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Wirtschaft

Solarpflicht Berlin: 69.000 Anlagen, 137 Befreiungsanträge

Der Senat hat den Bericht zum Solargesetz beschlossen: Berlin hat rund 69.000 Photovoltaikanlagen mit 583 Megawatt peak. Das Gesetz wird derzeit evaluiert, bis 2035 sollen 25 Prozent des Stroms aus Sonne kommen.

Hannes Nagel Veröffentlicht
Dunkelblaue Photovoltaikmodule auf den Dächern Berliner Mehrfamilienhäuser und Altbauten aus der Vogelperspektive.
In Berlin sind bereits rund 69.000 Solaranlagen installiert, die rechnerisch Hunderttausende Haushalte versorgen. (KI-generiertes Symbolbild)
Inhalt (5 Abschnitte)
  1. Was verlangt das Berliner Solargesetz von Eigentümern?
  2. Wie viel Solarstrom steckt in 583 Megawatt peak?
  3. Welche Förderung gibt es für Solaranlagen in Berlin?
  4. Wie geht es mit dem Solargesetz weiter?
  5. Quellen

Berlin zählte am 6. Oktober 2026 rund 69.000 Photovoltaikanlagen mit zusammen 583 Megawatt peak, genug für etwa 210.000 Haushalte. Der Senat beschloss am 27. Oktober den jährlichen Bericht zum Solargesetz. Bis 2035 sollen 25 Prozent des Berliner Stroms aus Sonnenenergie stammen. 2025 gingen 137 Befreiungsanträge von der Pflicht ein.

Die Solarpflicht in Berlin wirkt, aber der Ausbau soll weiter anziehen. Der Senat hat am 27. Oktober 2026 auf Vorlage von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey den jährlichen Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses beschlossen. Er zeigt, wie viele Anlagen auf den Dächern der Stadt stehen und wie oft Eigentümer sich von der Pflicht befreien lassen wollten.

  • Stand 6. Oktober 2026: rund 69.000 Photovoltaikanlagen mit etwa 583 Megawatt peak (MWp).
  • Die Anlagen versorgen rechnerisch rund 210.000 Haushalte mit Solarstrom.
  • Die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2023 für Neubauten und wesentliche Dachumbauten.
  • Ziel des Landes: 25 Prozent der Berliner Stromerzeugung aus Solarenergie bis 2035.

Was verlangt das Berliner Solargesetz von Eigentümern?

Das Berliner Solargesetz verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer seit dem 1. Januar 2023, beim Bau neuer Gebäude und bei wesentlichen Dachumbauten eine Photovoltaikanlage zu installieren und zu betreiben. Ausnahmen sind über einen Befreiungsantrag möglich. 2025 gingen dazu 137 Anträge bei der Verwaltung ein, bis zum 24. August 2026 waren es 91. Die Senatsverwaltung weist darauf hin, dass darunter auch Anträge zu Sachverhalten sind, die gar nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Für die Umsetzung stellt die Wirtschaftsverwaltung nach eigenen Angaben einen Praxisleitfaden, ein Erklärvideo und alle nötigen Formulare bereit. Für öffentliche Gebäude des Landes gilt eine eigene Regel aus dem Klimaschutz- und Energiewendegesetz: Nutzbare Dachflächen müssen mit Solaranlagen ausgestattet werden.

Wie viel Solarstrom steckt in 583 Megawatt peak?

Die installierte Leistung von rund 583 Megawatt peak entspricht nach der Rechnung der Senatsverwaltung dem Jahresbedarf von etwa 210.000 Haushalten. Grundlage sind 900 Vollbenutzungsstunden pro Anlage und ein Verbrauch von rund 2.500 Kilowattstunden je Haushalt und Jahr bei durchschnittlich 1,86 Personen.

Solarausbau in Berlin laut Senatsbericht, Stand: 6. Oktober 2026
Kennzahl Wert
Photovoltaikanlagen rund 69.000
Gesamtleistung rund 583 MWp
Rechnerisch versorgte Haushalte rund 210.000
Befreiungsanträge 2025 137
Befreiungsanträge 2026 bis 24. August 91

Zum Vergleich: In Berlin lebten Ende Juni 2026 rund 3,92 Millionen Menschen (Einwohnerregister, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg). Für das Ziel von 25 Prozent Solarstrom bis 2035 braucht es nach Giffeys Worten einen kontinuierlichen Ausbau auch in den kommenden Jahren.

Welche Förderung gibt es für Solaranlagen in Berlin?

Das Förderprogramm SolarPLUS läuft seit 2022 und wurde Anfang 2026 neu aufgestellt. SolarPLUS S richtet sich an kleinere Projekte bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern, SolarPLUS L an größere Vorhaben. Für kleine Projekte gibt es jetzt eine pauschale Förderung, was Antrag und Bearbeitung nach Angaben der Senatsverwaltung deutlich vereinfacht. Wer als Mieter selbst Strom erzeugen will, findet bei uns ein Beispiel: Balkonkraftwerk für Mieter: Das Kotti-Projekt.

Wie geht es mit dem Solargesetz weiter?

Drei Jahre nach dem Start wird das Gesetz evaluiert. Die Verwaltung prüft dabei, wie es sich ins Zusammenspiel von Landes- und Bundesrecht einfügt und wo Änderungen nötig sind. Auch Erfahrungen anderer Bundesländer sollen einfließen. Ein Termin für Ergebnisse oder eine Gesetzesänderung steht in der Mitteilung nicht. Weitere Meldungen aus der Berliner Wirtschaft findest du im Ressort Wirtschaft.

Quellen

Hannes Nagel

Redakteur Wirtschaft & Verkehr

Ich bin Hannes, und ich schreibe bei BerlinEcho über Wirtschaft und Verkehr – zwei Themen, die in Berlin enger zusammenhängen, als man denkt. Wer in einer Stadt wohnt, in der die BVG täglich ausläuft und gleichzeitig das teuerste …

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