Wohnraumförderung Berlin: Neue Einkommensgrenzen für WFB 2026
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Der Berliner Senat hat am 13. Oktober 2026 beschlossen, die Einkommensgrenzen für die Wohnraumförderung an die neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2026 anzupassen. Bei den WFB dürfen sie bis zu 120 Prozent über der Bundeseinkommensgrenze liegen, bei dem neuen CO2-Sanierungsprogramm über 80 Prozent. So können auch Haushalte mit mittleren Einkommen geförderte Wohnungen beziehen.
Wer in Berlin ein mittleres Einkommen hat und trotzdem keine bezahlbare Wohnung findet, gehört künftig ausdrücklich zur Zielgruppe der Wohnraumförderung. Der Senat hat am Dienstag, 13. Oktober 2026, auf Vorlage von Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler die Vierte Verordnung zur Änderung der Einkommensgrenzen-Verordnung nach § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes beschlossen. Sie ist die rechtliche Grundlage dafür, dass die neuen Förderregeln auch bei höheren Einkommen greifen.
Was ändert die Verordnung für geförderte Wohnungen?
Die Verordnung nimmt zwei Dinge neu auf: die Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2026 (WFB 2026) und ein Förderprogramm für die energetische Sanierung von Mietwohnungen mit Fokus auf direkte CO₂-Einsparungen (VV-CO2). Das teilte das Presse- und Informationsamt nach der Senatssitzung mit.
Die Einkommensgrenzen dürfen laut Senat bei den WFB bis zu 120 Prozent und bei der VV-CO2 um mehr als 80 Prozent über der Bundeseinkommensgrenze liegen. Das entspricht in der Berliner Praxis den Stufen WBS 220 und WBS 180 des Wohnberechtigungsscheins. Gaebler begründete den Schritt damit, dass auch viele Haushalte mit mittleren Einkommen kaum noch eine passende Wohnung fänden.
Was regeln die WFB 2026 für den Neubau?
Die WFB 2026 lösen die Bestimmungen von 2023 ab und wurden Anfang Juni 2026 bekannt. Gefördert werden Haushalte mit Wohnberechtigungsschein der Kategorien WBS 140, WBS 180 und WBS 220, berichtete das Fachportal Entwicklungsstadt. Die Kernpunkte im Überblick:
| Baustein | Regelung |
|---|---|
| Baukostenzuschuss (Modell 1) | pauschal 1.500 Euro pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche, vorrangig mit öffentlichem Baudarlehen kombiniert |
| Barrierefreiheit über das Gesetz hinaus | 10.000 Euro pro Wohnung |
| Rollstuhlgerechte Wohnungen | 20.000 Euro pro Wohnung |
| Förderdauer | 30 Jahre |
| Eigenkapital der Bauherren | mindestens 20 Prozent, meist das schuldenfreie Grundstück |
Die Einzelheiten zu Antrag und Programmaufnahme erläutert die Investitionsbank Berlin (IBB) in ihrem FAQ zu den WFB 2026. Die Mieten der geförderten Wohnungen nennen weder die Senatsmitteilung noch die Informationsblätter.
Wie viele geförderte Wohnungen will Berlin bauen?
Berlin bewilligte 2025 nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 5.175 neue Sozialwohnungen. Als Ziel gelten jährlich rund 5.000 bewilligte geförderte Wohnungen. Ob die neuen Einkommensgrenzen dieses Niveau halten helfen, lässt sich erst an den Bewilligungszahlen für 2026 ablesen.
Was bedeutet das für Mieter mit WBS?
Für dich ändert sich heute noch nichts am Antrag: Den Wohnberechtigungsschein beantragst du weiterhin beim Wohnungsamt deines Bezirks. Die Verordnung entscheidet nur darüber, bis zu welchem Einkommen Haushalte in neu geförderte Wohnungen einziehen dürfen. Ob dein Haushalt unter die Grenzen fällt, zeigt unsere Tabelle mit Beispielrechnung zu den WBS-Einkommensgrenzen in Berlin. Wie die Haushaltslage des Landes die Förderung begrenzt, erklärt unser Bericht zur Finanzplanung bis 2030.
Quellen
- Presse- und Informationsamt Berlin: Senat beschließt Anpassung der Einkommensgrenzen für die neue Wohnraumförderung (13.10.2026)
- Investitionsbank Berlin: FAQ zu den WFB 2026
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: 5.175 neue Sozialwohnungen in 2025
- Entwicklungsstadt: Senat setzt auf 5.000 Sozialwohnungen pro Jahr (1.6.2026)
Ida Nagel
Redakteurin Gesellschaft & Wohnen
Hallo, ich bin Ida, und bei BerlinEcho bin ich zuständig für Gesellschaft und Wohnen – also für die Themen, die im Alltag meiner Mitmenschen am meisten präsent sind: Wo finde ich eine Wohnung, die ich mir leisten kann? …
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