WBS Berlin: Einkommensgrenzen, Antrag und Ämter aller Bezirke

Inhalt (15 Abschnitte)
- Checkliste: WBS in Berlin beantragen
- Was ist der WBS und wofür brauchst du ihn?
- Wer bekommt einen WBS in Berlin?
- Wie hoch sind die WBS-Einkommensgrenzen in Berlin?
- Welcher WBS gilt für welche Wohnung?
- Wie rechnet das Wohnungsamt dein Einkommen?
- Wie groß darf die Wohnung mit WBS sein?
- Wie beantragst du den WBS in Berlin?
- Welches Wohnungsamt ist für deinen Bezirk zuständig?
- Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Wie lange gilt der WBS?
- Was tun, wenn der WBS-Antrag abgelehnt wird?
- Was in den Amtstexten untergeht
- Häufige Fragen zum WBS in Berlin
- Quellen
Den WBS in Berlin beantragst du kostenlos beim Wohnungsamt des Bezirks, in dem du gemeldet bist, online oder per Post. Er gilt ein Jahr. Für fast alle Sozialwohnungen reicht der WBS 140: Ein Einpersonenhaushalt darf dafür höchstens 16.800 Euro anrechenbares Jahreseinkommen haben, ein Zweipersonenhaushalt 25.200 Euro (Stand: 29. September 2026).
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist die Eintrittskarte für eine geförderte Sozialwohnung. Ohne ihn darf dir ein Vermieter eine solche Wohnung nach § 27 Wohnraumförderungsgesetz nicht überlassen. Beantragen musst du nur «den WBS» – welche Stufe (WBS 100, 140, 160, 180 oder 220) auf dem Schein steht, rechnet das Wohnungsamt selbst aus deinem Einkommen aus. Laut Service-Portal Berlin fallen keine Gebühren an, der Schein gilt in ganz Berlin. Eine Wohnung garantiert er nicht. .
- Kosten: keine Gebühren
- Gültigkeit: ein Jahr, in ganz Berlin
- Einkommensgrenze WBS 140: 16.800 Euro (1 Person), 25.200 Euro (2 Personen), plus 5.740 Euro je weitere Person und 700 Euro je Kind
- Zuständig: Wohnungsamt deines Meldebezirks; wer erst nach Berlin zieht, wählt ein Wohnungsamt frei
- Bearbeitung: keine landesweite Frist; Treptow-Köpenick nennt derzeit rund 19 Wochen, mehrere Bezirke melden Rückstände nach dem Cyberangriff auf das Landesnetz
Checkliste: WBS in Berlin beantragen
Vor dem Antrag
Formulare
Nachweise in Kopie
Einreichen und danach
berlinecho.de/wohnberechtigungsschein-berlin-beantragen/ · Stand 29.09.2026
Was ist der WBS und wofür brauchst du ihn?
Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung des Bezirksamts, dass dein Haushalt eine bestimmte Einkommensgrenze einhält. Den Schein gibst du beim Einzug dem Vermieter. Die großen Wohnungsunternehmen schreiben in ihre Anzeigen, ob und welchen WBS sie verlangen.
Wie viele Menschen das betrifft, hat der Senat am 7. Januar 2025 beziffert: Nach der Anhebung der Berliner Einkommensgrenzen seien rund 60 Prozent der Berliner Haushalte berechtigt, einen WBS zu beantragen, heißt es in der Pressemitteilung der Senatskanzlei. 2025 hat Berlin nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen 5.175 neue Sozialwohnungen bewilligt: 3.211 für WBS-140-Haushalte, 560 für WBS 180 und 1.322 im Modell WBS 220. Bewilligt heißt nicht gebaut.
Wer bekommt einen WBS in Berlin?
Einen WBS bekommt in Berlin, wer volljährig ist, sich nicht nur vorübergehend in Berlin aufhält und dessen Haushaltseinkommen unter der maßgeblichen Grenze liegt. Das Service-Portal nennt als Mindestaufenthalt elf Monate. Antragsberechtigt sind:
- deutsche Staatsangehörige,
- Staatsangehörige eines EU-Staats,
- Menschen aus Nicht-EU-Staaten mit einer Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist.
Einen gemeinsamen Antrag stellen dürfen nur Verwandte oder Paare, die eine Partnerschaftserklärung abgeben. Eine Wohngemeinschaft kann keinen gemeinsamen WBS beantragen, und mehrere Einzel-Scheine lassen sich nicht zusammenlegen. Was für Studierende und Auszubildende gilt, fasst unser Ratgeber WBS für Studenten und Azubis zusammen.
Wie hoch sind die WBS-Einkommensgrenzen in Berlin?
