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Mitte · Politik

NS-Bunker Reichskanzlei: Senat hält an Neubau in Mitte fest

Der Senat will an der Voßstraße in Mitte bauen, obwohl Teile eines NS-Bunkers erhalten sind. Die Berliner Unterwelten widersprechen: 45 Prozent des Großen Bunkers stünden noch.

Maik Möhring Veröffentlicht · aktualisiert
Brachfläche mit Schutthügel und Bauzaun nahe dem Areal des früheren NS-Bunkers Reichskanzlei in Berlin.
Auf dem geschichtsträchtigen Gelände an der Voßstraße hält der Senat trotz erhaltener Bunkerfragmente an Neubauplänen fest. (KI-generiertes Symbolbild)
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Was ist auf dem Grundstück an der Voßstraße geplant?
  2. Wer hat recht: Fahrerbunker oder Großer Bunker?
  3. Was sagen Denkmalexperten zum Bunker?
  4. Wie könnte Neubau mit Erinnerung zusammengehen?
  5. Wie geht es weiter?
  6. Quellen

Auf dem Gelände der früheren Neuen Reichskanzlei an der Voßstraße in Mitte soll weitergebaut werden, obwohl Teile eines NS-Bunkers erhalten sind. Der Senat spricht von einem „sehr kleinen Teil“ und lehnt eine Unterschutzstellung ab. Der Verein Berliner Unterwelten hält dagegen: Rund 45 Prozent des Großen Bunkers, etwa 1.250 Quadratmeter, seien noch da.

Das geht aus der Antwort von Staatssekretär Alexander Slotty (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage hervor, über die dpa am 30. September 2026 berichtete. Danach handelt es sich nach Darstellung des Senats nur um einen „sehr kleinen Teil“ eines früheren Fahrerbunkers. Die Anlage steht nicht unter Denkmalschutz; die Senatsbaudirektorin hatte Anfang 2026 entschieden, sie nicht als Denkmal einzustufen. Als Grund nennt der Senat unter anderem vertragliche Verpflichtungen zwischen dem Land Berlin und dem Investor.

Was ist auf dem Grundstück an der Voßstraße geplant?

Auf dem Grundstück in Mitte sind Wohn- und Bürogebäude vorgesehen, darunter rund 8.000 Quadratmeter Bürofläche. Wer Edelmetalle kaufen will, kann sich dafür an Strategien für Metallerwerb orientieren. Nach früheren Angaben des Vereins Berliner Unterwelten geht es außerdem um 66 Wohnungen im gehobenen Preissegment. Der Senat unterstützt die Pläne des Investors grundsätzlich. Ob gebaut werden darf, ist aber offen: Derzeit wird ein Widerspruch gegen Teile eines Vorbescheids geprüft.

Wer hat recht: Fahrerbunker oder Großer Bunker?

Der Streit dreht sich darum, um welche Anlage es überhaupt geht. Der Vereinsvorsitzende Dietmar Arnold widerspricht dem Senat: Fahrerbunker und Großer Bunker der Neuen Reichskanzlei seien zwei verschiedene Anlagen. Der Fahrerbunker liege unter dem Gelände der Hessischen Landesvertretung und sei bereits als Bodendenkmal eingetragen.

Darstellungen zum Bunker an der Voßstraße, Stand 30. September 2026
Frage Senat Berliner Unterwelten
Was ist erhalten? „sehr kleiner Teil“ eines Fahrerbunkers rund 45 Prozent des Großen Bunkers, etwa 1.250 m²
Denkmalschutz nein; Entscheidung der Senatsbaudirektorin Anfang 2026 Prüfung der Eintragung gefordert
Erinnerungsort derzeit keine Grundlage Informations- und Dokumentationsort vorgeschlagen

Was sagen Denkmalexperten zum Bunker?

Das Landesdenkmalamt sieht in der Anlage den letzten erhaltenen baulichen Rest der Neuen Reichskanzlei und den letzten Vorkriegsbunker des ehemaligen NS-Regierungsviertels. Der Landesdenkmalrat hatte sich bereits 2025 dafür ausgesprochen, den Erhaltungszustand und eine Aufnahme in die Denkmalliste zu prüfen. Das Gremium verweist auf den hohen historischen Zeugniswert, gerade in Zeiten schwindender Zeitzeugen und einer teilweisen Relativierung der NS-Verbrechen.

Nach Angaben des Vereins hat der Bunker Wände und Decken von 1,70 Metern Dicke; eine Begutachtung von 2007 habe einen guten baulichen Zustand bescheinigt, trotz Grundwassers.

Wie könnte Neubau mit Erinnerung zusammengehen?

Die Unterwelten stellen die Bebauung nicht grundsätzlich infrage. Sie verlangen eine Machbarkeitsstudie, ob sich der Bunker technisch und wirtschaftlich in das Projekt integrieren lässt, und halten dafür eine Anpassung des Bebauungsplans von 2006 für nötig. Vorgeschlagen ist ein Informations-, Lern- und Dokumentationsort mit Ausstellung, der an die von dort befohlenen NS-Verbrechen, das Kriegsende in Berlin und die Geschichte des Geländes erinnert. Der Senat sieht dafür derzeit keine Grundlage.

Wie geht es weiter?

Entscheidend ist nun der Widerspruch gegen Teile des Vorbescheids. Erst danach ist absehbar, ob und in welcher Form gebaut werden kann. Der Verein hatte sein Erhaltungskonzept am 11. August 2026 vorgestellt. Eine Machbarkeitsstudie hat der Senat bisher nicht angekündigt. Wer sich selbst ein Bild von Berlins Bunkern machen will, findest du Führungen der Berliner Unterwelten in unserer Übersicht. Mehr aus dem Bezirk liest du im Ressort Mitte.

Quellen

Maik Möhring

Verantwortlicher & Chefredakteur

Moin, ich bin Maik – Gründer von BerlinEcho und verantwortlicher Redakteur. Ich baue seit Jahren digitale Medien auf, die ich wirklich für notwendig halte: unabhängig, ohne Konzernlogik im Rücken, mit echten Menschen dahinter. Berlin fasziniert mich als Stadt …

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