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Verkehr

E-Scooter auf Gehwegen in Berlin: Ohne Station über 60 % im Weg

Die fünfte Zählung des FUSS e.V. zeigt: Ohne feste Stationen steht alle 106 Meter ein Leih-Zweirad im Weg, in Mitte kaum. Was das für die neuen Erlaubnisse ab April 2027 heißt und wie du falsch geparkte Roller meldest.

Hannes Nagel Veröffentlicht
Quer auf einem gepflasterten Gehweg abgestellte und umgefallene E-Scooter versperren Fußgängern vor Altbauten den Weg.
Zwei von drei Leihrollern stehen abseits fester Stationen im Weg und behindern Passanten auf Berliner Gehwegen. (KI-generiertes Symbolbild)
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Wie hat der FUSS e.V. gezählt?
  2. Warum schneidet Mitte so viel besser ab?
  3. Was gilt heute beim Abstellen, und wie meldest du falsch geparkte Roller?
  4. Was sagt der Senat zu den Verstößen?
  5. Was passiert ab April 2027?
  6. Häufige Fragen zu E-Scootern auf Berliner Gehwegen
  7. Quellen

Bei der Zählung des FUSS e.V. vom 25. bis 28. August 2026 standen in Schöneberg 64,9 Prozent und in Tempelhof 60,7 Prozent der Leih-Zweiräder störend auf dem Gehweg, in Mitte mit festen Stationen nur 9,9 Prozent. Die Erlaubnisse der Berliner Verleiher enden am 31. März 2027; ein Bündnis aus 48 Organisationen fordert danach nur noch feste Stationen.

Der Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e.V.) hat am seine fünfte jährliche Studie «Gestörte Mobilität» zu Leih-Zweirädern auf Berliner Gehwegen veröffentlicht. Der Befund: Wo es keine festen Abstellstationen gibt, steht im Schnitt alle 106 Meter ein E-Scooter oder Leihrad so, dass er Fußgänger behindert. Für blinde und stark sehbehinderte Menschen ist es alle 89 Meter ein Hindernis. Hochgerechnet auf die nach Verbandsangaben 67.820 in Berlin zugelassenen Leih-E-Scooter und -E-Bikes kommt der Verein auf mehr als 20.000 Fahrzeuge, die gleichzeitig im Weg stehen. Brisant ist der Zeitpunkt: Die Erlaubnisse aller Verleiher laufen im Frühjahr 2027 aus.

Wie hat der FUSS e.V. gezählt?

Der FUSS e.V. zählt seit 2022 jedes Jahr in denselben drei quadratischen Gebieten von je 500.000 Quadratmetern (707 mal 707 Meter) alle sichtbaren Sharing-Zweiräder. Diesmal wurde vom bis jede Straße und jeder öffentliche Weg einmal abgegangen: die touristische City rund um Unter den Linden und Friedrichstraße in Mitte, das mittlere Schöneberg beiderseits von Haupt- und Potsdamer Straße und Alt-Tempelhof außerhalb des S-Bahn-Rings. Erfasst wurde mit der vereinseigenen GehCheck-App; alle Meldungen mit Foto sind auf der GehCheck-Ergebnisseite öffentlich einsehbar.

Die Studie ist eine Momentaufnahme. Jeder Ort wurde nur einmal besucht, gezählt wurde in der ersten Woche nach den Sommerferien. Die Zahl von über 20.000 störenden Fahrzeugen ist eine Hochrechnung des Verbands, keine amtliche Statistik.

Leih-Zweiräder auf Gehwegen: Ergebnis der Zählung des FUSS e.V. vom 25. bis 28. August 2026 (Quelle: FUSS e.V., «Gestörte Mobilität», 5. Jahrgang, veröffentlicht am 5. Oktober 2026)
Gebiet Anteil störend abgestellt Störendes Fahrzeug im Schnitt alle Abstellsystem
Mitte (Unter den Linden, Friedrichstraße) 9,9 % 313 Meter im größten Teil nur feste Stationen
Schöneberg (Haupt- und Potsdamer Straße) 64,9 % 71 Meter keine feste Station
Tempelhof (Alt-Tempelhof) 60,7 % 243 Meter zwei Stationen, laut Studie ungünstig platziert

Warum schneidet Mitte so viel besser ab?

Das Zählgebiet in Mitte schneidet besser ab, weil Leih-Zweiräder dort im größten Teil des Gebiets nur an festen Abstellstationen abgegeben werden dürfen. Außerhalb dieser Flächen lässt sich die Miete technisch nicht beenden; zwischen den bis 2024 angelegten Stationen liegen laut Studie höchstens 200 Meter. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestätigt das Prinzip: In einigen Gebieten können Fahrräder und E-Scooter nur an Mobilitätsstationen zurückgegeben werden.

Ganz ohne Kritik kommt das Modell nicht davon. Der Ausbau stagniere seit 2024, und am Pariser Platz zählte der Verband einmal 31 Fahrzeuge neben der Station. Die Jelbi-Station am U-Bahnhof Alt-Tempelhof sei nur über den Gehweg erreichbar, weshalb Roller ein paar Meter weiter wild stünden.

Was gilt heute beim Abstellen, und wie meldest du falsch geparkte Roller?

Leih-E-Scooter dürfen in Berlin nach Angaben des Senats nur so abgestellt werden, dass Gehwege, S- und U-Bahn-Zugänge und Rettungswege einwandfrei nutzbar bleiben, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. In Grünanlagen ist Parken verboten. Innerhalb des S-Bahn-Rings sind höchstens 19.000 Leih-E-Scooter erlaubt. Bußgelder, Parkverbotszonen und die Regeln fürs Fahren stehen im Überblick zu den E-Scooter-Regeln in Berlin.

