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Verkehr

E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro – was in Berlin gilt

Der Bund zahlt 2026 bis zu 6.000 Euro für neue E-Autos und Plug-in-Hybride, gestaffelt nach Einkommen und Kindern. Alle Beträge, der Antrag beim BAFA und was Berliner beim Laden, Parken und bei der Kfz-Steuer wissen müssen.

Hannes Nagel Veröffentlicht · aktualisiert
Ein kompaktes Elektroauto lädt im Berliner Herbstlicht an einer Ladesäule, während die E-Auto-Förderung lockt.
Die neue staatliche Prämie soll den Umstieg auf Elektroautos im urbanen Raum wieder beschleunigen. (KI-generiertes Symbolbild)
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2026?
  2. Wer bekommt die Elektroauto-Prämie?
  3. Welche Autos werden gefördert?
  4. Wie stellst du den Antrag?
  5. Was kommt in Berlin dazu: Laden, Parken, Steuer?
  6. Wirkt die Prämie?
  7. Wie es weitergeht
  8. Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung in Berlin
  9. Quellen

Die staatliche E-Auto-Prämie beträgt 2026 zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Gefördert werden private Haushalte mit höchstens 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, mit Kindern bis 90.000 Euro, beim Kauf oder Leasing eines ab 1. Januar 2026 zugelassenen Neuwagens. Den Antrag stellst du nach der Zulassung online beim BAFA, spätestens zwölf Monate danach.

Zuletzt aktualisiert am .

Wer in Berlin ein neues Elektroauto kauft oder least, bekommt über die E-Auto-Förderung des Bundes bis zu 6.000 Euro. Grundlage ist die Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen des Bundesumweltministeriums (BMUKN) vom , veröffentlicht im Bundesanzeiger am . Seit dem 19. Mai 2026 nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge an, rückwirkend für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Ziel sind laut Richtlinie vor allem Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Ein eigenes Landesprogramm für Privatleute nennt der Senat nicht.

Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2026?

Die E-Auto-Förderung 2026 beträgt für reine Batterie- und Brennstoffzellenautos 3.000 bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Range-Extender 1.500 bis 4.500 Euro. Entscheidend sind das zu versteuernde Haushaltseinkommen und die Zahl der Kinder unter 18 mit Kindergeld. Beispiel: Ein Berliner Paar mit 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und einem Kind erhält für einen Stromer 4.500 Euro.

Reine E-Autos und Brennstoffzellenautos, Erstzulassung bis 31.12.2029 (Förderrichtlinie, Stand 1.10.2026)
Haushaltseinkommen (zu versteuern) ohne Kind 1 Kind 2 oder mehr Kinder
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 bis 85.000 € – 3.500 € 4.000 €
85.001 bis 90.000 € – – 4.000 €
Plug-in-Hybride und Range-Extender, Erstzulassung bis 30.6.2027 (Förderrichtlinie, Stand 1.10.2026)
Haushaltseinkommen (zu versteuern) ohne Kind 1 Kind 2 oder mehr Kinder
bis 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €
45.001 bis 60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
60.001 bis 80.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 €
80.001 bis 85.000 € – 2.000 € 2.500 €
85.001 bis 90.000 € – – 2.500 €

Gemeint ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid. Ab 90.001 Euro gibt es nichts.

Wer bekommt die Elektroauto-Prämie?

Die Elektroauto-Prämie bekommen volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, auf die der Neuwagen zugelassen ist. Das Auto muss im Privatvermögen bleiben; Firmen- und Dienstwagen sind ausgeschlossen. Das Einkommen ermittelt das BAFA als Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide, bei Paaren werden beide Einkommen addiert, so steht es in den Häufigen Fragen des BAFA. Jede Person bekommt die Prämie nur einmal; nach Insolvenz oder Vermögensauskunft ist ein Antrag ausgeschlossen.

Welche Autos werden gefördert?

