E-Scooter auf Gehwegen in Berlin: Ohne Station über 60 % im Weg
Inhalt (7 Abschnitte)
Bei der Zählung des FUSS e.V. vom 25. bis 28. August 2026 standen in Schöneberg 64,9 Prozent und in Tempelhof 60,7 Prozent der Leih-Zweiräder störend auf dem Gehweg, in Mitte mit festen Stationen nur 9,9 Prozent. Die Erlaubnisse der Berliner Verleiher enden am 31. März 2027; ein Bündnis aus 48 Organisationen fordert danach nur noch feste Stationen.
Der Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e.V.) hat am seine fünfte jährliche Studie «Gestörte Mobilität» zu Leih-Zweirädern auf Berliner Gehwegen veröffentlicht. Der Befund: Wo es keine festen Abstellstationen gibt, steht im Schnitt alle 106 Meter ein E-Scooter oder Leihrad so, dass er Fußgänger behindert. Für blinde und stark sehbehinderte Menschen ist es alle 89 Meter ein Hindernis. Hochgerechnet auf die nach Verbandsangaben 67.820 in Berlin zugelassenen Leih-E-Scooter und -E-Bikes kommt der Verein auf mehr als 20.000 Fahrzeuge, die gleichzeitig im Weg stehen. Brisant ist der Zeitpunkt: Die Erlaubnisse aller Verleiher laufen im Frühjahr 2027 aus.
Wie hat der FUSS e.V. gezählt?
Der FUSS e.V. zählt seit 2022 jedes Jahr in denselben drei quadratischen Gebieten von je 500.000 Quadratmetern (707 mal 707 Meter) alle sichtbaren Sharing-Zweiräder. Diesmal wurde vom bis jede Straße und jeder öffentliche Weg einmal abgegangen: die touristische City rund um Unter den Linden und Friedrichstraße in Mitte, das mittlere Schöneberg beiderseits von Haupt- und Potsdamer Straße und Alt-Tempelhof außerhalb des S-Bahn-Rings. Erfasst wurde mit der vereinseigenen GehCheck-App; alle Meldungen mit Foto sind auf der GehCheck-Ergebnisseite öffentlich einsehbar.
Die Studie ist eine Momentaufnahme. Jeder Ort wurde nur einmal besucht, gezählt wurde in der ersten Woche nach den Sommerferien. Die Zahl von über 20.000 störenden Fahrzeugen ist eine Hochrechnung des Verbands, keine amtliche Statistik.
| Gebiet | Anteil störend abgestellt | Störendes Fahrzeug im Schnitt alle | Abstellsystem |
|---|---|---|---|
| Mitte (Unter den Linden, Friedrichstraße) | 9,9 % | 313 Meter | im größten Teil nur feste Stationen |
| Schöneberg (Haupt- und Potsdamer Straße) | 64,9 % | 71 Meter | keine feste Station |
| Tempelhof (Alt-Tempelhof) | 60,7 % | 243 Meter | zwei Stationen, laut Studie ungünstig platziert |
Warum schneidet Mitte so viel besser ab?
Das Zählgebiet in Mitte schneidet besser ab, weil Leih-Zweiräder dort im größten Teil des Gebiets nur an festen Abstellstationen abgegeben werden dürfen. Außerhalb dieser Flächen lässt sich die Miete technisch nicht beenden; zwischen den bis 2024 angelegten Stationen liegen laut Studie höchstens 200 Meter. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestätigt das Prinzip: In einigen Gebieten können Fahrräder und E-Scooter nur an Mobilitätsstationen zurückgegeben werden.
Ganz ohne Kritik kommt das Modell nicht davon. Der Ausbau stagniere seit 2024, und am Pariser Platz zählte der Verband einmal 31 Fahrzeuge neben der Station. Die Jelbi-Station am U-Bahnhof Alt-Tempelhof sei nur über den Gehweg erreichbar, weshalb Roller ein paar Meter weiter wild stünden.
