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Friedrichshain-Kreuzberg · Wohnen

Balkonkraftwerk für Mieter: Kotti-Projekt am 28. Oktober

Senat, Gewobag und Bezirk stellen am 28. Oktober ein Balkonkraftwerk-Projekt für Mieter am Kotti vor. Was bekannt ist, was das erste Modellprojekt zeigte und welche Regeln gelten.

Ida Nagel Veröffentlicht
Zwei dunkle Solarmodule an der Metallbrüstung eines Balkons an einem Berliner Wohnhaus im warmen Herbstlicht.
Steckersolargeräte an Balkonen sollen auch Mieterinnen und Mietern in Berlin den Zugang zur Energiewende erleichtern. (KI-generiertes Symbolbild)
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Was ist über das Kotti-Projekt bekannt?
  2. Wie lief das erste Balkonkraftwerk-Projekt des Bezirks?
  3. Welche Regeln gelten für ein Balkonkraftwerk als Mieter?
  4. Darf der Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?
  5. Wie geht es weiter?
  6. Quellen

Am 28. Oktober 2026 stellen die Berliner Wirtschaftsverwaltung, die Gewobag und das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ein Projekt für Balkonkraftwerke in Mietwohnungen vor. Im Neuen Kreuzberger Zentrum sollen 60 Haushalte kostenlose Anlagen erhalten können. Bundesweit gelten bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Modulleistung.

Wer zur Miete wohnt, kann in Berlin bald an einem Praxisprojekt für Balkonkraftwerke teilnehmen. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die landeseigene Gewobag und das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg laden dazu am Mittwoch, 28. Oktober 2026, um 9.30 Uhr in die Mittelpunktbibliothek in der Adalbertstraße 2 in Kreuzberg ein. Das geht aus der Presseeinladung vom 21. Oktober 2026 hervor.

  • Termin: Mittwoch, 28. Oktober 2026, 9.30 Uhr, Mittelpunktbibliothek Wilhelm Liebknecht/Namık Kemal, Adalbertstraße 2, 10999 Berlin.
  • Projekt: 60 Mieterinnen und Mieter im Neuen Kreuzberger Zentrum (NKZ) sollen ein kostenloses Balkonkraftwerk bekommen können.
  • Beteiligt: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Gewobag, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg.

Was ist über das Kotti-Projekt bekannt?

Das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) am Kottbusser Tor gehört zu den bekanntesten Wohnanlagen im Bezirk. Nach der Einladung unterzeichnen Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann und die Gewobag eine Kooperationsvereinbarung für ein Praxisprojekt, bei dem 60 Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit auf ein kostenloses Balkonkraftwerk erhalten sollen. Senatorin Franziska Giffey stellt zugleich den „Berliner Lösungsbaukasten für Balkonkraftwerke“ ihrer Verwaltung vor.

Was im Baukasten steht, nach welchen Kriterien die 60 Haushalte ausgewählt werden und wie sich Interessierte melden, nennt die Einladung nicht. Details sollen offenbar beim Termin vorgestellt werden.

Wie lief das erste Balkonkraftwerk-Projekt des Bezirks?

Der Bezirk hat schon im Frühjahr ein ähnliches Modellprojekt gestartet. Nach seiner Mitteilung vom 29. Mai 2026 erhalten 18 Haushalte in einer Wohnanlage der degewo am Halleschen Ufer Steckersolargeräte. Der Bezirk finanziert das Projekt, der Verein PlanB 2030 spricht die Mieter an, besorgt die Geräte und begleitet den Einbau. Innerhalb von 14 Tagen gingen 56 Bewerbungen ein, mehr als die Hälfte davon von Haushalten mit Wohnberechtigungsschein.

Der Andrang zeigt, dass der Bedarf größer ist als das Angebot: 56 Bewerbungen auf 18 Plätze entsprechen gut drei Bewerbern je Anlage. Beim NKZ-Projekt mit 60 Plätzen hängt vieles davon ab, wie offen das Verfahren gestaltet wird.

Welche Regeln gelten für ein Balkonkraftwerk als Mieter?

Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland mit höchstens 800 Voltampere Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Modulleistung unter den vereinfachten Regeln betrieben werden. Das schreibt die Bundesnetzagentur. Die Verbraucherzentrale (Stand 24. Juli 2026) nennt zusätzlich: Ein Gerät besteht aus einem bis vier Modulen, und ab 960 Watt Modulleistung braucht es eine spezielle Einspeisesteckdose, die eine Elektrofachkraft einbauen muss.

Wichtige Regeln für Steckersolargeräte, Stand: Verbraucherzentrale 24.07.2026 und Bundesnetzagentur
Punkt Regel
Wechselrichter höchstens 800 Voltampere
Module höchstens 2.000 Watt, ein bis vier Module
Schukostecker bis 960 Watt Modulleistung, seit 1. Dezember 2025 nach DIN VDE V 0126-95
Anmeldung Marktstammdatenregister, Pflicht; Meldung beim Netzbetreiber entfällt seit 16. Mai 2024
Alter Zähler wird kostenlos getauscht, bis dahin geduldet

Wer ohne Projekt ein Gerät kaufen will, rechnet laut Verbraucherzentrale mit 200 bis 300 Euro für zwei Standardmodule und 50 bis 100 Euro je Modul für die Befestigung. Beim privaten Kauf fällt keine Umsatzsteuer an. Die Amortisation liegt demnach meist bei drei bis fünf Jahren; eingespeister Strom wird in der Regel nicht vergütet.

Darf der Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?

Der Vermieter darf die Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk seit Oktober 2024 nur verweigern, wenn die Installation unzumutbar wäre. Eine Ablehnung allein aus optischen Gründen ist laut Verbraucherzentrale nicht mehr zulässig. Für die Montage an Brüstung oder Fassade ist die Zustimmung weiterhin nötig, in der Eigentümergemeinschaft reicht die Mehrheit. Denkmalschutz oder baurechtliche Vorgaben können trotzdem entgegenstehen. Wer mehr über Solarstrom auf dem Dach wissen will, findet das in unserem Beitrag zur Solaranlage auf dem Berliner Dach.

Wie geht es weiter?

Nach dem Termin am 28. Oktober 2026 wird sich zeigen, wann die ersten Anlagen im NKZ installiert werden und wie sich Mieter bewerben können. Wer in Friedrichshain-Kreuzberg wohnt und sich interessiert, sollte vorab beim eigenen Vermieter klären, ob Brüstung und Elektrik geeignet sind. Mieter mit niedrigem Einkommen können außerdem prüfen, ob ein Wohnberechtigungsschein für andere Projekte hilfreich ist.

Quellen

Ida Nagel

Redakteurin Gesellschaft & Wohnen

Hallo, ich bin Ida, und bei BerlinEcho bin ich zuständig für Gesellschaft und Wohnen – also für die Themen, die im Alltag meiner Mitmenschen am meisten präsent sind: Wo finde ich eine Wohnung, die ich mir leisten kann? …

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