Gefördert werden nur Pkw-Neuwagen der Klasse M1, die vorher nirgends zugelassen waren – Gebrauchte, Tageszulassungen und Vorführwagen fallen raus. Plug-in-Hybride zählen nur, wenn sie höchstens 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer elektrisch schaffen. Eine Obergrenze für den Kaufpreis enthält die Richtlinie nicht. Herstellerrabatte erwähnt sie nicht; ausgeschlossen ist nur eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln. Mindesthaltedauer: 36 Monate.

Wie stellst du den Antrag?

Den Antrag stellst du erst nach der Zulassung, ausschließlich online über das Portal Förderzentrale Deutschland. Laut BAFA brauchst du dafür:

  • ein BundID-Konto, angemeldet mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat (eine einfache Registrierung reicht nicht)
  • die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Einkommensbezieher im Haushalt, höchstens drei Jahre alt
  • einen Kindergeldnachweis, falls du den Kinderbonus willst
  • die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), bei Plug-in-Hybriden zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung

Die Frist: spätestens zwölf Monate nach der Zulassung. Bearbeitet wird nach Eingang vollständiger Anträge, das Geld kommt laut BAFA wenige Wochen nach dem Bescheid.

Was kommt in Berlin dazu: Laden, Parken, Steuer?

Berlin hatte nach Angaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Ende März 2026 rund 41.000 Ladepunkte, davon etwa 7.100 öffentlich zugänglich. Zugelassen waren zu diesem Zeitpunkt rund 81.300 E-Pkw – bei insgesamt 1.222.641 Pkw in der Stadt am 1. Januar 2026 laut Kraftfahrt-Bundesamt. 2025 waren nach dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 11.666 von 59.523 neuen Pkw in Berlin reine E-Autos, also 19,6 Prozent. Im ersten Halbjahr 2026 lag der Anteil laut dpa bei 25,9 Prozent.

Laden als Mieter: Nach § 554 BGB kannst du vom Vermieter verlangen, dass er den Einbau einer Lademöglichkeit erlaubt; Wohnungseigentümer haben einen ähnlichen Anspruch nach § 20 WEG. Das setzt aber einen Stellplatz voraus. Wer an der Straße parkt, lädt öffentlich.

Parken: Laut Senatsverkehrsverwaltung sind Stellplätze an Ladesäulen nur während des Ladens für E-Autos reserviert, eine Zeitgrenze gibt es nicht. In Parkzonen kosten diese Plätze nichts, nach dem Laden musst du weg. Abseits der Ladeplätze gelten die normalen Regeln der Berliner Parkzonen; für das Parken im eigenen Kiez brauchst du wie mit jedem anderen Auto einen Anwohnerparkausweis. In der Umweltzone brauchen E-Autos und Plug-in-Hybride mit E-Kennzeichen laut Senatsumweltverwaltung dank einer Berliner Allgemeinverfügung keine Plakette.

Kfz-Steuer: Reine E-Autos, die bis 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuer befreit – höchstens zehn Jahre, längstens bis 31. Dezember 2035. So steht es im seit 1. Januar 2026 geltenden Änderungsgesetz, erläutert vom Zoll.

Landesförderung: Berlins Programm WELMO fördert E-Fahrzeuge und Ladetechnik, richtet sich laut IBB Business Team aber an kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Wohnungsunternehmen. Privatpersonen sind ausgeschlossen.

Wirkt die Prämie?

Die Prämie erreicht vor allem kleinere und mittlere Einkommen, zeigt der Zwischenbericht des BAFA mit Stand 1. September 2026. Von 52.473 Bewilligungen entfielen 26.692 (50,9 Prozent) auf Haushalte bis 45.000 Euro, zusammen mit der Stufe bis 60.000 Euro waren es 72,8 Prozent. 91,4 Prozent der geförderten Autos fahren rein elektrisch, ausgezahlt waren 230 Millionen Euro – rund 7,7 Prozent des Budgets.

Das Bild bei den Modellen ist gemischt. Das meistgeförderte Einzelmodell war der Tesla Model Y (5.407), dahinter das Model 3 (2.716). Kleinwagen folgen erst danach: Hyundai Inster (2.063), Leapmotor T03 (1.700), Citroën ë-C3 (1.211), Renault 5 (1.041), Dacia Spring (989). Varianten zählt das BAFA teils getrennt, Berliner Zahlen fehlen. Ob das Ziel erreicht wird, soll eine Erfolgskontrolle nach § 7 Bundeshaushaltsordnung prüfen, unter anderem am Anteil der Förderfälle bis 60.000 Euro.

