bestehenden Regeln. E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen und in Fussgängerzonen gefahren werden – diese bleiben Fussgängern vorbehalten. Beim Abstellen gilt: Niemand darf behindert werden, mehr als vier Roller an einem Ort sind ohne Sondernutzungserlaubnis nicht erlaubt, und defekte Fahrzeuge müssen binnen 24 Stunden entfernt werden.
Für Kontrollen sind in erster Linie die Ordnungsämter der Bezirke zuständig. Wer einen blockierenden Roller melden will, kann das online über die App „Ordnungsamt-Online“ tun. Alle offiziellen Vorgaben hat die Senatsverwaltung für Mobilität zusammengefasst. Mehr zum Nahverkehr und zur S-Bahn in Berlin findest du laufend bei BerlinEcho.
Quellen
| Quelle | Inhalt |
|---|---|
| Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt | Sharing-Strategie 2035, geltende Regeln, Bestandszahlen |
| Berliner Morgenpost | Leserstimmen und Berichterstattung zur Nutzungsdauer |
| Tagesspiegel / Senatsanalyse | Nutzungsdaten, Zonenkonzept und Stationsausbau |
Häufige Fragen zu E-Scooter Berlin
Wie viele E-Scooter gibt es in Berlin?
Aktuell sind rund 46.450 E-Scooter per Sondernutzungserlaubnis genehmigt. Innerhalb des S-Bahnrings ist die Zahl seit 2024 auf 19.000 Fahrzeuge begrenzt.
Was plant der Senat mit der Sharing-Strategie 2035?
Roller und Leihräder sollen künftig nur noch an festen Stationen gemietet und abgegeben werden („Hub-only“). Die Zahl der Stationen soll bis 2035 von 560 auf 3.000 steigen, wildes Abstellen soll technisch unterbunden werden.
Wo dürfen E-Scooter in Berlin nicht fahren?
E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen und in Fussgängerzonen gefahren werden. Diese Bereiche sind Fussgängern vorbehalten. Gefahren wird auf Radwegen oder, wo diese fehlen, auf der Fahrbahn.
Wie viele Roller dürfen an einem Ort stehen?
Ohne Sondernutzungserlaubnis dürfen maximal vier E-Scooter an einem Ort abgestellt werden, und niemand darf dadurch behindert werden. Defekte Roller müssen binnen 24 Stunden entfernt werden.
Wie kann ich einen falsch abgestellten E-Scooter melden?
Über die App „Ordnungsamt-Online“ oder direkt beim bezirklichen Ordnungsamt. Für Kontrollen sind in erster Linie die Ordnungsämter der Bezirke zuständig.
Unsere Einordnung
Dieser Artikel wurde unter Einsatz von KI-Werkzeugen erstellt und redaktionell geprüft. Stand: 30. Juni 2026.
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