Die WBS-Einkommensgrenzen in Berlin bauen auf der Bundesgrenze aus § 9 Absatz 2 WoFG auf: 12.000 Euro für eine Person, 18.000 Euro für zwei, plus 4.100 Euro für jede weitere Person und 500 Euro je Kind. Wer diese Grenze einhält, bekommt den WBS 100. Berlin erlaubt per Verordnung Überschreitungen um 40, 60, 80 und 120 Prozent – daraus werden die Stufen WBS 140, 160, 180 und 220.
| Haushalt | WBS 100 | WBS 140 | WBS 160 | WBS 180 | WBS 220 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 12.000 | 16.800 | 19.200 | 21.600 | 26.400 |
| 2 Personen | 18.000 | 25.200 | 28.800 | 32.400 | 39.600 |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 22.600 | 31.640 | 36.160 | 40.680 | 49.720 |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 27.200 | 38.080 | 43.520 | 48.960 | 59.840 |
| je weitere Person | +4.100 | +5.740 | +6.560 | +7.380 | +9.020 |
| je Kind zusätzlich | +500 | +700 | +800 | +900 | +1.100 |
Quelle: Berliner Mietratgeber der Senatsverwaltung und § 9 Abs. 2 WoFG, abgerufen am 29.09.2026. Die Werte für drei und vier Personen hat BerlinEcho aus Grundbetrag, Personen- und Kinderzuschlag addiert, zum Beispiel WBS 140 mit drei Personen: 25.200 + 5.740 + 700 = 31.640 Euro. Weitere Haushaltsgrößen und Beispiele stehen in unserer Übersicht WBS-Einkommensgrenzen in Berlin.
Welcher WBS gilt für welche Wohnung?
Für fast alle Sozialwohnungen in Berlin genügt laut Senatsverwaltung ein WBS 100 oder WBS 140. Die höheren Stufen öffnen nur bestimmte, meist neuere Förderjahrgänge.
- WBS 100 und 140: der klassische Sozialwohnungsbestand.
- WBS 160: Neubauten, die seit dem Programmjahr 2015 mit einkommensorientierten Zuschüssen gefördert werden.
- WBS 180: ein weiterer Teil neuerer Sozialwohnungen; die Grenze gilt auch für den Erwerb geförderter Genossenschaftsanteile.
- WBS 220: ein kleinerer Teil künftiger Neubauten für mittlere Einkommen, eingeführt mit den Förderbestimmungen 2023.
Ein Widerspruch in den Amtstexten: Die Seite zur WBS-Abfrage des Senats spricht noch von einer Anhebung «um bis zu 80 Prozent», der Mietratgeber und die Senatskanzlei nennen seit Januar 2025 auch den WBS 220. Maßgeblich ist die geltende Verordnung, und die kennt den WBS 220. Warum es keinen eigenen «WBM-Schein» gibt und wie die WBM ihre Wohnungen an WBS-Haushalte vergibt, erklärt der Beitrag WBS-Wohnungen bei der WBM.
Wie rechnet das Wohnungsamt dein Einkommen?
Das Wohnungsamt rechnet mit dem Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, das in den zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist – ersatzweise mit dem der letzten zwölf Monate. Lohnersatzleistungen wie Krankengeld zählen mit, das gesetzliche Kindergeld nicht. Von dem Brutto gehen drei Posten ab:
- Werbungskosten: bei Beschäftigten mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Der liegt nach § 9a EStG bei 1.230 Euro; der Mietratgeber des Senats nennt noch den alten Wert von 1.200 Euro.
- Pauschalen: je bis zu 10 Prozent, wenn du Einkommensteuer, Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung zahlst – höchstens 30 Prozent.
- Freibeträge: etwa 4.000 Euro für junge Ehepaare (beide unter 40, bis fünf Kalenderjahre nach dem Jahr der Hochzeit), 600 Euro je Kind unter zwölf bei berufstätigen Alleinerziehenden, 4.500 Euro bei einem Grad der Behinderung von 100 sowie gezahlter gesetzlicher Unterhalt.
Beispiel 1 (BerlinEcho-Rechnung, vereinfacht): Eine alleinstehende Angestellte verdient 26.000 Euro brutto im Jahr. Minus 1.230 Euro Pauschbetrag bleiben 24.770 Euro, minus 30 Prozent ergibt 17.339 Euro. Das ist zu viel für den WBS 140 (16.800 Euro), reicht aber für den WBS 160 (19.200 Euro).