Wie es weitergeht

Plug-in-Hybride werden nur noch bei Erstzulassung bis zum gefördert. Danach will die Bundesregierung die Förderung laut Richtlinie womöglich stärker an den realen CO2-Ausstoß koppeln. Reine E-Autos sind bis Ende 2029 dabei, solange das Geld reicht.

Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung in Berlin

Bekomme ich die E-Auto-Prämie auch als Berliner Mieter ohne eigenen Stellplatz?

Ja. Die Bundesprämie hängt nicht davon ab, wo du lädst. Ohne eigenen Stellplatz lädst du an einem der rund 7.100 öffentlich zugänglichen Ladepunkte in Berlin (Stand Ende März 2026). Einen Anspruch auf eine Wallbox nach § 554 BGB hast du als Mieter nur dort, wo du auch einen Stellplatz gemietet hast. Wer eine Wallbox kaufen will, findet auf wallbox1.com einen Ratgeber zu passenden Geräten.

Zählt das Brutto- oder das zu versteuernde Einkommen?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Einkommensteuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Das BAFA bildet den Durchschnitt aus den beiden aktuellsten Bescheiden, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Lebst du mit Ehe- oder Lebenspartner zusammen, werden beide Einkommen addiert; bei unverheirateten Paaren mit gemeinsamem Hauptwohnsitz vermutet die Richtlinie eine gemeinsame Haushaltsführung, solange du nichts anderes erklärst.

Kann ich die Prämie für ein geleastes E-Auto beantragen?

Ja. Die Richtlinie fördert Kauf und Leasing gleichermaßen, wenn der Neuwagen auf dich als Halter zugelassen wird. Bis zum 1. September 2026 entfiel knapp die Hälfte aller Bewilligungen (25.982 von 52.473) auf Leasingverträge. Auch beim Leasing gilt die Mindesthaltedauer von 36 Monaten; ein kürzerer Leasingvertrag kann zu einer anteiligen oder vollständigen Rückforderung führen.

Was passiert, wenn ich das E-Auto vor Ablauf von 36 Monaten verkaufe?

Du musst das dem BAFA sofort melden. Die Behörde entscheidet dann im Einzelfall, ob sie die Prämie anteilig oder vollständig zurückfordert. Wird der Kaufvertrag wegen eines Mangels rückabgewickelt, bleibt die Förderung erhalten, wenn du innerhalb von sechs Monaten ein gleichwertiges förderfähiges Ersatzfahrzeug zulässt. Das BAFA prüft die Haltedauer über eine Schnittstelle zum Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Wird ein gebrauchtes E-Auto gefördert?

Nein. Förderfähig sind nur Neuwagen, die vorher weder in Deutschland noch im Ausland zugelassen waren. Tageszulassungen, Werkszulassungen und Vorführwagen sind deshalb ausgeschlossen. Gekauft werden darf der Neuwagen dagegen in jedem EU-Mitgliedstaat, zugelassen werden muss er in Deutschland. Die Förderung gibt es pro Person nur einmal und für jedes Fahrzeug nur ein einziges Mal.

Wie lange gibt es die Förderung noch?

Für reine E-Autos gilt die Förderung bei Erstzulassung bis einschließlich 31. Dezember 2029, für Plug-in-Hybride und Range-Extender nur bei Erstzulassung bis zum 30. Juni 2027. Das Budget von rund 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds ist begrenzt: Sind die Mittel ausgeschöpft, darf das BAFA einen Förderstopp verhängen. Einen Rechtsanspruch auf die Prämie gibt es nicht.

Quellen

Hannes Nagel

Redakteur Wirtschaft & Verkehr

Ich bin Hannes, und ich schreibe bei BerlinEcho über Wirtschaft und Verkehr – zwei Themen, die in Berlin enger zusammenhängen, als man denkt. Wer in einer Stadt wohnt, in der die BVG täglich ausläuft und gleichzeitig das teuerste …

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