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Kultur

Wiederaufnahmeförderung 2027: Frist bis 2. Dezember

Die Kulturverwaltung hat die Wiederaufnahmeförderung 2027 ausgeschrieben: bis zu 30.000 Euro pro Vorhaben, Bewerbungsschluss ist der 2. Dezember 2026. Wer antragsberechtigt ist und was gilt.

Ariane Nagel Veröffentlicht
Leere hölzerne Theaterbühne mit seitlichem warmem Scheinwerferkegel und dunklem Samtvorhang im Hintergrund.
Die Berliner Kulturverwaltung fördert im Jahr 2027 Wiederaufnahmen bereits gezeigter Produktionen freier Bühnen. (KI-generiertes Symbolbild)
Inhalt (5 Abschnitte)
  1. Wer kann die Wiederaufnahmeförderung beantragen?
  2. Welche Auflagen gelten für die Wiederaufnahme?
  3. Was bedeutet die Ausschreibung für die Freie Szene?
  4. Wie geht es weiter?
  5. Quellen

Berliner Künstlerinnen, Künstler und freie Gruppen können sich bis zum 2. Dezember 2026 um 14 Uhr für die Wiederaufnahmeförderung 2027 bewerben. Pro Vorhaben gibt es höchstens 30.000 Euro. Gefördert werden Proben und Aufführungen von März bis Dezember 2027, wenn die Produktion zuvor schon vom Berliner Senat unterstützt wurde.

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 21. Oktober 2026 die Wiederaufnahmeförderung für das Jahr 2027 ausgeschrieben. Anträge gehen elektronisch ein, Bewerbungsschluss ist der 2. Dezember 2026 um 14 Uhr, das sind gut sechs Wochen ab der Ausschreibung. Über die Vergabe entscheidet auf Empfehlung einer Jury die Verwaltung, und zwar unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.

  • Antragsfrist: 2. Dezember 2026, 14 Uhr, Antrag nur online.
  • Förderhöhe: bis zu 30.000 Euro pro Vorhaben.
  • Förderzeitraum: Wiederaufnahmen zwischen März und Dezember 2027, alle Kunstsparten.
  • Voraussetzung: Die Produktion wurde bereits aus Mitteln des Berliner Senats gefördert und ist abgeschlossen.

Wer kann die Wiederaufnahmeförderung beantragen?

Antragsberechtigt sind professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen, außerdem Institutionen, die vor allem für und mit der Freien Szene arbeiten. Nach den Angaben der Kulturverwaltung muss die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe in Berlin leben und arbeiten. An einer Hochschule immatrikulierte Kunstschaffende sind ausgeschlossen.

Die Produktion, Ausstellung oder Reihe muss außerdem erfolgreich in Berlin gezeigt worden sein. Im Bereich Musik darf die Ausgangsproduktion auch außerhalb Berlins stattgefunden haben. Zählen sollen dabei auch Projekte, die über den Kofinanzierungsfonds oder die Basis-, Konzept- und Spielortförderung unterstützt wurden.

Welche Auflagen gelten für die Wiederaufnahme?

Die Wiederaufnahmeförderung zahlt nur für Vorhaben, die noch nicht begonnen haben und für die keine Mittel aus einem anderen Förderprogramm des Landes oder des Hauptstadtkulturfonds fließen. Wer schon Geld aus einem anderen Landesprogramm für dieselbe Wiederaufnahme erhält, scheidet damit aus.

Mindestzahl an Aufführungen in Berlin nach Sparte, Stand: Förderseite der Kulturverwaltung, 21. Oktober 2026
Sparte Üblicherweise angestrebt
Sprechtheater, Kinder- und Jugendtheater, Puppen- und Figurentheater, Performance, Tanz, zeitgenössischer Zirkus mindestens 4 Aufführungen oder Auftritte
Musik und Musiktheater mindestens 2 Aufführungen oder Auftritte

Die Verwaltung formuliert beide Werte als Regel („in der Regel“), nicht als starre Grenze. Wer darunter bleibt, sollte das im Antrag begründen. Für die Kalkulation gibt es einen Musterfinanzierungsplan als Tabelle, das aktuelle Infoblatt trägt den Stand 16. Oktober 2026.

Was bedeutet die Ausschreibung für die Freie Szene?

Für die Freie Szene ist die Wiederaufnahmeförderung ein Weg, erfolgreiche Arbeiten ein zweites Mal auf die Bühne oder in den Ausstellungsraum zu bringen, ohne eine neue Produktion zu finanzieren. Die Kulturverwaltung nennt als Ziel, bestehende Vorhaben einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Arbeit der Künstlerinnen und Künstler nachhaltiger zu fördern.

Offen lässt die Mitteilung, wie viel Geld die Jury insgesamt verteilen kann und wie viele Anträge in früheren Runden bewilligt wurden. Die Förderseite verweist dafür auf einen Bereich „Förderergebnisse“. Die Summe hängt zudem vom Haushalt ab, über den nach der Wahl vom 20. September 2026 eine neue Landesregierung mitentscheidet. Wie die Parteien die Kulturförderung angehen wollen, zeigt unser Vergleich der Positionen zur Kulturpolitik.

Wie geht es weiter?

Im Förderjahr 2027 gibt es nur ein einziges Vergabeverfahren für den Zeitraum März bis Dezember 2027. Wer die Frist am 2. Dezember 2026 um 14 Uhr verpasst, hat also keine zweite Runde im selben Jahr. Fragen beantwortet Ulrike Straube von der Kulturverwaltung unter 030 90228 748, Sprechzeiten sind montags von 10 bis 17 Uhr, dienstags bis donnerstags von 10 bis 15 Uhr und freitags von 10 bis 14 Uhr. Bei Barrieren im Online-Antrag berät das Programm ACCESS. Weitere Meldungen aus dem Kulturbetrieb sammeln wir im Ressort Kultur.

Quellen

Ariane Nagel

Redakteurin Kultur & Meinung

Ich bin Ariane, und ich schreibe das, was andere vielleicht nicht schreiben wollen: klare Meinungen. Bei BerlinEcho verantworte ich Kultur und Meinung – und ja, das passt gut zusammen, denn Kultur ohne Haltung ist Dekoration. Berlin ist kulturell …

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