Was gilt heute beim Abstellen, und wie meldest du falsch geparkte Roller?
Leih-E-Scooter dürfen in Berlin nach Angaben des Senats nur so abgestellt werden, dass Gehwege, S- und U-Bahn-Zugänge und Rettungswege einwandfrei nutzbar bleiben, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. In Grünanlagen ist Parken verboten. Innerhalb des S-Bahn-Rings sind höchstens 19.000 Leih-E-Scooter erlaubt. Bußgelder, Parkverbotszonen und die Regeln fürs Fahren stehen im Überblick zu den E-Scooter-Regeln in Berlin.
Steht ein Roller im Weg, wendest du dich laut Senat zuerst an den Anbieter. Daneben nimmt das Jelbi-Meldeformular der BVG Hinweise für mehrere Anbieter an, und die bezirklichen Ordnungsämter erreichst du über Ordnungsamt-Online. Die Verleiher müssen tagsüber zwischen 6 und 20 Uhr gemeldete Fahrzeuge spätestens nach vier Stunden umstellen, nachts gemeldete bis 10 Uhr am Folgetag. So steht es in einer Senatsantwort vom 22. Juli 2026. Öffentlich dokumentieren lässt sich ein Fall mit der GehCheck-App.
| Anbieter | Fahrzeuge | Telefon |
|---|---|---|
| Bolt | E-Scooter und Fahrräder | +49 30 568 373 989 |
| Lime | E-Scooter und Fahrräder | +49 69 7704 4733 |
| Dott (Tier Mobility SE) | E-Scooter | +49 30 568 386 51 |
| Voi | E-Scooter und Fahrräder | +49 80 000 027 09 |
| Zeus (nur Spandau und Reinickendorf) | E-Scooter | +49 157 35981123 |
Was sagt der Senat zu den Verstößen?
Die Senatsverwaltung für Mobilität sieht bei den Verleihern keine Regelverstöße. Auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Kristian Ronneburg antwortete sie im Juli 2026, sie erkenne im Vorgehen der Anbieter «keinen aktiven bzw. bewussten Verstoß». Seit es die Erlaubnisse gibt, habe er keine Verstöße festgestellt und keine Maßnahmen ergriffen. Ein Verbot stationsloser Systeme anhand pauschaler Schwellenwerte hält er nicht für verhältnismäßig und rechtlich zulässig. Der Verband wertet das in seiner Studie als Beleg, dass die Verwaltung das Problem ignoriere.
Was passiert ab April 2027?
Die laufenden Sondernutzungserlaubnisse nach Paragraf 11a des Berliner Straßengesetzes gelten laut Senatsverwaltung vom 1. April 2025 bis zum . Das Bündnis «E-Scooter aus dem Weg», im Juni 2026 vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) und dem FUSS e.V. gegründet, zählt laut Studie inzwischen 48 Organisationen. Seine Forderung: «Künftige Genehmigungen ab April 2027 soll es nur noch für das Abstellen in festen Stationen geben. Und es sollen nur so viele Fahrzeuge zugelassen werden, wie Platz an diesen Stationen ist.» Verbieten will das Bündnis die Roller ausdrücklich nicht.
Der bisherige Senat plant länger. Die Sharing-Strategie 2035, abgeschlossen im Mai 2026, sieht rund 3.000 bauliche Mobilitätsstandorte vor, die BVG baut und betreibt sie. Der Weg zum nächsten Standort soll höchstens 100 Meter in Gebiet 0 und 200 Meter in den Gebieten 1 und 2 betragen, dazwischen sollen nach und nach Parkverbotszonen entstehen.
