Europacity: Gericht verpflichtet zu 215 Sozialwohnungen
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 9. Oktober 2026 entschieden, dass in der Europacity in Moabit 215 Wohnungen als Sozialwohnungen vermietet werden müssen. Zudem sprach es dem Land Berlin Schadensersatz von rund 1,8 Millionen Euro zu. Die Wohnungen in der Lisa-Fittko-Straße sind seit August 2023 bezugsfertig, wurden aber bislang nicht gebunden vermietet.
Das Land Berlin hat vor Gericht gewonnen: Das Verwaltungsgericht verpflichtet die Eigentümer des Gebäudes „QH Spring“, 215 Wohnungen mietpreis- und belegungsgebunden zu vermieten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und das Gericht teilten das Urteil (Az. VG 8 K 19/25) am 9. Oktober 2026 mit.
Was hat das Verwaltungsgericht entschieden?
Die 8. Kammer gab der Klage des Landes Berlin statt. Die frühere Eigentümerin bleibt an den städtebaulichen Vertrag von 2016 gebunden, auch wenn sie derzeit nicht selbst über die Wohnungen verfügt. Die heutige Eigentümerin, eine GmbH & Co. KG, muss die Wohnungen ebenfalls als Sozialwohnungen vermieten. Der Grund ist eine andere Rechtsgrundlage: Das Gericht sieht eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung nach § 826 BGB.
Beide Beklagte haften als Gesamtschuldner für Schadensersatz von 1,8 Millionen Euro nebst Zinsen. Das Land hält außerdem Ansprüche für künftige Verstöße fest.
| Adresse | Lisa-Fittko-Straße 5 bis 15, Moabit (Bezirk Mitte) |
|---|---|
| Wohnungen | 215, gebunden für 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit |
| Vertrag | städtebaulicher Vertrag von 2016 |
| Bezugsfertig | August 2023 |
| Klage des Landes | 2025 |
| Schadensersatz | rund 1,8 Millionen Euro |
Warum standen die Wohnungen nicht als Sozialwohnungen zur Verfügung?
Der Vertrag von 2016 verlangte, die 215 Wohnungen nach den Wohnungsbauförderrichtlinien 2015 mietpreis- und belegungsgebunden zu vermieten. 2021 wurde das Grundstück per Einbringungsvertrag in die jetzige Eigentümerin überführt. Als die Wohnungen im August 2023 fertig waren, erfolgte keine gebundene Vermietung.
Nach Berichten aus dem Jahr 2024 entstanden stattdessen 258 möblierte Apartments, keine davon als Sozialwohnung. Das berichtete Entwicklungsstadt Berlin. Das Gericht stellte klar, dass auch spätere Verträge die Pflicht nicht aufgehoben haben.
Was sagt der Senat zum Urteil?
Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler nennt das Urteil ein „ganz wichtiges Signal an alle Projektentwickler“. Mit dem Land geschlossene städtebauliche Verträge seien einzuhalten und könnten nicht durch unlautere Grundstückstransaktionen umgangen werden. Zugleich könne sich die Europacity nun zu dem gemischten Quartier entwickeln, das der Bebauungsplan vorsieht.
Wann ziehen Mieter mit Wohnberechtigungsschein ein?
Einen Termin nennt keine der beiden Mitteilungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Beide Seiten können einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen. Solange das offen ist, bleibt unklar, wann und zu welcher Miete die Wohnungen vergeben werden. Üblicherweise setzt eine Vermietung nach den Förderrichtlinien einen Wohnberechtigungsschein voraus. Die Konditionen im Detail hat das Gericht in seiner Mitteilung nicht beziffert.
Wie die Parteien nach der Wahl vom 20. September 2026 mit dem Thema Wohnen umgehen wollen, steht in unserer Übersicht zur Mietenpolitik in Berlin. Weitere Meldungen findest du im Ressort Wohnen.
Quellen
Ida Nagel
Redakteurin Gesellschaft & Wohnen
Hallo, ich bin Ida, und bei BerlinEcho bin ich zuständig für Gesellschaft und Wohnen – also für die Themen, die im Alltag meiner Mitmenschen am meisten präsent sind: Wo finde ich eine Wohnung, die ich mir leisten kann? …
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