Beispiel 2 (BerlinEcho-Rechnung, vereinfacht): Ein Paar mit einem Kind, ein Einkommen von 40.000 Euro brutto. Nach Pauschbetrag und 30 Prozent Abzug bleiben 27.139 Euro, das Kindergeld zählt nicht. Die WBS-140-Grenze für drei Personen mit einem Kind liegt bei 31.640 Euro – der Haushalt bekommt also einen WBS 140. Verbindlich rechnet immer das Bezirksamt nach dem Antrag.
Wie groß darf die Wohnung mit WBS sein?
Mit einem Berliner WBS steht dir grundsätzlich ein Wohnraum pro Person zu. Die Raumzahl steht auf dem Schein. Seit dem 1. Mai 2018 dürfen Alleinstehende laut Senatsverwaltung auch 1,5- oder 2-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 50 m² beziehen.
| Haushalt | Wohnräume höchstens |
|---|---|
| 1 Person | 1 Wohnraum, alternativ 1,5 oder 2 Zimmer bis 50 m² |
| 2 Personen | 2 Wohnräume |
| 3 Personen | 3 Wohnräume |
| 4 Personen | 4 Wohnräume |
| 5 Personen, zum Beispiel Ehepaar mit drei Kindern | 5 Wohnräume |
Ein zusätzlicher Raum ist im Einzelfall möglich: wegen einer Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen, wenn der Beruf nur in einem eigenen Raum der Wohnung ausgeübt werden kann, oder für Alleinstehende ab 65, die in Berlin mindestens eine Dreizimmerwohnung freimachen – sie bekommen einen WBS für zwei Zimmer.
Daneben gibt es Sozialwohnungen nur für Haushalte mit «besonderem Wohnbedarf», etwa Familien in zu kleinen Wohnungen, Menschen in Frauenhäusern oder Haushalte, die ihre Wohnung unverschuldet räumen müssen. Voraussetzung ist mindestens ein Jahr Hauptwohnsitz in Berlin. Welche Gründe anerkannt werden, steht in WBS mit besonderem Wohnbedarf.
Wie beantragst du den WBS in Berlin?
Den WBS beantragst du in Berlin online über das Service-Portal oder schriftlich beim Bürger- oder Wohnungsamt des Bezirks, in dem du gemeldet bist. Wer erst nach Berlin zieht, schickt den Antrag an ein Berliner Wohnungsamt seiner Wahl. Einen Termin brauchst du für den Antrag nicht. Die Formulare BauWohn 502, 504 und 504a stehen im Formular-Center der Senatsverwaltung und liegen in den Bürgerämtern aus.
Zwei Punkte, bevor du loslegst. Erstens ist der WBS-Rechner des Senats laut Senatsseite wegen technischer Überarbeitung abgeschaltet; der Senat verweist auf die Rechner von degewo und Gewobag. Der Antrag selbst ist davon nicht betroffen. Zweitens meldet das Bezirksamt Reinickendorf, die Online-Antragstellung für Wohngeld und WBS sei nach der Störung bei der Senatsverwaltung noch nicht wieder nutzbar. Klappt das Absenden nicht, nimm den Papierweg.
Viele Wohnungsämter sind reine Backoffices ohne Sprechstunde. Dann gibst du die Unterlagen im Bürgeramt ab oder schickst sie per Post; eine Beratung gibt es im Bürgeramt meist nicht. Welche Bürgerämter wann geöffnet haben, zeigt unser Bürgeramt-Finder.
Welches Wohnungsamt ist für deinen Bezirk zuständig?
Zuständig für den WBS ist das Wohnungsamt des Bezirks, in dem du wohnst. Die Bezirke organisieren Annahme und Beratung sehr unterschiedlich. Die Tabelle beruht auf den Seiten der Bezirksämter und des Service-Portals, abgerufen am 29. September 2026.