Vor der Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 hatten laut FUSS e.V. drei Spitzenkandidaten den Forderungen zugestimmt: Elif Eralp (Linke), Steffen Krach (SPD) und Werner Graf (Grüne). Die Linke wurde nach den Zahlen vom Wahlabend mit 25,7 Prozent stärkste Kraft; rechnerisch realistisch waren laut zdfheute Linke, Grüne und SPD oder CDU, Grüne und SPD. Den Stand der Regierungsbildung hält der Liveticker zur Berlin-Wahl fest.
Häufige Fragen zu E-Scootern auf Berliner Gehwegen
Wo darf ich E-Scooter in Berlin abstellen?
Leih-E-Scooter darfst du nur so abstellen, dass Gehwege, Zugänge zu S- und U-Bahn sowie Rettungswege weiter frei nutzbar bleiben, auch für Menschen mit Rollstuhl oder Langstock. In Grünanlagen ist das Abstellen verboten. In einigen Gebieten, etwa in Teilen von Mitte, lässt sich die Miete nur an festen Mobilitätsstationen beenden. Wo das gilt, zeigt dir laut Senat die App des Anbieters an (Stand: Oktober 2026).
Wie melde ich einen falsch abgestellten E-Scooter?
Am schnellsten meldest du einen falsch abgestellten E-Scooter direkt beim Anbieter; die Kontaktdaten stehen auf vielen Fahrzeugen und auf der Senatsseite zur stationslosen Mikromobilität. Daneben nimmt die Jelbi-Website der BVG Meldungen für mehrere Anbieter an, und das bezirkliche Ordnungsamt erreichst du über Ordnungsamt-Online. Tagsüber gemeldete Fahrzeuge müssen die Verleiher laut Senat binnen vier Stunden umstellen, nachts gemeldete bis 10 Uhr am Folgetag.
Werden E-Scooter in Berlin verboten?
Ein Verbot ist derzeit nicht beschlossen. Der Senat hielt ein Verbot stationsloser Verleihsysteme nach pauschalen Schwellenwerten im Juli 2026 nicht für verhältnismäßig und rechtlich zulässig. Auch das Bündnis «E-Scooter aus dem Weg» will kein Verbot, sondern ab April 2027 nur noch Genehmigungen für das Abstellen an festen Stationen. Ob es so kommt, entscheidet der künftige Senat, denn die laufenden Sondernutzungserlaubnisse enden am 31. März 2027.
Quellen
- FUSS e.V.: Gestörte Mobilität – Daten und Fakten zu E-Scootern & Co. auf Berliner Gehwegen, 5. Jahrgang, 5.10.2026 (abgerufen am 05.10.2026)
- FUSS e.V.: Berlin – Drei Parteien für Ende des E-Scooter-Chaos (Bündnis «E-Scooter aus dem Weg»), 22.07.2026 (abgerufen am 05.10.2026)
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Stationslose Mikromobilität (Sondernutzungserlaubnisse, Anbieterkontakte) (abgerufen am 05.10.2026)
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Geteilte Mobilität (Abstellregeln, Meldewege) (abgerufen am 05.10.2026)
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Pressemitteilung zur Sharing-Strategie 2035, 06.05.2026 (abgerufen am 05.10.2026)
- Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/26583: Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Kristian Ronneburg, 22.07.2026 (abgerufen am 05.10.2026)
- zdfheute: Wahl in Berlin – Ergebnisse vom 20.09.2026 (abgerufen am 05.10.2026)
- Jelbi (BVG): Falschparker melden (abgerufen am 05.10.2026)
- Ordnungsamt-Online Berlin (abgerufen am 05.10.2026)
- GehCheck: öffentliche Meldungen des FUSS e.V. (abgerufen am 05.10.2026)
Hannes Nagel
Redakteur Wirtschaft & Verkehr
Ich bin Hannes, und ich schreibe bei BerlinEcho über Wirtschaft und Verkehr – zwei Themen, die in Berlin enger zusammenhängen, als man denkt. Wer in einer Stadt wohnt, in der die BVG täglich ausläuft und gleichzeitig das teuerste …
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