Steht ein Roller im Weg, wendest du dich laut Senat zuerst an den Anbieter. Daneben nimmt das Jelbi-Meldeformular der BVG Hinweise für mehrere Anbieter an, und die bezirklichen Ordnungsämter erreichst du über Ordnungsamt-Online. Die Verleiher müssen tagsüber zwischen 6 und 20 Uhr gemeldete Fahrzeuge spätestens nach vier Stunden umstellen, nachts gemeldete bis 10 Uhr am Folgetag. So steht es in einer Senatsantwort vom 22. Juli 2026. Öffentlich dokumentieren lässt sich ein Fall mit der GehCheck-App.

Kontakte der E-Scooter-Verleiher mit Berliner Erlaubnis (Quelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, abgerufen am 5. Oktober 2026)
Anbieter Fahrzeuge Telefon
Bolt E-Scooter und Fahrräder +49 30 568 373 989
Lime E-Scooter und Fahrräder +49 69 7704 4733
Dott (Tier Mobility SE) E-Scooter +49 30 568 386 51
Voi E-Scooter und Fahrräder +49 80 000 027 09
Zeus (nur Spandau und Reinickendorf) E-Scooter +49 157 35981123

Was sagt der Senat zu den Verstößen?

Die Senatsverwaltung für Mobilität sieht bei den Verleihern keine Regelverstöße. Auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Kristian Ronneburg antwortete sie im Juli 2026, sie erkenne im Vorgehen der Anbieter «keinen aktiven bzw. bewussten Verstoß». Seit es die Erlaubnisse gibt, habe er keine Verstöße festgestellt und keine Maßnahmen ergriffen. Ein Verbot stationsloser Systeme anhand pauschaler Schwellenwerte hält er nicht für verhältnismäßig und rechtlich zulässig. Der Verband wertet das in seiner Studie als Beleg, dass die Verwaltung das Problem ignoriere.

Was passiert ab April 2027?

Die laufenden Sondernutzungserlaubnisse nach Paragraf 11a des Berliner Straßengesetzes gelten laut Senatsverwaltung vom 1. April 2025 bis zum . Das Bündnis «E-Scooter aus dem Weg», im Juni 2026 vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) und dem FUSS e.V. gegründet, zählt laut Studie inzwischen 48 Organisationen. Seine Forderung: «Künftige Genehmigungen ab April 2027 soll es nur noch für das Abstellen in festen Stationen geben. Und es sollen nur so viele Fahrzeuge zugelassen werden, wie Platz an diesen Stationen ist.» Verbieten will das Bündnis die Roller ausdrücklich nicht.

Der bisherige Senat plant länger. Die Sharing-Strategie 2035, abgeschlossen im Mai 2026, sieht rund 3.000 bauliche Mobilitätsstandorte vor, die BVG baut und betreibt sie. Der Weg zum nächsten Standort soll höchstens 100 Meter in Gebiet 0 und 200 Meter in den Gebieten 1 und 2 betragen, dazwischen sollen nach und nach Parkverbotszonen entstehen.

Vor der Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 hatten laut FUSS e.V. drei Spitzenkandidaten den Forderungen zugestimmt: Elif Eralp (Linke), Steffen Krach (SPD) und Werner Graf (Grüne). Die Linke wurde nach den Zahlen vom Wahlabend mit 25,7 Prozent stärkste Kraft; rechnerisch realistisch waren laut zdfheute Linke, Grüne und SPD oder CDU, Grüne und SPD. Den Stand der Regierungsbildung hält der Liveticker zur Berlin-Wahl fest.

Häufige Fragen zu E-Scootern auf Berliner Gehwegen

Wo darf ich E-Scooter in Berlin abstellen?

Leih-E-Scooter darfst du nur so abstellen, dass Gehwege, Zugänge zu S- und U-Bahn sowie Rettungswege weiter frei nutzbar bleiben, auch für Menschen mit Rollstuhl oder Langstock. In Grünanlagen ist das Abstellen verboten. In einigen Gebieten, etwa in Teilen von Mitte, lässt sich die Miete nur an festen Mobilitätsstationen beenden. Wo das gilt, zeigt dir laut Senat die App des Anbieters an (Stand: Oktober 2026).

Wie melde ich einen falsch abgestellten E-Scooter?

Am schnellsten meldest du einen falsch abgestellten E-Scooter direkt beim Anbieter; die Kontaktdaten stehen auf vielen Fahrzeugen und auf der Senatsseite zur stationslosen Mikromobilität. Daneben nimmt die Jelbi-Website der BVG Meldungen für mehrere Anbieter an, und das bezirkliche Ordnungsamt erreichst du über Ordnungsamt-Online. Tagsüber gemeldete Fahrzeuge müssen die Verleiher laut Senat binnen vier Stunden umstellen, nachts gemeldete bis 10 Uhr am Folgetag.

Werden E-Scooter in Berlin verboten?

Ein Verbot ist derzeit nicht beschlossen. Der Senat hielt ein Verbot stationsloser Verleihsysteme nach pauschalen Schwellenwerten im Juli 2026 nicht für verhältnismäßig und rechtlich zulässig. Auch das Bündnis «E-Scooter aus dem Weg» will kein Verbot, sondern ab April 2027 nur noch Genehmigungen für das Abstellen an festen Stationen. Ob es so kommt, entscheidet der künftige Senat, denn die laufenden Sondernutzungserlaubnisse enden am 31. März 2027.

Quellen

Hannes Nagel

Redakteur Wirtschaft & Verkehr

Ich bin Hannes, und ich schreibe bei BerlinEcho über Wirtschaft und Verkehr – zwei Themen, die in Berlin enger zusammenhängen, als man denkt. Wer in einer Stadt wohnt, in der die BVG täglich ausläuft und gleichzeitig das teuerste …

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