Parkzonen-Bürgerbegehren gescheitert: 437 Stimmen fehlten
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage gegen das gescheiterte Bürgerbegehren zur Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf abgewiesen. Anerkannt wurden 6.947 gültige Unterschriften, nötig gewesen wären 7.384. Es fehlten also 437 Stimmen. Das Urteil der 2. Kammer vom 14. Oktober 2026 ist noch nicht rechtskräftig.
Das Bürgerbegehren gegen die Ausweitung der Parkzonen in Charlottenburg-Wilmersdorf ist auch vor Gericht gescheitert. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin wies die Klage von drei Vertrauenspersonen am 14. Oktober 2026 ab (Aktenzeichen VG 2 K 242/23), das Gericht veröffentlichte die Entscheidung am 19. Oktober 2026. Gegen das Urteil können die Kläger die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.
Warum reichten die Unterschriften nicht aus?
Ein Bürgerbegehren kommt in Berlin zustande, wenn drei Prozent der bei der letzten Bezirksverordnetenversammlungs-Wahl Wahlberechtigten unterschreiben. Maßgeblich ist laut Gericht die Wahl vom 26. September 2021, bei der 246.148 Personen im Bezirk wahlberechtigt waren. Daraus ergeben sich 7.384 nötige Unterschriften. Auf die Zahl der Wahlberechtigten zum Zeitpunkt der Einreichung kommt es nicht an.
| Angabe | Zahl |
|---|---|
| Wahlberechtigte zur BVV-Wahl 2021 | 246.148 |
| Erforderlich (3 Prozent) | 7.384 |
| Vom Bezirksamt im Verfahren als gültig anerkannt | 6.947 |
| Fehlende Unterschriften | 437 |
Das Bezirksamt hatte im Juni 2023 zunächst nur 6.637 Unterschriften gelten lassen und im Gerichtsverfahren nachträglich 6.947 anerkannt. Auch damit blieb die Initiative bei rund 94 Prozent der nötigen Zahl.
Welche Unterschriften zählten nicht?
Gültig sind nur Unterschriften von Menschen, die zum Zeitpunkt der Unterschrift laut Melderegister ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz im Bezirk hatten. Das Gericht billigte außerdem, dass das Bezirksamt Unterschriften ohne vollständiges Geburtsdatum aussortierte. Nach Angaben des Bezirksamts von Oktober 2023 waren von 12.460 geprüften Unterschriften 5.513 ungültig.
Die Zahlen in den Quellen weichen teils voneinander ab: Das Bezirksamt nannte 2023 eine nötige Zahl von 7.244 Unterschriften, die Gerichtsmitteilung nennt 7.384 und gibt außerdem 11.908 statt 12.460 eingereichte Unterschriften an. BerlinEcho folgt hier der Rechnung des Gerichts, die sich nachprüfen lässt: drei Prozent von 246.148.
Was bedeutet das Urteil für die Parkzonen?
Für die Parkzonen ändert das Urteil nichts. Seit dem 1. Dezember 2025 gilt die Parkraumbewirtschaftung in den Zonen 126 bis 131 in Wilmersdorf, Halensee und Charlottenburg, wie das Bezirksamt am 27. November 2025 mitteilte. Wer wissen will, was Anwohner dort zahlen, findet Gebühren und Ablauf im Überblick zu den Parkzonen in Berlin und beim Anwohnerparkausweis.
Wie geht es weiter?
Die Kläger haben nach der Zustellung des Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Ob sie ihn stellen, ist bisher nicht bekannt. Bleibt der Antrag aus, wird das Urteil rechtskräftig und das Bürgerbegehren gilt endgültig als nicht zustande gekommen.
Quellen
- Verwaltungsgericht Berlin: Kein Bürgerbegehren gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf (19.10.2026)
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Bürgerbegehren, Stand der Prüfung (18.10.2023)
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Start der neuen Parkraumbewirtschaftungszonen (27.11.2025)
Maik Möhring
Verantwortlicher & Chefredakteur
Moin, ich bin Maik – Gründer von BerlinEcho und verantwortlicher Redakteur. Ich baue seit Jahren digitale Medien auf, die ich wirklich für notwendig halte: unabhängig, ohne Konzernlogik im Rücken, mit echten Menschen dahinter. Berlin fasziniert mich als Stadt …
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