Umwandlungsverordnung: Anträge in Berlin deutlich gesunken
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Berlin verzeichnet immer weniger Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. In den Milieuschutzgebieten wurden 2025 nur noch 33 Wohnungen beantragt, im ersten Halbjahr 2026 acht. Stadtweit lagen die Anträge nach der Umwandlungsverordnung bei 324 Wohnungen im Jahr 2025 und 239 im ersten Halbjahr 2026.
Die Zahl der beantragten Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen ist in Berlin seit 2021 stark gesunken. Das geht aus dem Jahresbericht 2025 zum Monitoring der Umwandlungsverordnungen hervor, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 20. Oktober 2026 veröffentlicht hat. Senator Christian Gaebler nennt die Verordnung „weiterhin ein wirksames Mittel für den Schutz der Mieterinnen und Mieter“.
- Milieuschutzgebiete (§ 172 Baugesetzbuch): 33 beantragte Wohnungen 2025, acht im ersten Halbjahr 2026.
- Gesamtes Stadtgebiet (§ 250 Baugesetzbuch): 324 beantragte Wohnungen 2025, 239 im ersten Halbjahr 2026.
- Die stadtweite Verordnung gilt für Wohngebäude mit sechs oder mehr Wohnungen.
- Der Senat hat sie im November 2025 neu erlassen, sie gilt damit bis Ende 2030.
Was regeln die beiden Umwandlungsverordnungen?
Berlin hat zwei getrennte Regeln gegen die Aufteilung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen. Seit März 2015 braucht die Umwandlung in sozialen Erhaltungsgebieten, im Alltag Milieuschutzgebiete genannt, eine Genehmigung nach § 172 Baugesetzbuch. Seit dem zweiten Halbjahr 2021 gilt zusätzlich die Umwandlungsverordnung nach § 250 Baugesetzbuch, und zwar in der ganzen Stadt: Wer ein Wohngebäude mit sechs oder mehr Wohnungen aufteilen will, muss dafür ebenfalls einen Antrag stellen.
Wo die Milieuschutzgebiete liegen und welche Straßen dazugehören, zeigt die Übersicht der Milieuschutzgebiete in Berlin. Die Bezirke setzen beide Verordnungen um, die Senatsverwaltung begleitet das mit einem jährlichen Monitoring.
Wie stark sind die Antragszahlen gesunken?
Die Antragszahlen sind in beiden Verfahren niedrig, am deutlichsten in den Milieuschutzgebieten. Dort wurden 2025 Anträge für 33 Wohnungen gestellt, in den ersten sechs Monaten 2026 für acht. Die Senatsverwaltung spricht von einer „erheblichen“ Reduzierung seit 2021, nennt in ihrer Mitteilung aber keine Vergleichszahl für 2021.
| Verordnung | 2025 | 1. Halbjahr 2026 |
|---|---|---|
| Milieuschutzgebiete, § 172 BauGB | 33 Wohnungen | 8 Wohnungen |
| Ganze Stadt, § 250 BauGB | 324 Wohnungen | 239 Wohnungen |
Stadtweit liegt das Niveau höher, aber ebenfalls niedrig. Nach unserer Rechnung entsprechen die 239 Wohnungen aus dem ersten Halbjahr 2026 bereits rund 74 Prozent der 324 Wohnungen des gesamten Jahres 2025. Ob die Zahl im Gesamtjahr 2026 steigt, lässt sich aus einem Halbjahreswert nicht ableiten. Die Senatsverwaltung bezeichnet die stadtweiten Zahlen als „geringes Niveau“.
Was bedeutet das für Mieter?
Für Mieterinnen und Mieter in Berlin bleibt der Schutz vor einer Umwandlung bis Ende 2030 bestehen. Die Senatsverwaltung begründet den Neuerlass vom November 2025 damit, dass die Verordnung ein wirksames Mittel sei. Ein Antrag auf Umwandlung ist dabei nicht dasselbe wie eine tatsächliche Aufteilung: Die Zahlen zeigen, wie oft Eigentümer sie beantragt haben, nicht, wie viele Anträge die Bezirke genehmigt haben. Dazu macht die Pressemitteilung keine Angaben.
Welche Positionen die Parteien zur Mietenpolitik vertreten, haben wir im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl zusammengestellt: Mietenpolitik in Berlin.
Wie geht es weiter?
Die Umwandlungsverordnung nach § 250 Baugesetzbuch läuft bis Ende 2030. Die Umsetzung durch die Bezirke begleitet die Senatsverwaltung mit einem Monitoring. Den vollständigen Bericht für 2025 stellt sie als Download auf ihrer Internetseite bereit, die Hintergründe zum sozialen Erhaltungsrecht erklärt sie auf einer eigenen Fachseite.
Quellen
Ida Nagel
Redakteurin Gesellschaft & Wohnen
Hallo, ich bin Ida, und bei BerlinEcho bin ich zuständig für Gesellschaft und Wohnen – also für die Themen, die im Alltag meiner Mitmenschen am meisten präsent sind: Wo finde ich eine Wohnung, die ich mir leisten kann? …
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