| Bezirk | Wohnungsamt | So reichst du ein, Besonderheiten |
|---|---|---|
| Charlottenburg-Wilmersdorf | Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin | telefonische Sprechzeit Mo, Mi, Do, Fr 10–11 Uhr; Di 9–12 Uhr nur mit Termin |
| Friedrichshain-Kreuzberg | Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin | Sprechstunden in den Bürgerämtern; die Bezirksseite meldet, dass WBS-Fälle wegen einer Störung bei der Senatsverwaltung derzeit nicht bearbeitet werden können |
| Lichtenberg | Postanschrift: Bezirksamt Lichtenberg, Wohnungsamt, 10360 Berlin | Backoffice ohne Vorsprache; Abgabe auch in allen Lichtenberger Bürgerämtern; Telefon nur Di 10–12 Uhr; kostenlose Ausfüllhilfe Di und Do 9–14 Uhr im Bürgeramt 1, Egon-Erwin-Kisch-Straße 106 |
| Marzahn-Hellersdorf | Brodauer Straße 16–22, 12621 Berlin | Backoffice, keine Abgabe vor Ort; per Post, Hausbriefkasten, E-Mail an wwb@ba-mh.berlin.de oder im Bürgeramt; längere Bearbeitung nach Systemausfall |
| Mitte | Annahme in den Bürgerämtern Rathaus Tiergarten, Wedding und Rathaus Mitte | Abgabe und Vorsprache ohne Termin: Mo und Di 8–15, Mi und Fr 7–14, Do 11–18 Uhr |
| Neukölln | Blaschkoallee 32, 12359 Berlin | Backoffice ohne Sprechzeiten; Abgabe in den Bürgerämtern oder in den Hausbriefkästen; Kontakt über 115 oder E-Mail |
| Pankow | Storkower Straße 113, 10407 Berlin | Backoffice; Post an Postfach 730113, 13062 Berlin, Fax oder E-Mail mit PDF, Abgabe auch im Bürgeramt; Fachverfahren seit 14.09.2026 wieder verfügbar, Rückstände |
| Reinickendorf | Eichborndamm 215, 13437 Berlin | Termine nur nach telefonischer Vereinbarung; Antrag per Post oder im Bürgeramt; Online-Antrag laut Bezirk noch nicht nutzbar, verlängerte Bearbeitung |
| Spandau | Carl-Schurz-Straße 2/6, 13597 Berlin | offene Sprechstunde Di 9–12 Uhr, Telefon Di 10–12 Uhr; per Post, Fax, E-Mail an wbs@ba-spandau.berlin.de oder Hausbriefkasten im Rathaus Spandau |
| Steglitz-Zehlendorf | Auf dem Grat 2, 14195 Berlin | Abgabe am Infotresen der drei Bürgerämter oder per Post; Telefon Di 10–12 Uhr; vorgezogen wird nur bei personalisiertem Wohnungsangebot oder Räumungstitel |
| Tempelhof-Schöneberg | Ordensmeisterstraße 15, 12099 Berlin | keine WBS-Sprechstunde, Bedienung in den Bürgerämtern; Abgabe auch per Post oder Hausbriefkasten; Besuche nur mit Termin |
| Treptow-Köpenick | Hans-Schmidt-Straße 10, 12489 Berlin | Annahme in den Bürgerämtern oder per Post an Postfach 91 02 40, 12414 Berlin; Telefon Mo–Fr 9–12 Uhr; WBS-Bearbeitung laut Bezirk rund 19 Wochen |
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine landesweit verbindliche Bearbeitungszeit für den WBS gibt es nicht, und im Herbst 2026 sind die Unterschiede groß. Treptow-Köpenick nennt wegen vieler Anträge rund 19 Wochen. Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf melden Rückstände, weil Fachverfahren nach dem Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz zeitweise nicht nutzbar waren; laut Informationsseite des Landes wurden die Systeme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 14. August 2026 vorsorglich vom Netz getrennt.
Schneller geht es nur mit vollständigen Unterlagen – Nachreichungen verlängern die Bearbeitung, schreiben mehrere Bezirke. Stell den Antrag also, bevor du eine konkrete Wohnung im Blick hast: Die Jahresfrist beginnt erst mit der Ausstellung.
Wie lange gilt der WBS?
Der WBS gilt nach § 27 Absatz 2 WoFG für die Dauer eines Jahres ab Ausstellung. In dieser Zeit musst du eine passende Wohnung finden; beim Einzug zieht der Vermieter den Schein ein. Was du bei Ablauf und Änderungen beachten musst, steht in WBS: Gültigkeit und Verlängerung. Wo du dich mit dem Schein bewirbst, zeigt Wohnung mit WBS finden.
Was tun, wenn der WBS-Antrag abgelehnt wird?
Gegen einen abgelehnten WBS-Antrag legst du Widerspruch ein, nach § 70 VwGO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, bei dem Amt, das ihn erlassen hat. Frist und Adresse stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Häufige Gründe für eine Ablehnung ergeben sich direkt aus den Voraussetzungen:
- Das anrechenbare Einkommen liegt über der Grenze – oft, weil Freibeträge nicht angegeben wurden.
- Unterlagen fehlen, etwa die Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers.
- Der Antrag wurde als Wohngemeinschaft gestellt.
- Der Aufenthaltstitel gilt kürzer als ein Jahr.
Liegt das Einkommen knapp über der Grenze, lohnt ein Blick in § 27 Absatz 3 WoFG: Der Schein kann abweichend von der Einkommensgrenze erteilt werden, wenn die Ablehnung eine besondere Härte wäre oder du eine günstigere oder zu große geförderte Wohnung freimachst. Wie du Widerspruch einlegst, erklärt WBS abgelehnt: Gründe und Widerspruch. Bei niedrigem Einkommen kommt außerdem Wohngeld infrage, ein Zuschuss zur Miete, der unabhängig vom WBS beantragt wird.
Was in den Amtstexten untergeht
- «WBS 100» klingt nach Berliner Standard, meint aber die Bundesgrenze von 12.000 Euro für eine Person. Die in Berlin übliche Grenze für Sozialwohnungen ist der WBS 140 mit 16.800 Euro – auch ältere BerlinEcho-Ratgeber haben beides verwechselt.
- Rund 60 Prozent der Haushalte sind laut Senat berechtigt, 2025 wurden 5.175 neue Sozialwohnungen bewilligt. Der Schein ist leicht zu bekommen und schwer einzulösen.
Häufige Fragen zum WBS in Berlin
Was kostet der WBS in Berlin?
Der WBS kostet in Berlin nichts, das Service-Portal Berlin führt für die Dienstleistung ausdrücklich keine Gebühren. Kosten entstehen höchstens indirekt, etwa für Kopien und Porto, wenn du den Antrag auf Papier einreichst. Online lädst du die Nachweise als PDF oder JPG hoch. Auch ein neuer Antrag nach Ablauf des Scheins ist gebührenfrei. Abzugrenzen ist die RlvF-Bescheinigung für bestimmte Wohnungen des sogenannten zweiten Förderwegs, die das Bezirksamt Neukölln als gebührenpflichtig führt.
Kann ich den WBS beantragen, bevor ich nach Berlin ziehe?
Ja. Wer noch nicht in Berlin gemeldet ist, schickt den WBS-Antrag an ein Berliner Wohnungsamt seiner Wahl oder stellt ihn online. Voraussetzung ist, dass du dich nicht nur vorübergehend in Berlin aufhalten willst; das Service-Portal nennt mindestens elf Monate. Einen WBS mit besonderem Wohnbedarf gibt es dagegen erst nach einem Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin.
Zählt das Kindergeld beim WBS als Einkommen?
Nein, das gesetzliche Kindergeld zählt beim Berliner WBS nicht zum Einkommen. Angerechnet wird das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, das in den zwölf Monaten ab Antrag zu erwarten ist, einschließlich Lohnersatzleistungen wie Krankengeld. Davon gehen Werbungskosten und pauschal bis zu 30 Prozent ab. Kinder erhöhen zusätzlich die Grenze: beim WBS 140 um 700 Euro je Kind, obendrauf auf den Zuschlag von 5.740 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
Kann eine Wohngemeinschaft einen gemeinsamen WBS bekommen?
Nein. Einen gemeinsamen WBS-Antrag dürfen in Berlin nur Menschen stellen, die miteinander verwandt sind oder eine Partnerschaftserklärung (BauWohn 550) abgeben. Auch das Zusammenlegen mehrerer Einzel-Scheine ist laut Service-Portal ausgeschlossen. Jede Person einer WG kann nur einen eigenen WBS beantragen. Weil der Schein grundsätzlich einen Wohnraum pro Person vorsieht, passt ein Einzel-WBS in der Regel nicht zu einer größeren Wohnung für mehrere Mitbewohner.
Quellen
- Service-Portal Berlin: Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen (abgerufen am 29.09.2026)
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Berliner Mietratgeber, Wohnberechtigungsschein (abgerufen am 29.09.2026)
- Senatsverwaltung: WBS-Abfrage, Hinweis zur Abschaltung des Rechners (abgerufen am 29.09.2026)
- § 9 WoFG und § 27 WoFG, § 9a EStG, § 70 VwGO
- Senatskanzlei: Änderung von Einkommensgrenzen im Sozialen Wohnungsbau beschlossen (07.01.2025)
- Senatsverwaltung: Berlin bewilligt 5.175 neue Sozialwohnungen in 2025 (05.01.2026)
- Service-Portal Berlin: Wohnungsämter der zwölf Bezirke und die in der Tabelle verlinkten Seiten der Bezirksämter (abgerufen am 29.09.2026)
- Land Berlin: Informationen zum Cyberangriff auf das Landesnetz (Stand 29.09.2026)
Ida Nagel
Redakteurin Gesellschaft & Wohnen
Hallo, ich bin Ida, und bei BerlinEcho bin ich zuständig für Gesellschaft und Wohnen – also für die Themen, die im Alltag meiner Mitmenschen am meisten präsent sind: Wo finde ich eine Wohnung, die ich mir leisten kann? …
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